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Handlungsfelder einer zukunftsgerichteten Alterssozialpolitik | Alternde Gesellschaft | bpb.de

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Handlungsfelder einer zukunftsgerichteten Alterssozialpolitik

Gerhard Naegele

/ 13 Minuten zu lesen

Die Bevölkerung Deutschlands wird älter. Für diese Entwicklung sind insbesondere zwei als irreversibel geltende Megatrends verantwortlich: konstant niedrige Geburtenraten und eine steigende mittlere und ferne Lebenserwartung – mit der Folge eines anhaltenden "Sterbeüberschusses". Zwar sind auch künftig (moderat ausfallende) Außenwanderungsgewinne zu erwarten – bedingt insbesondere durch das Schrumpfen des einheimischen Erwerbspersonenpotenzials und dadurch induzierte Arbeitsmigration sowie durch den Klimawandel verstärkte globale Wanderungsbewegungen. Allerdings lässt sich dadurch der Trend zum kollektiven Altern der Bevölkerung nicht aufhalten. Auch wird dadurch das Schrumpfen der Gesamtbevölkerung nicht kompensiert.

Alter selbst ist keine Lebensphase, die per se, hauptsächlich oder gar primär durch soziale Risiken und soziale Probleme gekennzeichnet ist. Im Gegenteil: Die überwiegende Mehrheit der Älteren in Deutschland lebt vergleichsweise frei von sozialen Risiken und Problemen. Dies gilt insbesondere für "junge Alte". Vorsichtige Schätzungen kommen auf ein tatsächliches Risiko- und Problempotenzial von 15 bis 20 Prozent in der Gruppe der über 65-Jährigen, das sich allerdings auf bestimmte Teilgruppen konzentriert: Insbesondere sehr alte Menschen, darunter viele alleinlebende ältere Frauen, ältere Menschen aus den unteren Sozialschichten sowie ältere Menschen mit Migrationsgeschichte weisen derzeit die höchsten Risikoquoten auf. Vor allem der Übergang zum "vierten Alter" (über 80-Jährige) markiert heute den Beginn des aus sozialpolitischer Sicht risikobezogenen Alters.

Soziale Probleme sind allerdings nicht nur von den Lebensbedingungen der Menschen und den Potenzialen und Grenzen familiärer und gemeinschaftlicher Hilfesysteme abhängig, sondern sind auch das, was sich in einem politischen Definitionsprozess als solches konstituiert. Folgt man einer vom Sozialpolitikwissenschaftler Heinz Lampert vorgenommenen Systematisierung der Entstehungsvoraussetzungen von sozialpolitischem Handeln, ergibt sich folgender Prozess, der sich auch auf die Alterssozialpolitik anwenden lässt.

Zunächst muss ein Problem(lösungs)bewusstsein vorhanden sein, das sich insbesondere aus übergeordneten sozialstaatlichen Werten, Normen und Zielen ergibt, aber auch mit den jeweils vorherrschenden politischen Kräfteverhältnissen im Zusammenhang stehen kann. Dieses war lange Zeit in Deutschland nicht vorhanden, obwohl die jetzige demografische Entwicklung schon Mitte der 1980er Jahre vorhersehbar war. Daneben muss Problemlösungsdringlichkeit gegeben sein, die sich insbesondere in quantitativen Dimensionen (Betroffenheit, Folgekosten, politischer Einfluss der Betroffenen) darstellen lässt. Für Deutschland ist dabei auffällig, dass insbesondere die Renten- und Pflegeproblematik in ihren finanzpolitischen Implikationen lange Zeit die sozialpolitische Diskussion rund um das Altern der Gesellschaft beherrscht hat, während Fragen der sozialen Integration und der Aufrechterhaltung selbstständiger Lebensführung erst später auf die alterssozialpolitische Agenda gelangten. Weitere wichtige Voraussetzungen sind schließlich die Problemlösungsfähigkeit (wie finanzielle Voraussetzungen, Kreativität bei der Lösungssuche) und Problemlösungsbereitschaft (wie politische Mehrheitsverhältnisse). Für Deutschland auffällig ist weiterhin, dass – im Gegensatz zu internationalen Erfahrungen – von den Betroffenen selbst wenig Einfluss auf die sozialpolitische Bearbeitung "ihrer" Themen ausging. Zu groß war (und ist noch immer) neben der vielfach fehlenden Selbstzuordnung als "sozialpolitische Problemgruppe" das Vertrauen in die bestehenden (dominanten) sozialpolitischen und wohlfahrtsstaatlichen Regulierungsinstanzen, die sich ihrerseits allerdings zunehmend von der "latenten Altenmacht" beeinflussen ließen. Auch wenn heute der "demografische Wandel" und das "Altern der Gesellschaft" zu zentralen Zukunftsherausforderungen avanciert sind, lässt sich dahinter nicht primär ein von den Älteren selbst getragener Problemdruck erkennen als vielmehr finanzpolitisch geprägte makroökonomische Krisenszenarien.

