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Geschlechterarrangements in der Bundesrepublik | Geschlechtergerechtigkeit - Gender | bpb.de

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Geschlechterarrangements in der Bundesrepublik Kontinuität und Wandel

Ulla Weber Barbara Schaeffer-Hegel Barbara Schaeffer-Hegel Ulla Weber

/ 18 Minuten zu lesen

Im Jahre 1949 wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland als Grundrecht festgeschrieben. Seitdem hat sich die rechtliche Stellung der Frau entscheidend verbessert.

I. Frauenleben 1949

Seit 1949 ist in Deutschland die Gleichberechtigung der Geschlechter als Grundrecht festgeschrieben. Am 7. Oktober 1949 wurde Artikel 7 der Verfassung der DDR verabschiedet: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichstellung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben." Für die Bundesrepublik erkämpfte die Rechtsanwältin und Notarin Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat gegen den heftigen Widerstand ihrer männlichen Kollegen die Aufnahme des Absatzes 2 des Artikels 3 im Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Ein Blick auf die rechtliche Stellung der Frau im Jahre 1949 macht deutlich, welch frauenpolitisch revolutionären Einschnitt in der deutschen Rechtsgeschichte diese Verfassungsänderungen bedeuteten.

Nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Ehe- und Familienrecht waren Ehefrauen keine eigenständigen Geschäftspersonen. Sie unterstanden nicht nur in öffentlichen Angelegenheiten der Bevormundung durch den Ehemann, ohne dessen Zustimmung sie weder erwerbstätig sein noch über ihr Vermögen entscheiden durften. Auch im privaten Bereich, auf den Frauen in ihrer Zuständigkeit ausdrücklich festgeschrieben waren, verfügte der Mann per Gesetz über das alleinige Entscheidungsrecht in allen die Ehe betreffenden Streitfragen inklusive in Angelegenheiten, die die gemeinsamen Kinder betrafen. Vor diesem Hintergrund ist es fast unnötig, zu erwähnen, dass der Familienname selbstverständlich der des Mannes war und die gemeinsamen Kinder bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Eltern natürlich die des Vaters erhielten. Muten die Bedingungen, auf die eine Frau sich einließ, wenn sie eine Ehe einging, mittelalterlich an, so hatte eine Ehescheidung für Frauen oft noch katastrophalere Folgen. Das Scheidungsrecht beruhte auf dem "Verschuldungsprinzip", das eine/n der Eheleute für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte. Unterhaltsansprüche sowie die Sorge für die minderjährigen Kinder waren an die Schuldlosigkeit am Zerbrechen der Ehe gebunden. Konnte eine Frau sich nur bedingt darauf verlassen, dass sie nach der Scheidung aufgrund der - vielleicht zahlreichen - Jahre, in denen sie ihren Exmann familiär entlastet und beruflich gestützt hat, eine gewisse finanzielle Unterstützung erhalten würde, hatte sie keinerlei Ansprüche hinsichtlich ihrer langfristigen sozialen Absicherung. Aus der gemeinsam verbrachten Zeit wurden für die Frau keine Rentenansprüche abgeleitet. Zudem existierte bis 1972 keine gesetzliche Altersversicherung für Nichterwerbstätige. Hausfrauen hatten also kaum Möglichkeiten, sich unabhängig von ihrem Ehemann sozial abzusichern.

Auch in anderen Rechtsbereichen galten frauendiskriminierende Gesetze. So wurden Frauen auf dem Arbeitsmarkt nach besonderen Regelungen entlohnt, die vorsahen, dass sie auch dann nach niedrigeren "Frauenlohngruppen" bezahlt wurden, wenn sie definitiv dieselben Tätigkeiten wie Männer ausübten. Das Strafrecht kriminalisierte Schwangerschaftsabbrüche mit einem allgemeinen Abtreibungsverbot. Gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) war jede Selbst- und Fremdabtreibung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf bzw. bei Fremdabtreibung bis zu zehn Jahren bedroht. Einzige Ausnahme bildete die "medizinische Indikation", nach der ein Abbruch dann als legal galt, wenn auf keine andere Weise eine Lebensgefährdung der Frau abgewendet werden konnte. Die Anwendung von Verhütungsmitteln war keineswegs verbreitet und zudem gesellschaftlich nicht akzeptiert. Der Vertrieb von Verhütungsmitteln an frei zugänglichen Orten war strafbar . Verhütung, Abtreibung, Familienplanung waren Tabuthemen, illegale Schwangerschaftsabbrüche mit großen finanziellen Belastungen und hohen gesundheitlichen Risiken verbunden . Gleichwohl waren uneheliche Kinder und ledige Mütter nicht nur sozial, sondern auch rechtlich diskriminiert. Die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder oblag dem Jugendamt. Schwangerschaft war ein weit verbreiteter Heiratsgrund .

