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Bundesarbeitsgericht (BAG) | bpb.de

Bundesarbeitsgericht (BAG)

Das BAG mit Sitz in Erfurt (seit 2000) nahm 1954 seine Tätigkeit auf und ist als oberstes Gericht des Bundes letzte (Revisions-)Instanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Interner Link: Arbeitsgerichtsbarkeit).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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