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Der Fall "Antenne". Motiv und Praxis von Spionage im Kalten Krieg

Armin Wagner

/ 13 Minuten zu lesen

Populäre Einführungen in die Geschichte von Geheimdiensten versäumen selten, darauf hinzuweisen, dass am Anfang aller Spionage die militärische Aufklärung des Feindes stand. Auch im Deutschland des Kalten Krieges besaß diese erheblichen Stellenwert. Im Mittelpunkt der militärischen Aufklärung des Westens in der DDR lag die Gewinnung von Informationen über Gliederung, Organisation, Dislozierung und Personal der dort stationierten sowjetischen Truppen. Das geschah besonders mit technischen Mitteln, aber auch mithilfe menschlicher Quellen. Im Folgenden werden Motiv und Praxis einer nachrichtendienstlichen West-Ost-Verbindung zur Ausspähung der sowjetischen Streitkräfte in den 1980er Jahren skizziert. Im Mittelpunkt steht die Tätigkeit einer DDR-Bürgerin im Auftrag eines US-Geheimdienstes. Zumindest in Konturen können dabei die Arbeitsweise der US-Nachrichtendienste in der Militärspionage und Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) zur Abwehr eben dieser Spionage skizziert werden.

Eine Spionin wird entdeckt.

Am 25. Juli 1986 legte die Abteilung II der Bezirksverwaltung Dresden des MfS – zuständig für Spionageabwehr – einen neuen "Operativen Vorgang" an. Während routinemäßiger Ermittlungen zu nachrichtendienstlichen Kontakten westlicher Geheimdienste war am 18. Juli 1986 durch die MfS-Postkontrolle eine auffällige Briefsendung entdeckt worden. "Sofort eingeleitete operative Fahndungsmaßnahmen führten zur Feststellung einer zweiten nachrichtendienstlichen postalischen Verbindungslinie dieser Person. Die operativen Fahndungsmaßnahmen sind auf die Identifizierung des Spions und der Beweisführung [sic!] ausgerichtet." Bei der Entdeckung des Briefes hatte die Postkontrolle von ihren Erfahrungswerten, ihrer akribischen Arbeitsweise und dem relativ laxen Umgang westlicher Dienste mit Sicherheitsmaßnahmen bei der schriftlichen Übermittlung von Spionageergebnissen profitiert. Die Aufgabe der Abwehrexperten der Abteilung II war es, schnellstmöglich den bis dato unbekannten Spion zu enttarnen. Zwei Sachverhalte wurden festgestellt: Die Post war in einen Briefkasten am Dresdner Hauptbahnhof eingeworfen worden, und laut Schriftgutachten stammte die Sendung von einer Frau im Alter zwischen 50 und 70 Jahren. In dem Brief wurde über einen öffentlich nicht bekannten Flug der sowjetischen Oberkommandierenden in der DDR und des Warschauer Paktes berichtet. Weil außerdem drei angebliche Sendemasten an der Bahnstrecke Dresden-Potsdam Erwähnung fanden, erhielt der Operative Vorgang vom MfS den Vorgangsnamen "Antenne".

Als Sitz eines von fünf sowjetischen Armeestäben in der DDR und außerdem eines Divisionsstabes war Dresden ein Ziel erster Güte für die militärische Aufklärung des Westens. Die Stäbe und ihre Truppen gehörten zur Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD; seit 1989: Westgruppe der Truppen). Bis zu ihrem endgültigen Abzug aus dem wiedervereinigten Deutschland 1994 spielte die GSSD an der Frontlinie des Kalten Krieges im strategisch-operativen Denken Moskaus eine herausragende Rolle. Seit Ende der 1960er Jahre war sie nach Einschätzung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zusammen mit anderen Truppen des Warschauer Paktes fähig, ohne größere Mobilmachungsvorbereitungen zu einem Angriff anzutreten und die Kriegshandlungen über die Bundesrepublik hinweg innerhalb von 20 Tagen an die französische, spanische und portugiesische Atlantikküste sowie die spanische und französische Mittelmeerküste zu tragen.

