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Rassenordnung als Machtordnung | Black America | bpb.de

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Rassenordnung als Machtordnung Diskriminierung im Bildungs- und Rechtssystem der USA

Astrid Franke

/ 16 Minuten zu lesen

Warum ist das Verhältnis von weißen und schwarzen Amerikanern seit Jahrhunderten stabil? Die Kontinuität der Ordnung wird in den Bereichen Bildung und Justiz deutlich.

2018 blickt man zum 50. Mal auf das Jahr 1968 als "Höhepunkt einer transnationalen Revolte" (Heinrich August Winkler) zurück. In diesem Kontext jährt sich auch der Jahrestag der Ermordung des Bürgerrechtlers Martin Luther King Jr. zum 50. Mal. King wurde am 4. April 1968 in Memphis erschossen, genau ein Jahr nachdem er sich in einer Rede in New York gegen den Vietnamkrieg ausgesprochen und den Kampf gegen die Diskriminierung von Afroamerikanern in einen postkolonialen Kontext gestellt hatte – und kurz bevor er ihn mit einem erneuten Marsch nach Washington mit dem Kampf gegen Armut verknüpfen wollte.

Kings Werk kann 50 Jahre nach dem Attentat als unvollendet gelten, obwohl er und die Bürgerrechtsbewegung mit den Gesetzen gegen die Wahlrechtdiskriminierung und die Segregation 1964 einen großen Erfolg verzeichnen konnten. Die Polizeigewalt gegen Afroamerikaner und zuletzt auch das selbstbewusste Auftreten offen rassistischer Gruppen in Charlottesville, Virginia, am 11. August 2017 haben gezeigt, dass sich in Amerika weniger verändert hat, als viele gehofft hatten – ein Zeitalter, in dem "Rasse" keine Rolle mehr spielt, hat offensichtlich nicht begonnen. Damit muss es über den Zeitraum der 1960er Jahre und der sich daran anschließenden sozialen Revolten hinweg Kontinuitäten gegeben haben, die möglicherweise übersehen wurden. Dieses Phänomen wird in diesem Beitrag behandelt: die erstaunliche Stabilität des Verhältnisses von weißen und schwarzen Amerikanern, das über "Rasse" gerechtfertigt wird.

Im Folgenden vertiefe ich zunächst den Befund der Kontinuität trotz scheinbar einschneidender Ereignisse kulturhistorisch und erläutere, warum man hier von der Kontinuität einer Machtordnung sprechen sollte und nicht von der Kontinuität des Rassismus. Anschließend beleuchte ich zwei gesellschaftliche Bereiche – das Bildungswesen und das Recht – näher, um zu zeigen, wie über ökonomische Ungleichheit die Rassenordnung als Machtordnung aufrechterhalten wird.

Doppeltes Bewusstsein

In seinem Aufsatz "The Evolution of the Race Problem" lieferte der afroamerikanische Soziologe W.E.B. Du Bois bereits 1909 eine Diagnose, die auch auf die heutigen Verhältnisse zutrifft. Du Bois befasste sich empirisch und theoretisch mit dem Konzept "Rasse". Die Geschichte der Afroamerikaner seit der Abschaffung der Sklaverei ist ihm zufolge zugleich evolutionär und zyklisch: Ereignisse wie die Erlässe der Emanzipationserklärung 1863 und die Ratifizierung des 15. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten 1870, der den Ausschluss vom Wahlrecht aufgrund der Hautfarbe oder früherer Versklavung verbietet, hätten wiederholt grundlegende Veränderungen versprochen. Durch eine Reihe von Umständen – zum Beispiel dem Fehlen nachhaltiger föderaler Unterstützung der freigelassenen Sklaven, etwa durch eine Landreform – sei das Machtverhältnis zugunsten der weißen Bevölkerung jedoch weitgehend unangetastet geblieben.