Im Hinblick auf die Problemlösungsfähigkeit gewinnen neuerdings jene Dimensionen (auch EU-weit) an Bedeutung, die auf sozial innovative Lösungen hinauslaufen. Hintergrund ist unter anderem die Bedeutungszunahme des (sozialen) Dienstleistungssektors als sozialpolitische Bearbeitungsstrategie, die zugleich die Erweiterung des Innovationsbegriffs um die Neukonfiguration sozialer Arrangements erforderlich macht. Dabei handelt es sich immer dann um soziale Innovationen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: "Orientation towards outstanding societal challenges/social issues, new solutions in the sense of a real understanding of newness, specific new configurations of social practices/arrangements, overcoming the traditional dichotomisation of technological and social innovations, integration/collaboration of heterogeneous stakeholders that usually do not (have) co-operate, integrated patterns of action, reflexivity and interdisciplinary approaches, orientation towards the key goal of societal usefulness, sustainability of measures (in the sense of social practice/facts), new growth potentials in terms of regular employment, integration of the end-users (‚user co-production‘)." Im Folgenden werden wichtige Themen- und Handlungsfelder einer zukunftsgerichteten Alterssozialpolitik aufgezeigt und nach solchen Bearbeitungsstrategien gefragt, die den Kriterien von "sozialer Innovation" genügen. Dabei geht es nicht nur um aus sozialpolitischer Sicht fachlich angemessene Lösungen für jetzt evidente (alte und neue) soziale Altersrisiken und -probleme, sondern auch um solche mit potenziell positiven Effekten auf die Bewältigung anderer dringender zukunftsgerichteter Handlungserfordernisse in übrigen Feldern der Sozial- und Gesellschaftspolitik.

Herausforderungen eines insgesamt schrumpfenden und alternden Erwerbspersonenpotenzials.

Zu den zentralen Herausforderungen in der Arbeitswelt zählt die Gleichzeitigkeit von Schrumpfen und Altern des Erwerbspersonenpotenzials, das schon jetzt in vielen Branchen und Betrieben als Fachkräftemangel thematisiert wird. Die bisherigen Lösungen konzentrieren sich zum einen auf rentenrechtsinterne Anreize ("Rente mit 67") und arbeitsmarktpolitische Reintegrationsprogramme (wie etwa nach Muster des Programms "50plus"). Sie greifen jedoch zu kurz, um die Verlängerung der Erwerbsphase für möglichst viele auch praktisch zu realisieren. Dazu bedarf es einer auf dieses Ziel explizit ausgerichteten (sozial innovativen) Politik der lebenslaufbezogenen Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit einschließlich des expliziten Einbezugs der sozial-privaten Umfeldgestaltung (Vereinbarkeitsproblematiken) sowie insbesondere einer entsprechenden (alters- und alternsgerechten) Anpassung von Arbeitsbedingungen und -belastungen.

