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Werden und Vergehen der DDR-Mark | D-Mark | bpb.de

D-Mark Editorial Wunder gibt es immer wieder. Mythos Wirtschaftswunder Kleine Ereignisgeschichte der Währungsreform 1948 Hüterin der D-Mark. Über die Bundesbank und ihre Unabhängigkeit Deutsche Bundesbank als Modell Werden und Vergehen der DDR-Mark Ordnende Kraft des Geldes. Zur Geschichte des Schwarzmarkts vor und nach der Währungsreform Ängste und Sehnsucht. Von der D-Mark zum Euro

Werden und Vergehen der DDR-Mark

André Steiner

/ 18 Minuten zu lesen

Die DDR-Mark hatte ihre Ursprünge in der deutschen Teilung, die in den beiden Währungsreformen im Sommer 1948 ihren deutlichen Ausdruck fand. Zugleich sollte sie als Instrument der Planwirtschaft dienen, die als Alternative zur Marktwirtschaft verstanden wurde.

Die DDR-Mark hatte ihre Ursprünge in der deutschen Teilung, die in den beiden Währungsreformen im Sommer 1948 ihren deutlichen Ausdruck fand. Zugleich sollte sie als Instrument der als Alternative zur Marktwirtschaft verstandenen Planwirtschaft dienen und war mit deren Schicksal eng verknüpft. Im Folgenden wird auf den Entstehungszusammenhang der ostdeutschen Währung und ihre Entwicklung bis zum Untergang der DDR eingegangen.

Währungsreform in der SBZ

Bei Kriegsende im Frühjahr 1945 war durch die Kriegsfinanzierung des "Dritten Reiches" die Geldmenge gegenüber 1939 auf das Siebenfache gestiegen; dieser Anstieg entsprach nicht im Ansatz dem realen Sozialprodukt, das drastisch geschrumpft war. Um einen Run der Anleger auf die in den Banken verbliebenen Kassenbestände zu verhindern, die Geldmittel einzufrieren und die Inflation einzudämmen, die mit dem aus der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft übernommenen Preisstopp allein nicht zu bannen war, befahlen noch in den letzten Kriegstagen die einrückenden sowjetischen Kommandanten in Berlin und anderenorts in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), alle Bankgeschäfte einzustellen und die bestehenden Konten zu sperren. Zudem verhängte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) Ende Juli 1945 ein Auszahlungsverbot. Zugleich wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Banken in der SBZ geschlossen und angeordnet, in den Ländern und Provinzen je eine Landes- oder Provinzialbank zu errichten.

Mit ihnen entstanden Universalbanken, die an Gewerbe und Handel Kredite vergeben und deren Einlagen aufnehmen sowie den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr abwickeln sollten. Sie durften aber keine Banknoten emittieren, was aufgrund des aufgeblähten Geldumlaufs auch nicht notwendig erschien. Mit diesen Maßnahmen reagierte die sowjetische Besatzungsmacht zuerst auf dringende finanzpolitische Erfordernisse. Außerdem war entscheidend, dass die Rote Armee beim Einmarsch alle greifbaren Kassenbestände beschlagnahmt hatte, was einen radikalen Neuanfang der Geldinstitute erforderlich machte. Ein Sozialisierungsimpetus stand zu diesem Zeitpunkt eher noch nicht dahinter, wenngleich die Folgen in diese Richtung gingen. Schließlich wurde im Herbst 1946 das Vermögen der geschlossenen privaten Banken an die neu gegründeten Landes- und Provinzialbanken übertragen.

Im Februar 1947 verfügte die SMAD, in den fünf Ländern der SBZ Emissions- und Girobanken zu gründen. Sie sollten den Geldumlauf regeln und den Zahlungsverkehr in den Ländern organisieren. Die Landes- und Provinzialbanken wurden in Landes- und Provinzialkreditbanken umgewandelt und übernahmen die Aufgaben bei der Finanzierung der Wirtschaft. Darüber hinaus hatten die Emissions- und Girobanken die Banken und Sparkassen der betreffenden Länder zu refinanzieren. Damit übernahmen erstere auch Zentralbankfunktionen in den Ländern. Aufgrund des bestehenden hohen Geldüberhangs hatten die neuen Institute jedoch kaum Einfluss auf den Geldumlauf, und ihre Bedeutung blieb zunächst gering. Diese quasi Landeszentralbanken erschienen daher dem bestehenden System "künstlich aufgepfropft" und konnten die ihnen zur Verfügung gestellten geld- und kreditpolitischen Instrumente erst nach einer Währungsreform erfolgreich einsetzen. Es ist vermutet worden, dass die Sowjets damit ihrem Interesse an einer Währungsreform und der Schaffung einer deutschen Zentralbank Ausdruck geben wollten, nachdem in der US-amerikanischen und französischen Zone bereits Landeszentralbanken gegründet worden waren.

