Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Seniorensitterinnen? Globale Dienstbotinnen? Personenbetreuerinnen! | Hochbetagt | bpb.de

Hochbetagt Editorial Psychologie des hohen Lebensalters: Der aktuelle Forschungsstand "Ein gewisser Zustand des Glücks": Wie Hochbetagte um sich selbst Sorge tragen Seniorensitterinnen? Globale Dienstbotinnen? Personenbetreuerinnen! Dementia Care Management: Menschen zu Hause optimal versorgen Das vierte Lebensalter in Japan: Kulturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe Zum kulturgeschichtlichen Kontext der Verhandlungen über das Lebensende Hochbetagter Der assistierte Suizid aus der Perspektive einer Ethik des Helfens Selbstbestimmt sterben – eine Fiktion?

Seniorensitterinnen? Globale Dienstbotinnen? Personenbetreuerinnen!

Marianne Egger de Campo

/ 14 Minuten zu lesen

Die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger durch Osteuropäerinnen ist in Westeuropa mittlerweile gang und gäbe. Wer hiervon profitiert, das zeigen die Beispiele Österreich und Deutschland.

Seit etwa 25 Jahren tritt in den wohlhabenden europäischen Gesellschaften ein Phänomen der Betreuung und Pflege von Hochbetagten gehäuft auf, das ein Problem zu lösen scheint: die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von alten und gebrechlichen Menschen durch osteuropäische Frauen. Denn die Anforderungen unserer Erwerbsarbeit erschweren zunehmend diejenige Arbeit, die in der und für die Familie unbezahlt geleistet wird, von der feministischen Ökonomie als care deficit bezeichnet. Daher bietet für viele Familien der oberen Mittelschicht eine im Haushalt des Pflegebedürftigen lebende Hilfskraft eine leistbare und komfortable Alternative zur institutionellen Pflege. Die 24-Stunden-Betreuung durch "gute Wesen" aus Osteuropa wird in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und anderen wohlhabenden west- und mitteleuropäischen Gesellschaften in ähnlicher Form und Organisation angeboten. Legalisiert wurde sie aber nur in Österreich 2007. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über Art und Umfang dieser neuen globalen Dienstleistung in Österreich und Deutschland und widmet sich den Hintergründen der österreichischen Legalisierung.

Wie viele derartige Betreuungsverhältnisse gibt es?

Die 24-Stunden-Betreuung für alte Menschen bietet für etwa 1.500 Euro im Monat Unterstützung in der Lebens- und Haushaltsführung für alte, gebrechliche oder demente Menschen durch Frauen aus Osteuropa. Die Betreuerin wohnt im Haushalt des Auftraggebers beziehungsweise der Auftraggeberin, steht somit 24 Stunden zur Verfügung und wird in der Regel nach vierzehn Tagen von einer Kollegin abgelöst. Vermittlungsagenturen bewerben dieses Arrangement bei den Angehörigen der potenziellen Empfänger, rekrutieren Betreuerinnen und navigieren durch den bürokratischen Dschungel und durch Gesetzeslücken. Das lassen sie sich mit einer einmaligen Vermittlungsprovision zwischen 350 und 1.200 Euro oder jährlichen Vermittlungspauschalen abgelten. In Österreich werden 24-Stunden-Betreuerinnen seit der Legalisierung auch durch die Wohlfahrtsträger vermittelt, die die öffentlich finanzierte Hauskrankenpflege anbieten.