Das mit solchen Prozessen verbundene Auf und Ab von Hoffnung und Enttäuschung ist auch in die afroamerikanische Literatur- und Kulturgeschichte eingegangen. Man findet es im Blues und explizit in den Blues-Gedichten von Langston Hughes zu Beginn des 20. Jahrhunderts sowie in seinem Langgedicht "Montage of a Dream Deferred" (1951). Ein aktuelles Beispiel ist der Roman "John Henry Days" von Colson Whitehead (2001): Über Variationen der Figur des afroamerikanischen Helden John Henry werden wiederholt ähnliche Situation im Zusammentreffen mit weißen US-Amerikanern vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart dargestellt, die für junge schwarze Männer fatale, oft tödliche Folgen haben. Die Figur der Wiederholung mit Variationen legt nahe, dass trotz – oder wegen – etlicher Veränderungen vieles gleich bleibt: Im Verhältnis der "Rassen" in den USA gibt es offenbar "Invarianten" und "Konstanten", wie sie der französische Soziologe Pierre Bourdieu in "Die männliche Herrschaft" 1998 auch für das Geschlechterverhältnis konstatierte.

Es ist irreführend zu glauben, es ginge hier primär um ein psychologisches Problem von hartnäckigen Vorurteilsstrukturen oder um individuelle diffamierende Handlungen und Äußerungen. Rassismus ist auch nicht die unglückliche Folge unterschiedlicher Hautpigmentierung oder Nasenformen – also letztlich biologischer Unterschiede, die unter dem Begriff "Rasse" subsumiert werden. Tatsächlich ist "Rasse" bereits eine rassistische Kategorie, nämlich die Rechtfertigung eines Unterdrückungsverhältnisses, die sich auf vermeintliche Unterschiede in der Biologie des menschlichen Körpers bezieht und diese um Zuschreibungen erweitert. Tatsächlich unterdrücken wir Menschen nicht, weil sie anders sind, sondern nennen sie anders, weil wir sie unterdrücken (können).

Durch eine Reihe komplexer psychosozialer Mechanismen können diese Zuschreibungen, wenn ein solches Unterdrückungsverhältnis lange genug besteht, zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden: Durch die Internalisierung von Zuschreibungen können sich Mitglieder der unterdrückten Gruppe irgendwann so verhalten, wie man es von ihnen ständig erwartet – auch deshalb, weil es auf Dauer schwer ist, dem negativen Bild, das andere von einem haben, ein anderes positives Selbstbild entgegenzusetzen, also mit einem doppelten Bewusstsein zu leben. Du Bois hat dafür den Begriff "double consciousness" (doppeltes Bewusstsein) geprägt, und auch dieses Phänomen ist ein Topos der afroamerikanischen Literatur. Durch eine "pars-pro-toto-Verzerrung" können für die Zuschreibungen auch immer Beispiele gefunden und auf die gesamte unterdrückte Gruppe angewendet werden. Das liegt auch an einer Vertauschung von Ursache und Wirkung: Einer Gruppe wird der Zugang zu verschiedensten Tätigkeitsfeldern verweigert oder zumindest erschwert, dann wird ihnen eine Neigung zu den übrig gebliebenen Tätigkeiten nachgesagt, etwa der physischen Arbeit, dem Sport, dem Kreditwesen oder kriminellem Handeln.

Schließlich konstruiert lang anhaltende Unterdrückung die Gruppe, die sie postuliert: Wer eine spezifische historische Erfahrung von Diskriminierung teilt, versteht sich irgendwann als Gruppe, und die Solidarität, die hier entstehen kann, ist sowohl Selbstschutz als auch ein erster Schritt der Ermächtigung – aber auch dies wird wieder als Bestätigung der Postulierung einer Gruppe verstanden.

Den Soziologen Matthew Desmond und Mustafa Emirbayer zufolge wird "Rasse" so zu einer "begründeten Fiktion" – zugrunde aber liegt der "Rasse" ein Machtverhältnis. Deshalb ist es falsch, von der Langlebigkeit des Rassismus zu reden. Vielmehr muss die Beständigkeit einer ungerechten Machtordnung reflektiert werden, in diesem Fall der Rassenordnung (racial order), die in verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen wirksam ist.

