Extremis-
tische Parteien

21.8.2006
Hier finden Sie Begleitmaterial zum Thema Extremistischen Parteien aus dem bpb-Online-Angebot "Wer steht zur Wahl".

Unterrichtseinheit – Konzeption



Übersicht

Thema Extremistische Parteien
Zeit 90 Min / 2 Unterrichtsstunden plus Hausarbeit
Inhalte Was ist eine extremistische Partei?
Welche Parteien gelten als extremistisch?
Ziele
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Definition und Kriterien für die Einstufung extremistischer Strömungen zusammenstellen.
  • Sie sollen Erfahrung in Internetrecherche und Umgang mit digitalen Dokumenten sammeln,
  • und Komplexe Aussagen zutreffend und verständlich zusammenfassen.
  • Methodik Gruppenarbeit, Plenum, Recherche, Ergebnispräsentation, Diskussion
    Materialien Arbeitsanleitungen für die Gruppenarbeit, Internet- Links


    Ansatz



    In Lerngruppen befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit den zur Wahl antretenden extremistischen Parteien. Dabei stehen vor allem die Kriterien und Merkmale im Focus, die dazu geeignet sind, Parteien als extremistisch einschätzen zu können.

    Die Gruppen werden mit Arbeitsblättern ausgestattet und organisieren eine weitere Arbeitsteilung eigenverantwortlich in der Gruppe.

    Die Ergebnisse der Recherchen werden im Plenum zusammengeführt und präsentiert.

    In einer zweiten Variante werden die Ergebnisse am Ende in Form eines Rollenspiels zusammengefasst, bei dem drei Teams miteinander über das Verbot einer historischen, fiktiven oder realen Partei diskutieren.

    Ablaufübersicht



    Phase 1 - Einführung Plenum



    Einführung und Übersicht über die Unterrichtseinheit durch die Lehrerin/den Lehrer. Anschließend werden zwei/drei Themengruppen gebildet:

    Themengruppe 1: "Was ist extremistisch?"
    • Welche Merkmale machen eine extremistische Partei aus?
    • Wie unterscheidet man links- und rechtsextrem?
    • Was unterscheidet "extremistisch" und "radikal"?
    Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 1

    Themengruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"
    • Wo erhalte ich Informationen zu extremistischen Strömungen?
    • Wer stellt den extremistischen Charakter einer Partei fest?
    • Welche der antretenden Parteien werden als extremistisch eingestuft und warum?
    Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 2

    Dauer Phase 1: etwa 10 Min.

    Themengruppe 3: Verbot einer Partei

  • Wer kann das Verbot einer Partei beantragen?
  • Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?
  • Welche Kriterien werden für eine Parteiverbot herangezogen?
  • Welche Äußerungen der gewählten Partei könnten zum Verbot führen? Material: s.u., Hinweise zur Arbeitsgruppe 3

    Dauer Phase 1: etwa 10 Min

    Phase 2 - Arbeitsgruppen



    Die Arbeitsgruppe vereinbart eine Aufgabenteilung sowie den Präsentationsrahmen und beginnt anschließend in Kleingruppen ihre Recherchen. In Hausarbeit sollen die Recherchen fertiggestellt sowie die Ergebnisse für eine gemeinsame Gruppenpräsentation aufbereitet werden.

    Dauer Phase 2: verfügbare Gruppenarbeitszeit in den Schulstunden plus Hausarbeit

    Phase 3 - Präsentation im Plenum



    Präsentation der Gruppenergebnisse. Form und Methodik der Präsentation wird in den Arbeitsgruppen vereinbart.

    Dauer Phase 3: jeweils 15 Min / Gruppe

    Phase 4 – Variante 1: Abschlussdiskussion



    Ziel der Diskussion ist es, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen miteinander in Bezug zu setzen.

    Leitfragen
    • Welche Fragestellungen oder Kriterien sind für die Identifikation extremistischer Parteien hilfreich?
    • Wie und wo kann man sich einfach und zuverlässig über extremistische Parteien informieren?
    Dauer Phase 4: 15 Min

    Phase 4 – Variante 2: Rollenspiel "Das gehört verboten!"



    Ziel dieser Variante ist es Diskussion ist es, die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen miteinander in Bezug zu setzen, die Komplexität und Tragweite der Debatte um ein Parteienverbot erfahrbar zu machen und die Fähigkeit zur Diskussion zu schulen.

    Die Mitglieder der drei Themengruppen teilen sich hierzu am Anfang gleichmäßig auf drei neuen Gruppen auf: eine Gruppe "die betroffenen Bürger", eine Gruppe "die Partei" und eine Gruppe "die Experten". Die Gruppe der Bürger möchte die zu Anfang gewählte Partei verbieten lassen, die Partei verteidigt sich, die Experten beurteilen die Argumente der beiden anderen Gruppen. Jeweils hintereinander darf jede Gruppe einmal fünf Minuten lang ein Argument absprechen und vortragen, die Gegengruppe dann ebenso lang ihr Gegenargument absprechen und vortragen, die letzte Gruppe schließlich die Argumente beider Gruppen beurteilen.