II. Frauenleben 2000

Im neuen Jahrtausend - fünfzig Jahre später - wirken die damaligen gesetzlichen Regelungen bizarr. Es ist nicht mehr vorstellbar, dass eine Frau ohne die Zustimmung ihres Ehemannes kein Konto eröffnen und kein Arbeitsverhältnis eingehen kann oder dass der Mann aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit die Entscheidungsmacht über die gemeinsamen Kinder erhält. Als Familienname kann heute der Name der Frau oder der des Mannes gewählt werden. Die Aufgaben in Beruf und Familie sind laut Gesetz partnerschaftlich zu teilen. Dementsprechend kann ein bis zu dreijähriger Erziehungsurlaub, in dessen Rahmen ein zweijähriger Anspruch auf Erziehungsgeld besteht, sowohl von der Mutter als auch vom Vater wahrgenommen werden. Die drei Jahre werden bei der Berechnung der Rente so bewertet, als seien die Mutter oder der Vater erwerbstätig gewesen und hätten 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient. Eine Anhebung auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens wird zur Zeit stufenweise durchgeführt. Gleichzeitig wird mit dem Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit auf eine bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt gezielt. Die arbeitsrechtliche Anerkennung von Teilzeitarbeit sowie der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres unterstützen die Möglichkeit, sowohl beruflich als auch familiär tätig zu sein.

Auch bei traditioneller Aufteilung der Zuständigkeiten für Familie und Beruf hat die Frau im Falle einer Ehescheidung verschiedene Ansprüche hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung aus der gemeinsam verbrachten Zeit. Der Unterhaltsanspruch ist nicht an die "Schuldlosigkeit" am Scheitern der Ehe gebunden. Nach einer Scheidung erhält der- oder diejenige Unterhalt, die oder der nicht für sich selbst sorgen kann. Die in der Ehe geleistete reproduktive Arbeit erfährt versicherungsrechtlich eine gewisse Anerkennung. Abgesehen davon, dass auch Hausfrauen die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, sieht der "Versorgungsausgleich" die gleichmäßige Aufteilung der in den Ehejahren von beiden erworbenen Rentenansprüche unter den Eheleuten vor. Kurz: Eine Frau, die im Jahre 2000 heiratet, ordnet sich nicht wie 1949 rechtlich ihrem Ehemann unter, sondern geht vor dem Gesetz eine gleichberechtigte Beziehung ein.

Ohnehin ist die Rolle der Ehefrau und Mutter nicht mehr die einzig erstrebenswerte Lebensform für Frauen im 21. Jahrhundert. Ein deutlicher Unterschied gegenüber der Lebenssituation von Frauen in den Nachkriegsjahren besteht darin, dass nicht mehr von der Lebenssituation gesprochen werden kann. Gab es damals für die Mehrzahl der jungen Frauen keine Alternative zur Rolle der Hausfrau, Gattin und Mutter, so bestehen heute sowohl in der Gestaltung des privaten Alltags als auch hinsichtlich der beruflichen Laufbahn einer Frau eine Vielzahl gesellschaftlich akzeptierter Möglichkeiten. Frauen sind heute berufstätig oder nicht, haben Kinder oder nicht, sind verheiratet oder nicht, leben allein oder mit einem Partner oder einer Partnerin. Besonders die Zahl der weiblichen Einpersonenhaushalte ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen . Über ein Viertel aller Mütter in den alten Bundesländern und gut 15 Prozent in den neuen Bundesländern sind allein erziehend.

Die Ehe ist auch keine Bedingung mehr, um das Sorgerecht für die eigenen Kinder zu erhalten. Auf Antrag kann das Sorgerecht für unehelich geborene Kinder vom Jugendamt relativ unkompliziert der Mutter, dem Vater oder beiden Eltern übertragen werden. "Unehelich" ist im Alltag kein diskriminierendes Merkmal mehr. 1996 wurden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 135 000 Kinder "unehelich" geboren, das sind 17 Prozent aller Geburten. Ein Kinderwunsch ist also nicht mehr unbedingt ein Heiratsgrund und eine ungewollte Schwangerschaft wohl noch seltener .