Rassenordnung in Bildung und Wirtschaft

Die Erfahrungen von Unterdrückung und Widerstand, von wiederholten Versprechen, Hoffnungen und Enttäuschungen, von gespaltenem Bewusstsein und der Formierung kollektiven Widerstands sind nicht nur tief in die afroamerikanische Literatur eingeschrieben, die somit von der Rassenordnung Zeugnis ablegt. Literatur kann diese auch an vielen Stellen reproduzieren: Die Literaturkritik, der Literaturunterricht, die Literaturtheorie und die Literaturwissenschaft überhaupt waren sicher und sind möglicherweise immer noch Komplizen in der Aufrechterhaltung dieser Ordnung.

Diese unbequeme Einsicht existiert schon lange, aber erst in den 1960er Jahren hat sie zu massiven Veränderungen an US-amerikanischen Universitäten geführt: zur Revision des Literaturkanons, zur Einrichtung neuer Studiengänge und neuer Departments, zur statistischen Erfassung der Zusammensetzung der Studentenschaft, zur aktiven Rekrutierung afroamerikanischer Studenten und Dozenten. Gleichwohl hat dies nicht zu einer gleichen und gerechten Verteilung der Ressource Bildung geführt: Unter Studierenden sind Afroamerikaner wie auch Hispanics gemessen am Bevölkerungsanteil in der entsprechenden Altersgruppe weiterhin unterrepräsentiert. Die Entwicklung der Studierendenzahlen verdeutlicht, dass affirmative action zwar den Anteil dieser Minderheiten steigern, aber die Kluft nicht schließen kann.

Die fortlebende Unterrepräsentation deutet darauf hin, dass ihre Ursachen nicht allein in den Quotenregelungen der Universitäten zu suchen sind, sondern tiefer liegen: im Bildungssystem insgesamt, in der Verteilung von Wohlstand und Armut, in den Bildungsambitionen einzelner Familien und in der Geschichte all dieser Faktoren. Um dieses Zusammenspiel in aller Kürze darzulegen: Qualität und Ausstattung selbst staatlicher Kindergärten und Grundschulen sind in den USA stark standortabhängig, nämlich vom Wohlstand des Schulbezirkes. Familien, die Wert auf gute oder auch nur gewaltfreie Bildungseinrichtungen legen, werden ihren Wohnort entsprechend wählen, wenn sie sich dies leisten können. Der Sozialwissenschaftler Thomas Shapiro zeigte, dass die Einkommensdiskrepanz zwischen schwarzen und weißen Amerikanern seit den 1960er Jahren zwar gesunken, die Schere bei Kapital und Vermögen sowie Immobilieneigentum jedoch gewachsen ist. Dies hat vor allem damit zu tun, dass weiße Arbeitnehmer vom Wirtschaftswachstum der Nachkriegszeit sehr viel stärker profitierten als Afroamerikaner und dass dieser Vorteil immer weiter vererbt wird. Viele weiße Familien nutzen ererbtes Vermögen oder Hauseigentum für Entscheidungen, die letztlich die Segregation von Wohngebieten und Bildungseinrichtungen fortführen und ihren Kindern Chancen geben, die Kinder aus schwarzen Familien mit demselben Einkommen nicht haben: Die Unterschiede im Vermögen verstärken die soziale Ungleichheit zwischen schwarzen und weißen Familien und erhalten so die Rassenordnung aufrecht. Maßnahmen wie affirmative action ändern nichts an der Ungleichheit der Chancen, diese sind das Resultat historischer Ungleichheit, die von einer Generation zur nächsten weitergegeben wird.

Offenbar wohnt der Rassenordnung als Machtordnung eine Trägheit inne, die vergangene Benachteiligung in der Gegenwart weiterleben lässt – und zwar trotz der Versuche, in der Gegenwart Ungleichheiten zu verringern. Zugespitzt: Selbst wenn es möglich wäre, eine Reset-Taste zu drücken und eine historisch lang anhaltende systematische Ungleichheit im Verhältnis zweier Gruppen heute auf Null zu stellen, so würde es morgen immer noch systematische Ungleichheiten geben. Diese Trägheit der Ordnung findet ihre Entsprechung in der Trägheit der Einstellungen und Wahrnehmungsdispositionen einzelner Menschen und Gruppen. Pierre Bourdieu spricht hier von der "Hysteresis" des Habitus, der die Vergangenheit in der Gegenwart weiterleben lässt. Er hat dieses Phänomen zuerst in einem postkolonialen Kontext untersucht, was wie die Hinweise auf die Geschlechterordnung darauf hindeutet, dass wir es mit zum Teil verallgemeinerbaren Beobachtungen über ungerechte Ordnungen zu tun haben.