Die westlichen Nachrichtendienste zielten auf die flächendeckende Überwachung von militärischen Strukturen in der DDR und auf schnelle Meldungen bei einer eventuellen Mobilmachung des Gegners. Dazu benötigten sie ein weitgespanntes Netz an Zuträgern. Für die Zeit bis zum Mauerbau kann diese Form westlicher Militäraufklärung in der gesamten DDR als sehr erfolgreich angesehen werden. Danach mussten alle westlichen Dienste ihre Methoden dem erschwerten Zugang hinter den Eisernen Vorgang anpassen. Ihre operative Arbeit geriet unter enormen Überwachungsdruck durch das MfS. Anstelle von "normalen" DDR-Bürgern, die oftmals zur Berichterstattung in den Westteil von Berlin reisten, setzten die Dienste nun auf Reise- und Transitspione aus dem Westen – etwa Urlauber oder Berufskraftfahrer, die sich in der DDR bewegen konnten –, auf ostdeutsche Rentner, die Reisemöglichkeiten in den Westen besaßen, und auf Rückkontakte von übergesiedelten DDR-Bürgern.

Wie der BND konnten auch die Amerikaner nach 1961 allerdings auf ihre sehr guten Vorkenntnisse über die GSSD aufbauen. Sie waren seitdem vor allem darum bemüht, Änderungen in der erkannten Struktur der sowjetischen Streitkräfte nachzuvollziehen, um eventuelle Angriffsvorbereitungen zeitnah zu erkennen. Zwischen 1980 und Mai 1985 hatte die ostdeutsche Abwehr US- und BND-Spähangriffe auf 25 Prozent aller Einrichtungen von GSSD und Nationaler Volksarmee in der gesamten DDR erkannt. Die westlichen Dienste nutzten auch das gesamte technische Spektrum der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmethoden. Dennoch fiel der MfS-Spionageabwehr seit Ende der 1970er Jahre ein erneut spürbar gewachsener Stellenwert der "Quelle Mensch" innerhalb der westlichen Militärspionage auf.

Eine Spionin wird gesucht.

Nachdem die MfS-Bezirksverwaltung Dresden jener unbekannten Spionin auf die Spur gekommen war, folgte ab dem Sommer 1986 die Suche. Sukzessive wurde ein riesiger Fahndungsapparat in Gang gesetzt, der schließlich sogar die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei und die MfS-Hauptabteilung I in Dresden erfasste – also die eigenen Kameraden von der Militärabwehr, deren Auftrag in der inneren Überwachung und der äußeren Spionageabwehr der NVA bestand. Bei der Abgleichung überprüfter Handschriften mit dem Schriftspeicher der Staatssicherheit in Dresden kam man auf etwa 1000 Fälle, in denen es vereinzelte Übereinstimmungsmerkmale gab. Als dies zu keinem greifbaren Ergebnis führte, wurden 450000 PKW-Bestellkarten für die Stadt Dresden und deren Nachbarkreise überprüft. Im Laufe der Ermittlungen wurden über 1,8 Millionen Schriftträger abgeglichen – bei einer Einwohnerzahl der DDR von etwa 16,6 Millionen Menschen (1985).

Neben der ohnehin angeordneten Überwachung des gesamten Postverkehrs ins Ausland sowie einer Videoüberwachung der Postkästen am Hauptbahnhof wurde für einen Stichtag im August 1986 eine Sonderpostkastenleerung im ganzen Stadtgebiet von Dresden und die Befahndung der gesamten Tagespost nach Schriftmerkmalen des Vorgangs "Antenne" angeordnet. Die vier Briefkästen am Hauptbahnhof wurden wochenlang rund um die Uhr alle zwei Stunden vom MfS geleert und kontrolliert.

Eine Spionin wird identifiziert.

Weil die MfS-Postkontrolle westliche Adressaten von Briefen aus der DDR speicherte, um auf diese Weise wiederholt genutzte postalische Deckadressen zu ermitteln, konnten die Ermittler der unbekannten Schreiberin zwei weitere Briefe vom Juli 1985 und April 1986 zuordnen. Bei der konkretesten Spur handelte es sich um die Nutzung des Absendernamens "Hildegard Krause" in dem zeitlich ersten Brief. Denn während die anderen beiden Absenderadressen im städtischen Telefonbuch verzeichnet waren, gab es einen solchen Eintrag für Hildegard Krause nicht, obwohl die Angaben der Realität entsprachen – was einen direkten Kontakt der Spionin mit Frau Krause nahelegte. Dem MfS gelang es jedoch nicht, diesen Hinweis erfolgreich zu deuten.