Wegen der Irregularität dieser Dienstleistung, das heißt, sie wird in den Grauzonen des Rechts bereitgestellt, und weil sie in privaten Haushalten erbracht wird, existieren nur Schätzungen über die genaue Zahl dieser Betreuungsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für Deutschland. Der Fünfte Altenbericht 2005 gab Expertenschätzungen wieder, denen zufolge etwa 50.000 bis 60.000 polnische Pflegehilfen als selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen (also als Einzelunternehmerinnen) in Deutschland tätig seien, wofür sie 500 bis 800 Euro monatlichen Lohn sowie freie Unterkunft und Verpflegung erhalten. Schätzungen einer aktuelleren Studie zufolge handle es sich deutschlandweit um 100.000 Haushalte, die Hilfen aus Osteuropa einsetzen. Die monatlichen Löhne dieser selbstständigen osteuropäischen Pflegekräfte dürften zwischenzeitlich jedoch bereits auf mindestens 1.300 Euro gestiegen sein, was aus den über 50 Zeugenaussagen in einem Prozess zur Scheinselbstständigkeit in München 2008 hervorgeht.

In Österreich ist die Datenlage seit der Legalisierung etwas besser, nicht zuletzt deshalb, weil die Betreuten sich Unterstützung vom Sozialministerium holen können. So besagt eine aktuelle Statistik des Sozialministeriums, dass 2014 über 22.700 Pflegebedürftige diese Förderung erhalten haben. Das sind immerhin 5 Prozent aller Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegegeldgesetzes. Diese 22.700 Rund-um-die-Uhr-Betreuten gehören mit ihrem Durchschnittsalter von über 82 Jahren der Gruppe der hochbetagten Österreicherinnen und Österreicher an.

Auch aus der Zahl der selbstständigen Betreuungskräfte lässt sich die Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung schätzen: Per 31. März 2015 waren 51954 selbstständige Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen als aktive Mitglieder in den Wirtschaftskammern der österreichischen Bundesländer registriert. Geht man vom typischen Betreuungsverhältnis (zwei Betreuerinnen für einen Senior) aus, dürften in Österreich also rund 25.000 alte Menschen in 24-Stunden-Betreuung sein.

Größenverhältnisse

In Deutschland waren nach der jüngsten Pflegestatistik 2013 2,6 Millionen Deutsche pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches. Davon befanden sich etwa 30 Prozent in stationärer Vollzeitpflege in Heimen und der überwiegende Anteil von 70 Prozent lebte im Privathaushalt. Innerhalb der Gruppe der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen wiederum entschieden sich 1,24 Millionen Personen, das Pflegegeld (anstelle von Sachleistungen beispielsweise in Form ambulanter Dienste) in Anspruch zu nehmen; nur rund 616.000 Personen erhielten Hauskrankenpflege und Altenhilfe von professionellen Anbietern als Sachleistung der Pflegeversicherung (meist kombiniert mit unbezahlter Betreuungsarbeit von Familienangehörigen). Der Adressatenkreis für die 24-Stunden-Betreuung dürfte sich in Deutschland also auf einen Teil der 1,24 Millionen Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher beschränken.

Tabelle 1: Vergleich der deutschen und österreichischen Pflegevorsorge

Wie Tabelle 1 vermittelt, sind das österreichische und deutsche Pflegevorsorgesystem nicht direkt miteinander vergleichbar. Der Zugang zum österreichischen Pflegegeld ist niederschwelliger und erfordert in den niedrigen Pflegestufen nicht zwingend einen Grundpflegebedarf. Insgesamt bezogen 2013 in Österreich über 450.000 Personen Pflegegeld, etwa 72.000 wohnten in einem Pflegeheim, etwa 136.000 wurden von mobilen Diensten gepflegt.

Legt man zugrunde, dass Deutschland gemessen an der Wohnbevölkerung etwa zehnmal so groß wie Österreich ist, müsste man 4,5 Millionen deutsche Pflegebedürftige erwarten. Dass die tatsächliche Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland mit 2,6 Millionen erheblich unter diesem Erwartungswert liegt, könnte auf die Niederschwelligkeit des österreichischen Systems hindeuten. Die rund 764.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Deutschland entsprechen ziemlich genau dem Zehnfachen der österreichischen Pflegeheimpopulation. Ambulante Pflegedienste werden in Österreich verglichen mit Deutschland überproportional in Anspruch genommen – auch das ist wieder auf ein niederschwelligeres System zurückzuführen, schließlich kommt man in den Genuss der Sachleistung ambulante Pflege in Deutschland nur mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 45 Stunden im Monat, während österreichische Kundinnen und Kunden der mobilen Dienste unter Umständen auch mit viel weniger Stunden und auch nur einer Unterstützung in der Haushaltsführung versorgt werden.