Dazu sind am besten solche Maßnahmen geeignet, die unmittelbar auf betrieblicher Ebene oder seinem Umfeld ansetzen. Wichtigste Voraussetzungen dafür sind unter anderem eine demografiesensible Unternehmenskultur und betriebliches age management. In diesem Zusammenhang plädiert die Sechste Bundesaltenberichtskommission für eine Abkehr von solchen Personalpolitikkonzepten, die sich primär am Lebensalter der Beschäftigten orientieren, und stattdessen für eine lebenszyklusorientierte Personalpolitik mit folgenden Bausteinen: Nachwuchsförderung, Karriere- und Laufbahnplanung, Mobilitätsförderung, laufende Qualifikationssicherung und -ausbau, betriebliche Lebensarbeitszeitpolitik, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung des Wissenstransfers und Schaffen einer "Wissenskultur", präventiver Gesundheitsschutz, lebenslanges (betriebliches) Lernen, Schaffen einer neuen Alterskultur oder neuer Altersleitbilder.

(Alters-)Armutsvermeidung und Bekämpfung.

Trotz einer aktuell für die Mehrheit der heute Alten subjektiv zufriedenstellenden Einkommenssituation verweisen Studien auf ein mittelfristig drohendes Verarmungsrisiko bei Teilen künftiger Kohorten älterer Menschen. Ursachen liegen in der parallelen (Fern-)Wirkung der Rentenzahlbeträge wie etwa die seit Beginn dieses Jahrtausends etablierte "neue Alterssicherungspolitik" und in wachsender Entnormalisierung and Prekarisierung von Erwerbsarbeit. Entsprechende Perspektiven für zukunftsgerichtete Lösungswege bilden präventive Armutsvermeidungskonzepte – ergänzt um kompensatorische Elemente eines nachträglichen Schadensausgleichs sowie um sozial integrative Konzepte zur Verbesserung der immateriellen Lebenslagebedingungen von Armut betroffener und/oder bedrohter älterer Menschen. Kompensatorische Konzepte stehen aktuell im Zentrum der alterssozialpolitischen Debatte um die gesetzliche Rentenversicherung. Zukunftsgerichtete Konzepte zielen – wie etwa die 2007 von der EU-Kommission vorgelegten allgemeinen "gemeinsamen Grundsätze" für ein Flexicurity-Konzept – präventiv auf eine Absicherung von erwerbsbiografischer Diskontinuität. Präventiv ist auch die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer sozial innovativ ausgestalteten Beschäftigungsversicherung, welche auf die soziale Sicherung von typischen erwerbsbiografischen Risiken im Kontext von Arbeitslosigkeit und riskanten Übergängen und damit zugleich auf die Eröffnung von Gelegenheitsstrukturen für neue berufliche Entwicklungsperspektiven einerseits sowie auf die Verbesserung der individuellen work-life-balance andererseits abzielt.

Politik zur Förderung des lebenslangen Lernens.

Aktuelle Forderungen nach Institutionalisierung von lebenslangem Lernen und Erwachsenenbildung haben zunächst primär beschäftigungspolitische Hintergründe und zielen insbesondere auf ältere Arbeitnehmer. Berufliche Bildung in Deutschland gilt Expertinnen und Experten als zu "frontlastig". In der Konsequenz sind fehlende Schul- und Bildungsabschlüsse später kaum nachzuholen. Zudem gilt in der betrieblich verantworteten beruflichen Fort- und Weiterbildung vielerorts das "Matthäus-Prinzip" ("Wer hat, dem wird gegeben"), berufsbegleitende Weiterbildung(sstudiengänge) an Universitäten und Hochschulen sind flächendeckend die Ausnahme. Vor diesem Hintergrund plädiert beispielsweise die Fünfte Bundesaltenberichtskommission für individuelle Rechtsansprüche auf Weiterbildung und für deren Absicherung und Finanzierung per Gesetz oder Tarifvertrag, für eine institutionalisierte Erwachsenenbildungsförderung (wie Weiterbildungs-BAFöG) sowie insgesamt für den Ausbau der betrieblichen Weiterbildung. In der Diskussion sind Modelle des Bildungssparens, Bildungsschecks, Lernzeitkonten, Fondsmodelle oder mehr öffentliche Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Lebenslanges Lernen hat zudem einen unmittelbaren Altersbezug: In einer alternden Gesellschaft spricht sowohl aus individueller als auch gesellschaftlicher Sicht vieles für eine eigenständige Altenbildung (educational gerontology, Geragogik), etwa mit dem Ziel, individuelles Altern besser zu beherrschen und neuen Altersrisiken präventiv zu begegnen. Bekannte Belege dafür sind in diesem Zusammenhang, individuelle Gesundheitsprävention oder Rehabilitationsbemühungen zu flankieren oder zu lernen sowie intelligente Techniken zur Förderung der selbstständigen Lebensführung besser zu beherrschen. Nicht zuletzt erleichtert eine bessere Bildung den individuellen Umgang mit alterstypischen Einschränkungen und Verlusten. Angesprochen sind alle Erwachsenenbildungsträger, insbesondere Volkshochschulen, sowie Universitäten und Hochschulen.