Im März 1987 allerdings verriet sich die Gesuchte selbst, als sie mit richtigem Absender einen privaten Brief an ihren Sohn nach Hamburg schickte. Auf der Grundlage einer mutmaßlichen Übereinstimmung der Handschriften wurden operative Maßnahmen gegen die Briefabsenderin beschlossen, um eindeutige Beweise zu erlangen. Im Zuge der verdeckten Ermittlungen ergab sich für das MfS nach und nach folgendes Bild der Verdächtigen: Hildegard Ruth Z. wurde am 24. Januar 1925 in Gronden in Ostpreußen als 12. Kind einer Bauernfamilie geboren. Von 1940 an arbeitete sie nach zehnjähriger Schulbildung auf dem elterlichen Bauernhof und heiratete im Januar 1945. Nach Kriegsende ließ sie sich im späteren DDR-Bezirk Karl-Marx-Stadt nieder. Schon als Siebzehnjährige war sie Mutter einer Tochter geworden. 1949 folgte Sohn Hannes. Im Februar 1954 zog die Familie nach Dresden. Zunächst war Hildegard Z. Hausfrau, seit 1961 arbeitete sie als Verkäuferin, seit Mitte 1964 dann beim VEB Obst Gemüse Speisekartoffeln als Lageristin und Sachbearbeiterin. Zehn Jahre später wurde ihr aufgrund guter Leistungen die Qualifikation als Handelskauffrau zuerkannt. Im VEB war sie zwischen 1977 und 1985 neben Zuteilungen an die Schwerhörigenschule Dresden vor allem für die Belieferung der "Sonderbedarfsträger" – also von Truppenteilen und Einrichtungen der sowjetischen Streitkräfte – mit Lebensmitteln gehobener Qualität zuständig.

Hildegard Z. entsprach den Vorstellungen der SED von einer guten sozialistischen Staatsbürgerin. Seit September 1958 war sie Mitglied der SED, außerdem schon seit 1952 in Massenorganisationen wie der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft, dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands und seit 1959 im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund organisiert. Von 1955 bis 1965 wirkte sie sogar als Stadtverordnete und ab 1965 als Mitglied der Parteileitung ihres Betriebes. Es gab aus Sicht von Partei, Gewerkschaft und Betrieb keinerlei negative Anhaltspunkte in ihrer Vita. Nach ihrer Zurruhesetzung wurde sie gebeten, noch stundenweise für den VEB weiterzuarbeiten. Der vier Jahre ältere Ehemann Johannes Z., von Beruf Bergmann, hatte sich bis zum Arbeitsschutzinspektor bei der SDAG Wismut hochgearbeitet, bevor er 1971 aus Krankheitsgründen in den vorzeitigen Ruhestand trat. SED- und FDGB-Mitglied war er seit 1947. In die späteren Aktivitäten seiner Frau war Johannes Z. niemals eingeweiht.

Mit dem Sohn Hannes Z. gab es allerdings Erziehungsschwierigkeiten. Nach dem Abbruch seiner Schulausbildung nach der 9. Klasse nahm er 1964 eine Lehre auf, die er im Jahr darauf aus Unlust und wegen mangelnder Lernergebnisse abbrach. Anschließend arbeitete er als Hilfsarbeiter in Dresdener Betrieben. Er fiel mehrfach unter anderem wegen Trunkenheit, vorsätzlicher Körperverletzung, "Rowdytum" und Hausfriedensbruch auf und befand sich zeitweise in Haft. Während des Strafvollzuges stellte er am 2. Mai 1974 einen Antrag auf Übersiedlung in die Bundesrepublik und konnte fast drei Jahre später, im Februar 1977, tatsächlich ausreisen, nachdem er in der DDR insgesamt fünf Gefängnisstrafen verbüßt hatte.