Je nachdem, wie man kalkuliert und wie man den leichteren Zugang zu Pflegeleistungen in Österreich bewertet, kann man in Deutschland also realistischerweise von 60.000 (5 Prozent der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher) bis 250.000 Personen (der zehnfache Wert der 24-Stunden-betreuten Österreicherinnen und Österreicher) ausgehen, die sich von einer Osteuropäerin rund um die Uhr betreuen lassen. Auch Helma Lutz schätzt, dass die Bedingungen der deutschen Pflegevorsorge etwa 200.000 Deutsche für das Arrangement der 24-Stunden-Betreuung optieren lassen.

Legal, irregulär, illegal

Zur höheren Popularität der 24-Stunden-Betreuung in Österreich könnte natürlich die Legalisierung der Regelung in Österreich seit 2007 beigetragen haben. Diese wurde in einem politischen Kraftakt der von Sozialdemokraten (SPÖ) geführten, 2006 gewählten Koalitionsregierung mit den Konservativen (ÖVP) beschlossen, nachdem Enthüllungen über die illegale Praxis einiger führender Politiker des Landes, Pflegerinnen aus der Slowakei für die Betreuung naher Angehöriger zu beschäftigen, während des Nationalratswahlkampfes 2006 eine öffentliche Debatte über die Altenpflege auslösten. "Nach einer kurzen aber heftigen Debatte darüber, ob ein Pflegenotstand vorliege, wurde zutreffend erkannt, dass es sich im Grunde genommen um einen Legalitätsnotstand handelt, weil die Betreuungsleistungen zwar tatsächlich erbracht wurden, jedoch eine klare legale Basis dafür fehlte."

Nach inoffiziellen Schätzungen konnten etwa 20.000 Pflegebedürftige – beziehungsweise in der Regel ihre Angehörigen – von der Öffnung der Grenzen zum Osten profitieren, indem sie etwa 40.000 Pflegekräfte aus der Slowakei, Ungarn und der Tschechischen Republik anheuerten, die bereit waren, für einen Tageslohn von etwa 40 Euro rund um die Uhr sieben Tage die Woche im Haushalt des Auftraggebers Pflege und Betreuung anzubieten. Da die höchstens stundenweise und jedenfalls nicht abends und nachts tätigen legalen einheimischen gemeinnützigen Hauskrankenpflegeanbieter bei steigendem Einkommen und steigender Pflegegeldstufe höhere Tarife verlangen müssen, bestand bei Menschen mit höherem Einkommen ein starker Anreiz, eine solche "slowakische Schwester" zu beschäftigen. Darüber hinaus verfügen Wohlhabende eher über entsprechenden Wohnraum für die Pflegekraft. Ein Teil der Kosten für die Schwarzarbeit konnte durch das Pflegegeld gedeckt werden, das damals etwa bei Stufe 4 immerhin 630 Euro/Monat betrug.

Vor allem stärker pflegebedürftige Menschen mit dementsprechend höherem Pflegegeldbezug, die nicht in eine Institution umziehen wollten, entschieden sich für die "slowakische Schwester". Gerade in wohlhabenden Familien besteht auch ein großes Interesse, das Vermögen des Pflegebedürftigen nach dessen Tod im Familienbesitz zu behalten und nicht durch den Eintritt in ein Pflegeheim via Sozialhilfegesetz-Regress zu vermindern oder gar zu verlieren. Die Existenz des Pflegeschwarzmarktes war über Jahre bekannt, und einige gemeinnützige Anbieter der Hauskrankenpflege strengten auch gerichtliche Schritte gegen den schleichenden Abbau von arbeits- und sozialrechtlichen sowie Qualitätsstandards an. Immer wieder wurden Fälle der Vernachlässigung und inkompetenten Pflege bekannt, ebenso wie es unter den 24-Stunden-Betreuerinnen Opfer der Ausbeutung, sexueller Übergriffe und gar von Gewalttaten gab, die das Interesse der Lokalberichterstattung fanden.

