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"Benchmarking Deutschland" - Wo stehen wir im internationalen Vergleich? | Wirtschafts- und Sozialpolitik | bpb.de

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"Benchmarking Deutschland" - Wo stehen wir im internationalen Vergleich?

Werner Eichhorst

/ 18 Minuten zu lesen

Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes ist im internationalen Vergleich nach wie vor unbefriedigend. Dafür sind insgesamt vier Hauptgründe ausschlaggebend.

I. "Benchmarking Deutschland" - Zum Hintergrund

Im September 2001 wurde der Bericht "Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt und Beschäftigung" dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit und der interessierten Öffentlichkeit vorgelegt. Die "Arbeitsgruppe Benchmarking" des Bündnisses hatte im Juli 1999 den Auftrag erhalten, diesen Bericht zu erarbeiten. Es sollten alle für den Arbeitsmarkt relevanten Daten zum Wirtschafts- und Sozialstandort Deutschland im internationalen Vergleich ("Benchmarking") zusammengestellt und bewertet werden, um so eine gemeinsame Datenbasis und Diskussionsgrundlage für die Bündnispartner zu schaffen.

Inzwischen liegen neue Befunde vor, die teils auf aktuelleren Daten, teils auf vertiefenden Untersuchungen basieren. Das Grundprinzip des Benchmarking bleibt jedoch unverändert: der Vergleich Deutschlands mit 19 anderen entwickelten Industriestaaten. Dabei steht die Situation am Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Um sie zu verstehen, werden jene Politikfelder analysiert, die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt haben. Dazu zählen nicht nur die Arbeitsmarktpolitik, die Gestaltung der Arbeitszeit, die Regulierung des Arbeitsmarktes oder die Strukturen des Steuer- und Transfersystems, sondern auch das Bildungs- und Forschungssystem sowie die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und die Privatwirtschaft überhaupt. Ebenso wie für den Arbeitsmarkt werden für diese Politikfelder zahlreiche vergleichende Indikatoren herangezogen, um eine möglichst vollständige und verlässliche Bewertung zu ermöglichen. So kann ein differenziertes Bild der Stärken und Schwächen Deutschlands gezeichnet werden. Zeigt sich, dass andere Länder in der einen oder anderen Dimension ein deutlich besseres Erfolgsprofil aufweisen, werden diese im Hinblick auf institutionelle Arrangements und Reformen abgeklopft, von denen angenommen werden kann, dass sie "bewährte Praktiken" darstellen, die - angepasst an den deutschen Kontext - als Reformansätze in die Diskussion in Deutschland eingebracht werden können.

II. Wo steht Deutschland?

1. Der deutsche Arbeitsmarkt 2000 und 2001

Im Benchmarking-Bericht vom Herbst 2001 war festgestellt worden, dass die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt bezüglich des Niveaus und der Entwicklung sowohl der Beschäftigung als auch der Arbeitslosigkeit im internationalen Vergleich unbefriedigend sei. Dieser Befund kann anhand aktueller Daten für das abgelaufene Jahr 2002 aufrechterhalten werden. Abbildung 1 (s. PDF-Version) zeigt die Beschäftigungsquote, also den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren, für das Jahr 2001 und die Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Man sieht, dass Deutschland mit einer Beschäftigungsquote von knapp 66 Prozent nach wie vor im hinteren Feld der Vergleichsländer liegt und überdies gegenüber dem Jahr 2000 einen leichten Rückgang um 0,4 Prozentpunkte verzeichnen musste. Dieser Rückgang war im Wesentlichen konjunkturell bedingt. Ein deutlich höheres Beschäftigungsniveau von über 75 Prozent erreichen die Schweiz, Norwegen und Dänemark, während Spanien, die Niederlande, Schweden und Neuseeland auch im weltwirtschaftlich schwierigen Jahr 2001 noch Steigerungen der Beschäftigungsquote um mehr als einen Prozentpunkt verzeichnen konnten.