Nachdem wenige Monate später im Juni 1947 die SMAD der Bildung einer auf die gesamte SBZ bezogenen Wirtschaftsinstanz, der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), zugestimmt hatte, waren auch im Finanzsektor ähnliche Entwicklungen zu beobachten: Schon im Herbst 1945 hatte die Deutsche Zentralfinanzverwaltung (DZFV) mit der SMAD über die Bildung einer zentralen Bank als Refinanzierungsquelle für die anderen Kreditinstitute verhandelt. Dergleichen lehnte die SMAD jedoch bis 1947 mit Verweis auf notwendige gesamtdeutsche Regelungen ab. Erst im Dezember 1947 – als sich die separate westliche Währungsreform abzeichnete – bestätigte der Ministerrat der UdSSR eine Verordnung, nach der in der SBZ eine Emissionsbank zu bilden sei. Daraufhin beauftragte die SMAD die DZFV, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Im Februar 1948 berieten führende Offiziere der Finanzverwaltung der SMAD mit der DZFV – anwesend waren auch die Präsidenten der Emissions- und Girobanken der ostdeutschen Länder – über die Gründung einer zonalen Bank.

Zu diesem Zeitpunkt deutete sich hinter den Kulissen schon an, dass es keine einheitliche Währungsreform für Gesamtdeutschland geben würde. Für die Währungsreformen waren aber Zentralbanken mit Emissionsrecht erforderlich. Zudem war vermutlich bekannt, dass in den Westzonen die Gründung der Bank deutscher Länder vorbereitet wurde, weshalb man in der Ostzone ein ähnliches Ziel verfolgte.

Auf der Grundlage des Entwurfs der DZFV ordnete der Oberste Chef der SMAD am 21. Mai 1948 an, die Deutsche Emissions- und Girobank zu gründen, um die Tätigkeit der Emissions- und Girobanken der Länder zu koordinieren sowie den Geldumlauf und den Kredit- und Zahlungsverkehr zu regeln. Allerdings hatte diese Bank nur eingeschränkt die Funktionen einer Zentralbank: Anders als ihr Name vermuten lässt, erhielt sie nicht das Recht, Banknoten zu emittieren. Vermutlich wollte die sowjetische Seite (noch) nicht enthüllen, wie weit ihre Vorbereitungen für die Währungsreform gediehen waren. Zunächst hatten sowohl die Westalliierten als auch die Sowjetunion angestrebt, die währungspolitische Einheit Deutschlands beizubehalten, aber beide Seiten verfolgten eine Doppelstrategie, mit der "auf Basis der eigenen Vorstellungen auch die Kompromissfähigkeit der jeweils anderen auszuloten" war und wollten "im Fall des Scheiterns der Viermächteverhandlungen die Schuld für die mit separaten Währungsreformen einhergehende endgültige Spaltung Deutschlands von sich selbst abwälzen", so der Wirtschaftshistoriker Christoph Buchheim.

Anscheinend hatten sich beide Seiten bereits Anfang 1948 auf separate Währungsreformen festgelegt. Als schließlich die Westalliierten am 18. Juni 1948 für den 20. Juni die Währungsreform in den Westzonen ankündigten, verboten die Sowjets, das neue Westgeld in der SBZ zirkulieren zu lassen. Zugleich mussten im Osten rasch ähnliche, längst vorbereitete Maßnahmen ergriffen werden, da ansonsten die im Westen wertlosen Reichsmarknoten nach Ostdeutschland fließen würden.

Wegen fehlender neuer Banknoten wurde der Währungsschnitt in der SBZ in zwei Stufen durchgeführt. Zunächst beklebte man die alten Reichsmarkbanknoten mit vorbereiteten Spezialkupons. Diese lösten sich aber infolge des schlechten Leims oft von den Banknoten, weshalb die "Kuponmark" im Volksmund "Tapetenmark" hieß. Ab dem 24. Juni erhielten die Einwohner der SBZ und Berlins (einschließlich der Westsektoren) 70 "Kuponmark" zum Kurs von 1:1 gegen die alte Währung. Weiteres Bargeld sollte auf Konten eingezahlt und 10:1 umgetauscht werden, aber erst später verfügbar sein. Preise, Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Stipendien sowie Steuern wurden 1:1 umgestellt. Zwischen dem 25. und 28. Juli erfolgte dann ein zweiter Bargeldumtausch, bei dem die Kuponmark 1:1 von der "Deutschen Mark der Deutschen Notenbank" ersetzt wurde. Diese war nun das ausschließliche gesetzliche Zahlungsmittel in der SBZ, der späteren DDR. Zugleich wurde die Deutsche Emissions- und Girobank in Deutsche Notenbank (DNB) umbenannt und ihr das ausschließliche Emissionsrecht verliehen.