    Dauer Phase 4: 45 Min

    Arbeitsgruppe 1: "Was ist extremistisch?"



    Hinweise für die Gruppenarbeit

    Aufgabenstellung



    Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch. Was heißt eigentlich extremistisch oder radikal? Dieser Frage soll diese Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale oder Kriterien zusammenstellen, die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch" zuzuweisen.

    Vorgehensweise



    Zunächst vereinbart die Gruppe
    • die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online- Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
    • die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
    • die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.). Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für die Präsentation aufbereitet. Leitfragen
    • Welche Merkmale sind der Eigenschaft "extremistisch" zuzuordnen?
    • Gibt es unterschiedliche Merkmale für links- bzw. rechtsextremistische Einstufung?
    • Was ist der Unterschied am linken und rechten Rand zwischen "extremistisch" und "radikal"?

    Arbeitsgruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"



    Hinweise für die Gruppenarbeit

    Aufgabenstellung



    Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch. Wer schätzt so etwas ein? Welche Parteien gelten als extremistisch und warum? Dieser Frage soll diese Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale darstellen, die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch" zuzuweisen.

    Vorgehensweise



    Zunächst vereinbart die Gruppe
    • die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online- Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
    • die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
    • die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.).
    Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für die Präsentation aufbereitet.

    Leitfragen

    • Wer befasst sich mit exremistischen politischen Strömungen?
    • Werden antretende Parteien von den Verfassungsschutzbehörden des Landes oder des Bundes beobachtet?
    • Wie werden diese eingeschätzt? Welche Hauptgründe nennen die Verfassungsschutzberichte für ihre Einstufungen extremistischer Parteien?

    Arbeitsgruppe 3: "Ende eines Parteienlebens"



    Hinweise für die Gruppenarbeit

    Aufgabenstellung



    Diese Arbeitsgruppe soll aufzeigen, welche Umstände zur Auflösung einer Partei führen können und wie es zum Verbot einer Partei kommen kann.

    Vorgehensweise



    Die Klasse einigt sich vorab, ob sie eine historische, aktuelle oder fiktive Partei zum Gegenstand ihrer Diskussion machen möchte. Die Auswahl dient der Gruppe als Arbeitsgrundlage.

    Zunächst einigt sich die Gruppe darauf, in welche Arbeitspakete sie das Thema aufteilen möchte und welche Kleingruppen sich dieser Arbeitspakete annehmen.

    Anschließend sollten ein paar Festlegungen für die gemeinsame Präsentation getroffen werden (Medium, Umfang, Dauer etc.), an die sich jede Kleingruppe mit ihren Arbeitspaketen orientieren kann.

    Nach der Recherche und Analyse sollen die aufbereiteten Gruppenergebnisse in einem etwa 15-minütigen Referat präsentiert werden.

    Leitfragen

    • Wer kann das Verbot einer Partei beantragen?
    • Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?
    • Welche Kriterien werden für eine Parteiverbot herangezogen?
    • Welche Äußerungen der gewählten/fiktiven Partei könnten zu einem Verbot führen?

    Hilfreiche Links



    Mit Hilfe eines Thesenkatalogs bietet die bpb einen Blick auf die Parteienlandschaft der anstehenden Wahlen. Für die Inhalte sind die Parteien verantwortlich.
    »www.wer-steht-zur-wahl.de«

    Linkliste zu den Landeswahlleitern, die Informationen zu den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie zu vergangenen Wahlergebnissen anbieten.
    »http://www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter/«

    Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu verfassungsfeindlichen Strömungen und Organisationen
    »http://www.verfassungsschutz.de/«

    Linkliste zu den Verfassungsschutzbehörden der Länder für weitere Informationen zu verfassungsfeindliche Strömungen und Organisationen auf Landesebene
    »http://www.verfassungsschutz.de/de/landesbehoerden/«

    allgemeine Informationen zu den Landtagswahlen und den antretenden Parteien
    »http://www.bpb.de/methodik/30XZ64«

    Das Grundgesetz legt die Rahmenbedingung für die Gründung und Betätigung von Parteien fest (Art 9 und Art 21)
    »http://www.bpb.de/wissen/AQEPIM«

    Das Parteiengesetz enthält die Bundesgesetzlichen Bestimmungen zu den Aufgaben der Parteien und den Bedingungen ihrer Tätigkeit.
    »http://www.bpb.de/wissen/1J1Y4S«

    Sammlung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen bei Wahlen
    »http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/
    informationen/rechtsgrundlagen.html«