Eine Analyse der Struktur der Beschäftigung ergibt zweierlei: Einerseits ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nach wie vor eine Volkswirtschaft mit einem relativ hohen Beschäftigungsstand in der Industrie und einem recht kleinen Dienstleistungssektor. 21,4 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2000 in der verarbeitenden Industrie tätig, 36,9 Prozent im Dienstleistungssektor. Während die Beschäftigungsquote in der Industrie die höchste der Vergleichsländer ist, verfügt Deutschland über den fünftkleinsten Dienstleistungssektor; geringer ist die entsprechende Beschäftigungsquote nur in Südeuropa und Irland. Besonders niedrig ist dabei das Beschäftigungsniveau im Bereich der arbeitsintensiven privaten Dienstleistungen. Andererseits ist die Beschäftigung in Deutschland ungleich auf verschiedene soziale Gruppen verteilt, was unmittelbar mit den Strukturen einer industriezentrierten Volkswirtschaft zu tun hat. Während Männer zwischen 25 und 55 Jahren mit mittlerer und höherer Qualifikation gut in den Arbeitsmarkt integriert sind, fällt das Beschäftigungsniveau der Geringqualifizierten (Abbildung 2; s. PDF-Version) und der Frauen (Abbildung 3; s. PDF-Version) deutlich niedriger aus.

Allerdings zeigt sich, dass im jüngsten konjunkturellen Einbruch bei den Frauen noch ein Anstieg des Beschäftigungsniveaus um 0,9 Prozentpunkte auf 58,6 Prozent zu verzeichnen war, während die Beschäftigungsquote der Männer um 1,8 Prozentpunkte auf 73 Prozent zurückging. Von dieser Einbuße sind vor allem die 55 bis 64 Jahre alten Männer betroffen. 2001 ging das im Ländervergleich ohnehin niedrige Beschäftigungsniveau aller älteren Arbeitskräfte in Deutschland noch einmal um 1,8 Prozentpunkte auf 36,8 Prozent zurück (Abbildung 4; s. PDF-Version), wobei die Männer 2,8 Prozentpunkte verloren, die Frauen nur 1,4 Prozentpunkte. Hierin zeigt sich das langfristige und konjunkturell bedingt noch beschleunigte Schrumpfen des industriellen Sektors, das bislang noch nicht in ausreichendem Maße durch das Beschäftigungswachstum im Dienstleistungssektor aufgefangen werden konnte, von dem vor allem die Frauen profitieren.

Das relativ niedrige allgemeine Beschäftigungsniveau in Deutschland geht bereits seit mehreren Jahren mit einer sehr hohen offenen Arbeitslosigkeit einher (Abbildung 5; s. PDF-Version). 2001 betrug die standardisierte Arbeitslosenquote 7,9 Prozent der Erwerbspersonen. Sie wird von der OECD erhoben und ist allein für internationale Vergleiche geeignet, denn sie basiert auf Befragungen anhand einheitlicher Kriterien und nicht auf der registrierten Arbeitslosigkeit, wie sie von der Bundesanstalt für Arbeit monatlich ausgewiesen wird. Die so definierte Arbeitslosigkeit blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Deutlich niedrigere Arbeitslosenquoten finden sich vor allem in Irland, Österreich, Norwegen und den Niederlanden mit jeweils weniger als vier Prozent. Zudem konnten die meisten Länder im Gegensatz zu Deutschland auch 2001 noch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit melden.

Was die Struktur der Arbeitslosigkeit angeht, so weisen in Deutschland die Gruppen mit relativ niedrigem Beschäftigungsniveau, also Ältere, Frauen und Geringqualifizierte, auch überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquoten auf: 11,2 Prozent der Älteren, 8,2 Prozent der Frauen und 13,7 Prozent der Geringqualifizierten suchten eine Stelle. Deutschland zählt darüber hinaus mit einem Anteil der Langzeitarbeitslosen - also der länger als ein Jahr Arbeitslosen - an allen Arbeitslosen von 51,5 Prozent (2000) nach wie vor zu den Ländern mit einer besonders ausgeprägten Verfestigung der Arbeitslosigkeit. Hingegen ist die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren mit 8,4 Prozent im Jahr 2001 im internationalen Vergleich eine der niedrigsten.