Allerdings blieb die Währungsreform im Osten – vor allem aufgrund politisch motivierter Ausnahmeregeln – unzureichend und hinter den Ergebnissen im Westen zurück. Beim Bargeldumtausch wurde lediglich in einem Verhältnis von 6,8:1 abgewertet; die umlaufende Menge an Bargeld je Kopf der Bevölkerung war danach in der SBZ anderthalbmal so hoch wie in den Westzonen. Ungenügend blieb auch die Umbewertung der Einlagen bei den Kreditinstituten. Von den im Mai 1945 durch die Sowjets mit der Kontensperre blockierten Guthaben wurde im Rahmen der Währungsreform nur ein unbedeutender Teil umgewertet, da bei diesen "Uraltkonten" der "rechtmäßige Erwerb" nachzuweisen war. Die seit dem 8. Mai 1945 entstandenen Spareinlagen stellte man nach differenzierten Sätzen um, um Kleinsparer zu begünstigen: Bis 100 Reichsmark waren sie 1:1, bis 1.000 Reichsmark 2:1, bis 5.000 Reichsmark 5:1 und ab 5.000 Reichsmark 10:1 umzutauschen. Alle anderen Einlagen, also Nicht-Spareinlagen, sollten im Prinzip 10:1 abgewertet werden. Die laufenden öffentlichen Haushalte und das Eigenkapital der Banken wurden jedoch gesondert 1:1 umbewertet. Konten von NS-Aktivisten und Kriegsverbrechern annullierte man. Die innere Reichsschuld, also die Forderungen der privaten Haushalte und Unternehmen an das Reich, wurde gestrichen.

Gravierend waren die Ausnahmeregeln: Staatliche Betriebe, politische Parteien und Verbände sowie Gewerkschaften (auch sowjetische Institutionen) konnten ihre Einlagen 1:1 umstellen. Derweil hatten private Unternehmer all ihre Einlagen 10:1 abzuwerten. Damit sollten den staatlichen Betrieben bessere Startchancen gewährt werden. Im Resultat lagen auch die Pro-Kopf-Einlagen im Bankensystem nach der Währungsreform in der SBZ höher als im Westen. Die gesamte Geldmenge je Kopf der Bevölkerung war im Osten schließlich doppelt so groß wie die der Westzonen.

Die westliche Währungsreform hatte einen gänzlich anderen Charakter, weil mit ihr zugleich die staatliche Preisregulierung und Bewirtschaftung im Grundsatz aufgehoben und damit wieder eine Marktwirtschaft etabliert wurde. In der SBZ stand die Währungsreform im Zusammenhang mit einer Reihe von Schritten, die den Weg zu einer zentralgeleiteten Planwirtschaft nach sowjetischem Muster markierten: Die DWK wurde 1948 mit weitgehenden Weisungsrechten als zentrale Lenkungsinstitution neu konstituiert und man begann, längerfristige Pläne wie den Zweijahrplan auszuarbeiten. Die DNB wurde der DWK nachgeordnet und hatte nunmehr "die Wirtschaftsplanung mit allen Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen". Das Zusammentreffen dieser ordnungspolitischen Schritte bestätigte den Eindruck der Zeitgenossen, dass mit den separaten Währungsreformen in West und Ost die Spaltung Deutschlands immer offener zutage trat. Mit den Veränderungen 1948 begab man sich auf den Weg, auf dem auch der Geld- und Finanzsektor zu einem Instrument zur Durchsetzung der zentralistischen, staatlich bestimmten Planwirtschaft und schließlich zu einem Teil von ihr wurde.

Währungssystem als Teil der Planwirtschaft

Der DNB wurden nach der Gründung der DDR die Emissions- und Girobanken und Landesbanken eingegliedert und damit das Bankensystem weiter zentralisiert. Die Notenbank unterstand nun de facto der Aufsicht des Finanzministeriums und war somit nicht unabhängig. Als "Hausbank des Staates" und als "Bank der Banken" durfte die DNB laut Satzung vom Sommer 1948 zur Notendeckung Wechsel, Anleihen und Schatzanweisungen von "Organen staatlichen Charakters, Gebietskörperschaften oder sonstigen öffentlichen Institutionen" heranziehen, was die politisch intendierte Geldemission ermöglichte. Neben dem alleinigen Recht zur Emission von Banknoten war die DNB für das kurzfristige Kreditgeschäft zuständig, und Anfang 1949 wurde ihr ebenso die finanzielle Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte übertragen.