Von Beginn an stand außer Streit, dass durch die Legalisierung das bestehende System der Altenpflege in Österreich nicht angetastet werden sollte. Dieses ruht auf drei Säulen:

  1. Eine in sieben Stufen unabhängig vom Einkommen ausgezahlte Geldleistung (Pflegegeld), mit der sich der Pflegebedürftige die gewünschten Leistungen von professionellen Diensten, pflegenden Angehörigen oder eben dem Schwarzmarkt kaufen kann.


  2. Die von 1993 bis 2010 flächendeckend ausgebaute professionelle Hauskrankenpflege, die von gemeinnützigen Organisationen im Auftrag der Länder und Gemeinden zu geregelten einkommensgestaffelten Preisen angeboten wird. Gebietskörperschaften bestimmen die Höhe der Preise und vor allem den Umfang der Leistungen: Ob etwa Betreuung in der Nacht angeboten wird, bestimmt nicht die Nachfrage der Pflegebedürftigen, sondern die Regierung des Bundeslandes, in dem sie leben. Deshalb bestehen auch innerhalb Österreichs enorme Differenzen zwischen Preisen und Angebotsstruktur: eine Frau in Pflegestufe 3, die eine Rente von 970 Euro netto im Monat erhält, bezahlt für dreimal wöchentlich 45 Minuten Heimhilfe und einmal pro Monat 30 Minuten diplomierte Krankenpflegekraft im Bundesland Steiermark monatlich etwa doppelt soviel wie in Tirol. Nach Bedarfsberechnungen der Gebietskörperschaften werden auch Plätze in stationären und teilstationären Einrichtungen bereitgestellt, die von öffentlichen Trägern, gemeinnützigen Organisationen und privaten gewinnorientierten Betreibern angeboten werden.


  3. Der größte Leistungsumfang wird von der dritten Säule, der Familie erbracht, und zwar in Form unbezahlter Pflege- und Betreuungsarbeit durch zumeist weibliche Angehörige. Eine groß angelegte Studie im Auftrag des Sozialministeriums erhob 2010 unter mehr als 17.000 Pflegegeldempfängern, dass nahezu drei Viertel von ihnen ausschließlich von Angehörigen ohne die Unterstützung professioneller Dienste gepflegt werden. Die Schwarzarbeit unterstützte die dritte Säule der österreichischen Pflegevorsorge, die Familie.

Rechtlicher Rahmen: Personenbetreuung

Zunächst wurde ein Modell der legalen Anstellung der 24-Stunden-Betreuerinnen nach dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) entwickelt. Durchgesetzt hat sich aber letztlich die Schaffung eines freien Gewerbes "Personenbetreuung" durch eine Novelle der Gewerbeordnung – und damit die Einzelunternehmerregelung, die eine unter Arbeitsrechtlern durchaus umstrittene Form der Legalisierung von Scheinselbstständigkeit darstellt.

