Note
N. bezeichnet in den internationalen Beziehungen eine schriftlich abgefasste verbindliche Mitteilung einer Regierung. Zu unterscheiden sind a) die Note i. e. S. (mit Anrede und Unterschrift), b) die Verbal-N. (ohne direkte Anrede, ohne Unterschrift), c) das Memorandum (z. B. die Aufzeichnung eines Gespräches ohne direkte Anrede, ohne Unterschrift), d) die Kollektiv-N. (gleichlautende Mitteilung an mehrere Regierungen).Siehe auch:
Internationale Beziehungen
Regierung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.