Um die finanzielle Seite des Wirtschaftsprozesses in die Planwirtschaft einzubeziehen, mussten das Währungs- und Bankensystem in diese integriert und als deren Instrument eingesetzt werden. Zum einen wollte man mit seiner Hilfe den Zahlungsverkehr der Wirtschaft kontrollieren: Zu diesem Zweck wurden die Betriebe bereits 1948 verpflichtet, Konten zu führen, Zahlungen – bis auf Lohnzahlungen und Kleinhandelsumsätze – nur noch bargeldlos zu tätigen und Bargeldeingänge unverzüglich auf Konten einzuzahlen. Nur private (natürliche) Personen waren fortan berechtigt, Bargeld abzuheben. Damit hatte man starke Reglementierungsmittel gegenüber den Betrieben geschaffen und den Bargeldumlauf im Wesentlichen auf den Bereich des privaten Verbrauchs beschränkt. Zum anderen sollten die Kreditvergabe und -planung zur Plankontrolle genutzt werden, und die Bank hatte ab 1952 die Finanzpläne der Betriebe zu kontrollieren, was etwas verschleiernd als "Kontrolle durch die Mark" bezeichnet wurde. Damit wurde die DNB zum "Finanzierungs- und Verrechnungszentrum der gesamten Volkswirtschaft sowie oberste Kontrollinstanz der zentral geplanten monetären und realwirtschaftlichen Prozesse".

Die DDR-Mark stand von Anfang an in Konkurrenz mit der D-Mark des Westens, insbesondere in Berlin, wo die beiden Währungen nicht nur bei der DDR-Bevölkerung, sondern ebenfalls im Propagandakrieg beider Seiten direkt aufeinandertrafen. Die Medien beider Seiten versuchten wechselseitig, die andere Währung abzuqualifizieren. Das Vertrauen der ostdeutschen Bevölkerung in ihre Währung war begrenzt, und sie fürchtete einen neuen Währungsschnitt. So konnte die Festsetzung einer (überzogenen) Goldparität für die DDR-Währung nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 das Vertrauen der Bevölkerung in diese ebenfalls nicht heben; noch dazu waren ihre Münzen aus dem leichten Aluminium hergestellt, was zwar günstiger war, aber eben nicht vermochte, die "respektheischende und vertrauensfördernde Anmutungen zu evozieren", die mit hartem, schweren Münzgeld verbunden werden. Entsprechend wurde die Ostmark auch als "Alu-Chip" oder "Spielgeld" bezeichnet.

Dabei hatte die DDR-Mark im Prinzip eine Warendeckung. Sie stellte Kreditgeld dar, da – wie es offiziös hieß – "die Geldemission in Form der Kreditgewährung planmäßig in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Warenproduktion und -zirkulation erfolgt". Mit der DDR-Mark sollte der Wirtschaftsprozess einerseits geldmäßig gesichert und andererseits aktiv gestaltet werden. Die gewünschte Planmäßigkeit erforderte Währungsstabilität. Diese sollte zum einen von außen durch das staatliche Außenhandelsmonopol und Valutamonopol garantiert werden, weil damit "direkte Einflüsse der krisenhaften und inflationistischen Entwicklung des kapitalistischen Währungssystems auf die sozialistischen [Währungssysteme] bzw. ein direktes Einwirken auf den sozialistischen Reproduktionsprozess vermieden" werde. Damit war die DDR-Mark eine Binnenwährung, die nur im nichtkommerziellen Bereich in begrenztem Umfang in andere Währungen umtauschbar war und die nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt und auf dem Devisenmarkt offiziell nicht gehandelt wurde. Auf diese Weise schirmte man die Betriebe gegenüber dem Weltmarkt ab, was aber erhebliche Probleme für ihre Innovationsbereitschaft und -fähigkeit aufwarf. Zudem entstehen aus diesen Umständen bis heute erhebliche Probleme für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der DDR-Wirtschaft, da die Wechselkurse staatlich administriert wurden.

Zum anderen meinte die SED-Spitze die Stabilität der Währung durch die eigene Wirtschaftspolitik und das damit garantierte Wirtschaftswachstum und einer ihm entsprechenden Geldschöpfung sichern zu können. Die Geldemission sollte in enger Beziehung zum geschaffenen Nationaleinkommen stehen und so die materielle Deckung der DDR-Mark gewährleisten. Jedoch erwuchs daraus das Problem, dass bei der praktizierten staatlichen Preissetzung – also keiner Preisbildung über den Markt – Ungleichgewichte zwischen Geldschöpfung und Güterangebot nicht aus dem Wirtschaftsprozess selbst heraus ausgeglichen werden konnten. Dem wollte man mit der erwähnten umfassenden Reglementierung des Bargeldverkehrs, des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Kreditverkehrs begegnen. Trotzdem traten solche Ungleichgewichte immer wieder auf, da die Steuerungsaufgabe zu komplex war. Insbesondere führten die weiche Budgetbeschränkung der Betriebe – also deren gemeinhin unbegrenzte Finanzierung durch den Staat – sowie das quantitativ und qualitativ unzureichende Warenangebot zu einem Kaufkraftüberhang bei der Bevölkerung, der sich in einer hohen Sparquote und aufgrund der festgeschriebenen Preise beispielsweise auch in Schwarzmärkten niederschlug.