Festzuhalten ist auch, dass die Stabilisierung durch das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Bereiche geschieht, in die Ungleichheiten in jeweils bereichsspezifischen Weisen eingeschrieben sind. In dem geschilderten Beispiel der Bildung ist es der rechtliche Rahmen von Privateigentum, der über wirtschaftliches Handeln von Familien zum Erhalt der Rassenordnung beiträgt, obwohl die Gesetze zu affirmative action sie gleichzeitig abschwächen sollen. Weil Gesetze und ihre Umsetzungen viele soziale Beziehungen regeln, spielt das Rechtssystem in Hinblick auf die Rassenordnung eine besondere Rolle. Je unabhängiger es ist, desto mehr Möglichkeiten bietet es zur Gegenwehr.

Komplizenschaft des Rechts mit der Rassenordnung

Bereits um die Jahrhundertwende hatte die National Association for the Advancement of Colored People (NAACP) damit begonnen, über das Rechtssystem gegen die Rassenordnung zu kämpfen. Unterstützt durch die Mobilisierung einer schwarzen Mittelschicht und vieler sich solidarisierender weißer Amerikaner war diese Strategie in der Nachkriegszeit auch erfolgreich: Über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren – zwischen 1954, dem Jahr, in dem der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Segregation von Schulen nicht verfassungsgemäß ist, und der Verabschiedung des Civil Rights Act 1964 – wurde der Segregation im öffentlichen Raum die rechtliche Grundlage entzogen. Gleichzeitig engagierte sich die NAACP auch gegen das Rechtssystem – etwa gegen die Praxis, die Verdächtigen in Lynchmorden vor lokale Gerichten zu stellen, wo sie in der Regel freigesprochen wurden. Die NAACP forderte vergeblich, den Lynchmord stattdessen als Fall für höher geordnete Gerichte anzusehen. Somit kann das Recht, also die geschriebenen Gesetze und ihre Umsetzung, sowohl der Affirmation der Rassenordnung dienen als auch als Mittel zu ihrer Bekämpfung.

Es ist vor allem die Komplizenschaft des Rechtssystems – sowohl im engeren Sinne der Gerichtsbarkeit als auch im weiteren Sinne unter Einschluss von Polizei und Gefängnissen –, die immer wieder in den Blick einer breiten Öffentlichkeit gerät: Amnesty International etwa wies 2003 anlässlich der 300. Hinrichtung eines Afroamerikaners seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1977 darauf hin, dass Schwarze überproportional häufig zum Tode verurteilt werden. Zwischen 1977 und 2003 wurden in den USA etwa eine halbe Million Menschen Opfer eines Mordes – zu fast gleichen Teilen handelte es sich um schwarze und weiße Amerikaner. Dennoch waren 80 Prozent der Hingerichteten wegen eines Mordes an Weißen verurteilt worden.