2. Institutionelle Strukturen

Auch beim Blick auf die Politikbereiche, denen ein zentraler Einfluss für die Entwicklung am Arbeitsmarkt zukommt, zeigt Deutschland markante Stärken und Schwächen. Neben der traditionell niedrigen Jugendarbeitslosigkeit, die unmittelbar aus dem dualen Ausbildungssystem resultiert, liegt eine Stärke Deutschlands in der Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrie. Hohen Arbeitskosten steht eine hohe Arbeitsproduktivität gegenüber, die aus einer kapitalintensiven Produktionsweise und dem guten Ausbildungsstand der Belegschaften herrührt. Allerdings trugen steigende Lohnnebenkosten und zeitweise starke Lohnerhöhungen in den neunziger Jahren dazu bei, dass die Beschäftigung in diesem Sektor langfristig zurückgegangen ist. Diese "Entlassungsproduktivität" kann zusammen mit Wechselkursänderungen erklären, dass die Lohnstückkosten in gemeinsamer Währung, der zentrale kurzfristige Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, von 1995 bis 2001 um 9,7 Prozent zurückgegangen sind. Gleichzeitig ist, wie im Bericht "Benchmarking Deutschland" gezeigt werden konnte, die Innovations- und Forschungsaktivität in Deutschland auf die mittlere bis hohe Technologie ausgerichtet, die von der verarbeitenden Industrie benötigt und erfolgreich in Produkte umgesetzt wird. Im internationalen Vergleich fällt weiterhin das hohe Maß an sozialem Frieden in Deutschland auf, das auf das insgesamt recht stabile System der Tarifverträge und die ausgebaute soziale und rechtliche Absicherung der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen zurückzuführen ist. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Deutschland sind im internationalen Vergleich relativ kurz und überdies flexibel gestaltet. Deutschland weist nach wie vor nur ein geringes Maß an Einkommensungleichheit nach Steuern und Sozialtransfers sowie eine niedrige Armutsquote auf.

Einige der an die industrielle Produktion angepassten institutionellen Arrangements, die für Deutschlands traditionelle Stärken verantwortlich sind, erweisen sich jedoch als Hemmnisse beim Übergang zu einer dienstleistungszentrierten Volkswirtschaft. Das hohe Maß an interner Flexibilität des Arbeitsmarktes bei gleichzeitig recht restriktivem externen Arbeitsmarkt passt besser zur industriellen Produktion in größeren Betrieben als zu kleinen Dienstleistungsunternehmen. Gleiches gilt für die Belastung mit Lohnnebenkosten, die angesichts großer Lohnstarrheiten in der Industrie leichter als im Dienstleistungssektor über eine hohe Arbeitsproduktivität aufgefangen werden können. Die industriell organisierten Wirtschaftzweige stellen zwar nach wie vor den Kern des deutschen Arbeitsmarktes dar, schrumpfen aber langfristig. Dieser Trend hat im vergangenen Jahr mit seinem konjunkturellen Einbruch noch an Geschwindigkeit gewonnen. Vier zentrale Schwächen lassen sich in der institutionellen Verfassung des deutschen Arbeitsmarktes erkennen, die es zu beseitigen gilt, um die Beschäftigungspotenziale des Dienstleistungssektors nutzen und das Beschäftigungsniveau langfristig steigern zu können:

1. die Fehlanreize im Steuer- und Transfersystem;

2. die Regulierungsintensität am Arbeitsmarkt und auf den Produktmärkten;

3. das ungenügende "Matching" auf dem Arbeitsmarkt;

4. die Defizite im Bildungswesen.

1. Die Fehlanreize im Steuer- und Transfersystem

Das in Deutschland etablierte Modell der Finanzierung sozialer Leistungen über Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Faktor Arbeit bezogen werden, führt zu sehr hohen Lasten für die Beitragszahler - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Belastung wuchs über längere Zeit bis zum Jahr 1998 an, was zu einem wesentlichen Teil mit systembedingten Kostenanstiegen, beispielsweise in der Krankenversicherung, mit demographischen Veränderungen und der Gewährung von Sozialtransfers zur Verminderung des Arbeitsangebots im Rahmen der Frühverrentungspraxis erklärt werden kann. Besonders problematisch ist die Belastung mit Lohnnebenkosten im Segment der arbeitsintensiven privaten Dienstleistungen. Im internationalen Vergleich kann gezeigt werden, dass Länder mit hoher Abgabenbelastung ein geringes Beschäftigungsniveau im privaten Dienstleistungssektor aufweisen, was unmittelbar auf die Erwerbstätigkeit von gering qualifizierten Personen durchschlägt, sofern diese nicht in öffentlicher oder staatlich bezuschusster Beschäftigung untergebracht werden. Sozialbeiträge treiben einen Keil zwischen die vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitskosten und das Nettogehalt des Arbeitnehmers. Im gering entlohnten Segment ist dies deshalb besonders schädlich, weil das Angebot von Arbeitsplätzen hier sehr kostensensibel reagiert und die Anreize zur Aufnahme einer solchen Tätigkeit im Wesentlichen von der Höhe des erzielbaren Nettoentgelts abhängen.