Probleme der Geldentwicklung

Gerade in solchen Situationen zeigte sich aber der begrenzte Spielraum der DNB. Gegenüber der Regierung wies sie zwar immer wieder auf den ausufernden Geldumlauf hin, konnte diesen ebenso wie die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Entscheidungen aber nicht selbst konsequent beeinflussen, weil ihr dazu die Kompetenzen fehlten. 1956/57 eskalierte die Situation, und Notenbankpräsidentin Greta Kuckhoff bezeichnete gegenüber dem Regierungschef die Währungssituation als ernst. Der Geldumlauf, insbesondere der des Bargeldes, war stark angestiegen. Kurzfristige Kredite – auch zur Finanzierung des Staatshaushaltes – waren überwiegend zulasten der Geldemission ausgegeben worden. Für langfristige Kredite wurden auf Anweisung des Finanzministeriums jederzeit kündbare Spareinlagen der Bevölkerung herangezogen. In den Fällen ungenügender Liquidität bei den Sparkassen musste wiederum die Notenbank zulasten der Emission eingreifen. Das Hauptproblem aus der Sicht der Verantwortlichen bestand aber darin, dass der bei der Bevölkerung vorhandenen Kaufkraft kein entsprechendes Warenangebot gegenüberstand, was dazu führte, wie die Notenbankpräsidentin ausführte, "dass viele Bürger bedeutende Geldbeträge in der Tasche mit sich herumtragen, um bei sich bietender Gelegenheit schwer erhältliche Waren kaufen zu können". Außerdem werde mehr und mehr DDR-Geld illegal in die Bundesrepublik und Westberlin gebracht. All das schuf in den Augen der Verantwortlichen Momente des Unkalkulierbaren und Nichtgeplanten.

Daraufhin bereitete das Finanzministerium einen Umtausch der alten gegen neue Banknoten vor, der am 13. Oktober 1957 ohne Vorankündigung umgesetzt wurde. Offiziell sollte damit das nach Westberlin und in die Bundesrepublik abgeflossene Geld entwertet werden, weshalb man den Vorgang auch als "Aktion Schiebertod" propagierte. Getroffen wurden aber auch jene DDR-Bürger, die – wie Einzelbauern, Privatunternehmer und Selbstständige – größere Bargeldmengen besaßen und nun deren rechtmäßigen Erwerb nachweisen mussten. Ein beträchtlicher Teil des Bargeldes wurde daraufhin nicht zum Umtausch eingereicht; sei es, weil es sich im Westen befand, oder sei es, weil die Besitzer der Überprüfung aus dem Weg gehen wollten. Jedoch erklärte man nur einen geringen Teil des Bargeldes im Zuge des Überprüfungsverfahrens als wertlos. Im Ergebnis wurde die gesamte Geldmenge nur um etwa ein Zehntel verringert.

Der Geldumlauf stieg jedoch bereits 1958 wieder an. Das war nicht überraschend; schließlich wurden die systemimmanenten Ursachen des Geldüberhangs nicht beseitigt, die an erster Stelle in der weichen Budgetbeschränkung der Betriebe zu suchen waren. Darüber hinaus begünstigte das Primat der Politik gegenüber der Wirtschaft strukturell das Entstehen eines Geldüberhangs, weil Ersteres im Interesse der Machtsicherung bereit war, Zugeständnisse über die wirtschaftlichen Möglichkeiten hinaus zu finanzieren. Bezeichnend für den Stellenwert der DNB innerhalb des Institutionengefüges war, dass dieser Geldschnitt an der Spitze der Notenbank vorbei organisiert und diese vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Die in diesem Vorgang zutage getretenen Defizite blieben aber auch für die weitere DDR-Geschichte kennzeichnend. Daran änderte auch die neue Währungsbezeichnung nichts: Seit Juli 1964 lautete ihr Namen "Mark der Deutschen Notenbank", was mit einem längerfristigen Banknotenumtausch verbunden war. Die damit eingeführten Geldscheine trugen erstmalig das Emblem der DDR und repräsentierten damit nun auch ikonografisch den ostdeutschen Staat. Mit der Aufgabe der "Deutschen Mark" fiel eine noch bestehende Gemeinsamkeit mit dem Westen weg, was dort auch so registriert wurde. Seit Dezember 1967 bezeichnete man schließlich die ostdeutsche Währung als "Mark der Deutschen Demokratischen Republik", womit nun – wie es offiziös hieß – "der prinzipielle Unterschied zu der in der BRD umlaufenden Deutschen Mark der Bundesbank (DM) sichtbar gemacht" werden sollte.

