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Generationenvertrag | bpb.de

Generationenvertrag

G. bezeichnet das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in DEU, dem zufolge immer der gerade (i. d. R. nicht selbstständig) arbeitende Teil der Interner Link: Bevölkerung für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt (Umlageverfahren). D. h., die im Laufe eines Erwerbslebens gezahlten Rentenbeiträge summieren sich nicht zu einem Kapitalstock, dessen Zinserträge die spätere Interner Link: Rente bestimmt, vielmehr wird durch die gezahlten Rentenbeiträge eine Anwartschaft auf Rentenzahlungen erworben.

Aufgrund des demografischen Wandels (Interner Link: demografischer Wandel) (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) ergibt sich aus diesem Umlageverfahren das Problem der sog. Generationengerechtigkeit: Zukünftige Generationen müssen in einem (überproportional) hohen Maße zu Beitragsleistungen herangezogen werden, um die gestiegene Anzahl von Rentenberechtigten zu alimentieren.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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