Allerdings trägt nicht allein das System der Sozialversicherungsbeiträge zu dieser Problematik bei. Wichtige Stellschrauben sind auch die tarifliche Lohnstruktur im Dienstleistungsgewerbe und die Gestaltung der Lohnersatzleistungen, vor allem der Sozialhilfe, welche den impliziten Bezugspunkt für den Mindestlohn und damit den Angelpunkt des gesamten Gefüges darstellt.

2. Regulierungsintensität am Arbeitsmarkt und auf den Produktmärkten

Deutschland zählt darüber hinaus zu den Ländern mit überdurchschnittlich starker Regulierung des Arbeitsmarktes hinsichtlich des individuellen Kündigungsschutzes, der Beschränkung der Zeitarbeit und der befristeten Beschäftigung. Während in den vergangenen Jahren der Kündigungsschutz für kleinere Betriebe weiter ausgeweitet und die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung beschränkt wurden, ist die Zeitarbeit in mehreren Schritten liberalisiert worden. Nichtsdestoweniger ist die Regulierungsintensität des deutschen Arbeitsmarktes überaus hoch, wie Abbildung 6 (s. PDF-Version) zeigt. Das generell hohe Regulierungsniveau in Deutschland ist ein Hauptgrund für die Segmentierung des Arbeitsmarktes. Die unterschiedlich strikte Regulierung bei unbefristeter und befristeter Beschäftigung sowie bei Zeitarbeit trägt außerdem dazu bei, die Übergänge aus einer Beschäftigungsform in die andere zu erschweren. Aus Abbildung 6 ist zu erkennen, dass die meisten Länder mit stark regulierten Arbeitsmärkten auch eine hohe Regulierungsintensität auf den Produktmärkten aufweisen. In Deutschland gilt dies vor allem für Beschränkungen und intransparente, aufwändige Verfahren bei der Gründung neuer Unternehmen. Es lässt sich empirisch nachweisen, dass beide Dimensionen, die arbeitsrechtliche Regulierung wie auch die Restriktionen auf den Produktmärkten, zur Segmentierung des Arbeitsmarktes zwischen Arbeitnehmern auf unbefristeten Stellen, befristet Beschäftigten und Stellensuchenden beitragen, die in Deutschland besonders auffällig ist. Unmittelbar benachteiligt sind jüngere und ältere Arbeitskräfte sowie Frauen. Deutschland kann jedoch nicht länger ein Regulierungsmodell fortschreiben, das an die industrielle Produktion angepasst ist, die Dynamik der Beschäftigung im Dienstleistungssektor hemmt und einem Großteil der Erwerbspersonen keinen adäquaten Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt.

3. Ungenügendes "Matching" auf dem Arbeitsmarkt

Die Zusammenführung von Arbeitsangebot und -nachfrage auf dem deutschen Arbeitsmarkt funktioniert weniger gut als in einer Reihe anderer Staaten. Auffälligstes Kennzeichen für das ungenügende "Matching" ist das gleichzeitige Auftreten von erheblichen Fachkräfteengpässen und hoher offener und verdeckter Arbeitslosigkeit, die sich teilweise in Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Abbildung 7 (s. PDF-Version) zeigt anhand der so genannten Beveridge-Kurve, wie sich in Deutschland Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Zeitablauf entwickelt haben.

Das "Matching" wird zwar von einer Reihe von Rahmenbedingungen beeinflusst, ist jedoch im Kern Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik. Sie soll durch Beratung und Vermittlung, bedarfsgerechte Qualifizierung und die Gewährung von Anreizen zur Arbeitsaufnahme bzw. zur Einstellung von Arbeitslosen dazu beitragen, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Ausgleich zu bringen. Bei jedem dieser Punkte besteht allerdings in Deutschland Nachholbedarf gegenüber Modellen, wie sie im Ausland bereits praktiziert werden. Gründe für die geringe Zielerreichung liegen im Instrumentarium der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik und im institutionellen Gefüge der Arbeitsvermittlung in Deutschland.