Offensichtlich sind die Reformen und Gesetzesänderungen, die seit 1949 infolge des Gleichberechtigungsgesetzes erlassen wurden, erheblich. Die rechtliche Stellung der Frau in der Bundesrepublik Deutschland hat sich entscheidend verbessert . Trotzdem hat sich der Verfassungsauftrag noch lange nicht hinreichend erfüllt. Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik nicht gleichberechtigt. Sonst wäre es wohl kaum nötig und auch nicht durchzusetzen gewesen, dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter 1994 noch einmal dadurch Nachdruck zu verleihen, dass der Artikel 3 Abs. 2 GG 1994 folgendermaßen erweitert wurde: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die "Nachteile", die für den weiblichen Teil der Bevölkerung bestehen, auf ökonomischer, sozialer und kultureller Ebene beträchtlich sind.

III. Die Rolle von Frauen im Beruf und in der Öffentlichkeit

Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen bestehen nach wie vor Unterschiede in den Entgelten von Männern und Frauen. Im Durchschnitt verdienen Frauen 77 Prozent des Betrages, den Männer mit derselben Tätigkeit verdienen . Allerdings führen Frauen und Männer ohnehin selten dieselben Tätigkeiten aus. Der Arbeitsmarkt ist sowohl horizontal als auch vertikal geschlechtsspezifisch aufgeteilt. Die meisten Frauen arbeiten in Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufen. Die beliebtesten Ausbildungsberufe von Frauen sind im Osten wie im Westen Verkäuferin, Arzthelferin, Friseurin und Bankkauffrau. In Füh-rungspositionen sind Frauen nach wie vor die Ausnahme. Als Direktorin, Amts- oder Betriebsleiterin, Abteilungsleiterin, Prokuristin, Sachgebietsleiterin oder Referentin waren 1995 nur drei Prozent der westdeutschen Frauen und vier Prozent der ostdeutschen Frauen tätig. Frauen arbeiten überwiegend auf den unteren Etagen der betrieblichen und institutionellen Hierarchien. In der niedrigsten Einstufung als Bürokraft oder angelernte Arbeiterin finden sich 37 Prozent der westdeutschen und 26 Prozent der ostdeutschen Frauen. 90,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in den alten Bundesländern und 87,9 Prozent in den neuen Bundesländern sind Frauen; etwa ein Drittel mehr Frauen als Männer arbeitet auf sozialversicherungsfreien Arbeitsplätzen.

Die Folgen dieser Situation zeigen sich deutlich in der mangelhaften Alterssicherung von Frauen. Rund 75 Prozent der 65-Jährigen und älteren Menschen, die ihren allgemeinen Lebensunterhalt von Sozialhilfe bestreiten müssen, sind in den alten Bundesländern Frauen. Ihre Versicherungsrente ist im Durchschnitt um mehr als die Hälfte niedriger als die von Männern . Nur ein Viertel aller Frauen in den alten Bundesländern verfügt über mehr als 35 rentenrechtlich relevante Jahre, in den neuen Bundesländern ist es immerhin etwas mehr als die Hälfte der weiblichen Bevölkerung.

Dass die gleichberechtigte Integration von Frauen in die Berufswelt nicht stattgefunden hat, hat für Frauen nicht "nur" ökonomische Folgen. Frauen fehlt es auch an gesellschaftlicher und politischer Macht. Es fehlen ihnen die Positionen, in denen sie gestalterischen Einfluss nehmen können - beispielsweise in der Politik. Auch wenn seit kurzem die Parteivorsitzende der CDU erstmalig eine Frau ist, gilt für die Politik, was zuvor allgemein für führende gesellschaftliche Funktionen gesagt wurde: Auch in politischen Spitzenpositionen sind Frauen eine Minderheit. Nur gut 20 Prozent der politischen Führungspositionen auf Bundesebene sind von Frauen besetzt . In der Bundesregierung sind fünf der insgesamt 15 Minister und Ministerinnen Frauen, von 24 Parlamentarischen Staatssekretären und -sekretärinnen sind acht weiblichen Geschlechts . Hinzu kommt, dass Frauen auch in einflussreichen, politiknahen Positionen kaum vertreten sind. Sowohl die Spitzenpositionen im höheren öffentlichen Dienst als auch leitende Verbandsfunktionen sind fast ausschließlich von Männern besetzt . Dieselbe Diagnose ist für die Wissenschaft zu treffen. Nur 7,5 Prozent der Professorinnen- und Professorenstellen werden von Frauen besetzt, C4-Professuren sogar nur zu 4,3 Prozent.