Aber in welchem Maße konnte die Währung nun tatsächlich stabil gehalten werden? Der Geldumlauf bei der Bevölkerung nahm in den 1950er und 1960er Jahren nahezu doppelt so schnell wie das erwirtschaftete Produkt zu. Hingegen konnte der private Geldumlauf in den 1970er und 1980er Jahren deutlich stärker begrenzt werden, sodass er nur noch etwa 10 Prozent schneller wuchs als das erwirtschaftete Nationaleinkommen. Das lag wohl auch an der zunehmenden Bedeutung der D-Mark des Westens, die sich als Nebenwährung fest etablierte. Wenn man allerdings die gesamte Geldmenge – also einschließlich des Buchgeldes der Wirtschaft, das zu einem großen Teil über Kredite geschöpft wurde – betrachtet, ändert sich das Bild etwas: In den 1950er Jahren konnte das Bar- und Buchgeld insgesamt in Relation zum Wirtschaftsergebnis noch am besten in Zaum gehalten werden. In den 1960er Jahren entwickelte es sich fast doppelt so schnell wie die Bezugsgröße, was wohl mit der gewachsenen Bedeutung des Kredits im Rahmen der Wirtschaftsreformen zusammenhing. In den 1970er Jahren wuchs die Geldmenge insgesamt nur noch 40 Prozent schneller als das Produkt. Die 1980er Jahre zerfallen in zwei deutlich unterschiedliche Abschnitte: In ihrer ersten Hälfte wurde im Zuge der allgemeinen Sparbemühungen und der Investitionsreduzierungen offenbar auch die Geldschöpfung stark beschränkt, sodass die Zunahme der Geldmenge etwa dem Wirtschaftswachstum entsprach. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre (insbesondere 1987) nahm sie wieder deutlich schneller zu. Dies war letztlich Ausdruck dessen, dass die Staatsausgaben zunehmend nur noch über die Geldschöpfung zu finanzieren waren, und es war Spiegelbild der zunehmenden wirtschaftlichen Auszehrung des Landes.

Die Bevölkerung betrachtete zunächst einmal die Preisentwicklung als Indikator für die Währungsstabilität. Die SED-Spitze erachtete stabile (oder sinkende) Preise von Anfang an als Vorzug der Planwirtschaft und als einen Ausweis des sozialen Charakters des eigenen Systems. Mit der seit Anfang der 1970er Jahre verfolgten verstärkten Konsum- und Sozialpolitik erhielt dieses Dogma stabiler Preise eine neue Qualität. Der offizielle Index für die von der Bevölkerung zu tragenden Lebenshaltungskosten lieferte aus vielerlei Gründen ein unzureichendes Bild der Preisentwicklung, was auch mehrfach intern eingeräumt wurde. Deshalb kann für deren Abbildung nur auf mit vielfachen Unsicherheiten belastete Schätzungen zurückgegriffen werden: Danach nahmen diese Preise in den 1950er Jahren im jährlichen Durchschnitt um 0,5 Prozent zu, wohinter sich aber außerordentlich differenzierte Entwicklungen versteckten. In den 1960er Jahren stiegen die Lebenshaltungskosten im Mittel jährlich maximal um 1,0 Prozent. In der Ära Erich Honeckers hat die Inflationsrate wohl bei etwa 1,5 Prozent pro Jahr gelegen. In den einzelnen Warengruppen fiel dieser Preiszuwachs allerdings höchst unterschiedlich aus. Zudem stiegen die durchschnittlichen Verbraucherpreise Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre deutlich schneller als vorher und nachher.

Nebenwährung D-Mark

Diese Werte erscheinen auch vor dem Hintergrund der Inflationsraten anderer Länder zur gleichen Zeit moderat, und in den Augen der Wirtschaftsverantwortlichen waren diese Preissteigerungen durchaus sinnvoll, da auf diesem Wege der Kaufkraftüberhang eingedämmt werden konnte und die Staatseinnahmen stiegen. Aber politisch war die Teuerung für die SED-Spitze ein Debakel, weil sie von der Bevölkerung als Bruch des Versprechens stabiler Preise wahrgenommen wurde.