Heute arbeiten 99 Prozent der Personenbetreuerinnen in Österreich selbstständig. Damit sind Arbeitszeitbeschränkungen und Ruhe- und Erholungspausen freie Vereinbarungen zwischen der Personenbetreuerin und ihrem Auftraggeber; vor allem aber bedeutet diese Selbstständigkeit, dass die wohlfahrtsstaatliche Absicherung von Arbeitsverhältnissen in Form von bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Arbeitslosenunterstützung gänzlich entfällt. In der öffentlichen Debatte wurden die Lohnnebenkosten bei Anstellung übertrieben hoch dargestellt, wodurch vom Umstand abgelenkt wurde, dass die "selbstständigen Pflegekräfte schlicht weniger bezahlt (bekommen) als die unselbstständige(n)". Im Dezember 2007 gewährte ein Gesetz in Verfassungsrang sogar Amnestie für diejenigen, die von der illegalen Beschäftigung der 24-Stunden-Betreuerinnen profitierten. "Sämtliche arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche der Rund-um-die-Uhr-Betreuungskräfte wurden (damit) rückwirkend außer Kraft gesetzt."

Im Unterschied zu Österreich schließt die Rechtsprechung in Deutschland bei der 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft eine Einzelunternehmertätigkeit aus. Wer also die Kosten für die Sozialabgaben durch die Anstellung einer selbstständig tätigen Pflegerin sparen und sich über Arbeitszeitgesetze hinwegsetzen will, riskiert in Deutschland im Falle einer Anzeige, Sozialabgaben nachzahlen zu müssen und eine Strafe wegen illegaler Beschäftigung. Deshalb warnen unter anderem Verbraucherzentralen in einem Vergleich der Beschäftigungsformen vor dieser Form der Pflege zu Hause.

Als legal und kostengünstiger gilt die Entsendung von Pflegekräften eines ausländischen Pflegedienstleisters nach Deutschland, weil auch hier die deutschen Sozialabgaben entfallen, denn die Pflegerin ist im Ausland angestellt. Der/die Pflegebedürftige in Deutschland tritt dabei in ein Vertragsverhältnis mit beispielsweise einem polnischen Pflegedienstleister, dessen Angestellte bei freier Unterkunft und Verpflegung in einem deutschen Haushalt Pflege verrichten. Hier ist jedoch das deutsche Arbeitszeitgesetz anzuwenden, das eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung verbieten würde; außerdem dürfen keine sittenwidrig niedrigen Löhne gezahlt werden. Wie häufig die Arbeitszeitbeschränkung in der Praxis verletzt wird, wodurch sich der real verdiente Stundenlohn leicht auf das österreichische Niveau der Personenbetreuung senken lässt, bleibt bis zum Vorliegen genauerer Forschungen spekulativ. Wegen der Isoliertheit der Pflegekräfte und der extremen Nähe zu ihren Auftraggebern (sie wohnen schließlich im Haushalt ihres Auftraggebers) dürfte für ihre Verhandlungsmacht ähnliches gelten wie für Dienstboten vergangener Jahrhunderte.

Öffentliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich

Um einen möglichst hohen Anreiz zur Legalisierung der vormals illegalen Beschäftigung zu bieten, wurden in Österreich Förderungen eingeführt, die die von zwei selbstständigen Personenbetreuerinnen Gepflegten mit 550 Euro pro Monat unterstützen. Voraussetzung dafür ist neben der Pflegebedürftigkeit von mindestens Stufe 3 ein Netto-Monatseinkommen unter 2.500 Euro (wobei das Pflegegeld nicht eingerechnet wird). Ursprünglich sollte auch das Barvermögen nicht höher als 7.000 Euro sein.

Gerade die Berücksichtigung des Vermögens des Pflegebedürftigen stellte einen Zankapfel dar; einige Bundesländer förderten aus Steuergeldern auch Pflegebedürftige mit höherem Barvermögen. Heute ist diese Vermögensbegrenzung bundesweit endgültig weggefallen, wobei in der öffentlichen Debatte niemand zu thematisieren scheint, dass dies in erster Linie im Interesse künftiger wohlhabender Erben sein dürfte.

