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Amnestie | bpb.de

Amnestie

Verzicht auf die Bestrafung von Straftaten. Ehemals Ausdruck absoluter Machtfülle, setzt die A. geltendes Interner Link: Recht temporär außer Kraft, um die Chance der sozialen oder politischen Versöhnung über den Akt der rechtlichen Sanktionierung zu stellen.

A. erfolgt meist, um ganze Gruppen von Taten oder Tätern zu entkriminalisieren. Grundlage der A. ist i. d. R. ein Interner Link: Gesetz, das zum Erlass bereits verhängter Strafen, zur Niederschlagung laufender oder zur Nichteinleitung neuer Interner Link: Strafverfahren führt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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