Dazu kam – mehr oder weniger staatlich sanktioniert – die Nebenwährung D-Mark. Die Existenz und der Ausbau der als Devisenquelle genutzten Intershops belegten, dass sich die SED-Spitze mit der (harten) Nebenwährung arrangiert hatte. Seit 1974 konnte die DDR-Bevölkerung offiziell in den Intershops einkaufen, und damit war der Besitz von Westgeld nicht mehr kriminalisiert. Die daraus resultierende Zweiklassengesellschaft wurde aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge sehenden Auges in Kauf genommen. Darüber hinaus erwuchsen aus der Versorgungslage zunehmend schwarze Märkte für Mangelwaren, was weitere soziale Differenzen nach sich zog. Auch Korruption und Nepotismus spielten eine wachsende Rolle, um knappe Konsumgüter zu erlangen. Schwarzer Markt, "Zwangssparen" und Preissteigerungen für Güter des gehobenen Bedarfs führten schließlich dazu, dass die DDR-Währung nur noch eingeschränkt alle Geldfunktionen wahrnehmen konnte.

Die Nebenwährung D-Mark wurde immer wichtiger. Bei Bezahlung mit D-Mark gab es weder Warenmangel noch überhöhte Preise. Der Verfall der DDR-Mark zeigte sich im seit Mitte der 1970er Jahre fast ständig steigenden Schwarzmarktkurs der D-Mark. Es wurde geschätzt, dass sich der Anteil der innerhalb der DDR umlaufenden D-Mark (umgerechnet zum Schwarzmarktkurs) am gesamten Geldvolumen in der DDR von mehr als einem Prozent im 1974 auf über 13 Prozent 1988 erhöhte. Die in der DDR gehaltenen D-Mark-Barbestände (die vielfach als Wertaufbewahrungsmittel dienten und daher nicht vollständig umlaufwirksam wurden) erreichten 1988 einen Anteil von 62 Prozent am insgesamt umlaufenden Bargeld. Gleich ob diese Schätzung im Detail zutrifft, sie verdeutlicht den Verlust an Vertrauen in die DDR-Währung und zeigt auch, dass das System in den Augen der Bevölkerung ökonomisch, ideologisch und moralisch versagt hatte.

Selbst in der SED-Zentrale wurde in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre eingeräumt, dass die Stabilität der eigenen Währung gefährdet sei. Die Ursachen wurden vor allem darin gesehen, dass mehr verbraucht als produziert wurde, die Auslandsverbindlichkeiten und Kreditkosten angewachsen waren, die Weltmarktpreise für Rohstoffe gestiegen waren, die Staatsausgaben zunehmend über Kredite finanziert wurden sowie der Außenwert der DDR-Mark gegenüber den westlichen Währungen zurückgegangen war. Nach dem Fall der Berliner Mauer kam auch die DDR-Regierung unter Hans Modrow an diesem Befund nicht vorbei, aber sie hielt eine Währungsreform zu diesem Zeitpunkt – eine Währungsunion mit der Bundesrepublik wurde in der DDR noch nicht in Betracht gezogen – für "politisch und ökonomisch unvertretbar". Letztlich waren es einerseits die wirtschaftlichen Zwänge und andererseits die Forderungen auf den Demonstrationen ab dem Winter 1989/90 und das Ergebnis der ersten freien Volkskammerwahlen im März 1990, die den Weg zur Währungsunion mit der Bundesrepublik und der damit erfolgten Einführung der D-Mark und gleichzeitigen Aufgabe der DDR-Mark im Juli 1990 ebneten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Frank Zschaler, Die vergessene Währungsreform. Vorgeschichte, Durchführung und Ergebnisse der Geldumstellung in der SBZ 1948, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2/1997, S. 191–224, hier S. 193f.

  2. Vgl. André Steiner, Die Errichtung der deutschen Emissions- und Girobank in der Sowjetischen Besatzungszone 1948, in: Dieter Lindenlaub/Carsten Burhop/Joachim Scholtyseck (Hrsg.), Schlüsselereignisse der deutschen Bankengeschichte, Stuttgart 2013, S. 320–333, hier 321.

  3. Vgl. Ralf Ahrens, Transformation als Diktaturdurchsetzung. Die Sächsische Landesbank und die Reorganisation des Bankwesens in der SBZ, in: Geld und Kapital. Jahrbuch der Gesellschaft für mitteleuropäische Banken- und Sparkassengeschichte 2005/06, S. 121–144, hier S. 130–135.

  4. Vgl. Josef Deckers, Die Transformation des Bankenwesens in der SBZ/DDR von 1945–1952, Berlin (West) 1974, S. 71ff.

  5. Vgl. Ahrens (Anm. 3), S. 140.

  6. Vgl. Jochen Laufer, Die UdSSR und die deutsche Währungsfrage 1944–1948, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 3/1998, S. 455–485, hier S. 476f.

  7. Vgl. Frank Zschaler, Von der Emissions- und Girobank zur Deutschen Notenbank, in: Bankhistorisches Archiv 1992, S. 59–68, hier S. 59ff.