Kaum nach Hamburg übergesiedelt, erlitt Hannes Z. Mitte September 1977 einen schweren Unfall, der ihn zum Invaliden machte. In diesem Zusammenhang erschließt sich aus den MfS-Akten das besonders enge Verhältnis zur Mutter. In jener Zeit kam es zum einzigen kritischen Vermerk in der VEB-Kaderakte der Hildegard Z. Diese drängte darauf, ihren lebensgefährlich verunglückten Sohn besuchen zu dürfen. Die Betriebsführung war jedoch nicht bereit, einem Besuch zuzustimmen, weil der Sohn als ehemals dort Beschäftigter seinen Arbeitsverpflichtungen nicht nachgekommen war und die DDR verlassen hatte. Besuche im Westen wurden Hildegard Z. erst möglich, als sie selbst in Rente ging. Allerdings konnte sie ihren Sohn Hannes zwischen 1981 und 1984 mehrfach in Prag sehen. 1985 reiste sie schließlich zweimal sowie einmal in der ersten Jahreshälfte 1986 nach Hamburg. Während dieser Ermittlungen erreichte das Dresdener MfS Ende Juni 1987 die Nachricht, dass Hannes Z. vermutlich infolge einer Alkoholvergiftung überraschend gestorben war. Man beschloss, Hildegard Z. die Reise zur Beerdigung nach Hamburg zu gestatten und sie nach ihrer Rückkehr festzunehmen.

Eine Spionin wird instruiert.

Schon während ihres ersten Wiedersehens vier Jahre nach seiner Ausreise aus der DDR im Dezember 1981 in Prag hatte Hannes Z. seiner Mutter vorgeschlagen, Informationen über die GSSD zu sammeln und über ihn an die Amerikaner weiterzuleiten. Dafür würde er 400 DM monatlich erhalten. Anfangs sehr zögerlich, stimmte die Mutter um ihres Sohnes willen schließlich dem indirekten Kontakt mit einem US-amerikanischen Dienst zu. In der Folge erhielt sie von Hannes Z. eine Schulung im Gebrauch von Geheimschrift-Kontaktpapier. Außerdem wurde sie von ihm in den einseitigen Rundsprechdienst (RSD) eingewiesen, konnte also später Anweisungen über Radio erhalten.

Als Hildegard Z. im April 1985 als Rentnerin das erste Mal in den Westen reisen durfte, wurde sie von ihrem Sohn in einem Hamburger Hotel mit zwei Amerikanern bekannt gemacht, vermutlich Mitarbeitern von INSCOM, dem Nachrichtendienst der U.S. Army. Diese erfragten gezielt ihre Kenntnisse von der GSSD im Raum Dresden: über Truppenverlegungen, Stationierung von chemischen und Panzer-Einheiten sowie Raketenabschussrampen, Namen von Offizieren und die Zuordnung von Uniformkennzeichen zu Waffengattungen. Dazu wurde sie in der Identifizierung von Truppenteilen, Waffen und militärischer Ausrüstung geschult. Ein halbes Jahr später unterzogen die Amerikaner sie einem Lügendetektortest und wollten unter anderem wissen, ob sie mit der Staatssicherheit zusammenarbeitete. Zunehmend war der Geheimdienst bemüht, ihren Sohn aus dem Kontakt herauszuhalten, weil er aufgrund von Persönlichkeit und Lebenswandel ein Risiko für die Operation bedeutete.

An ihrem Arbeitsplatz verhandelte Hildegard Z. mit Zivilpersonal und Armeeangehörigen der GSSD über die Warenlieferung an verschiedene Einheiten und Verbände, Versorgungsprobleme, die Bereitstellung von Fahrzeugen und den Einsatz von Soldaten zu Erntearbeiten. Sie führte nun heimlich Listen, in denen sie für die Amerikaner Truppenteile, Namen und Kfz-Kennzeichen eingesetzter LKW notierte. Ergänzend zur Gesprächsabschöpfung wertete sie die Berichterstattung in der DDR-Presse aus und unternahm mit Eisenbahn und Auto einige Erkundungsfahrten zu militärischen Zielen. Inzwischen hörte sie einmal in der Woche den amerikanischen RSD mit neuen Instruktionen ab. Hildegard Z. fühlte sich nach ihrer Erinnerung während ihrer Spionagetätigkeit in der DDR sicher. Unwohl war ihr dagegen bei den konspirativen US-Kontakten in Hamburg.

Eine Spionin wird verhört.

Am 27. Oktober 1987 wurde Hildegard Z. auf dem Weg zur Arbeit festgenommen und zum Verhör gebracht. In den nun folgenden Wochen und Monaten konnte die MfS-Abwehr im Nachhinein die Hintergründe des Spionagefalls umfassend aufklären. Hildegard Z. wurde im August 1988 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihr konspiratives Engagement war im Vergleich zu anderen Fällen in Qualität und Volumen eher bescheiden: Sie schrieb zwischen 1982 und 1986/87 sechs Geheimbriefe und traf sich 14-mal mit dem US-Dienst in Hamburg.

