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Aufarbeiten politischer Gewalt – Beispiel Kenia | Internationale Sicherheit | bpb.de

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Aufarbeiten politischer Gewalt – Beispiel Kenia

Stephen Brown

/ 4 Minuten zu lesen

Während der Gewaltausbrüche nach den umstrittenen Wahlen in Kenia im Dezember 2007 wurden weit über 1.000 Menschen getötet. Hunderttausende wurden vertrieben, viele davon sind noch nicht zurückgekehrt. Die internationale Gemeinschaft – hauptsächlich westliche Geberländer und die Afrikanische Union – halfen, einen Ausweg aus dieser politischen Sackgasse zu finden und die Gewalt zu beenden. Alle Seiten waren sich einig, dass die Verantwortlichkeit für die begangenen Verbrechen ein zentrales Element für die Unterbindung zukünftiger Gewaltausbrüche sein würde. Fünf Jahre später wurde in Kenia noch immer kein ernsthafter Versuch unternommen, um diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die für die Gräueltaten von 2007 bis 2008 verantwortlich sind. Es fanden lediglich ein paar nationale Gerichtsverfahren statt, die sich auf kleinere Delikte konzentrierten – hauptsächlich auf Straftäter, die Polizeibeamte angegriffen hatten, was kaum repräsentativ für die Art der stattgefundenen Verbrechen ist (tatsächlich sind Polizeibeamte selbst für einen Drittel aller Tötungen verantwortlich). Trotz wiederholter Verpflichtungen unternahm die Regierung bisher keinen ernsthaften Versuch, ein hybrides nationales-internationales Sondergericht ins Leben zu rufen, um die Verantwortlichen für die Gewalt nach den Wahlen vor Gericht zu stellen. Die versprochene Gründung einer Sonderabteilung des Obersten Gerichts steht noch aus, und bislang hat nur der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Personen ernsthafter Verbrechen beschuldigt.

Die Anklägerin des IStGH leitete ein Verfahren gegen sechs Kenianer ein, die als Hauptverantwortliche gelten, aber eine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit läuft nur gegen drei von ihnen. Unter den Angeklagten befinden sich Uhuru Kenyatta und William Ruto, die im März 2013 zum Präsidenten beziehungsweise Vizepräsidenten Kenias gewählt wurden (die Wahlergebnisse wurden jedoch erheblich angefochten). Zu Beginn gaben kenianische Meinungsumfragen sehr hohe Unterstützungswerte für Strafprozesse am IStGH an. Während der Wahlkampagne von 2012/2013 präsentierte das Kenyatta/Ruto-Team jedoch wiederholt die Aussicht auf internationale Gerichtsbarkeit als eine Einmischung in innere Angelegenheiten, was den durch ihre interethnische Allianz verkörperten Frieden und die Wiederversöhnung gefährden würde. Sie stellten den IStGH als Instrument des westlichen Imperialismus, als anti-afrikanisch und parteiisch dar – und sich selbst als Opfer statt als angeklagte Straftäter. Außerdem verwandelten sie die Anklagen gegen sie als Individuen in Anschuldigungen gegen die gesamte ethnische Gruppe. Die öffentliche Unterstützung für die Strafprozesse des IStGH sank drastisch.

Diese Aktivitäten von Kenyatta und seinen Verbündeten stellten sicher, dass die Prozesse und insbesondere etwaige Verurteilungen als internationaler Angriff auf die kenianische Souveränität und auf spezifische ethnische Gruppen interpretiert würden und nicht als Versuche, um Individuen für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Zeugenaussagen vor Gericht werden die ethnischen Spannungen zweifellos noch weiter anheizen.

Bedeutet dies, dass globale Kooperation im Bereich der Strafgerichtsbarkeit Unsicherheit hervorruft? Sicher ist dies kurzfristig der Fall. Langfristig wird internationale Kooperation jedoch eher Gewalt verhindern. Beobachter vergessen oft, dass in Kenia ähnlich gewaltsame Zusammenstöße im Zusammenhang mit Wahlen bereits 1991/1992 und 1997/1998 stattfanden. Beide Male unterließ es die kenianische Regierung, die gemeinsam mit führenden Mitgliedern der Regierungspartei hauptverantwortlich für die Anstiftung zur Gewalt gewesen war, die Verantwortlichen für die schlimmsten Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Identitäten der hochrangigen Beamten waren gut dokumentiert, aber die Regierung gewährte ihnen Straffreiheit mit der Zustimmung der internationalen Gemeinschaft, die eine Destabilisierung befürchtete. Die Lehre daraus war, dass man töten, vergewaltigen und plündern konnte, um politische Gegner zurückzudrängen oder zu bestrafen – und ungeschoren davonkam.

Eine verstärkte globale Kooperation im Bereich der Rechenschaftspflicht bei politischer Gewalt in Kenia in den 1990er Jahren hätte wohl Spannungen zwischen der kenianischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft verursacht, der Präzedenzfall hätte aber womöglich wesentlich dazu beigetragen, das erneute Auftreten von Gewalt 2007/2008 zu verhindern. Hätten die potenziellen Täter verstanden, dass Verbrechen nicht ungestraft blieben, dann wäre es mit viel geringerer Wahrscheinlichkeit überhaupt zu Gewalttaten gekommen. Die Aussicht auf Prozesse am IStGH und das Wissen darum, dass "die Welt zuschaut", trugen 2013 zu den relativ gewaltfreien Wahlen bei.

Unabhängig von der aktuellen Lage in Kenia: Man darf nicht vergessen, dass es nicht die Rechenschaftspflicht an und für sich, sondern der Widerstand gegen die Rechenschaftspflicht ist, der Unsicherheit hervorruft – und zwar vorübergehend. Wenn die nationalen Akteure nicht in der Lage oder willens sind, zu garantieren, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht unbestraft bleiben, dann ist internationale Kooperation – wie kompliziert sie auch sein mag – das beste Mittel, auf Gerechtigkeit zu drängen und damit möglicherweise weitere Konflikte zu verhindern.

Professor an der School of Political Studies, Universität von Ottawa/Kanada. E-Mail Link: brown@uottawa.ca