Neue Wohn- und Lebensformen und Förderung der selbstständigen Lebensführung.

Wohnen ist bekanntlich mehr als nur "das Leben in den eigenen vier Wänden". Dies gilt in ganz besonderer Weise für ältere Menschen, für die Tagesalltag zumeist auch Wohnalltag ist. Die angemessene und sachgerechte Ausgestaltung der Wohnbedingungen bei Älteren ist somit von erheblicher Bedeutung nicht nur für Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, sondern auch für die Aufrechterhaltung selbstständiger Lebensführung selbst bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Dies gilt insbesondere für die stark wachsende Zahl alleinlebender älterer Menschen.

Zwar haben die großen Mietwohnungsbaugesellschaften vor allem in den Ballungszentren die damit verbundenen neuen Herausforderungen längst erkannt. Es bestehen jedoch erhebliche Versorgungslücken im Bereich des Wohneigentums und hier insbesondere in den ländlichen Regionen. Hier sind neben Wohnraumanpassungsmaßnahmen, die unter anderem neue Finanzierungsmodelle voraussetzen; auch Vernetzungen zu haushaltsbezogenen, sozialen, Haustechnik- und Dienstleistungsanbietern sowie insgesamt zum bürgerschaftlichen Engagement erforderlich. Speziell das Wohnen älterer Menschen eignet sich für die Etablierung neuer, sozial innovativer "strategischer Allianzen". Besondere Bedeutung dürfte künftig dem technikunterstützten Wohnen zukommen. Im Falle von alterstypisch chronischen Erkrankungen oder von geriatrischer Rehabilitation belegen skandinavische Vorbilder hilfreiche Unterstützung durch telemedizinische Maßnahmen. Der private Haushalt Älterer gilt hier als neuer eigenständiger dritter Gesundheitsstandort. Allerdings sind derartige soziale Innovationen hierzulande kaum verbreitet, wobei neben – allerdings überbrückbaren – Akzeptanzproblemen vor allem fehlende Geschäftsmodelle (im Idealfall basierend auf Refinanzierungsmöglichkeiten) beklagt werden.

Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik.

Obwohl Alter(n) nicht generell mit Krankheit gleichzusetzen ist – es gibt keinen monokausalen Zusammenhang zwischen Alter und Krankheit –, steigt mit dem (hohen) Alter die Wahrscheinlichkeit chronisch-degenerativer und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität). Während die ersten Jahre nach Eintritt in den Ruhestand überwiegend in vergleichsweise guter Gesundheit verbracht werden, und dies scheint bei künftigen Kohorten Älterer sogar noch stärker der Fall zu sein, nimmt bei über 80-Jährigen die Prävalenz von Krankheit und funktionellen Einschränkungen zu. Als typisch "geriatrische Patienten" gelten sehr alte Menschen (über 80-Jährige), deren Zahl demografisch bedingt künftig wachsen wird. Somatische Erkrankungen im Alter sind zudem häufig überlagert von psychischen Erkrankungen ("psychiatrische Ko-Morbidität"), darunter mit stark wachsender Bedeutung depressive Störungen sowie die mit sehr hohem Alter exponentiell steigenden Demenzerkrankungen.

