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Weisungsbefugnis | bpb.de

Weisungsbefugnis

Da Bundes- oder Landesminister für ihren Geschäftsbereich politisch verantwortlich sind (Interner Link: Ressort/Ressortprinzip), haben sie in bestimmten, klar definierten Fällen eine W. Der Bundesjustizminister hat bspw. eine W. gegenüber den Staatsanwälten auf Bundes- und Landesebene.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten