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Arbeitsmarktreformen Editorial Eine Zeitenwende am Arbeitsmarkt - Essay Der Herbst der guten Arbeit und der Osten Deutschlands - Essay Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose? Was bringen die Hartz-Gesetze? Arbeitsmarktreformen und Ungleichheit Beschäftigungschancen von Arbeitslosen im internationalen Vergleich

Arbeitsmarktreformen und Ungleichheit

Johannes Giesecke Martin Groß Johannes Giesecke · Martin Groß

/ 15 Minuten zu lesen

Die jüngsten Arbeitsmarktreformen betreffen nicht nur die Arbeitslosen, sondern verringern auch die Machtbasis der Erwerbstätigen. Es ist davon auszugehen, dass sich Ausmaß und Struktur der sozialen Ungleichheit durch die Reformen nachhaltig verändern werden.

Einleitung

Hartz IV sorgt für erheblichen Wirbel, haben doch die unter diesem Titel zusammengefassten Gesetzesänderungen weitreichende Konsequenzen für Langzeitarbeitslose. So wurden nicht nur wohlfahrtsstaatliche Zuwendungen in vielen Fällen stark abgesenkt, wenn nicht gar ganz gestrichen, sondern auch die Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer Arbeit erheblich verschärft. Eine Folge kann der Zwang zur Aufnahme einer Arbeit zu nominellen Geringstlöhnen - zur Aufnahme eines "Ein-Euro-Jobs" - sein.


Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) ist nur der (vorläufige?) Schlussstein einer ganzen Reihe von Arbeitsmarktreformen, mit denen im Wesentlichen das Ziel verfolgt wird, die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Hartz-Reformen betreffen jedoch nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch die Erwerbstätigen: Die Struktur des deutschen Arbeitsmarktes könnte sich in der Folge insgesamt erheblich verändern.


Der Arbeitsmarkt in Deutschland lässt sich in seiner jetzigen Form durch drei Eckpunkte charakterisieren: Erstens zeichnet er sich durch einen im internationalen Vergleich sehr hohen Grad der Beschäftigungssicherheit aus. Nach wie vor orientiert sich die arbeitsmarktpolitische Debatte am unbefristeten, auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnis. Gesetzlicher Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Beschäftigungssicherungsabkommen und betriebliche Mitbestimmung sorgen für eine hohe Stabilität des so genannten "Normalarbeitsverhältnisses". Gleichzeitig verhinderten flankierende gesetzliche Regelungen wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass diese Schutzregeln unterlaufen werden konnten. So sind etwa befristete Arbeitsverhältnisse oder Leiharbeitsverhältnisse, welche die Beschäftigungssicherheit wesentlich herabsetzen, nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig. Zweitens werden Arbeitsbeziehungen in einem hohen Ausmaße kollektivvertraglich geregelt. Das betrifft zum einen die Verhandlungsführung über die Inhalte der Arbeitsbeziehungen, die zwischen kollektiven Akteuren, in erster Linie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt werden. Zum anderen besitzen die Verhandlungsergebnisse hohe Geltungskraft: Tarifliche Vereinbarungen beziehen sich in der Regel auf ganze Branchen, wobei so genannte Pilotabschlüsse häufig auf zeitlich nachfolgende Tarifverhandlungen ausstrahlen und so zu einer Kollektivierung der Verhandlungsergebnisse (sogar über Branchen hinweg) beitragen. Individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen ArbeitnehmerInnen und ihren ArbeitgeberInnen spielen demgegenüber eine deutlich untergeordnete Rolle. Drittens sind Erwerbstätige in hohem Maße durch wohlfahrtsstaatliche Regelungen abgesichert: Transferzahlungen bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit sichern den sozialen Status der Arbeitnehmer.

Diese Trias aus Beschäftigungssicherheit, kollektiven Regelungen der Arbeitsbeziehungen und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung hat weitreichende Folgen sowohl für die einzelnen Arbeitnehmer als auch für das System sozialer Ungleichheit insgesamt.

