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Die Anormalen | Monster | bpb.de

Monster Editorial Die Anormalen Die Anormalen Monströsität, "das große Modell aller kleinen Abweichungen" Monster: Eine Einführung Monströse Körper. Kulturwissenschaftliche Perspektiven auf historische Deutungsmuster "Die ganze scheußliche Kreatur": Monster in der modernen Literatur und im Film Vampire Trouble: Gender, Sexualität und das Monströse Das Medium ist das Monster

Die Anormalen

Michel Foucault

/ 12 Minuten zu lesen

Vom 8. Januar bis 15. März 1975 hielt der französische Diskurstheoretiker Michel Foucault am Collège de France eine Vorlesung mit dem Titel "Die Anormalen" (Les Anormaux). Im Mittelpunkt stehen drei Figuren der Abweichung von der Normalität: das Monster, der Aufsässige und der Onanist. Auszüge aus der Vorlesung, die die Figur des Monsters betreffen, sind im Folgenden abgedruckt. Im Anschluss daran erläutert der Literaturwissenschaftler und Foucault-Experte Rolf Parr zentrale Denkfiguren in den Theorien Foucaults im Allgemeinen und in den "Anormalen" im Besonderen.

Der Begriff des Monsters ist im wesentlichen ein Rechtsbegriff – des Rechts freilich im weiteren Sinn des Wortes, denn das Monster ist durch die Tatsache definiert, daß es qua Existenz und Form nicht nur eine Verletzung der gesellschaftlichen Gesetze darstellt, sondern auch eine Verletzung der Gesetze der Natur. In einem doppelten Register stellt es durch seine bloße Existenz einen Gesetzesbruch dar. Das Erscheinungsbild des Monsters ist also ein Bereich, den man "rechtlich-biologisch" nennen kann. Andererseits erscheint das Monster innerhalb eines Raums als ein zugleich extremes und extrem seltenes Phänomen. Es ist die Grenze, es ist das Moment der Umkehrung des Gesetzes, es ist zugleich die Ausnahme, die nur in Extremfällen auftritt. Sagen wir, das Monster ist das, was das Unmögliche und Verbotene kombiniert.

Von daher werden seit langer Zeit – und deswegen möchte ich es ein wenig hervorheben – gewisse Zweideutigkeiten die Figur des anormalen Menschen umgeben, selbst wenn der anormale Mensch, wie er sich in der Praxis und im Wissen des 18. Jahrhunderts herausschält, die dem Monster zugesprochenen Züge reduziert, mit Beschlag belegt und in gewisser Weise in sich aufnimmt. Das Monster widerspricht tatsächlich dem Gesetz. Es ist dessen Bruch, der auf die Spitze getriebene Bruch. Und obwohl es Gesetzesbruch bedeutet (ein Bruch im Rohzustand in gewisser Weise), bringt es auf seiten des Gesetzes keine Antwort hervor, die gesetzlich wäre. Man kann sagen, daß die Kraft und die beunruhigende Fähigkeit des Monsters darin gründet, daß es das Gesetz, obwohl es dieses verletzt, verstummen läßt. Es trickst das Gesetz in dem Moment aus, wo dieses von ihm verletzt wird. Das Monster fordert in dem Moment, da es dank seiner bloßen Existenz das Gesetz verletzt, nicht die Antwort des Gesetzes selbst heraus, sondern etwas ganz anderes. Die Gewalt, den einfachen und reinen Willen zu seiner Unterdrückung oder sogar die medizinische Versorgung oder vielleicht sogar Mitleid. Nicht das Gesetz selbst antwortet auf den Angriff gegen sich, welchen das Monster dank seiner Existenz darstellt. Das Monster ist ein Gesetzesbruch, welcher sich automatisch außerhalb des Gesetzes stellt, und das ist eine seiner ersten Zweideutigkeiten. Die zweite besteht darin, daß das Monster in gewisser Weise die spontane, nackte und folglich natürliche Form der Gegen-Natur ist. Es ist das sich aufblähende Modell, die durch die Spiele der Natur und all ihre kleinen Unregelmäßigkeiten selbst entfaltete Form. In diesem Sinn kann man sagen, daß das Monster das große Modell aller kleinen Abweichungen ist. Es ist das Prinzip der Erkennbarkeit aller – in kleiner Münze zirkulierenden – Formen der Anomalie. Den wahren Grund der Monstrosität suchen, die hinter den kleinen Anomalien, den kleinen Abweichungen, den kleinen Unregelmäßigkeiten lauert: Dieses Problem wird das gesamte 19. Jahrhundert umtreiben. Lombroso wird beispielsweise diese Frage stellen, wenn er es mit Delinquenten zu tun hat. Welches große Monster der Natur zeichnet sich hinter dem kleinen Dieb ab? Das Monster ist paradoxerweise – trotz der Grenzposition, die es einnimmt, und obwohl es zugleich das Unmögliche und Verbotene ist – ein Prinzip der Erkennbarkeit. Und dennoch ist dieses Prinzip der Erkennbarkeit ein eigentlich tautologisches Prinzip, da die Eigenschaft des Monsters eben darin besteht, sich als Monster zu behaupten, aus sich heraus alle Abweichungen zu erklären, die von ihm ausgehen können, aber an sich unerkennbar zu sein. Diese tautologische Erkennbarkeit, dieses Erklärungsprinzip, das sich nur auf sich selbst bezieht, wird man am Grunde der Analyse der Anomalie finden.

