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Lizenzen: Klassiker und Alternativen

Valie Djordjevic

/ 7 Minuten zu lesen

Was darf man mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Musik, Texten und Filmen machen? Lizenzen legen es fest – mal sind sie strenger und mal erlauben sie mehr. Ein Überblick von EULA bis Creative Commons.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de )

Urheber haben allein das Recht darüber zu bestimmen, ob und wie ihr Werk veröffentlicht, vervielfältigt und vorgeführt wird, egal, ob es sich um Musik, Text, Film oder Software handelt. Sie können eines oder mehrere dieser Rechte weitergeben, zum Beispiel an einen Verlag oder eine Vertriebsfirma, die sich dann für sie um den Vertrieb kümmert. Normalerweise bekommen sie dafür ein Honorar.

Das Urheberrechtsgesetz hat aber dieser absoluten Macht der Urheber Schranken auferlegt, die bestimmte Nutzungshandlungen erlauben. Dazu gehört zum Beispiel die Privatkopie-Schranke, die es erlaubt, Werke für den eigenen privaten Gebrauch zu kopieren. Man darf sogar Kopien für den engen Freundes- und Familienkreis anfertigen. Eine CD kopieren und diese Kopie dann an Fremde weiterverkaufen darf man aber nicht.

Auch die Veröffentlichung von Bearbeitungen und Remixe urheberrechtlich geschützter Werken ist nicht erlaubt. Außer man hat eine Lizenz. Lizenzen regeln, was mit einem Werk geschehen darf, ohne dass man für jede einzelne Nutzung die Urheber um Erlaubnis fragen muss. Sie sind Verträge, in denen die Urheber oder Rechteinhaber als Lizenzgeber festlegen, was die Lizenznehmer machen dürfen. Sie sind also eine Erlaubnis, die betreffenden Inhalte auf bestimmte Weise zu nutzen. Akzeptiert ein Nutzer die Bedingungen des Lizenzgebers, kommt ein Vertrag zustande. Mit ihm werden dem Lizenznehmer Nutzungsrechte eingeräumt. Viele Lizenzen kosten Geld (auch Lizenzgebühren genannt), vor allem bei kommerziell verwerteten Inhalten. Will man also einen Song samplen, kauft man sich eine Sampling-Lizenz beim betreffenden Musikverlag. Will man einen Text nachdrucken, so setzt man sich mit dem Autor oder einem Verlag in Verbindung und bezahlt für den Nachdruck.

Zuerst in der Software-Branche, später auch für andere Inhalte, haben sich sogenannte freie oder offene Lizenzen entwickelt. Sie dienen dazu, die Verwendung des Werkes möglichst weitgehend zu erlauben, ohne dass Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.

Freie Lizenzen gibt es nicht nur Computerprogramme, sondern auch für Musik, Text und Bild. Sie werden auch Open-Content-Lizenzen genannt. Sie erlauben es, das jeweilige Werk zu kopieren, zu verbreiten oder online zugänglich zu machen, häufig auch, es zu verändern und das veränderte Werk wiederum weiter zu verbreiten. Dahinter steckt der Gedanke, dass durch einen freien Austausch von Wissen, Ideen und Informationen mehr neue Werke erschaffen und bestehende Werke weiterentwickelt und verbessert würden. Das GNU/Linux-Betriebssystem ist ein gutes Beispiel dafür: Hunderte, ja Tausende von Programmierern haben über viele Jahre hinweg gemeinsam ein kostenfrei erhältliches Betriebssystem entwickelt, das es durchaus mit kommerziellen Produkten aufnehmen kann. Im Folgenden werden einige Lizenzformen kurz beschrieben, um zu erläutern, wie sie funktionieren und was sie bewirken.

Proprietäre Standard-Lizenzen

In vielen Bereichen wird individuell ausgehandelt, was mit einem Werk gemacht werden darf und was der Lizenznehmer dafür zahlen muss. Was vereinbart wird, hängt von den Vorstellungen der Vertragspartner ab, also davon, welche Rechte zu welchem Preis eingeräumt werden sollen. Immer dann, wenn ein Werk zu gleichen Bedingungen einem unbestimmten Kreis von Nutzern zur Verfügung gestellt werden soll, werden Standard-Lizenzbestimmungen verwendet. Es handelt sich hierbei – rechtlich gesehen – um allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden etwa in aller Regel für Standard-Software verwendet. Der Begriff "proprietär" bedeutet dabei, dass die entsprechende Software nur vom ihrem Hersteller weiterentwickelt werden darf. Der Gegenbegriff dazu ist Open Source. Dazu später mehr.