Die Rechtswissenschaftlerin Michelle Alexander erregte 2010 mit dem Buch "The New Jim Crow" Aufsehen: Alexander sieht im war on drugs ein Bündel an Maßnahmen, mit denen über das Strafrecht vor allem junge afroamerikanische Männer unter rigide soziale Kontrolle durch die Polizei und ins Gefängnis gebracht werden. Sie sieht die Masseninhaftierung von Afroamerikanern in einer funktionalen Analogie zur Sklaverei, in denen eine rigide Kontrolle der Afroamerikaner über ihre rechtliche Definition als Eigentum ermöglicht wurde, wie auch in Analogie zur "alten" Jim-Crow-Ära, also der Zeit, in der die Segregation durch Gesetze festgelegt war. Ein Unterschied zu dieser Zeit besteht allerdings darin, dass damals Einkommen und sozialer Status keine Rolle spielten, weil die Kategorisierung "Colored" alles dominierte. Heute dagegen spielen diese Faktoren eine Rolle, weil Familien mit höherem Einkommen sich, etwa über den Wohnort, der Wahrscheinlichkeit in Polizeikontrollen oder kriminelle Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, stärker entziehen können, als dies Bewohner der Ghettos amerikanischer Innenstädte können. Dennoch: Der Anteil von Afroamerikanern an der ohnehin in der westlichen Welt ungewöhnlich hohen Gefängnispopulation ist ein weiteres klares Indiz für das Wirken der Rassenordnung in das Rechtssystem hinein. 2009 machten Afroamerikaner 39,4 Prozent der Gefangenenpopulation in den USA aus. Signifikant sind diese Zahlen auch deshalb, weil in fast allen Bundesstaaten der USA strafrechtlich verurteilte Gefängnisinsassen das Wahlrecht verlieren, was entsprechend wieder überproportional viele Afroamerikaner trifft.

Es überrascht nicht, dass eine wichtige neue soziale Bewegung, die gegen die Rassenordnung und das damit verbundene Unrecht mobilisiert, Black Lives Matter, aus der Reaktion auf ein Gerichtsurteil entsprungen ist, nämlich dem Freispruch für den Nachbarschaftswächter George Zimmerman, der im Februar 2012 den Jugendlichen Trayvon Martin erschossen hatte. Der Eindruck, dass schwarze Leben weniger zählen, wurde im August 2014 durch den Tod Michael Browns in Ferguson bestärkt – ein weiterer junger schwarzer Mann, der in diesem Fall von einem Polizisten erschossen wurde, der wiederum freigesprochen wurde. Zu den vielen ähnlichen Fällen gehört auch der von Freddie Grey, der im April 2015 nach einer Verhaftung gefesselt in einem Polizeiwagen abtransportiert wurde und sich auf der Fahrt so schwere Rückenverletzungen zuzog, dass er eine Woche später an den Folgen starb. Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil nicht nur das Opfer, sondern auch ein freigesprochener Polizist, die anklagende Staatsanwältin und der urteilende Richter Afroamerikaner waren. Die Verstrickungen der Rassenordnung mit dem Rechtssystem ist so komplex, dass systemisches Unrecht oft nicht direkt aus dem individuellen Handeln Einzelner herausgelesen werden kann. Zur Annäherung an die Komplexität der Verstrickungen eignet sich ein literarisches Werk aus den 1960er Jahren.

Systemisches Unrecht im Strafrecht

1960 erschien in den USA Harper Lees Roman "Wer die Nachtigall stört". Die Handlung spielt im US-amerikanischen Süden der 1930er Jahre, in dem ein weißer Anwalt sein Leben riskiert, um einen schwarzen Mann, zu verteidigen, der eine weiße Frau vergewaltigt haben soll. Lange Zeit wurde der Roman als Darstellung eines vorbildhaften Rechtsanwaltes gelesen. Heute stören sich viele an der Idealisierung des weißen Mannes und der Passivität der schwarzen Charaktere. Man kann den Roman aber auch als Beispiel lesen für die Stabilität der Rassenordnung und für das Scheitern einer weißen Elite, die dem Mann ein gerechtes Verfahren gewähren will: Zwar kann diese Elite ein Verfahren erkämpfen und zunächst verhindern, dass der Beschuldigte, Tom Robinson, gelyncht wird. In diesem aber spricht die weiße Jury allen Indizien zum Trotz den Angeklagten schuldig: Er kommt ins Gefängnis und wird dann bei einem Fluchtversuch erschossen. Die Anzahl der Kugeln, von denen Robinson durchlöchert wird, deutet an, dass doch eine Art Lynchmord mit legalen Mitteln stattgefunden hat. Damit beleuchtet der Roman die Verstrickungen von Recht und Rassenordnung sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gerichtssaals, nämlich anhand des (historisch älteren) Lynchmordes und des (jüngeren) Strafrechtsverfahrens.

Der Lynchmord an Afroamerikanern nach der Abschaffung der Sklaverei war Teil des Terrors, der Schwarze von Positionen der Macht fernhalten und sie davon abbringen sollte, ihre Rechte einzuklagen. Über den Zeitraum von 1890 bis etwa 1930 sank die Anzahl von Lynchmorden an Afroamerikanern fast proportional zum Anstieg an ihren legalen Exekutionen, und zwar sowohl auf gesamt- als auch auf einzelstaatlicher Ebene. Dieses Phänomen bildet einen argumentativen Baustein für die These, dass die Todesstrafe in den USA im Grunde die Fortsetzung des Lynchmordes mit legalen Mitteln ist. Schließlich kann man historisch (1920er und 1930er Jahre) einen Übergang von offenen Lynchmorden zu verdeckteren Formen rekonstruieren, in denen zunächst kurze Schauprozesse und dann öffentliche Exekutionen durchgeführt werden.

In "Wer die Nachtigall stört" gibt es einen entscheidenden Dialog zwischen Atticus Finch und seiner Tochter: Der Rechtsanwalt legt nahe, dass es die weiße männliche Jury war, die ihre Ressentiments unzulässigerweise ins Spiel gebracht hatte. Eine solche Diagnose ist vorhersehbar nicht nur, weil sie so plausibel ist, sondern auch weil die Jurymitglieder als Laien das schwächste Element in dem ansonsten von ausgebildeten Juristen dominierten Gerichtsverfahren sind. Laien kann man am leichtesten die Schuld zuschieben. Richter und Staatsanwälte hingegen sind im Roman von der Kritik am Gerichtsverfahren noch ausgeschlossen.

Darin äußert sich eine auf schrittweise Verbesserung setzende Haltung, die die tiefe Verstrickung der scheinbar unabhängigen Experten in die Rassenordnung verkennt. Symbolisch zentral sind die Richter. An ihnen hängt die Fiktion einer unabhängigen Gerichtsbarkeit, in der Menschen mit Robe quasi entkörperlichte Wesen sind: Ihrer Sozialisation und allem, was sie zu Menschen macht, enthoben, sollen sie zu Repräsentanten des Gesetzes werden. Tatsächlich sind es in den Südstaaten häufig die Richter, die sich bei der Entscheidung über das Strafmaß – oft auch gegen die Empfehlung der Jury – für die Todesstrafe aussprechen. Während man bei Jurymitgliedern durchaus den Verdacht der Voreingenommenheit haben kann und sie entsprechend genau befragt und belehrt, ist dies bei Richtern anders: Obwohl auch Richter in eine Machtordnung hineinsozialisiert worden sind und sich in der Regel der entsprechenden Haltungen und Einstellungen kaum bewusst sind, gilt die Fiktion ihrer Unvoreingenommenheit oft als notwendig für das Funktionieren der Justiz. So schrieb, bezogen auf den Fall eines französischen Gerichtspräsidenten, der seine Befangenheit in einem Verfahren um sexuelle Belästigung zugab, der Philosoph und Soziologe François Ewald: "Wie sähe eine Justiz aus, in der die Parteien ihre Richter auswählen könnten, abhängig davon, wie sie deren Urteile einschätzten, deren Geschlecht, Hautfarbe, soziale Herkunft oder andere Eigenschaften?" Er beantwortete seine rhetorische Frage mit der Dystopie eines "ewigen Krieges". Folglich fällt es schwer, für eine proportionale Repräsentation schwarzer Richter im Rechtssystem der USA oder analog für die Repräsentation von Minderheiten auf Schlüsselpositionen im Rechtssystem zu argumentieren.