Diese Zweideutigkeiten des Menschenmonsters, die gegen Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts in großem Stil entfaltet werden, lassen sich in aller Präsenz und Lebendigkeit, wenn auch abgemildert und abgefedert, aber doch wirklich aktiv in der Problematik der Anomalie und in all den gerichtlichen und medizinischen Techniken wiederfinden, die sich im 19. Jahrhundert rund um die Anomalie drehen. Sagen wir kurz und bündig, daß der Anormale (und das bis zum Ende des 19., vielleicht sogar bis zum 20. Jahrhundert; denken Sie an die Gutachten, die ich Ihnen vorgelesen habe) im Grunde ein alltägliches Monster, ein banalisiertes Monster ist. Der Anormale wird noch lange so etwas wie ein blasses Monster bleiben. Diese erste Figur möchte ich nun ein wenig untersuchen.

(…)

Heute werden wir vom Monster zu sprechen beginnen. Vom Monster nicht im medizinischen, sondern im juridischen Sinn. Im römischen Recht, das dieser ganzen Problematik des Monsters natürlich als Hintergrundfolie dient, unterscheidet man sorgfältig und mit eindeutiger Klarheit zwei Kategorien: die Kategorie der Deformation, der Gebrechlichkeit und Mißbildung (das Deformierte, Gebrechliche und Mißgebildete ist das, was man portentum oder ostentum nannte) und dann das Monster, das Monster im engeren Sinn. Was stellt das Monster in der zugleich rechtlichen und wissenschaftlichen Tradition dar? Das Monster ist vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert, das uns hier beschäftigt, im wesentlichen ein Mischwesen. Es ist das Mischwesen zweier Bereiche, des menschlichen und des animalischen: Der Mensch mit dem Stierkopf, der Mensch mit den Vogelfüßen – lauter Monster. Es ist ein Mischgebilde aus zwei Arten, ein Mixtum zweier Arten: das Schwein mit dem Schafskopf ist ein Monster. Es ist eine Mischung aus zwei Individuen: Wer zwei Köpfe hat und einen Leib, zwei Leiber und einen Kopf, ist ein Monster. Es ist die Mischung aus zwei Geschlechtern: Wer zugleich Mann und Weib ist, ist ein Monster. Es ist die Mischung aus Leben und Tod: Der Fötus, der mit einer Morphologie, die nicht lebensfähig ist, das Licht der Welt erblickt, aber dennoch ein paar Minuten oder einige Tage durchhält, ist ein Monster. Schließlich ist es eine Mischung aus verschiedenen Formen: Etwas, das weder Beine noch Arme hat, wie eine Schlange, ist ein Monster. Folglich überschreitet es die natürlichen Grenzen, die Klassifikationen, die Kategorientafeln und das Gesetz als Tafel: Genau darum geht es in der Monstrosität. Und dennoch denke ich nicht, daß dies allein die Monstrosität ausmacht. Der Verstoß gegen das Naturgesetz genügt nicht – ebensowenig für das Denken des Mittelalters wie für jenes des 17. und 18. Jahrhunderts –, um Monstrosität zu konstituieren. Monstrosität entsteht, wenn diese Überschreitung des Naturgesetzes, diese Überschreitung der Gesetzestafel sich auf ein gewisses Verbot des bürgerlichen, religiösen oder göttlichen Rechts bezieht oder es in Frage stellt oder sogar zu der Unmöglichkeit führt, dieses zivile, religiöse oder göttliche Recht in Anwendung zu bringen. Monstrosität gibt es nur dort, wo das in Unordnung gebrachte Naturgesetz an das Recht rührt, es umstürzt oder in Unruhe versetzt, sei es nun das Zivilrecht, das kanonische oder religiöse Recht. Am Punkt ihres Zusammentreffens, am Punkt der Reibung zwischen dem Verstoß gegen die natürliche Gesetzestafel und jenes von Gott oder von den Gesellschaften gestiftete Gesetz, an diesem Punkt des Zusammentreffens zweier Gesetzesbrüche läßt sich der Unterschied zwischen Gebrechlichkeit und Monstrosität markieren. Gebrechlichkeit ist in der Tat etwas, was die natürliche Ordnung durcheinanderbringt, aber Gebrechlichkeit ist nicht Monstrosität, da sie ihren Platz im Zivilrecht oder im kanonischen Recht beibehält. Auch wenn das Gebrechen nicht mit der Natur konform geht, ist es in gewisser Weise vom Recht vorgesehen. Andererseits ist die Monstrosität jene natürliche Regelwidrigkeit, durch deren Auftauchen das Recht in Frage gestellt wird und nicht mehr walten kann. Das Recht muß seine eigenen Grundlagen oder sogar seine eigene Praxis in Frage stellen oder schweigen oder sich für unzuständig erklären oder ein anderes Bezugssystem anrufen oder sogar eine andere Kasuistik erfinden. Das Monster ist im Grunde notwendige Kasuistik, an die die Unordnung der Natur im Recht appelliert.

