Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Verfügung | bpb.de

Verfügung

Im Verwaltungsrecht bezeichnet V. einen Verwaltungsakt, durch den ein Gebot oder ein Verbot ausgesprochen wird (z. B. Polizeiverfügung).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten