Vollständig personalisierte Verhältniswahl
Reformüberlegungen auf der Grundlage eines Leistungsvergleichs der Wahlsysteme Deutschlands und Finnlands
Das deutsche Wahlsystem fördert in hohem Maße stabile Regierungen. Durch einen Vergleich zwischen dem Wahlrecht in Deutschland und Finnland kommt der Autor zu interessanten Unterschieden, die für das deutsche Wahlsystem fruchtbar gemacht werden sollten.Einleitung
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden, dem Bundeswahlgesetz zufolge, in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl bestimmt.Für Hinweise und Unterstützung danke ich Maijaleena Mattila.1§ 1, 1 Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung vom 23.Juli 1993 (BGBl. I, S. 1288, 1594), zuletzt geändert am 7.Mai 2002 (BGBl. I, S. 1529). Personenwahl steht dabei für die Wahl von Wahlkreiskandidaten in Einerwahlkreisen mit der relativen Mehrheit der Wählerstimmen (Erststimme). Verhältniswahl steht für die Wahl starrer Parteienlisten, wobei die Wählerstimmen (Zweitstimme) nach einem Verhältniswahlverfahren in Abgeordnetensitze umgerechnet werden.[1] Personen- und Verhältniswahl verbinden sich hierbei nach unterschiedlichen Prinzipien:
Nach diesen Prinzipien ergibt sich ein kombiniertes System aus Verhältnis- und Mehrheitswahl mit teilweiser Personalisierungskompetenz des Wählers, das im deutschsprachigen Raum üblicherweise als Personalisierte Verhältniswahl, im angloamerikanischen Raum als mixed-member proportional system bezeichnet wird. Im Folgenden vergleiche ich dieses Wahlsystem nach seinen Leistungspotenzialen mit denen des finnischen Wahlsystems, eines überwiegenden Verhältniswahlsystems, in dem die Wähler die personelle Zusammensetzung des Parlaments vollständig bestimmen können, und lege auf dieser Grundlage Reformüberlegungen zum deutschen Wahlsystem vor. Ausgangspunkt ist ein Überblick allgemeiner Leistungsanforderungen an Wahlsysteme.