Vor diesem Hintergrund muss es in der Gesundheitspolitik künftig vor allem darum gehen, die bestehenden Versorgungssysteme sehr viel zielgenauer auf eine insgesamt alternde Patientenschaft auszurichten. Die in Deutschland bislang stark auf Diagnose, Kuration und Medikalisierung fokussierte Gesundheitspolitik gerät vor diesem Hintergrund an ihre Grenzen. Veränderte Ziele sind insbesondere die Weiterentwicklung und Umsetzung von geriatrischer Prävention und Rehabilitation, die Stärkung der "Chronikermedizin", die Ausweitung integrierter Versorgungsmodelle unter Einbezug der Pflege, vernetztes Handeln der Professionen sowie das Schaffen neuer Altersbilder in der Medizin, Kranken- und Altenpflege. Das 2009 vorgelegte Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen verweist insbesondere auf strukturelle Mängel in der Vernetzung einzelner Versorgungssysteme, mahnt (bislang weitgehend fehlende) Leitlinien und Standards zum Umgang mit Multimorbidität an und fordert eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung im Alter mit dem Ziel der Überwindung von Polypharmazie.

Weiterentwicklung der Pflege(versicherungs)politik.

Die (demografisch) steigenden Versorgungserfordernisse bei Alterspflegebedürftigkeit sind seit Langem Gegenstand der sozialpolitischen Diskussion. Aus fachlicher Sicht gilt, dass die Mitte der 1990er Jahre eingeführte Pflegeversicherung ein sozialpolitisches "Erfolgsmodell" ist. Allerdings stimmt gerade hier der Satz: "Nach der Reform ist vor der Reform!" So sind dringend mehr präventive Anreize zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit erforderlich, gilt es, das bestehende Leistungs- und Finanzierungsspektrum flexibler auf differenziertere Empfängergruppen und Bedarfssituationen (wie neue Wohn- und Lebensformen) auszurichten sowie den money-led-approach durch einen need-led-approach zu ersetzen. Zwingend erforderlich ist die Überwindung des engen verrichtungsbezogenen Konzepts der Pflegeversicherung durch ein erweitertes Pflegeverständnis und die Implementierung eines darauf ausgerichteten Begutachtungsverfahrens, um eine angemessene Versorgung demenziell erkrankter älterer Menschen zu ermöglichen. Weitgehend ungelöst ist zudem das Pflegepersonalproblem, zumal auch die häusliche Pflege zunehmend voraussetzungsvoller geworden ist und die Übernahmebereitschaft immer häufiger an verlässliche, fachlich angemessene und qualitativ hochwertige professionelle Unterstützung gebunden ist. Die Verbesserung der pflegerischen Versorgung in einer alternden Gesellschaft und – was hier noch relevanter ist – einer Gesellschaft des langen Lebens setzt allerdings die Bereitschaft voraus, mehr Finanzmittel für die Pflege bereitzustellen.

Erkennen und Nutzen der gewachsenen Potenziale älterer Menschen: Konzept des active ageing.

Auch in der praktischen Altenpolitik und -arbeit im engeren Sinne bedarf es eines Paradigmenwechsels: weg von der traditionellen "Ruhestandsorientierung" hin zur individuell wie gesellschaftlich nützlichen "Potenzialentfaltung und -nutzung". Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung muss es künftig Ziel sein, die Bereitschaft der Älteren, selbst zur Sicherung des kleinen wie des großen Generationenvertrages beizutragen, zu steigern. Letztlich gilt es, das Versorgungsparadigma zugunsten eines Aufforderungsparadigmas zu überwinden. Hierauf zielt das Konzept des active ageing, das aber oft einseitig auf den Bereich des Arbeitsmarktes verkürzt wird. Seine herausragenden Merkmale sind neben einer integrierten und lebenslaufbezogenen Konzeptualisierung die Betonung von inter- und intragenerationeller Solidarität und gesellschaftlichem Nützlichkeitsbezug bei gleichzeitig bevorzugter Beachtung von Problemen sozial benachteiligter älterer Bevölkerungsgruppen. Speziell in der Verbindung des "Für-sich-etwas-Tun" und des "Für-andere-etwas-Tun" liegt die Kernidee.

Stärkung und Förderung von intergenerationeller Solidarität.

