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Tombola als Fundraising-Instrument | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

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Tombola als Fundraising-Instrument

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Bei einer Tombola erwerben die Teilnehmenden Lose, von denen einige Sachpreise gewinnen, andere gehen leer aus. Eine Tombola ist ebenfalls eng mit karitativem Ansinnen verknüpft. Die Preise sind in der Regel gestiftet und der Erlös, der durch den Verkauf der Lose entsteht, kommt einem guten Zweck zugute. Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Tombolas um eine Ausspielung. Diese unterscheidet sich von Lotterien dadurch, dass Sachpreise statt Geld ausgespielt werden.

Tombolas sind beliebt: Menschen kaufen gerne Lose und fordern ihr Glück damit heraus. Insbesondere bei wertvollen Sachpreisen sind hohe Einnahmen sicher.
Tombolas machen Spaß, denn es sind viele Varianten denkbar. In ländlichen Gegenden ist das sogenannte "Kuhfladen-Bingo" bekannt. Die Teilnehmenden "kaufen" dabei einzelne markierte Felder einer realen Kuhweide. Dann werden Kühe auf die Weide geführt und die Person, in deren Feld eine Kuh ihren Fladen setzt, gewinnt. In den letzten Jahren haben sich "Entenrennen" im Fundraising etabliert. Dabei entrichten die Teilnehmenden eine Startgebühr für kleine gelbe, mit Nummern versehene Quietscheentchen. Diese schickt der Veranstalter gemeinsam auf einem Fluss ins Rennen. Die/der Besitzer/-in der Siegerente gewinnt einen Preis. Entenrennen bieten einen hohen Spaß- und Mitfieberfaktor. Dieser kann verstärkt werden, wenn die Entenpaten/-innen ihre Ente im Vorfeld mit nach Hause nehmen und selbst gestalten dürfen. Das erhöht die Bindung an den Event. Neben der schnellsten Ente kann so auch die schönste Ente gekürt werden. Ein großes Plus der Entenrennen für das Fundraising: Bei entsprechender Bewerbung im Vorfeld können sehr große Teilnehmerzahlen erreicht werden. Im Schnitt werden 3.000 Entchen ins Rennen geschickt. Es gab auch schon Rennen mit bis zu 250.000 Gummienten.

Tombolas sind ebenso bei den Stifter/-innen der Sachspenden beliebt, da diese mit ihrem Einsatz für die gute Sache "werben" können. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Tombolas gut in bestehende Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Weihnachtsfeier, Jubiläum, Basar, Straßenfest etc.) integrieren lassen. Sie sind platzsparend – sofern die Preise nicht ausgestellt werden. Und für die Durchführung reicht am Tag der Tombola ein Losverkäufer und ggf. eine "Glücksfee".

Selbstverständlich kann die Spenden begünstigte Einrichtung die Tombola mit der eigenen Arbeit verknüpfen. Bildungsinstitutionen können als Gewinne zum Beispiel die kostenfreie Teilnahme an Veranstaltungen oder eigene Publikationen verlosen. Bei einer "Themen-Tombola" werden alle Preise dem Thema, zum Beispiel ein bestimmtes entwicklungspolitisch interessantes Land, untergeordnet. Die örtliche Buchhandlung stiftet Bücher zum Land, das Musikgeschäft passende CDs…

Eine wichtige Sache ist zu beachten: Tombolas gelten als Glücksspiel und sind unbedingt genehmigungspflichtig! Das gilt auch für "spaßige" Varianten wie das Kuhfladen-Bingo oder ein Entenrennen. Ohne Genehmigung macht sich der Veranstalter strafbar. Die Voraussetzungen für ein Glücksspiel sind bereits erfüllt, sobald ein Los verkauft und der Gewinn per Zufall ermittelt wird. Dazu zählt auch der indirekte Verkauf, zum Beispiel durch eine Eintrittskarte, die als Los fungiert. Mit etwas Glück kann eine Tombola unter bestimmten Bedingungen als "kleine Lotterie" anerkannt und pauschal genehmigt werden. Ansonsten sind die Auflagen streng und zum Teil aufwändig. Da jedes Bundesland eigene gesetzliche Reglungen hat, ist es wichtig, sich im Vorfeld rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Des Weiteren ist empfehlenswert, beim Finanzamt die Besteuerung der Gewinneinnahmen zu erfragen. Mit der Buchhaltung ist zu klären, inwieweit für die Sachspenden (=gestifteten Gewinne) Spendenquittungen ausgestellt werden können.

Eine Möglichkeit den Aufwand zu reduzieren ist, einen externen Veranstalter die Tombola durchführen zu lassen, der die Erlöse im Anschluss spendet. In diesem Fall liegt die Genehmigungspflicht nicht mehr beim gemeinnützigen Nutznießer. Denkbar ist beispielweise, dass "Elektro Schmidt" im Rahmen einer Neueröffnung seiner Filiale eine Tombola durchführt. Der gemeinnützige Verein kann in diesem Fall nur für den gespendeten Erlös eine Spendenquittung ausstellen, nicht für die gestifteten Sachpreise. Des Weiteren besteht keine Kontrolle über die Preise und Durchführung. Wenn diese den eigenen satzungsgemäßen Zwecken wiedersprechen, beispielsweise weil die Preise nicht nachhaltig und fair erwirtschaftet sind, wird es schwer, die Ausspielung bestimmter Preise zu untersagen.

Basare und Tombolas sind insbesondere in der Weihnachtszeit ein beliebte Einnahmequelle. Sie machen Spaß. Das bringt nicht nur Geld, sondern auch ein Erlebnis, das mit dem Veranstalter verbunden wird. Der Veranstalter hat jedoch Aufwand (Basar) und Pflichten (Tombola). Daher ist beides sorgfältig zu planen und Aufwand und Ertrag gegeneinander abzuwägen. Dies gilt auch nach der Durchführung. Denn die endgültige Abrechnung (Erlös vs. aufgewendete Zeit) gibt Aufschluss darüber, ob eine Neuauflage sinnvoll ist.

Fussnoten