4. Defizite im Bildungswesen

Das deutsche Bildungswesen ist in Teilen zu Recht in den vergangenen Monaten in die Kritik geraten. Eine Beurteilung im Rahmen des internationalen Vergleichs muss jedoch differenziert ausfallen. Zunächst ist festzuhalten, dass Deutschland ein Land ist, in dem 59 Prozent der Erwerbspersonen einen weiterführenden Schulabschluss oder eine Berufsausbildung besitzen; 14,4 Prozent sind gering qualifiziert, d. h. verlassen die Schule ohne weiterführenden Abschluss und besitzen auch keine berufliche Qualifikation; nur 26,5 Prozent haben ein Hochschulstudium abgeschlossen. Während der Anteil der gering qualifizierten und der akademisch gebildeten Erwerbspersonen im Ländervergleich jeweils zu den niedrigsten gehört, zählt der Anteil der Personen mit weiterführendem Schul- oder Berufsabschluss zu den höchsten. Hierin drückt sich die traditionelle Stärke Deutschlands aus, für einen breiten "Bildungsmittelstand" mit qualifizierter Schulbildung bzw. dualem Ausbildungsabschluss zu sorgen. Defizite bestehen aber bei der Aufnahme und beim erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums. Für die Bildungseinrichtungen des Hochschulsektors, aber auch für die staatliche Studienförderung wird in Deutschland relativ wenig Geld ausgegeben. Jüngere Studien ermöglichen es darüber hinaus, das tatsächliche Bildungsniveau der Bevölkerung zu messen. Eine Studie zum Bildungsstand in der erwachsenen Bevölkerung kam für die Mitte der neunziger Jahre zu dem Schluss, dass Deutschland im oberen Mittelfeld liegt und die Unterschiede im Bildungsniveau zwischen den untersuchten Personen relativ gering sind. Demgegenüber hat die PISA-Studie, die im Jahr 2000 das effektive Bildungsniveau 15-jähriger Schüler verglichen hat, nachgewiesen, dass Deutschland im hinteren Feld des Länderspektrums liegt und zudem deutliche Diskrepanzen zwischen den Besten und den Schlechtesten bestehen. Ein weiteres zentrales Defizit des deutschen Bildungswesens ist die geringe Verbreitung beruflicher und allgemeiner Weiterbildung und deren Konzentration auf formal bereits höher qualifizierte und jüngere Personen. Angesichts der Notwendigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte zu erhalten, ist dies besonders gravierend.

Schließlich wird in Deutschland seit Jahrzehnten die institutionelle Kinderbetreuung und der Übergang in die frühe Bildungsphase vernachlässigt. Deutschland weist einen markanten Rückstand bei der Betreuung von Kleinkindern im Krippenalter sowie bei der Ganztagsbetreuung und pädagogischen Förderung in Kindergärten, Vor- und Grundschulen auf. Dies ist nicht nur ein bildungspolitisches Defizit, sondern erschwert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was die Nutzung des weiblichen Arbeitskräftepotenzials behindert.

III. Welche Reformen sind erforderlich?

Die Beschäftigungslage in Deutschland wird sich nur dann dauerhaft verbessern, wenn die Institutionen des Arbeitsmarktes und des Sozialstaats an die veränderten Anforderungen angepasst werden, die sich im Übergang zu einer dienstleistungszentrierten Volkswirtschaft ergeben. Um dies zu erreichen, ist eine kombinierte Strategie erforderlich, die sich nicht in einzelnen Teilreformen erschöpft, sondern alle vier zentralen Handlungsfelder gleichermaßen berücksichtigt:

1. Steuern, Abgaben und Sozialtransfers

Die Systeme der sozialen Sicherung müssen so reformiert werden, dass sie Beschäftigung im Bereich der Dienstleistungen - insbesondere auch in arbeitsintensiven Dienstleistungen mit geringerer Produktivität - nicht länger behindern, sondern ermöglichen. Dies setzt voraus, dass einerseits die Höhe der Lohn- und Lohnnebenkosten die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Segment künftig nicht mehr verhindert und andererseits die Anreize für die Aufnahme von regulärer Erwerbsarbeit auch im Dienstleistungssektor gestärkt werden. Eine Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten könnte über die teilweise Verlagerung von Sozialversicherungsbeiträgen auf indirekte oder direkte Steuern gelingen. Die Einführung der Ökosteuer war ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt in diese Richtung. Ein mögliches Modell, das speziell die besonders kostensensible Beschäftigung mit geringer Produktivität begünstigen würde, wäre die Anwendung eines im unteren Bereich gestaffelten Tarifs bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Hinzu treten muss jedoch eine stärkere Spreizung der Lohnstruktur am unteren Ende der Tarifskala. Diese wiederum setzt eine Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Umwandlung der Mindestsicherung in eine Hilfe zur Arbeit voraus. Gering entlohnte Arbeit muss sich auch aus Sicht des Arbeitnehmers lohnen. Deshalb müssen niedrige Erwerbseinkommen durch geeignete Modelle der Kombination mit Sozialtransfers oder Steuergutschriften aufgestockt werden. Das so genannte "Mainzer Modell", das seit März bundesweit angewandt wird, reicht als Reform ebenso wenig aus wie die Neuregelung von "Minijobs" durch die Hartz-Kommission. Beide nähern sich den Problemen nur partiell. Jenseits der Verbesserungen in den einzelnen Systemen muss es Ziel sein, vom Niveau der Mindestsicherung ausgehend bei Aufnahme einer Erwerbsarbeit und steigendem Bruttoarbeitsentgelt ohne Schwellen und Sprünge auch mehr Nettoeinkommen zu erhalten.

2. Regulierung von Arbeitsmarkt und Produktmärkten

Beschäftigung im Dienstleistungssektor wird mehr als in der Industrie von kleineren und neu gegründeten Unternehmen geschaffen. Diese sind stärker als andere auf einen durchlässigen externen Arbeitsmarkt und niedrige Hürden bei der Gründung angewiesen. Dementsprechend ist dafür zu sorgen, dass die Regulierungsintensität sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch bei der Unternehmensgründung gleichermaßen vermindert wird. Ein zentraler Punkt ist hierbei der individuelle Kündigungsschutz. Er könnte durch eine klare und einfach handhabbare Regelung über Abfindungen im Falle der Entlassung ersetzt werden. Wird der Kündigungsschutz in geeigneter Form reformiert, so wird die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes zunehmen; der Übergang aus Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung in unbefristete Arbeitsverhältnisse wird erleichtert. Das Handwerksrecht, welches die zentrale Hürde bei der Gründung von Unternehmen im arbeitsintensiven Dienstleistungssektor darstellt, sollte so reformiert werden, dass die Gründung selbstständiger Unternehmen erleichtert wird, d. h. nicht dem Erfordernis der Meisterprüfung unterliegt, wie dies bereits heute EU-Ausländern mit entsprechender Berufserfahrung gestattet ist. Der Meisterbrief ist nicht in allen Fällen ein geeignetes Instrument zur Qualitätssicherung, sondern führt lediglich zu einer Beschränkung des Marktzugangs. Die Ich-AG, welche die Hartz-Kommission vorgeschlagen hat, greift hier zu kurz, da sie den dauerhaften Übergang in die Selbstständigkeit nicht ermöglicht.

3. "Matching" auf dem Arbeitsmarkt

Auch die Zusammenführung von Arbeitsangebot und -nachfrage muss in Deutschland deutlich verbessert werden. Erste Schritte zur Steigerung der Effektivität in der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind mit dem JobAqtiv-Gesetz getan worden, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Es verfolgt zu Recht über die genauere Erfassung der Qualifikationen und Defizite der Stellensuchenden sowie den Abschluss von Arbeitssuchverträgen das Prinzip des "Förderns und Forderns". Weitere Anstöße zur Reform der Arbeitsmarktpolitik resultieren aus dem Sofortprogramm vom Frühjahr, welches das neuartige Instrument der Vermittlungsgutscheine geschaffen hat, und aus den Vorschlägen der Hartz-Kommission vom August 2002. Sowohl das JobAqtiv-Gesetz als auch die Vorschläge der Hartz-Kommission müssen sich jedoch noch in der Praxis effektiv bewähren. Es besteht die Gefahr, dass sich die Reformwellen gegenseitig überlagern und die administrative Handhabung zusätzlich verkompliziert wird. Das "Matching" wird zudem nicht allein durch die Arbeitsmarktpolitik beeinflusst. Auch die Flexibilität der Löhne kann einen Beitrag leisten. Um dies zu erreichen, müssen entsprechende Klauseln in die Tarifverträge Eingang finden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Darüber hinaus sollten die bereits existierenden betrieblichen Spielräume für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden. Die vermehrte Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewinn und Kapital der Unternehmen kann hierbei von Nutzen sein.

