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Staatenverbund | bpb.de

Staatenverbund

Vom dt. Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffene juristische Bezeichnung »für die gemeinsam handelnden Mitgliedsstaaten« der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), die den völkerrechtlich (noch nicht) verwendbaren Begriff »Interner Link: Staat« vermeidet und gleichzeitig ausdrücken soll, dass die EU weder einen Interner Link: Bundesstaat noch eine Interner Link: Konföderation darstellt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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