Für das nachrichtendienstliche Handwerk aufschlussreich erwies sich in der Rückschau der Hintergrund des Absendernamens "Hildegard Krause" in dem Brief aus dem Sommer 1985. Im Zuge der Ermittlungen hatte das MfS alle Träger dieses Namens aus Dresden und Umgebung überprüft. Dabei stießen die Fahnder auch tatsächlich auf die Person, deren Identität Hildegard Z. zur Tarnung nutzte. Die echte Hildegard Krause wohnte im umzäunten Schul- und Internatskomplex jener Schwerhörigenschule Dresden, für deren Versorgung die Spionin ebenfalls zuständig war. Weil sich an ihrer Tür kein Namensschild befand, Frau Krause aufgrund ihres hohen Alters kaum noch Kontakte außerhalb ihres Wohngebietes besaß und ihr Name nicht im Telefonbuch verzeichnet war, hatte die Spionageabwehr zutreffend geschlossen, dass es zwischen "Antenne" und Hildegard Krause 1985/1986 irgendwelche Bezugspunkte geben musste. Doch begriff sie den Zusammenhang zwischen dem Gebrauch des Decknamens, den Kenntnissen der Spionin über GSSD-Interna und Hildegard Z.s Stellung als VEB-Disponentin erst nach deren Verhaftung. Nun stellte sich nämlich heraus, dass die jüngere Schwester von Hildegard Krause – die einen anderen Nachnamen trug – bis zu ihrer Verrentung im Sommer 1985 ganze 18 Jahre lang wie auch Hildegard Z. für die Belieferung der sowjetischen Garnison Dresden mit Obst und Gemüse verantwortlich war. Beide Frauen teilten sich ein Büro. Hildegard Z. wusste also, dass ihre Namensvetterin bei oberflächlicher Überprüfung als vermeintlich echte Absenderin von Briefen in den Westen durchaus infrage kam.

Nicht nur dieser Kontext war dem MfS entgangen. Trotz des Festnahmeerfolges und ungeachtet des relativ geringen Spionageaufkommens beunruhigte eine genauere Analyse des Falls "Antenne" die Staatssicherheit. Die Ermittler mussten zur Kenntnis nehmen, dass der US-Dienst sehr strukturiert vorgegangen war – und demnach unterstellt werden konnte, dass er auch in anderen Fällen und in Zukunft so handelte. So war er in der Lage, Rückverbindungen ehemaliger Ostdeutscher in die DDR durch das nachrichtendienstliche Befragungswesen in westdeutschen Übergangslagern, in denen geflohene oder ausgereiste DDR-Bürger vorläufig untergebracht wurden (in diesem Fall also Hannes Z.), genau aufzuklären. Auch die spezifischen Möglichkeiten der Hildegard Z. als Spionin beurteilte die US-Seite sehr genau und erteilte ihr entsprechend zugeschnittene Aufträge. Nach außen wirkte deren berufliche Position unscheinbar, nahm sie doch hierarchisch nur einen nachgeordneten Rang ein. Tatsächlich aber liefen genau in ihrem Büro viele Detailinformationen über die sowjetischen Streitkräfte im Raum Dresden zusammen.

Das Ergebnis der Suche nach "Antenne" spricht auf den ersten Blick für die Leistungsfähigkeit des MfS – letzten Endes wurde die Spionin verhaftet. In den vier Jahren, in denen sie aktiv war, blieb ihr Meldeaufkommen jedoch gering. Der enorme Aufwand, den das MfS investieren musste, um ihrer habhaft zu werden, relativiert freilich den nachrichtendienstlichen Erfolg. Die Ermittlungen absorbierten Kräfte und Mittel, deren Ausmaß von westlichen Geheimdiensten nicht ansatzweise erahnt wurde. Während der Fahndung nahm die Verunsicherung über den anfänglichen Misserfolg der Abwehr trotz expandierender Maßnahmen beträchtlich zu.

Spionage und Lebensgeschichte.