Eine solche Schlüsselposition in US-amerikanischen Strafrechtsverfahren kommt den Staatsanwälten zu. Sie können etwa Menschen von der Liste der Juroren streichen – wenngleich der Oberste Gerichtshof 1986 entschied, dass es nicht verfassungsgemäß ist, eine identifizierbare Menschengruppe systematisch von der Jury auszuschließen. Staatsanwälte entscheiden über die Art der Anklage und führen vor Beginn des eigentlichen Verfahrens eine Reihe von Gesprächen hinter verschlossenen Türen, in denen sie dem Angeklagten verschiedene Optionen eröffnen können, aber nicht müssen, darunter etwa den Verzicht auf ein Verfahren vor einer Jury, ein Schuldgeständnis gegen verringertes Strafmaß. Da etwa 95 Prozent der Strafrechtsverfahren über Schuldgeständnisse abgeschlossen werden, haben die Staatsanwälte eine außergewöhnliche Macht – zumal sie bei ihren Verhandlungen niemandem Rechenschaft schuldig sind und ihre Entscheidungen kaum transparent machen müssen.

Auch bei der Todesstrafe sind die Staatsanwälte ganz entscheidend: In den USA gibt es 16 Bezirke, in denen seit 2010 fünf oder mehr Menschen zum Tode verurteilt wurden. Diese Bezirke zeichnen sich durch aggressive Staatsanwälte und überforderte Pflichtverteidiger aus – für Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können, eine fatale Kombination. Hinzu kommt in einigen Bezirken eine Geschichte von Rassismus und Ausgrenzung, die über komplizierte Mechanismen in die Konstellation von Staasanwalt und Pflichtverteidiger hineinwirkt. Im Gegensatz zum Amt des Richters nämlich, ist das des Staatsanwaltes in den USA politisiert: In den allermeisten Bezirken werden die Staatsanwälte lokal gewählt oder müssen zumindest durch eine Wahl in ihrem Amt bestätigt werden. Um einen Wahlkampf zu führen, braucht man Geld, und wie anderswo in Amerika auch investieren Lobbyorganisationen gezielt in solche Wahlkämpfe: Hier kann man mit relativ wenig Geld relativ nachhaltig Politik gestalten. So trifft die Relevanz von "Rasse" für die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht gerecht behandelt zu werden, auf die offene Politisierung und Ökonomisierung der Gerichtsbarkeit.

Schluss

Die Rassenordnung ist mit leichten, aber nicht unwichtigen Modifizierungen erhalten geblieben: Mit hohem Einkommen und Vermögen können sich heute auch Afroamerikaner Bildung und Gerechtigkeit leisten. Tatsächlich gibt es, stärker noch als vor 50 Jahren, eine schwarze Elite an Ärzten, Wissenschaftlern, Juristen, Geschäftsleuten, Sportlern, Politikern oder Schauspielern, die mit den Ghettos der Innenstädte, mit Gewalt, schlecht ausgestatteten Schulen oder gar Drogen und Beschaffungskriminalität kaum in Berührung kommen. Wenn sie sich nicht aus Überzeugung dennoch gegen Armut und Diskriminierung engagieren, bedeutet eine solche Differenzierung in der Erfahrung von Afroamerikanern auch eine Spaltung der Gruppe der Unterdrückten und dies wiederum einen relativen Machtverlust. Zu kompensieren wäre er allenfalls durch eine Solidarisierung von armen Menschen über die Grenzen der Rassenordnung hinweg, was unwahrscheinlich ist: Die historische Erfahrung ist ja gerade umgekehrt die Spaltung von ökonomisch Benachteiligten durch die Rassenordnung.

So verdeutlicht die Langlebigkeit dieser ungerechten Ordnung, dass Stabilität und Wandel, verstanden als gerichtete Veränderungen, nicht notwendig Gegensätze sind.

Die Rassenordnung reproduziert sich auch durch Wandel. Die vielen Reformen, zum Beispiel die Erfolge der Bürgerrechtsbewegung, sind sicher Verbesserungen, aber sie ließen die darunterliegende Machtordnung weitgehend unangetastet: Sie kleideten sie in ein neues, feineres Gewand – nicht so hässlich wie das des 19. Jahrhunderts mit seinen Lynchmorden oder das der 1950er Jahre, in denen Diskriminierung noch explizit in Gesetzen festgeschrieben war. Nachhaltig zu erschüttern wäre die Machtordnung nur durch tiefgreifende Veränderungen und Umverteilungen: nicht nur im Rechts- und Bildungswesen, sondern in den ökonomischen Bedingungen, die ihnen zugrunde liegen. Dies war der Grund, warum Martin Luther King 1968 erneut nach Washington marschieren wollte.