Worauf, auf welche Ursache verweist also das Monster als das Wesen, an welchem man die Mischung zweier Bereiche ablesen kann und das in ein und demselben Wesen die tierische und menschliche Spezies vereinigt? Auf eine Übertretung des menschlichen und des göttlichen Rechts, das heißt auf Unzucht zwischen den Erzeugern, zwischen einem Individuum der menschlichen Gattung und einem Tier. Das Monster steht in seiner Mischnatur dafür ein, daß es eine sexuelle Beziehung zwischen einem Menschen und einem Tier oder einer Frau und einem Tier gegeben hat. Das aber verweist auf den Bruch des zivilen oder religiösen Rechts. Indem diese Abweichung vom Natürlichen auf das Vergehen gegen das religiöse oder zivile Recht verweist, befindet sich ebendieses religiöse oder zivile Recht in absoluter Verlegenheit, da es unter anderem mit dem Problem konfrontiert ist, ob man ein Wesen, welches einen Menschenleib und einen Tierkopf oder einen Tierleib und einen Menschenkopf hat, taufen soll oder nicht. Und das kanonische Recht, das immerhin zahlreiche Gebrechen, Hilflosigkeiten usw. vorgesehen hat, bietet dafür keine Lösung. Die Unordnung in der Natur bringt die Rechtsordnung mit einem Schlag durcheinander und das Monster erscheint.

(…)

Heute möchte ich Ihnen davon erzählen, wie an der Schwelle zum 19. Jahrhundert jene Figur auftauchte, die bis zum Ende des 19. und noch bis ins 20. Jahrhundert hinein eine so bedeutende Rolle spielen wird – das Sittenmonster.

Ich glaube, daß sich für das 17. und 18. Jahrhundert sagen läßt, daß die Monstrosität, die Monstrosität als natürliche Manifestation einer Widernatur, ein kriminelles Moment an sich hatte. Das monströse Individuum wurde im Hinblick auf die Regeln der natürlichen Arten und die Unterscheidungen zwischen den natürlichen Arten wenn auch nicht systematisch, so doch virtuell mit einer potentiellen Kriminalität in Zusammenhang gebracht. Ab dem 19. Jahrhundert läßt sich dagegen beobachten, daß sich die Beziehung umkehrt und das hervortritt, was man den systematischen Verdacht einer aller Kriminalität zugrundeliegenden Monstrosität nennen könnte. Jeder Kriminelle könnte demnach ein Monster sein, wie seinerzeit das Monster eine Chance hatte, ein Krimineller zu sein.