In der öffentlichen Debatte, die zu dieser staatlich sanktionierten Ausbeutung von weiblichen Migranten führte, spielten die Arbeitsbedingungen der Personenbetreuerinnen nicht die geringste Rolle. Ganz im Gegenteil wurde Pflegebedürftigkeit als unvorstellbares Leid stilisiert, dem man keinesfalls eine weitere Härte hinzufügen könne. Auch Politiker der Linken verzichteten darauf, Wohlhabende, die infolge ihrer Pflegebedürftigkeit in Abhängigkeit von der Wohltätigkeit der Gemeinschaft geraten waren, darauf hinzuweisen, dass sie selbst über erhebliche private Ressourcen verfügen, um ihr Problem zu lindern. So wurde und wird die Flucht aus den sozial gestaffelten Tarifsystemen der Heime und der Hauskrankenpflege unter Ausbeutung ausländischer Scheinselbstständiger als legitim betrachtet.

Die Vorstellung, dass Pflegebedürftigkeit einen schweren Schicksalsschlag darstellt, der jede Schonung vor Strafverfolgung rechtfertigt, dürfte auch der Grund sein, warum bis dato keine Gerichtsverfahren wegen Scheinselbstständigkeit der Personenbetreuerinnen angestrengt worden sind beziehungsweise warum ein bereits 2011 ergangenes oberstgerichtliches Urteil keinerlei politische Wirkung entfaltet hat.

Wie sich an dem in Tabelle 2 gezeigten Rechenmodell einer gemeinnützigen Vermittlungsorganisation ablesen lässt, stellt das Angebot der Personenbetreuung in Österreich eine billigere und legale Alternative zur Heimunterbringung (Tabelle 3) dar.

Tabelle 2: Musterberechnung 24-Stunden-Betreuung

Tabelle 3: Musterberechnung Pflegeheimplatz



Personenbetreuung versus Pflege

Problematisch an der 24-Stunden-Pflege ist nicht nur ihre arbeitsrechtliche Sonderstellung als in Österreich legalisierte Scheinselbstständigkeit. Auch die berufsrechtliche Abgrenzung zu den Pflegeberufen wird in der Praxis der österreichischen Personenbetreuung durchwegs ignoriert. Ähnlich wie in Deutschland, wo es möglich ist, per Vertrag Einzelpflegekräfte zu engagieren und dadurch Sachleistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, erlaubt auch das österreichische Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) eine selbstständige Tätigkeit einer Gesundheits- und Krankenpflegekraft des gehobenen Dienstes. Den nicht einschlägig qualifizierten, aber selbstständig tätigen Personenbetreuerinnen werden durch das GuKG jedoch auch Tätigkeiten zur Unterstützung der Körperpflege, Mobilisierung, Ausscheidung und Hygiene erlaubt. Unter ärztlicher Anweisung beziehungsweise Anweisung einer Krankenpflegekraft des gehobenen Dienstes dürfen sie sogar Tätigkeiten wie Verbandswechsel, Insulin- oder blutgerinnungshemmende Injektionen vornehmen, auch wenn ihnen dafür die im GuKG vorgeschriebene Qualifikation fehlt. Tatsächlich wird von Personenbetreuerinnen kein Nachweis einer pflegerischen Qualifikation gefordert, und so fand eine Untersuchung von fast 600 Personenbetreuerinnen 2013 heraus, dass knapp 80 Prozent nur einen rund 200 Stunden umfassenden Rot-Kreuz-Kurs zu Pflege absolviert haben, der Rest verfügt über keinerlei Pflegeausbildung beziehungsweise macht keine Angaben dazu. Etwa 50 Prozent haben jedoch Abitur und 25 Prozent ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Die Personenbetreuung wird in Österreich vor allem von Frauen aus der Slowakei und Bulgarien (und – gemessen an den Fremdsprachen, in denen die Broschüren des Sozialministeriums erhältlich sind – auch aus Polen, Ungarn und Rumänien) angeboten. Sie kommen überwiegend aus ökonomischen Motiven nach Österreich, wobei die Nähe Österreichs zu ihrem Heimatland die Aufnahme der Arbeit als Personenbetreuerin begünstigt. Der Großteil der in deutschen Haushalten tätigen 24-Stunden-Betreuerinnen dürfte aus Polen, der Ukraine, Bulgarien und neuerdings Kroatien kommen.