Letzteres verweist zugleich auf die Notwendigkeit einer Neujustierung beider Generationenverträge, des großen gesellschaftlichen Generationenvertrags im System der umlagefinanzierten Sozialversicherung ebenso wie des sogenannten kleinen Generationenvertrags im familialen Umfeld. Gefordert ist eine neue Generationensolidarität, wobei darauf zu achten ist, dass die jeweiligen Generationen entsprechend ihrer spezifischen Leistungsfähigkeit möglichst gleichmäßig belastet werden: Junge wie Alte stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Die junge Generation sollte vor allem mehr Bildung und mehr Zukunftsinvestitionen erwarten können, muss sich aber im Gegenzug selbst auf mehr Lernen, neue Erwerbsmuster und mehr berufliche Mobilität und Flexibilität einstellen und nicht zuletzt auch mehr Bereitschaft für ein Leben mit Kindern aufbringen. Die ältere Generation wiederum darf sich nicht primär über tradierte Rollen als Rentenempfänger und "Ruheständler" definieren, sondern muss sehr viel stärker bereit sein, mehr Verantwortung für das eigene Leben wie für das anderer sowie insbesondere der nachrückenden Generationen ("Mitverantwortung") zu übernehmen.

Zweifellos steht die Sozialpolitik vor dem Hintergrund des kollektiven Alterns der Bevölkerung vor neuen Herausforderungen. Allerdings sind weder "demografische Krisenszenarien" noch "Schönfärbereien" durch Überbetonung von Potenzialen fachlich angemessene Antworten. Ausgehend von ihrer "Gestaltungsfunktion" gilt es für die Sozialpolitik, das kollektive Altern der Gesellschaft als gesellschaftspolitische Gestaltungsaufgabe zu konzeptualisieren. Damit können nicht nur aktuelle alterssozialpolitisch relevante Probleme angemessen gelöst werden, sondern auch Weichen gestellt werden für eine zukunftsgerichtete Sozialpolitik, von der alle Generationen gleichermaßen profitieren können. Insofern versteht sich das hier vorgestellte Konzept insgesamt auch als ein Beitrag zur Stärkung von Generationensolidarität in einer alternden Gesellschaft durch Sozialpolitik insgesamt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Heinz Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin u.a. 1999, S. 134ff.

  2. Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.), Abschlussbericht der Enquete-Kommission Demografischer Wandel, Bonn 2002.

  3. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.), Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2010.

  4. Vgl. Alan Walker/Gerhard Naegele (eds.), The Politics of Old Age in Europe, London 1999.

  5. Vgl. Generali Zukunftsfonds/Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.), Generali Altersstudie 2013, Frankfurt/M. 2012.

  6. Vgl. Gerhard Naegele, Strukturen politischer Mitbestimmung älterer Menschen in Deutschland, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, (1999) 4, S. 131–137.

  7. Vgl. BMFSFJ (Anm. 3).

  8. Vgl. Michael Hüther/Gerhard Naegele, Demografiepolitik: Warum und wozu?, in: dies. (Hrsg.), Demografiepolitik, Wiesbaden 2012, S. 13–34; Rolf G. Heinze, Der Paradigmenwechsel als Gestaltungsaufgabe, in: Andreas Kruse et al. (Hrsg.), Gutes Leben im hohen Alter, Heidelberg 2012, S. 173–204.

  9. Insbesondere in der Alterssozialpolitik. Vgl. Gerhard Naegele, Soziale Dienste für ältere Menschen, in: Adalbert Evers et al. (Hrsg.), Handbuch Soziale Dienste, Wiesbaden 2010.

  10. Vgl. Rolf G. Heinze/Gerhard Naegele, Intelligente Technik und "personal health" als Wachstumsfaktoren für die Seniorenwirtschaft, in: Uwe Fachinger/Klaus-Dirk Henke (Hrsg.), Der private Haushalt als dritter Gesundheitsstandort, Baden-Baden 2010.