Warum hat die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an gesellschaftlicher Macht und gesellschaftlichem Reichtum nicht stattgefunden? Diese Frage stellt sich vor allem vor dem Hintergrund, dass es heutzutage selbstverständlich ist, dass Mädchen und junge Frauen eine ebenso qualifizierte Schulbildung erhalten wie Jungen . Mehr junge Frauen - 1995 waren es 52 Prozent und die Tendenz ist steigend - als junge Männer erreichen die allgemeine Hochschulreife. Seit einigen Jahren beginnen mehr Frauen als Männer ein Hochschulstudium. Knapp die Hälfte aller Hochschulabgänger und -abgängerinnen mit bestandenem Examen sind Frauen . Der Frauenanteil an Promotionen beträgt immerhin gut ein Drittel der Gesamtheit. An der Spitze der Bildungshierarchie finden sich allerdings deutlich weniger Frauen als Männer . Nur etwas über ein Viertel aller Habilitationen werden von Frauen geschrieben . Warum stoppt die Mehrheit der weiblichen Hochqualifizierten an dieser Stelle ihre Karriere? Frauen entscheiden sich damit kaum nach ihren persönlichen Neigungen. Vielmehr antizipieren sie gesellschaftliche Realitäten in ihrer Lebensplanung. Denn zum einen halten sich gesellschaftliche Vorbehalte gegenüber beruflich erfolgreichen Frauen stabil und bewirken, dass für Frauen noch immer härtere Anforderungen gelten, wollen sie in der Berufswelt nach oben kommen. Noch wesentlich stärker eingeschränkt werden die Aufstiegschancen von Frauen aber durch die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung im privaten und familiären Bereich.

IV. Die Rolle von Frauen im familiären Bereich

Von einer partnerschaftlichen Aufteilung der Aufgaben in Beruf und Familie kann auch im Jahre 2000 nicht gesprochen werden. Die Hauptlast und die Verantwortung für die Familienarbeit und die Sorge für die Kinder bleiben weitgehend den Frauen überlassen . Nur bei ganz jungen Paaren zeigen sich Veränderungen. Die Zahl der Paare, die gemeinsam den Haushalt erledigen, steigt signifikant. Nach der Geburt eines Kindes verschiebt sich das allerdings wieder deutlich zu Lasten der Frau. Da Karriere- und Familiengründungsphase in unserer Gesellschaft zeitlich in denselben Lebensabschnitt fallen, fehlt Frauen, die Kinder haben, die Zeit, die erfolgversprechenden Aufstiegsmuster und Karrierewege zu beschreiten - zumal diese auch immer zeitintensiver werden. Führungspositionen sind heutzutage häufig "Eineinhalb-Personen-Berufe", d. h., dass sie vielfach so zugeschnitten sind, dass sie eine Karrierebegleiterin oder einen Karrierebegleiter voraussetzen, die oder der den privaten Bereich von der Organisation der Grundbedürfnisse wie Ernährung und Kleidung bis hin zu den sozialen Kontakten organisiert . Dies belegt auch die Lebenssituation der wenigen weiblichen Führungskräfte in der Bundesrepublik, die sich einer Erhebung des Statistischen Bundesamts zufolge deutlich von der ihrer männlichen Kollegen unterscheidet: 76 Prozent der weiblichen Führungskräfte haben keine Kinder. Davon sind 40 Prozent Singles und 36 Prozent verheiratet. Männliche Führungskräfte sind dagegen meist verheiratet (88 Prozent), über die Hälfte hat Kinder (55 Prozent). Nur 11 Prozent der Männer in Führungspositionen sind "Singles" .

Was sagen diese Zahlen über die konkrete Lebenssituation von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 aus? Frauen können sich demnach entscheiden: Entweder sie machen Karriere oder sie bekommen Kinder. Tatsächlich stehen ihnen damit mehr Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, als dies noch 1949 der Fall war, als die Übernahme der Mutterrolle noch der zentrale Bestandteil eines Frauenlebens war. Die vorherigen Abschnitte zeigen aber, welche Wahl Frauen auch aktuell nicht haben: Der Wunsch nach Kindern und Karriere lässt sich in den seltensten Fällen verwirklichen. Die Frauenrolle hat sich in den letzten fünfzig Jahren vielleicht insofern verändert, dass Frauen sie verlassen und in der Öffentlichkeit eine "Männerrolle" führen können - allerdings nicht zu denselben Konditionen wie Männer. Der Preis ist in den meisten Fällen der Verzicht auf Familie, denn nur sehr wenige Männer sind bereit, ebenfalls die Rollen zu tauschen. So wird Erziehungsurlaub nur zu zwei Prozent von Männern beansprucht und auch Teilzeitarbeitsverhältnisse gehen Männer in der Regel kaum ein. Es sind im Übrigen auch nicht die Väter, die die oben beschriebene Steigerung der Anzahl allein erziehender Elternteile bewirken. 85,7 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Gründe dafür, dass Männer wenig Bereitschaft zeigen, eine andere Art der Rollenverteilung zu akzeptieren, dass Frauen sich mehrheitlich für Mutterschaft und gegen Karriere entscheiden, dass Paare, wenn sie Eltern werden, trotz kritischem Bewusstsein meist ein Zusammenleben nach traditionellen Rollenmustern wählen, liegen sicher auch auf der kulturellen Ebene sowie beim Konservatismus der Männer bzw. bei deren Festhalten an angestammten Privilegien. Aber institutionelle Regelungen, die die Bewahrung traditioneller Geschlechterrollen fördern, behindern die Neudefinition der Geschlechterrollen mindestens in gleichem Maße .

V. Institutionelle Regelungen und ihre Konsequenzen

Zwar kann die Politik nicht direkt eingreifen, wenn Partnerschaften beispielsweise nur auf der Grundlage funktionieren, dass der Mann die höhere gesellschaftliche Reputation genießt und deutlich mehr Gehalt empfängt als die Frau. Auch richten Gesetze wenig aus, wenn Eltern glauben, dass ein Kind in den ersten Jahren vor allem die Betreuung der Mutter und weniger die des Vaters für seine Entwicklung braucht. Langfristig sind solche geschlechterstereotypen Ideologien aber durchaus zu beeinflussen. Damit eine Gesellschaft Rollenmodelle für die wirklich gleichverteilte Verantwortlichkeit in Beruf und Familie entwickeln und akzeptieren kann, bedarf es nicht nur gesetzlicher Grundlagen, die die gemeinsame Verantwortung attraktiv machen. Es bedarf vor allem auch gesetzlicher Regelungen, die sie überhaupt erst ermöglichen. Das ist aktuell nicht der Fall. Die staatliche Familienpolitik fördert mit ihren Maßnahmen noch immer die "Ernährer- und Hausfrauenfamilie". Die Möglichkeit des Steuersplittings für Eheleute, die Existenz der Lohnsteuerklasse fünf, die Tatsache, dass die Fremdbetreuung von Kindern nicht steuerlich absetzbar ist, all das sind Regelungen, die es Eltern mindestens finanziell nahe legen, bezüglich der Verantwortung für Beruf und Familie geschlechterstereotype Wege zu gehen . Nehmen wir z. B. den Missstand, dass Erziehungsurlaub nur in so geringem Maße von den Vätern beansprucht wird, obwohl er beiden Elternteilen freisteht. Eine Möglichkeit, hier von staatlicher Seite einzuschreiten, wäre es, Regelungen zu treffen, nach denen jedem Elternteil prinzipiell nur ein halber Anspruch auf Erziehungsurlaub zusteht. Eine weniger rigide Strategie bestände darin, die ökonomische Situation der Betroffenen bzw. die finanzielle Belastung durch Kinder in größerem Maße gesellschaftlich abzufangen, da in dem Ungleichgewicht von Kinderkosten und staatlichen Entlastungsleistungen sicher ein Motiv für die Entscheidung zugunsten der Erwerbstätigkeit des Mannes liegt. Es gibt sehr unterschiedliche Schätzungen darüber, wieviel ein Kind kostet. Kosten entstehen nicht nur durch Ausgaben für Ernährung, Kleidung und zusätzlichen Wohnraumbedarf etc., sondern auch durch musische Bildung, sportliche Betätigung oder auch durch Fremdbetreuung . Natürlich gibt es Erziehungsgeld. Natürlich stehen die unter diesem Titel zwei Jahre lang gezahlten monatlichen 600 DM in keinem Verhältnis zu einem normalen Monatseinkommen, das in dem Moment wegfällt, wo die Mutter oder der Vater sich für die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub entscheiden. Auch das Kindergeld von 270 DM oder der alternative Steuerfreibetrag bieten hier kein Äquivalent. Die Autorinnen und Autoren des "Zehnten Kinder- und Jugendberichts" schildern sehr anschaulich, dass der Familienleistungsausgleich die entstehenden Kosten in keiner Weise deckt und der Selbstfinanzierungsanteil durch die Eltern erheblich ist. Kinder zu haben, ist ein Luxus, den man sich leisten kann oder nicht. Familien mit ein oder zwei Kindern erreichen nach sechs Ehejahren nur 80 Prozent des Einkommens, das vergleichbare kinderlose Paare erzielen, wobei alle staatlichen Transferleistungen einbezogen sind. Das Pro-Kopf-Einkommen beträgt bei Paaren mit einem Kind durchschnittlich 64, bei Paaren mit zwei Kindern nur 54 Prozent des Pro-Kopf-Einkommens der kinderlosen Paare . Es ist nur logisch, dass Eltern gerade angesichts der neuen finanziellen Anforderungen lieber auf das geringere der beiden Einkommen verzichten, das meist das der Frau ist, und schon daher eher die Frau in den Erziehungsurlaub geht. Eine ganz andere Entscheidungsgrundlage würde die Steigerung des Erziehungsgelds auf einen Betrag bedeuten, der sich prozentual an dem jeweiligen Gehalt orientiert und mindestens die Hälfte desselben beträgt.

