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Kultusministerkonferenz (KMK) | bpb.de

Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Interner Link: Kompetenzen für die Bereiche Bildung (Interner Link: Bildung/Bildungswesen) und Erziehung, Hochschule und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten liegen im dt. Interner Link: Föderalismus nahezu ausschließlich bei den Bundesländern (Interner Link: Bundesland). Die KMK dient als Beratungs- und Koordinierungsgremium und zur Förderung der gemeinsamen Interner Link: Interessen. Ihre Aufgabe ist es insb., trotz z. T. erheblicher Unterschiede zwischen den Ländern (z. B. Zeugnisse und Abschlüsse, Studienpläne, Arbeitsbedingungen betreffend) die Mobilität von Schülern, Studierenden bzw. Lehrern und Wissenschaftlern zwischen den Bundesländern zu sichern.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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