Fazit

Heute scheint jedes reiche EU-Land seine Kolonien in Osteuropa zu haben, die ihm billige Arbeitskräfte liefern und in denen es Absatzmärkte für seine Produkte findet. Einige deutsche Gesundheits-Ökonomen befürworten die österreichische Personenbetreuungsregelung als eine Form, Wohlfahrtsausgaben in den reichen Ländern zu sparen und verweisen auf die "Win-win-Situation", die sich hier bietet. Schließlich hätten die Frauen, die weit unter Tariflöhnen bei uns Pflege- und Betreuungsarbeit verrichten, in ihren Heimatländern keine Arbeit oder nur sehr viel geringere Löhne zu erwarten.

Diese Betrachtungsweise ignoriert aber, dass globalisierte Dienstbotenarbeit völlig selbstverständlich von uns reichen Europäern und Europäerinnen als unser Vorrecht in Anspruch genommen wird, während nicht im Geringsten hinterfragt wird, wie es denjenigen dabei geht, die sich in der Dienerrolle befinden. Eine Demokratisierung von Sorgearbeit stünde dem viel gepriesenen europäischen Sozialmodell gut an und würde die Sorge um das Wohlbefinden unserer Hochbetagten nicht über die Sorge um das Wohlbefinden der sie betreuenden Osteuropäerinnen stellen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Externer Link: http://www.gute-wesen.de/index.html (24.7.2015).

  2. In Italien heißen sie "Badanti".

  3. Vgl. Tom Schmid, Hausbetreuung – die Legalisierungs-Policy in Österreich, in: Christa Larsen/Angela Joost/Sabine Heid (Hrsg), Illegale Beschäftigung in Europa: die Situation in Privathaushalten älterer Personen, München 2009, S. 53–78, hier: S. 62.

  4. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend (Hrsg.), Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen. Bericht der Sachverständigenkommission, Berlin 2005, S. 316.

  5. Andrea Neuhaus/Michael Isfort/Frank Weidner, Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen, Köln 2009, S. 84.

  6. Vgl. Urteil 1115 OWi 298 Js 43552/07 (Amtsgericht München 2008).

  7. Persönliche Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Abt. IV/B vom 11.7.2015.

  8. Persönliche Mitteilung der Wirtschaftskammer Österreich, Stabsabteilung Statistik, Juni 2015.

  9. Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Pflegestatistik 2013. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse, Wiesbaden 2015, S. 9.

  10. Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.), Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2013, Wien 2014.

  11. Vgl. Helma Lutz, Who Cares? Migrantinnen in der Pflege in deutschen Privathaushalten, in: C. Larsen et al. (Anm. 3), S. 43.

  12. Wolfgang Mazal, Hausbetreuung – kritische Aspekte, in: Ecolex – Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht, 2007, S. 580.

  13. Der Schwarzmarktpreis von 40–50 Euro pro Tag scheint übrigens mitnichten ein Ergebnis des freien Spiels von Angebot und Nachfrage auf dem Schwarzmarkt zu sein: Wer die österreichischen Pflegestufensätze durch die dafür mindestens aufzuwendenden Stunden dividiert, erhält den Stundensatz von 3,90 Euro, der wiederum multipliziert mit 10 Arbeitsstunden pro Tag zur magischen 40 Euro-Marke wird.

  14. Eine unqualifizierte osteuropäische Betreuerin verließ eine sterbende Pflegebedürftige und überließ sie allein ihrem Schicksal, weil sie sich vor dem Tod fürchtete (persönliche Mitteilung von B. Schafarik 2004).