Das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist sicher nicht nur familienpolitisch, sondern ebenso arbeitsmarktpolitisch anzugehen. Die "Eineinhalb-Personen-Karriere" muß verabschiedet werden, damit Mütter und Väter einer qualifizierten Erwerbsarbeit nachgehen können und trotzdem Zeit für Kinder und Familie finden. Damit Teilzeitarbeit und Familienpausen keine "Mutter-Kind-Programme" . bleiben, müssen Unternehmen von staatlicher Seite darin bekräftigt werden, den Einsatz von Teilzeitarbeit auch auf Führungspositionen sowie von flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten etc. zu erproben. Die geplante Anbindung des öffentlichen Vergaberechts an die Frauenfreundlichkeit von Betrieben ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Es wird heute immer wieder festgestellt, Frauen seien zwar "de jure" gleichberechtigt, nicht aber "de facto". Die Betrachtung der rechtlichen Regelungen und ihrer Konsequenzen für die Lebensplanung und den Alltag von Eltern zieht diese Diagnose in Zweifel. Die Stabilität der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und traditioneller Rollenmuster ist keineswegs allein auf die individuelle Verhaltensstarre der einzelnen Menschen zurückzuführen. Vielmehr liegen die Ursachen zu einem wesentlichen Teil auf der rechtlichen Ebene. Soll die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik Deutschland Realität werden, bedarf es daher der Revision der Gesetze, die einer gleichverteilten Verantwortung für Beruf und Familie zwischen Frauen und Männern entgegenstehen.

Internetverweise der Autorinnen:

www.bmfsfj.de

www.db-decision.de

www.bmj.bund.de

www.bma.bund.de

Fussnoten

Fußnoten

  1. Unter den 70 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates waren damals außer Elisabeth Selbert nur noch drei weitere Frauen, Frederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.

  2. Vollständig lautete der Artikel 3 GG folgendermaßen: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

  3. Vgl. Eva Maleck-Lewy, Und wenn ich nun schwanger bin? Frauen zwischen Selbstbestimmung und Bevormundung, Berlin 1994, S. 105 ff.

  4. Die Angaben über die Anzahl illegaler Abbrüche in den fünfziger/sechziger Jahren sind sehr unterschiedlich. Die Schätzungen reichen von 300 000 bis zu 800 000 illegalen Abbrüchen pro Jahr (vgl. Herta Däubler-Gmelin/Renate Faerber-Husemann, § 218 - Der tägliche Kampf um die Reform, Bonn 1987, S. 79). Der durchschnittliche Preis für eine illegale Abtreibung betrug 400 DM bis 700 DM. Im Vergleich mit dem damaligen monatlichen Durchschnittseinkommen - 1950 hatte der "durchschnittliche vierköpfige Arbeitnehmerhaushalt" pro Monat 340 DM zur Verfügung, Mitte der fünfziger Jahre (1956) 600 DM und 1958 ca. 674 DM - war das ein enorm hoher Betrag. Ebenso kostenintensiv waren Reisen nach Holland oder England, wo Abtreibungen legal waren. Da viele Frauen das notwendige Geld für eine ärztliche Abtreibung oder eine Auslandsreise nicht aufbringen konnten, wurden viele Abbrüche unsachgemäß oder auch eigenhändig durchgeführt, was mit einem hohen gesundheitlichen Risiko für die Schwangere verbunden war. Nach offiziellen Statistiken der Krankenkassen starben Ende der fünfziger Jahre jährlich ca. 10 000 Frauen an den Folgen eines Abbruchs. Noch für das Jahr 1969 wurden in der Bundesrepublik fast 150 Todesfälle infolge illegaler Abtreibung geschätzt (vgl. Angela Delille/Andrea Grohn, Blick zurück aufs Glück. Frauenleben und Familienpolitik in den fünfziger Jahren, Berlin 1985, S. 123 f.).

  5. Ende der fünfziger Jahre waren knapp ein Drittel der Frauen bei Eheschließung schwanger. 1963 gaben nur noch 8 Prozent der Männer und 11 Prozent der Frauen Schwangerschaft als Heiratsgrund an (vgl. A. Delille/A. Grohn (Anm. 4), S. 124).

  6. 1950 wurden 1,7 Millionen weibliche Einpersonenhaushalte gezählt. Ende der neunziger Jahre lebten 7,8 Millionen Frauen in Einpersonenhaushalten. Anmerkung der Redaktion: Siehe dazu auch den Beitrag von Brigitte Geißel zur Mehrfachorientierung von Frauen in diesem Heft.

  7. Zwar sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 in der Bundesrepublik auch heute noch grundsätzlich rechtswidrig (ausgenommen sind die medizinische und die kriminologische/ethische Indikation). Das Strafrecht greift jedoch nicht ein, wenn ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche durch einen Arzt oder eine Ärztin vorgenommen wird, die schwangere Frau ihn ausdrücklich verlangt hat und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

  8. Festzuhalten ist sicher, dass kaum eine der Umsetzungen von Seiten des Gesetzgebers "freiwillig" erfolgt ist und viele gesetzliche Neuregelungen erst lange nach der Verfassungsänderung und nur unter Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts durch eine engagierte frauenpolitische Öffentlichkeit erreicht worden sind.

  9. Sämtliche statistische Angaben zur gegenwärtigen Lebenssituation von Frauen sind, wenn nicht anders angegeben, der Informationsbroschüre "Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn, 1998" entnommen. Im Januar 1997 verdienten Arbeiterinnen in der Industrie in den alten Bundesländern im Durchschnitt 3 273 DM monatlich, ihre männlichen Kollegen 4 552 DM. In den neuen Bundesländern verdienten Industriearbeiterinnen durchschnittlich 2 625 DM, Industriearbeiter 3 316 DM. Im Bereich Handel, Banken und Versicherungen lag der Verdienst der weiblichen Angestellten in den alten Bundesländern bei durchschnittlich 4 055 DM, der männlichen Angestellten bei 5 370 DM. In den neuen Bundesländern verdienten weibliche Angestellte im Durchschnitt 3 327 DM, männliche Angestellte 3 888 DM.

  10. Ende 1996 lag die durchschnittliche eigene Altersrente von Frauen in den alten Bundesländern bei 816 DM, von Männern bei 1 796 DM, in den neuen Bundesländern von Frauen bei 1 101 DM, bei Männern bei 1 783 DM.

  11. Diese Zahl nennt Beate Hoecker. Die Kategorie "Führungspositionen im Deutschen Bundestag" beinhaltet dabei folgende Positionen: "Bundestagspräsident und Vizepräsident, Fraktionsvorsitzender sowie Stellvertreter, Parlamentarischer Geschäftsführer, Vorsitzender von Arbeitskreisen der Fraktionen, Vorsitz eines ständigen Bundestagsausschusses, Mitglied der Bundesregierung sowie Parlamentarischer Staatssekretär" (vgl. Beate Hoecker [Hrsg.], Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Opladen 1998, S. 75 f). Anmerkung der Redaktion: Siehe auch den Beitrag von Beate Hoecker in diesem Heft.