  8. Vgl. Zschaler (Anm. 1), S. 204f.; Laufer (Anm. 6), S. 479f.; Christoph Buchheim, Die Errichtung der Bank deutscher Länder und die Währungsreform in Westdeutschland, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Fünfzig Jahre Deutsche Mark, München 1998, S. 91–138, hier S. 111f., 127f.

  9. Steiner (Anm. 2), S. 323.

  10. Buchheim (Anm. 8), S. 127; Laufer (Anm. 6), S. 479f.

  11. Laufer (Anm. 6), S. 479f.; Zschaler (Anm. 1), S. 207f.

  12. Vgl. André Steiner, Von Plan zu Plan. Eine Wirtschaftsgeschichte der DDR, Berlin 2007, S. 62.

  13. Zschaler (Anm. 7), S. 65.

  14. H. Jörg Thieme, Notenbank und Währung in der DDR, in: Deutsche Bundesbank (Anm. 8), S. 609–653, hier S. 612.

  15. Vgl. Zschaler (Anm. 7), S. 65.

  16. Vgl. Thieme (Anm. 14), S. 613.

  17. Steiner (Anm. 2), S. 326.

  18. Thieme (Anm. 14), S. 613.

  19. Rainer Gries, Die Mark der DDR, in: Deutschland Archiv 4/2002, S. 578–594, hier S. 581f.

  20. Ökonomisches Lexikon Q-Z, Berlin (Ost) 1980, S. 550.

  21. Vgl. ebd.

  22. Vgl. Kuckhoff an Grotewohl, 8.7.1954, SAPMO-BA NY4090/336, Bl. 36f.

  23. Kuckhoff an Grotewohl, 6.6.1957, SAPMO-BA NY4090/336, Bl. 67–73.

  24. Teils berechnet nach Matthias Ermer, Von der Reichsmark zur Deutschen Mark der Deutschen Notenbank. Zum Binnenwährungsumtausch in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Juni/Juli 1948), Stuttgart 2000, S. 188–200.

  25. Vgl. Zschaler (Anm. 7), S. 67; Ermer (Anm. 24), S. 194ff.

  26. Ökonomisches Lexikon H-P, Berlin (Ost) 1979, S. 464. Zur Ikonografie und Reaktion im Westen siehe Gries (Anm. 19), S. 587f.

  27. Berechnet nach Statistisches Jahrbuch der DDR 1990, Berlin (Ost) 1990, S. 13f., S. 52.

  28. Berechnet nach Kreditanstalt für Wiederaufbau (Hrsg.), Materialien. Anhang zur Dokumentation "Mit der DM zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und zur deutschen Einheit", Frankfurt/M. 1996.

  29. Vgl. André Steiner, Preispolitik und ihre Folgen unter den Bedingungen von Diktatur und Demokratie in Deutschland im Vergleich, in: ders. (Hrsg.), Preispolitik und Lebensstandard. Nationalsozialismus, DDR und Bundesrepublik im Vergleich, Köln 2006, S. 171–203, hier S. 197; Jennifer Schevardo, Preispolitik und Lebensstandard in der DDR der fünfziger Jahre, Stuttgart 2006.

  30. Steiner (Anm. 12), S. 179f. und S. 247.

  31. Vgl. André Steiner, Bolsche Vita in der DDR? Überlegungen zur Korruption im Staatssozialismus, in: Jens Ivo Engels/Andreas Fahrmeir/Alexander Nützenadel (Hrsg.), Korruption im neuzeitlichen Europa, München 2009, S. 249–274.

  32. Vgl. Bodo von Rüden, Die Rolle der D-Mark in der DDR. Von der Nebenwährung zur Währungsunion, Baden-Baden 1991, S. 98–101.

  33. Zusammengefasste Darstellung über Faktoren, die die Entwicklung der Kaufkraft und der Stabilität der Währung der DDR positiv und negativ beeinflussen, 5.9.1988, SAPMO-BA DY 3023/1601.

  34. Ministerrat, Beschluss über die Einschätzung zur Stabilität der Währung der DDR, 4.1.1990, BArch DC 20-I/3-2887, Bl. 43ff.

  35. Vgl. Dieter Grosser, Das Wagnis der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Politische Zwänge im Konflikt mit ökonomischen Regeln, Stuttgart 1998; André Steiner, Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli 1990, in: Klaus-Dietmar Henke (Hrsg.), Revolution und Vereinigung 1989/90, München 2009, S. 441–455.

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ist Projektleiter am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und außerplanmäßiger Professor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Potsdam. Er forscht unter anderem zur Wirtschaftsgeschichte der DDR.
E-Mail Link: steiner@zzf-potsdam.de