  15. Einen spektakulären Kriminalfall recherchierte der Schriftsteller Martin Leidenfrost und verarbeitete seine Einsichten in dem Buch "Die Tote im Fluss: der ungeklärte Fall Denisa S." (2009).

  16. Vgl. Marianne Egger de Campo/Bernhard Just, Documentation of Services for the Aged at Risk of Marginalization in Austria, Deliverable 4 of CARMA – Care for the Aged at Risk of Marginalization, Graz 2003.

  17. Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.), Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2010, Wien 2010, S. 18.

  18. Hausbetreuungsgesetz, Externer Link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005362&ShowPrintPreview=True (24.7.2015).

  19. Gewerbeordnung, Externer Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40097468 (24.7.2015).

  20. Vgl. Theodor Tomandl, Was ist selbständige Personenbetreuung?, in: Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, 32 (2007), S. 196–201; W. Mazal (Anm. 12).

  21. Almut Bachinger, 24-Stunden-Betreuung – gelungenes Legalisierungsprojekt oder prekäre Arbeitsmarktintegration?, in: SWS-Rundschau, 50 (2010) 4, S. 411.

  22. Ebd., S. 406; Bundesrat, Stenographisches Protokoll 752, Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich, Donnerstag, 20.12.2007.

  23. Vgl. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen? 26.7.2015, Externer Link: http://www.vz-nrw.de/pflegehilfen (25.8.2015).

  24. Vgl. Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (Hrsg.), Käthe Leichter zum 100. Geburtstag, Texte zur Frauenpolitik, Wien 1995; Dorothea Schmidt, Eine Welt für sich? Dienstmädchen um 1900 und die widersprüchliche Modernisierung weiblicher Erwerbsarbeit, in: Claudia Gather/Birgit Geissler/Maria S. Rerrich (Hrsg.), Weltmarkt Privathaushalt: bezahlte Haushaltsarbeit im globalen Wandel, Münster 2002, S. 204–222.

  25. Vgl. OGH-Urteil, 8ObA 17/11z (Oberster Gerichtshof der Republik Österreich 2011); T. Schmid (Anm. 3), S. 74.

  26. Vgl. Meinhild Hausreither, Das freie Gewerbe der Personenbetreuung im Kontrast zu den Gesundheitsberufen, in: Ecolex – Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht, (2007), S. 576–580.

  27. Vgl. Einzelpflegekräfte in Deutschland, 1.1.2015, Externer Link: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/einzelpflegekraefte.html (24.7.2015).

  28. Vgl. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Österreichs, Externer Link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026 (24.7.2015).

  29. Vgl. Externer Link: pflegedaheim.at/cms/pflege/attachments/2/8/6/CH1848/CMS1237213583778/
    merkblatt_peronenbetreuerinnen.pdf
    (24.7.2015).

  30. Vgl. Eva-Maria Pfandl, Analyse der optimalen 24-Stunden-Betreuung aus der Perspektive einer österreichischen Wohlfahrtsorganisation. Am Beispiel des Hilfswerk Österreichs, Masterarbeit, FH Krems, 2013, S. 38.

  31. Vgl. Ebd., Externer Link: http://pflegedaheim.at/cms/pflege/thema.html?channel=CH1848 (23.7.2015).

  32. Vgl. T. S. Schmid (Anm. 3), S. 60; vgl. E.-M. Pfandl (Anm. 30).

  33. "Demokratische Fürsorgeverhältnisse bedürfen (…) der ausdrücklichen Zielsetzung, Autonomie sowohl für die Fürsorgebedürftigen wie für die Fürsorgenden herzustellen, die dann als autonom verstanden werden können (…)". Joan Tronto, Demokratie als fürsorgliche Praxis, in: Feministische Studien, Extraheft Fürsorge – Anerkennung – Arbeit, 18 (2000), S. 36.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Marianne Egger de Campo für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Dr. rer. soc. oec., geb. 1966 in Österreich; Professorin für Soziologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin. E-Mail Link: marianne.egger@hwr-berlin.de