  12. Vgl. Beate Hoecker, Lern- und Arbeitsbuch Frauen, Männer und die Politik, Bonn 1988, S. 295 f.

  13. Vgl. ebd., S. 178 f.

  14. Während der Schülerinnenanteil an Gymnasien (54,3 Prozent) und Realschulen (51 Prozent) leicht über dem der Schüler liegt, liegt er an Hauptschulen leicht darunter (44 Prozent im Westen, 38 Prozent im Osten).

  15. Vgl. Monika Stein, Hochschulen als Orte eines geschlechtergerechten Kulturwandels. Eine realistische Perspektive?!, in: Frauen wollen es wissen. Dokumenation des "Gipfels" zur geschlechtergerechten Bildung, hrsg. vom Deutschen Frauenrat, Bonn 1999, S. 25.

  16. Der Frauenanteil an Promotionen betrug 1996 37 Prozent, vgl. M. Stein (Anm. 15).

  17. Der Frauenanteil an Habilitationen betrug 1996 16 Prozent, vgl. M. Stein (Anm. 15).

  18. Dass die traditionelle Aufgabenteilung in den Beziehungen noch fest verankert ist, zeigen u. a. die Ergebnisse einer Repräsentativumfrage "Gleichberechtigung von Frauen und Männern" des Instituts für praxisorientierte Sozialforschung aus den Jahren 1992/94/96. Auch wenn Partner und Partnerin berufstätig sind, wird die Hausarbeit größtenteils von den Frauen erledigt: Nur 17 Prozent der Paare im Westen, 18 Prozent im Osten übernehmen das Putzen gemeinsam, in den anderen Fällen ist Putzen die Sache der Frau. Für Kochen sind in 77 Prozent der Westhaushalte und 75 Prozent der Osthaushalte Frauen zuständig. Einkaufen ist schon beliebter bei Männern. 16 Prozent West und 14 Prozent Ost sind hierfür verantwortlich, beide Partner sind verantwortlich bei 49 Prozent Ost, West 35 Prozent.

  19. Vgl. Lore Maria Peschel-Gutzeit, 50 Jahre organisierte Frauenpolitik - Tradition oder Neubeginn? Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe zum 50-jährigen Bestehen des Berliner Frauenbundes e. V. 1945, hrsg. von der Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung an der Freien Universität Berlin und dem Berliner Frauenbund e. V. 1945, Berlin 1995.

  20. Vgl. Führungsfrauen kinderlos, in: die tageszeitung vom 7. Februar 1998, S. 11.

  21. Anmerkung der Redaktion: Siehe auch den Beitrag von Peter Döge in diesem Heft.

  22. Vgl. Barbara Schaeffer-Hegel/Andrea Leist, Sozialer Wandel und Geschlecht: Für eine Neubestimmung des Privaten, in: Ulla Weber (Hrsg.), Mehr Frauen für mehr Demokratie. Festschrift zu Ehren von Professor Dr. Barbara Schaeffer-Hegel, Pfaffenweiler 1998; Marianne Schwan, Milchmädchens Rache. Eine Abrechnung mit dem von Männern gemachten Steuerrecht, Frankfurt am Main 1996.

  23. Die Berechnungen von Kinderkosten variieren stark. Verschiedene Autoren und Autorinnen nennen je nach Haushaltstyp, Haushaltsgröße und Einkommen der Eltern monatliche Beträge pro Kind zwischen 500 DM und 1 400 DM (vgl. Zehnter Kinder- und Jugendbericht, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn 1998, S. 85 ff.). Anmerkung der Redaktion: Siehe hierzu auch die Beiträge von Max Wingen, Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit in der Einkommensverteilung und Michael Opielka, Das Konzept "Erziehungsgehalt 2000" in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 3-4/2000.

  24. Vgl. ebd., S. 85 ff.

  25. Vgl. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Anm. 19), S. 25.

Diplom-Medienberaterin; wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin.

Anschrift: IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin.

Veröffentlichung: (Hrsg.) Mehr Frauen für mehr Demokratie, Pfaffenweiler 1998.

Dr. phil., Professorin am Institut für Erziehungswissenschaften der Technischen Universität Berlin.

Anschrift: Europ. Akad. für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e. V., Schumannstr. 5, 10117 Berlin.

Veröffentlichungen, zuletzt: (Hrsg. zus. mit Helga Foster und Helga Lukoschat) Die ganze Demokratie, Pfaffenweiler 1998.