Fussnoten

Fußnoten

  1. W.E.B. Du Bois, The Evolution of the Race Problem, in: National Negro Conference (Hrsg.), Proceedings of the National Negro Conference, New York 1909, S. 142–158.

  2. Vgl. hier und im Folgenden Norbert Elias/John L. Scotson, Etablierte und Außenseiter, Frankfurt/M. 2002, S. 27. Ich widerspreche mit Elias der geläufigen Auffassung, dass sich Menschen über andere erheben, "weil diese irgendwie anders sind". Dies wurde von Laura Cwiertnia et al. in Bezug auf den Antisemitismus behauptet, Wie antisemitisch ist Deutschland?, in: Die Zeit, 1.2.2018, S. 14.

  3. Elias/Scotson (Anm. 2), S. 13.

  4. Matthew Desmond/Mustafa Emirbayer, What is Racial Domination?, in: Du Bois Review 2/2009, S. 335–355, hier S. 339.

  5. Vgl. Jeremy Ashkenas/Haeyoun Park/Adam Pearce, Even With Affirmative Action, Blacks and Hispanics Are More Underrepresented at Top Colleges Than 35 Years Ago, 24.8.2017, Externer Link: http://www.nytimes.com/interactive/2017/08/24/us/affirmative-action.html. Affirmative action bezeichnet die gezielte Bevorteilung von sozialen Gruppen, um gesellschaftliche Benachteiligung zu kompensieren.

  6. Vgl. Thomas M. Shapiro, The Hidden Cost of Being African American: How Wealth Perpetuates Inequality, Oxford 2004, S. 1–18.

  7. Pierre Bourdieu, Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, Frankfurt/M. 1976, S. 168 und S. 183.

  8. Amnesty International, United States of America. Death by Discrimination – the Continuing Role of Race in Capital Cases, 23.4.2003, Externer Link: http://www.amnesty.org/en/documents/AMR51/046/2003/en.

  9. Michelle Alexander, The New Jim Crow. Mass Incarceration in the Age of Colorblindness, New York 2010.

  10. Siehe hierzu auch den Beitrag von Michael Hochgeschwender in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  11. Vgl. Katharina Motyl, Der War on Drugs. Die Hyperinhaftierung sozial schwacher Amerikaner und Perspektive der Strafrechtsreform, in: Michael Butter/Astrid Franke/Horst Tonn (Hrsg.), Von Selma bis Ferguson. Rasse und Rassismus in den USA, Bielefeld 2016, S. 191–214, hier S. 191f.

  12. Vgl. Nicole Hirschfelder, #BlackLivesMatter: Protest und Widerstand heute, in: Butter/Franke/Tonn (Anm. 11), S. 231–260.

  13. Vgl. Manfred Berg, Popular Justice. A History of Lynching in America, Chicago 2011.

  14. Vgl. Carol S. Steiker, Things Fall Apart, But the Center Holds. The Supreme Court and the Death Penalty, in: New York University Law Review 77/2002, S. 1475–1490.

  15. François Ewald, Justitia ist keine Frau, 11.1.2018, Externer Link: http://www.nzz.ch/feuilleton/das-geschlecht-der-richter-ld.1346025.

  16. Vgl. Angela J. Davis, Arbitrary Justice. The Power of the American Prosecutor, Oxford 2007.

  17. Vgl. Emily Bazelon, Where the Death Penalty Still Lives, 23.8.2016, Externer Link: http://www.nytimes.com/2016/08/28/magazine/where-the-death-penalty-still-lives.html.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Astrid Franke für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professorin für Amerikanistik an der Eberhard Karls Universität Tübingen und im Sonderforschungsbereich 923 "Bedrohte Ordnungen" Leiterin eines Projektes zu Rassenbeziehungen in den USA. E-Mail Link: astrid.franke@uni-tuebingen.de