4. Bildungspolitik

Neben der Reform des Steuer- und Transfersystems sowie der Arbeitsmarktpolitik steht die Bildungspolitik zu Recht im Mittelpunkt der gegenwärtigen Reformdiskussion in Deutschland. Hier sind mehrere Aspekte von Bedeutung. Einerseits muss die Betreuung von Kleinkindern in Krippen, Kindergärten und Vorschulen massiv ausgebaut und pädagogisch aufgewertet werden. Damit können nicht nur bildungspolitische Ziele erreicht werden. Ein Ausbau der Infrastruktur für Kinderbetreuung ist auch der zentrale Faktor, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Beschäftigungspotenzial qualifizierter Mütter zu mobilisieren. Im Bereich der Schulen steht eine stärkere Förderung der zentralen Kompetenzen wie Textverständnis, Mathematik und Naturwissenschaften ebenso an wie eine Reform der Leistungskontrolle. Zentrale Standards bei den Prüfungen und gleichzeitig größere Autonomiespielräume einzelner Schulen könnten hier einen Weg weisen. Auch der flächendeckende Ausbau von Ganztagsschulen steht auf der Agenda.

Im Bereich der Universitäten ist in den vergangenen Jahren ein Veränderungsprozess eingeleitet worden, der insbesondere die Reform des Hochschuldienstrechts und die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen nach angelsächsischem Vorbild umfasst. Unter dem Blickwinkel einer Mobilisierung von akademischen Fachkräften für den Arbeitsmarkt ist die Verbreitung von kürzeren und praxisnahen Bachelor-Abschlüssen ebenso zu befürworten wie die Aufwertung der Fachhochschulen. Nach wie vor aber besteht das Problem, dass das Hochschulwesen in Deutschland unterfinanziert ist und nur relativ wenige Angehörige eines Jahrgangs ein Studium aufnehmen. Ein Ausbau der staatlichen Studienförderung über Stipendien und Bildungskredite weit über den heutigen Umfang hinaus könnte hier hilfreich sein. Gleichzeitig könnte ein System der Studiengebühren aufgebaut werden, das dazu dient, die Nachfragemacht der Studierenden und den effizienten Umgang mit den Ressourcen zu stärken, ohne nach sozialer Herkunft zu diskriminieren.

Schließlich benötigt Deutschland eine systematische Stärkung der beruflichen Weiterbildung. Dies kann über eine "investive Arbeitszeitpolitik" gelingen, bei der über langfristige Arbeitszeitkonten ein Guthaben an Mehrarbeit für die Weiterbildung angespart werden kann, das, in Kombination mit Leistungen der Arbeitgeber und Unterstützung durch die Arbeitsämter, für die Erhaltung und Entwicklung beruflicher Kenntnisse verwendet werden sollte. Wird seitens der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in die Beschäftigungsfähigkeit für den weiteren Verlauf des individuellen Erwerbslebens investiert, könnte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entsprechend vermindert werden.

IV. Wie lässt sich Deutschland reformieren?

Wird Deutschland einem systematischen Benchmarking hinsichtlich der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie der Stärken und Schwächen in einzelnen Politikfeldern unterzogen, so ergibt sich in zentralen Feldern der Wirtschafts- und Sozialpolitik unmittelbarer Handlungsbedarf. Es fehlt in Deutschland weder an einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über diesen Befund noch an Vorschlägen zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Steigerung des Beschäftigungsniveaus im Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft. Wie gezeigt wurde, sind hierzu institutionelle Pfadabhängigkeiten im deutschen Sozialmodell aufzubrechen. Einen im Prinzip richtigen Versuch, diesen "Reformstau" zu überwinden, stellte das "Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" dar. Dieses entwickelte sich jedoch zu einer weiteren Reformblockade, weil zu viele zentrale Fragen nicht auf die Agenda gesetzt, sondern außerhalb des Bündnisses oder gar nicht behandelt wurden.

Soll die Spaltung des Arbeitsmarktes überwunden werden, so kann dies nur über ein strategisches Konzept seitens der Regierung angestrebt werden, das beiden Seiten - den Arbeitgebern wie auch den Gewerkschaften - Zugeständnisse abverlangt, wie dies in Ansätzen, aber nicht ausreichend, in der Hartz-Kommission gelang. Dies setzt voraus, dass die Regierung über ein Konzept verfügt und es zum Gegenstand einer Paketlösung macht. Ein Ansatz, der über Detailreformen und Modellprojekte hinausweist, scheint jedoch angesichts der Reformblockaden im deutschen Regierungssystem mit seinen zahlreichen Vetogelegenheiten nach wie vor in weiter Ferne.

