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Bundeswehr | bpb.de

Bundeswehr

B. ist eine Kurzbezeichnung für die dt. Interner Link: Streitkräfte (Art. 87 a GG), bestehend aus den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe, Marine, dem Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR), dem Sanitätsdienst und der Streitkräftebasis. Die 1955 ausschließlich zu Verteidigungszwecken gegründete B. bestand zunächst aus Freiwilligen; 1956 wurde die allgemeine Wehrpflicht für Männer (vom 18. bis 45. Lebensjahr) eingeführt. Seit 2001 können Frauen ohne Einschränkungen eine militärische Karriere einschlagen, sind aber nicht wehrpflichtig. 2011 wurde auch die allgemeine Wehrpflicht für Männer für unbefristete Zeit ausgesetzt. Seitdem besteht die B. nur aus Freiwilligen und Berufssoldaten.

Die Sollstärke der B. wurde im Rahmen ihrer Neuordnung seit 2010 auf ca. 185.000 Soldaten festgelegt. Davon sind im Heer ca. 63.000, bei der Luftwaffe ca. 28.000 und bei der Marine ca. 16.000 Soldaten verpflichtet; weiter ca. 20.000 Soldaten arbeiten im Sanitätsdienst, in der Verwaltung und anderen Bereichen. Weiterhin beschäftigt die B. ca. 80.000 Zivilisten.

Die B. versteht sich als integraler Teil der demokratischen und rechtstaatlichen Interner Link: Tradition der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU). Die Rechte und Pflichten der Soldaten und Soldatinnen sind im Soldatengesetz von 1956 i. d. F. v. 2005 geregelt.

In Friedenszeiten ist der/die Interner Link: Bundesminister/Bundesministerin der Verteidigung und im Interner Link: Verteidigungsfall der/die Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Verbände sind der Interner Link: NATO (Nordatlantikpakt) unterstellt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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