In der Literatur finden sich eine Reihe grundlegender Motive, die einen Menschen zur Spionage und zum Landesverrat führen können: Intelligenz – zum Beispiel die Faszination der Bürger im Westen für die kommunistische Ideologie; Geld – also materielles Verlangen und Habgier als wohl häufigste Motive; Ego – das Gefühl, im eigenen Leben und in der Karriere zu kurz gekommen zu sein und der Drang, dies durch die Verratstätigkeit zu kompensieren, oder der Wunsch, über die eigene Rolle als Spion im Leben erst wirklich zur Geltung zu kommen; schließlich Laster – also die strafrechtlich relevante oder moralisch verwerfliche Verfehlung, die erpressbar macht. In diese "Typologie" fällt außerdem Liebe. Diese kann einerseits zur Kategorie des Lasters zählen, wenn etwa nachrichtendienstlich verwertbares Wissen um einen Seitensprung oder um verheimlichte geschlechtliche Neigungen ausgenutzt wird. Andererseits kann die tiefe, ehrliche Form der Liebe in nachrichtendienstliche Abhängigkeit führen.

Im Fall "Antenne" war das Motiv ebenfalls Liebe; jedoch weder in ihrer romantischen noch ihrer erotischen Spielart. Hildegard Z. wurde von einer, wie es der Staatssicherheitsdienst charakterisierte, "wahren Affenliebe" zu ihrem Sohn getrieben. Die tiefe Zuneigung einer Mutter behielt die Oberhand über Parteiverbundenheit, "Klassenstandpunkt", gesellschaftlichen Status sowie über Skrupel und Angst. Die Frau erhielt von den Amerikanern Geldzahlungen in Höhe von etwas über 33000 DM. Doch das MfS kam während der Untersuchungen zu dem Schluss, dass das pekuniäre Motiv dem Wunsch, ihrem Sohn zu helfen, nachgeordnet war. Hildegard Z.s lebensgeschichtlicher Wandel nach dem Unfall des geliebten Sohnes im September 1977 gründete nicht auf Gegnerschaft zum SED-Regime; sie hatte sich nie aktiv darum bemüht, mit einem Geheimdienst in Kontakt zu kommen. Im Abschlussbericht des MfS hieß es lakonisch: "Es wurde deutlich, dass die Z. zwar keine feindliche Einstellung zur Spionage trieb, aber ihr Handeln sie letztendlich als Feind auswies."

Am 29. November 2010 ist Hildegard Z. 85-jährig verstorben. Kurz vor Weihnachten 1989 wurde sie vorzeitig aus der Haft entlassen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Paul Maddrell, Spying on Science, Oxford 2006; ders., Im Fadenkreuz der Stasi, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 61 (2013), S. 141–171; Armin Wagner/Matthias Uhl, BND contra Sowjetarmee, Berlin 20103.

  2. Die Darstellung zum Fall Hildegard Z. folgt BStU, MfS BV Dresden, AOP 2884/88, Bände I–VIII. Das Zitat: ebd., Bd. I, Bl. 10. Eine erste, weithin unzutreffende Darstellung des Falles findet sich bei: John O. Koehler, Stasi, Boulder 1999, S. 267ff.

  3. Vgl. BA Koblenz, B 206/130 u. B 206/128, Militärische Lageberichte Ost des BND, Jahresabschlussberichte 1968 (undatiert), Bl. C 30, u. 1967 v. 30.12.1967, Bl. B 21–27.

  4. Vgl. P. Maddrell (Anm. 1), S. 121f., S. 298.

  5. Vgl. BStU, MfS HA II 23430, Aktuelle Erkenntnisse/Tendenzen auf dem Gebiet der Militärspionage, undatiert [Frühsommer 1985], Bl. 15–22.

  6. Vgl. im Detail: BStU, MfS BV Dresden, AOP 2884/88, Bd. I.

  7. Vgl. zu den Lebensläufen von Hildegard Z. und ihrer Familie: ebd., Bd. II.

  8. Vgl. ebd., MfS-Schlussbericht zum TOV "Antenne" v. 20.5.1988, ohne Bandnr., Bl. 1–27.

  9. Interview des Autors mit Hildegard Z. am 18.8.2008 in Dresden.

  10. Vgl. BStU, MfS BV Dresden, AOP 2884/88, Bd. I, Bl. 284.

  11. Ebd., Bd. I, Bl. 309. Dort auch das abschließende Zitat.

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Dr. phil., geb. 1968; Zeithistoriker. E-Mail Link: wagner.68@gmx.net