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betriebliche Altersvorsorge | bpb.de

betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente), Pensionszusage, (Entgeltumwandlung).

alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung seiner Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellter Personen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Die Leistungen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung können sowohl laufende sein wie eine betriebliche Zusatzrente (Betriebsrente) als auch einmalige Kapitalzahlungen im Versorgungsfall. Der Arbeitgeber gibt entweder eine Pensionszusage mit Bildung von Pensionsrückstellungen, sichert die Versorgung durch eine Pensionskasse oder Unterstützungskasse oder bedient sich zur Erfüllung der Leistung eines Dritten, eines Lebensversicherungsunternehmens wie bei Interner Link: Direktversicherungen (siehe dort).

Durch die Rentenreform 2001 wird auch die betriebliche Altersvorsorge gefördert. Arbeitnehmer erhalten einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus ihrem Entgelt, indem sie auf bestimmte Teile ihres Lohnes oder Gehalts verzichten und durch den Arbeitgeber in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds einzahlen lassen (Entgeltumwandlung). Dieser Anspruch auf arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert und kann durch den Arbeitsvertrag, aber auch durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge näher geregelt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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