(…)

Ich würde nun gerne die Darstellung der Geschichte des Sittenmonsters, dessen Möglichkeitsbedingungen ich Ihnen eben zu skizzieren versucht habe, damit beginnen, daß ich zunächst das erste Profil, das erste Gesicht des Sittenmonsters, wie es von der neuen Ökonomie der Strafmacht entworfen wird, erscheinen lasse. Auf seltsame, aber sehr charakteristische Weise ist das erste auftauchende Sittenmonster ein politisches. Das heißt, daß die Pathologisierung des Verbrechens sich, wie ich denke, auf der Basis einer neuen Machtökonomie vollzieht – man findet eine Art zusätzlichen Beweis dafür in der Tatsache, daß das erste Sittenmonster, wie es sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts präsentiert, in jedem Fall das wichtigste und hervorstechendste Monster, der politische Kriminelle ist. In der neuen Theorie des Strafrechts, von der ich Ihnen vorhin erzählt habe, ist der Kriminelle einer, der den von ihm unterzeichneten Pakt bricht und sein persönliches Interesse über jenes der Gesetze stellt, welche die Gesellschaft, der er angehört, regieren. Er kehrt also zum Naturzustand zurück, da er den primitiven Vertrag bricht. Der Kriminelle tritt mit dem Waldmenschen erneut auf die Bildfläche, mit dem paradoxen Menschen des Waldes, der die Interessensabwägung verkennt, die ihn und seinesgleichen diesen Pakt unterschreiben ließ. Da das Verbrechen eine Art Vertragsbruch und die Bekräftigung und Behauptung des persönlichen Interesses gegen alle anderen ist, gehört das Verbrechen, wie Sie sehen können, im wesentlichen zum Bereich des Machtmißbrauchs.

(…)

Ein Krimineller ist einer, der den Pakt bricht, der den Pakt von Zeit zu Zeit bricht, wenn er Bedarf oder Lust dazu hat, wenn sein Interesse es befiehlt, wenn in einem gewaltsamen oder verblendeten Augenblick sein Interesse über die elementarste Vernunftüberlegung siegt. Er ist ein zeitweiliger Despot, einer aus Verblendung, Phantasterei, Raserei, wie auch immer. Der Despot verschafft im Gegensatz zum Kriminellen der Vorherrschaft seines Interesses und seines Willens Geltung; er verschafft ihnen andauernd Geltung. Der Despot ist aufgrund seines Status ein Krimineller, während der Kriminelle per Zufall ein Despot ist. Und wenn ich sage qua Status, übertreibe ich noch, denn gerade der Despotismus kann in der Gesellschaft keinen Status haben. Nur durch permanente Gewaltausübung kann der Despot seinen Willen auf den gesamten Gesellschaftskörper erstrecken. Der Despot ist also jener, der permanent – außerhalb des Status und außerhalb des Gesetzes, aber mit seiner eigenen Existenz aufs engste verknüpft – in krimineller Art und Weise sein Interesse zur Geltung bringt. Er ist der permanent Außergesetzliche, das Individuum ohne soziale Bindung. Der Despot ist der alleinstehende Mensch. Er ist derjenige, der durch seine bloße Existenz das maximale Verbrechen begeht, das Verbrechen schlechthin, den Bruch des Gesellschaftsvertrags nämlich, kraft dessen der Gesellschaftskörper allein existieren und sich erhalten kann. Despot ist derjenige, dessen Existenz mit dem Verbrechen austauschbar wird, dessen Natur daher mit einer Gegen-Natur identisch ist. Er ist das Individuum, das seiner Gewaltsamkeit, seinen Launen, seiner Unvernunft als allgemeinem Gesetz oder als Staatsraison Geltung verschafft. Das heißt strenggenommen, daß der König – oder in jedem Fall der tyrannische König – von seiner Geburt bis zum Tod und jedenfalls während der gesamten Zeit seiner despotischen Machtausübung ganz einfach ein Monster ist. Das erste Rechtsmonster, das auftaucht und sich in der neuen Herrschaft der Ökonomie der Strafmacht abzeichnet, das erste sich präsentierende Monster. Das erste als solches ausgemachte und qualifizierte Monster ist nicht der Mörder, nicht der Vergewaltiger, nicht derjenige, der die Naturgesetze bricht, sondern jener, der den grundlegenden Gesellschaftsvertrag bricht. Das erste Monster ist der König. Der König gibt das große allgemeine Modell vor, von dem sich vermittels ganzer Reihen davon ausgehender Verschiebungen und Transformationen, welche die Psychiatrie und Rechtspsychiatrie des 19. Jahrhunderts bevölkern, all die unzähligen kleinen Monster historisch herleiten. Mir scheint, daß der Sturz Ludwigs XVI. und die Problematisierung der Figur des Königs einen entscheidenden Punkt in dieser Geschichte der Menschenmonster markieren. Alle Menschenmonster sind Nachfahren von Ludwig XVI.

