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Zwangsarbeit | bpb.de

Zwangsarbeit

Z. ist eine in DEU (und aufgrund des 1957 in Genf geschlossenen Interner Link: Abkommens der Interner Link: Internationale Arbeitsorganisation (ILO)) verbotene Freiheitsstrafe, die nicht nur der Bestrafung, sondern auch der (Um-)Erziehung und Besserung dienen soll. Z. war und ist politisch motiviert bzw. Teil einer sozialen, ethnischen, politischen oder religiösen Diskriminierung. Z. dient ebenfalls der wirtschaftlichen Ausbeutung Gefangener.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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