Beispiel EULA – "End User Licence Agreement"

Computernutzer kennen vielleicht den Begriff EULA ("End User Licence Agreement"), auf Deutsch "Endbenutzer-Lizenzvertrag". Das sind die ellenlangen Texte, die man lesen und akzeptieren soll, bevor man Software auf dem Computer installieren kann.

Kaum jemand liest diese Texte durch, vor allem weil sie lang und in Juristensprache geschrieben sind. Das kann aber für Nutzer zu Nachteilen führen. Denn diese Lizenzbestimmungen regeln, was man mit einer Software machen darf und was nicht. Nicht selten sind Dinge verboten, die die meisten Nutzer und Nutzerinnen selbstverständlich für erlaubt halten, wie etwa eine Sicherungskopie herzustellen. Zwar sind solche Einschränkungen nach dem Verbraucherschutzrecht mitunter unwirksam. Dennoch empfiehlt es sich generell, keine Verträge einzugehen, die man vorher nicht einmal gelesen hat.

Ein Problem mit "End User Licence Agreements" besteht auch darin, dass sie zwar einen Vertrag darstellen, der zwischen Rechteinhaber und Nutzer geschlossen wird, die Nutzer von den Lizenzbestimmungen häufig aber erst Kenntnis nehmen können, wenn sie die jeweilige Software schon gekauft haben. Und es ist durchaus fraglich, ob man ein gekauftes Programm zurückgeben kann, wenn man bei der Installation feststellt, dass die Lizenzbestimmungen inakzeptabel sind. Immerhin sind einschränkende Klauseln nach deutschem Urheberrecht mitunter ausdrücklich unzulässig. Das Gesetz sieht zum Teil "unabdingbare" Nutzungen vor, die also nicht per Vertrag ausgeschlossen werden können. Dazu gehört etwa das Recht, von einer Original-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen. Wird dies durch die Lizenzbedingungen untersagt, so ist diese Regelung nichtig. Man braucht sich also nicht daran zu halten.

Alternativen: Freie Software, freie Inhalte

Es gibt Fälle, in denen der strenge Schutz des Urheberrechtes gar nicht im Sinne der Urheber ist – egal ob Programmierer, Autorin, Fotograf oder Musikerin. Aufstrebende Pop-Bands etwa wollen, dass möglichst viele Menschen ihre Songs anhören und sie an ihre Freunde weitergeben, damit sie eine breite Fanbasis aufbauen. Deshalb erlauben viele es explizit, dass ihre Lieder kopiert und verteilt werden dürfen.

Ein anderes Beispiel ist das schon erwähnte Linux-Betriebssystem oder OpenOffice, ein freies Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationssoftware, das auf ehrenamtlicher Basis von Programmierern weiterentwickelt wird. Für solche Zwecke gibt es sogenannte freien Lizenzen.

Freie Software-Lizenzen

Frei heißt dabei nicht automatisch umsonst. Dass eine Software kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann oder ohne Zusatzkosten auf der CD einer Computerzeitschrift mitgeliefert wird, bedeutet nicht, dass sie auch unter einer freien Lizenz zur Verfügung steht. Eine freie Softwarelizenz meint mehr. Mit einer solchen Lizenz erklärt man, dass jeder das jeweilige Werk unter den Bedingungen der Lizenz frei nutzen, kopieren und weitergeben darf, ohne dass die Programmierer eine explizite Erlaubnis dafür erteilen müssen.

Auch geben freie Lizenzen anderen Programmierern die Erlaubnis, das Programm zu verändern und weiterzuentwickeln, und auch die veränderte Fassung wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck ist der Quellcode (englisch "source code") der Software frei und offen zugänglich. Freie Software wird daher auch als "Open Source Software" bezeichnet.

Wer eine freie Lizenz für seine Software verwenden will, hat die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Lizenzen – die wichtigsten sind die GPL ("GNU General Public Licence"), die MPL ("Mozilla Public Licence") und die "Berkeley Software Distribution Licence" (BSD-Lizenz). Auf den Seiten des "Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" Externer Link: IFROSS findet sich eine Liste von solchen Open-Source -Lizenzen, in der die Lizenzen systematisch nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden angeordnet sind.

Freie Inhalte – Creative Commons

Auch Texte, Bilder, Musik, Filme können unter freien Lizenzen verbreitet werden. Dafür haben Urheber verschiedene Gründe – vom ganz egoistischen, Werbung für ihr Produkt zu machen, bis zum idealistischen Glauben an den Grundsatz "Information wants to be free" ("Information will frei sein"). Auch für freie Inhalte – auf Englisch "Open Content" genannt – gibt es unterschiedliche Lizenzen, zum Beispiel die "GNU Free Documentation Licence", die an die GPL angelehnt ist, die "Open Content Licence", die "Open Publication License" und viele mehr. Eine gute systematische Liste findet sich auf der schon genannten Seite von Externer Link: IFROSS..

Wohl die bekannteste Open-Content-Intiative sind die Creative-Commons-Lizenzen. Das besondere an ihnen ist, dass sie ein flexibles System von Nutzungsbedingungen bieten, aus dessen Bausteinen sich Urheber, die ihre Arbeit unter eine freie Lizenz stellen wollen, die passenden aussuchen können. Die Inhalte der Online-Enzyklopedie Wikipedia zum Beispiel stehen in der Regel unter einer Creative-Commons-Lizenz – der Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Viele Autoren, Fotografen, Musiker wollen zwar, dass ihre Werke möglichst ungehindert von jedem verbreitet werden können. Unter Umständen sollen sie aber nicht verändert oder auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Der "Lizenzbaukasten" von Creative Commons ermöglicht es, sich aus verschiedenen Lizenzen diejenige auszusuchen, die diese individuellen Vorstellungen am besten berücksichtigt.

Creative Commons enthält die folgenden Module:

  • Namensnennung – dabei ist vervielfältigen, verbreiten, aufführen und öffentlich zugänglich machen erlaubt, unter der Bedingung, dass der Name des Autors genannt wird;

  • nicht-kommerzielle Nutzung – die Nutzung der Inhalte ist nur zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt;

  • keine Bearbeitungen – nur unveränderte Kopien des Werks dürfen vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt und öffentlich zugänglich gemacht werden, Bearbeitungen, die auf dem Werk basieren, sind nicht erlaubt;

  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Bearbeitungen des Inhalts müssen unter dem gleichen Lizenzvertrag verbreitet werden, wie der des ursprünglichen Werkes. Wer ein solches Werk also zum Beispiel remixen will, muss den Remix auch wieder unter die gleiche CC-Lizenz stellen. Erlaubt diese etwa nur die nicht-kommerzielle Nutzung, darf auch der Remix nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Dieses auch "Share Alike" genannte Prinzip soll sicherstellen, dass ein freier Inhalt auch nach seiner Veränderung frei bleibt und die "ansteckende" Lizenz die Menge freier Inhalte weiter vergrößert.

Ein Grund für den Erfolg von "Creative Commons" ist, dass die Lizenzen einerseits juristisch wasserfest sind (sie wurden vom Stanforder Rechtsprofessor Lawrence Lessig entwickelt und von Fachjuristen in das jeweilige Recht der einzelnen Nationen übersetzt), andererseits aber auch für Laien verständlich. Es gibt die Lizenzen in drei Ausführungen: eine Laien-Version, die so geschrieben ist, dass sie auch von Nicht-Juristen verstanden wird; eine für Juristen, damit sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht bestehen kann; und eine maschinenlesbare Version, so dass Suchmaschinen freigegebene Inhalte katalogisieren und auflisten können. So bieten verschiedene Webservices eine gezielte Suche nach Bildern, Filmen und Musik an, die unter einer Open-Content-Lizenz stehen, zum Beispiel Google, Yahoo oder Flickr.

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