(…)

Dem königlichen Monster gegenüber finden wir zur selben Zeit in der gegnerischen Literatur, das heißt in der antijakobinischen und gegenrevolutionären Literatur, eine andere große Monsterfigur. Diesmal nicht das Monster aufgrund von Machtmißbrauch, sondern ein Monster, das den Gesellschaftsvertrag durch Auflehnung bricht. Als Revolutionär, nicht mehr als König, wird das Volk zum genauen Umkehrbild des blutgierigen Monarchen. Es wird zu einer Hyäne, die den Gesellschaftskörper angreift. Und Sie haben in der monarchistischen, der katholischen und auch englischen Literatur der Revolutionszeit eine Art Umkehrbild der Marie-Antoinette, wie sie von den jakobinischen und revolutionären Pamphleten dargestellt wurde. Besonders in Zusammenhang mit den Septembermorden finden Sie das andere Gesicht des Monsters: das Volksmonster, welches den Gesellschaftsvertrag in gewisser Weise von unten bricht, während Marie-Antoinette und der Souverän ihn von oben gebrochen haben.

Textauszüge aus: Michel Foucault, Die Anormalen. Vorlesungen am Collège de France 1974/1975. Aus dem Französischen von Michaela Ott und Konrad Honsel. © der deutschen Übersetzung Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2003. Die Textstellen stammen aus der Vorlesung vom 22. Januar 1975, S. 76–78, S. 86–88, und aus der Vorlesung vom 29. Januar 1975, S. 108, S. 124, S. 126–127, S. 133. Die erläuternden Fußnoten sind originalgetreu der oben genannten Ausgabe entnommen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Michel Foucault bezieht sich hier natürlich auf die gesamten Aktivitäten von Cesare Lombroso im Bereich der Kriminalanthropologie. Siehe insbesondere C. Lombroso, L’Uomo delinquente studiato in rapporto all’-antropologia, alle medicina legale ed alle discipline carcerarie, Milano 1876.

  2. Die Analyse der Figur des Monsters, wie sie Foucault in dieser Vorlesung entwickelt, basiert entscheidend auf E. Martin, Histoire des monstres depuis L’Antiquité jusqu’à nos jours, Paris 1880.

  3. Ebd., S. 7: "Die Ausdrücke portentum und ostentum bezeichnen eine einfache Anomalie und monstrum wird ausschließlich auf jene Wesen angewendet, die keine menschliche Form haben." Die Begründung des römischen Rechts in Digesta I.5.14: "Non sunt liberi qui contra formam humani generis converso more procreantur: veluti si mulier monstrosum aliquid aut prodigiosum enixa sit. Partes autem, qui membrorum humanorum officia ampliavit, aliquatentus videtur effectus et ideo inter liberos connumerabitur." (Digestia Justiani Augusti, hg. v. Th. Mommsen, II, Berlin 1870, S. 16).

  4. E. Martin, Histoire des monstres …, a.a.O., S. 85–110.

  5. Siehe A. Paré, Des monstres et prodiges, in: Les Œuvres, Paris 16177, S. 1031: "Es gibt Monster, die halb als Tier, halb als Mensch geboren werden oder ganz und gar im Tierischen verbleiben und von Sodomiten und Atheisten hervorgebracht werden, welche sich gegen die Natur mit Tieren einlassen und sich in diese ergießen, woraus sich zahlreiche häßliche und unansehnliche und unaussprechlich beschämenswerte Monster ergeben: Dennoch liegt die Schändlichkeit in der Wirkung und nicht in den Worten und ist, wenn sie vorkommt, eine erbärmliche und abscheuliche Sache und eine große Schande und Schmach für Mann und Frau, sich mit Tieren einzulassen und zu kopulieren und so womöglich Wesen, halb Mensch, halb Tier, hervorzubringen." Vgl. A. Pareus, De monstris et prodigiis, in: Opera, latinitate donata I. Guilleameau labore et diligentia, Paris 1582, S. 751.

  6. Im Manuskript heißt es: "…ein kriminelles Moment an sich hatte, dessen Wert sich verändert hat, aber Mitte des 18. Jahrhunderts noch nicht verschwunden war."

Dr. phil., 1926–1984; Philosoph und Diskurstheoretiker; 1970–1984 Professor für Geschichte der Denksysteme am Collège de France.