  11. Rolf G. Heinze/Gerhard Naegele, Social innovations in ageing societies, 2013 (i.E.).

  12. Vgl. dies./Katrin Schneiders, Die wirtschaftlichen Potenziale des Alter(n)s, Stuttgart 2010.

  13. Vgl. Gerhard Naegele, Soziale Lebenslaufpolitik, in: ders. (Hrsg.), Soziale Lebenslaufpolitik, Wiesbaden 2010, S. 27–85.

  14. Vgl. BMFSFJ (Anm. 3).

  15. Vgl. Mirko Sporket, Organisationen im demographischen Wandel, Wiesbaden 2011; ders., Positive organisationale Altersbilder, in: Frank Berner et al. (Hrsg.), Altersbilder in der Wirtschaft, im Gesundheitswesen und in der pflegerischen Versorgung, Bd. 2, Wiesbaden 2012, S. 43–82; Christiane Flüter-Hoffmann/Mirko Sporket, Arbeit und Beschäftigung im demografischen Wandel, in: M. Hüther/G. Naegele (Anm. 8), S. 200-223.

  16. Vgl. Generali Altersstudie (Anm. 5).

  17. Winfried Schmähl, Die neue deutsche Alterssicherungspolitik und die Gefahr steigender Altersarmut, in: Soziale Sicherheit, (2006) 12, S. 397–402.

  18. Vgl. Britta Bertermann et al., Armut im Alter, in: Hans-Werner Wahl et al. (Hrsg.), Angewandte Gerontologie, Stuttgart 2012, S. 128–133.

  19. Vgl. ebd.

  20. Vgl. Ute Klammer, Flexibilität und Sicherheit im individuellen (Erwerbs-)Lebensverlauf, in: G. Naegele (Anm. 13), S. 675–710.

  21. Vgl. Günther Schmid, Von der aktiven zur lebenslauforientierten Arbeitsmarktpolitik, in: ebd., S. 333–351.

  22. Vgl. Gerhard Bosch, Lernen im Erwerbsverlauf, in: ebd., S. 352–370.

  23. Vgl. BMFSFJ (Hrsg.), Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2006.

  24. Vgl. ebd.

  25. Vgl. Anja Ehlers, Bildung im Alter – (k)ein politisches Thema, in: G. Naegele (Anm. 13), S. 602–618.

  26. Vgl. R.G. Heinze/G. Naegele/K. Schneiders (Anm. 12).

  27. Vgl. R.G. Heinze/G. Naegele (Anm. 11).

  28. Vgl. Adelheid Kuhlmey, Chronische Krankheit in der Lebensphase Alter, in: Doris Schaeffer (Hrsg.), Bewältigung chronischer Krankheit im Lebenslauf, Bern 2009, S. 357–368; Susanne Wurm et al., Gesundheit, in: Andreas Motel-Klingebiel et al. (Hrsg.), Altern im Wandel, Stuttgart 2010, S. 90–117.

  29. Vgl. Gerhard Naegele, Gesundheitliche Versorgung in einer alternden Gesellschaft, in: M. Hüther/ders. (Anm. 8).

  30. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Hrsg.), Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens, Berlin 2009.

  31. Vgl. Gerhard Igl et al., Reform der Pflegeversicherung, Münster u.a. 2007; Doris Schaeffer/Klaus Wingenfeld (Hrsg.), Handbuch Pflegewissenschaft, Weinheim–München 2011.

  32. Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Berlin 2009.

  33. Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege, in: Nachrichtendienst, (2012) 6, S. 272–282.

  34. Vgl. Alan Walker, The Emergence and Application of Active Ageing in Europe, in: Journal of Ageing and Social Policy, (2009) 21, S. 75–93.

  35. Vgl. Gerhard Naegele, Kollektives demografisches Altern und demografischer Wandel, in: Rolf G. Heinze/ders. (Hrsg.), EinBlick in die Zukunft, Münster 2010, S. 384–405.

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Dr. rer. pol. habil., Dipl. Kfm., Dipl. Hdl., geb. 1948; Professor für Soziale Gerontologie, Direktor des Instituts für Gerontologie an der TU Dortmund, Evinger Platz 13, 44339 Dortmund. E-Mail Link: gnaegele@fk12.tu-dortmund.de