Internetverweise des Autors:

Fussnoten

Fußnoten

  1. Werner Eichhorst/Stefan Profit/Eric Thode, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Benchmarking des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Bericht der Arbeitsgruppe Benchmarking und der Bertelsmann Stiftung, Berlin-Heidelberg 2001. Die Arbeitsgruppe Benchmarking wurde bei der praktischen Ausführung dieses Auftrags von der Bertelsmann Stiftung unterstützt. Das Projekt wird seit dem vergangenen Jahr von der Bertelsmann Stiftung in eigener Verantwortung weitergeführt.

  2. Vgl. OECD Labour Force Statistics 1981 - 2001.

  3. Als gering qualifizierte Arbeitskräfte gelten Personen ohne Berufsausbildung oder weiterführenden Schulabschluss. Bei der Beschäftigungsquote der Geringqualifizierten ist zu beachten, dass hier nur Daten bis zum konjunkturell günstigen Jahr 2000 vorliegen, in dem noch ein Anstieg des Beschäftigungsniveaus in Deutschland zu verzeichnen war.

  4. Auch die Schweiz zählt mit einer standardisierten Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent im Jahr 2000 zu den Ländern mit sehr niedriger offener Arbeitslosigkeit; Werte für 2001 liegen noch nicht vor.

  5. Vgl. OECD Employment Outlook July 2002, Paris 2002.

  6. Vgl. ebd.

  7. Vgl. OECD Economic Outlook June 2002, Paris 2002.

  8. Vgl. Wolfgang Streeck/Rolf G. Heinze, Runderneuerung des deutschen Modells. Aufbruch für mehr Jobs, in: Hans-Jürgen Arlt/Sabine Nehls (Hrsg.), Bündnis für Arbeit, Opladen 1999, S. 147 - 166.

  9. Vgl. Fritz W. Scharpf, Employment and the Welfare State: A Continental Dilemma, MPIfG Working Paper 97/7, Köln 1997.

  10. Vgl. Guiseppe Nicoletti/Stefano Scarpetta/Olivier Boylaud, Summary Indicators of Product Market Regulation with an Extension to Employment Protection Legislation, OECD Economics Department Working Paper 226, Paris, 1999; eigene Darstellung.

  11. Vgl. OECD (Anm. 5); Elke Jahn/Helmut Rudolph, Zeitarbeit - Teil II: Völlig frei bis streng geregelt; Variantenvielfalt in Europa, Nürnberg, IAB Kurzbericht 21/2002.

  12. Vgl. OECD Employment Outlook July 1999, Paris 1999,'und OECD (Anm. 5); W. Eichhorst/S. Profit/E. Thode (Anm. 1).

  13. Vgl. hierzu auch: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Reformen der Arbeitsverwaltung im internationalen Vergleich, Gütersloh 2002.

  14. Daten für 1999, vgl. OECD Education at a Glance 2001, Paris 2001.

  15. Vgl. OECD/Statistics Canada, Literacy in the Information Age. Final Report of the International Adult Literacy Survey, Paris 2000.

  16. Vgl. OECD, Knowledge and Skills for Life - First Results from PISA 2000, Paris 2000.

  17. Vgl. OECD, Bildungspolitische Analyse, Paris 2001.

  18. Vgl. hierzu auch Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Benchmarking Deutschland aktuell, Gütersloh 2002.

  19. Vgl. hierzu Hans-Werner Sinn/Christian Holzner/Wolfgang Meister/Wolfgang Ochel/Martin Werding, Aktivierende Sozialhilfe, München, ifo Schnelldienst, 55 (2002) 9, S. 1 - 52.

Dr. rer. soc., geb. 1969; Projektleiter im Themenfeld "Wirtschaft und Soziales" der Bertelsmann Stiftung.

Anschrift: Carl-Bertelsmann-Straße 256, 33311 Gütersloh.
E-Mail: E-Mail Link: werner.eichhorst@bertelsmann.de

Veröffentlichungen u.a.: Mutige Reformen - Frankreich und Holland investieren in Arbeit, in: Die Mitbestimmung, 48 (2002) 3; (zus. mit E. Thode) Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Benchmarking Deutschland Aktuell, Gütersloh 2002.