Auf individueller Ebene verringert sie die Abhängigkeit der Erwerbstätigen vom Arbeitsmarkt ("Dekommodifikation") und sichert ihnen eine hohe Kontrolle über ihre Arbeitssituation. Da Entlassungen für Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Regel kostenintensiv sind und gleichzeitig das individuelle Risiko Arbeitslosigkeit mittels wohlfahrtsstaatlicher Transfers bisher stark abgefedert wurde, verfügten ArbeitnehmerInnen über ein recht hohes Verweigerungspotenzial gegen aus ihrer Sicht unzumutbare Arbeitsbedingungen wie etwa unerwünschte Arbeitszeiten, unpassende Tätigkeiten, unbezahlte Überstunden usw. Aus Arbeitnehmerperspektive ergibt sich so ein weit reichender Schutz gegen Ausbeutungsversuche der Arbeitgeber. Aus Sicht der Arbeitgeber sowie der Befürworter radikaler Arbeitsmarktreformen führen diese Schutzmaßnahmen allerdings zu Ineffizienzen, da sie Rigiditäten im Arbeitsmarkt schaffen, welche die Produktivität der Arbeitnehmer erheblich einschränken.

Auf gesellschaftlicher Ebene führt die Trias zu vergleichsweise geringer und insbesondere gruppenstrukturierter Ungleichheit. Dies resultiert erstens daraus, dass die ArbeitnehmerInnen beziehungsweise ihre Vertretungen aufgrund relativ sicherer Beschäftigung und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung eine nicht unerhebliche Stärkung ihrer Machtposition in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern erfahren. Somit wird das Verhältnis von Lohnsumme zu Kapitalerträgen zugunsten der ArbeitnehmerInnen beeinflusst. Zweitens sind die Löhne nach unten stark begrenzt, da der bisherige Sozialhilfesatz einen Quasimindestlohn darstellte, jedoch dürften Arbeitslosengeld und andere wohlfahrtsstaatliche Leistungen den Reservationslohn noch erheblich höher ausfallen lassen. Drittens führt die stark an Gerechtigkeitsüberlegungen ausgerichtete gewerkschaftliche Lohnpolitik dazu, dass die Lohnabstände zwischen gewerkschaftlich vertretenen Berufsgruppen nicht allzu stark ausfallen. Die Ungleichheit ist gruppenstrukturiert, da sich die Lohnabschlüsse nach der Zugehörigkeit zu Branchen, Berufs- und Qualifikationsgruppen richten, während individuelle Leistungen Einzelner bei der Entlohnung nur eine marginale Rolle spielen.

Die bundesrepublikanische Arbeitsmarktstruktur ist für ArbeitnehmerInnen also als relativ günstig einzuschätzen, insoweit diese in verhältnismäßig angenehmen Arbeitssituationen relativ hohe Löhne erhalten. Allerdings sind nicht alle Erwerbstätigen gleichermaßen stark begünstigt. Es profitieren insbesondere die eher schlecht Qualifizierten und wenig Leistungsbereiten (so sie denn eine Stelle finden), denn selbst bei gering qualifizierten Tätigkeiten und persönlichen Minderleistungen garantiert der eher rigide und "geschlossene" deutsche Arbeitsmarkt gute Löhne. Das erklärt sich unter anderem daraus, dass Konkurrenz durch fähigere arbeitslose Mitbewerber oder gar ein Unterbieten der Löhne durch Arbeitslose nicht zu befürchtenist. Hoch Qualifizierte hingegen könnten ineiner offeneren und flexibleren Arbeitsmarktsituation möglicherweise bessere Umsetzungsmöglichkeiten für ihr Humankapital finden. Nicht umsonst ziehen viele hoch Qualifizierte die besser bezahlte, aber unsichere Arbeit in der Privatwirtschaft dem besonders abgesicherten öffentlichen Dienst vor.

Erst recht benachteiligt werden die Arbeitslosen. Der Faktor Arbeit ist aus den genannten Gründen vergleichsweise teuer und zudem nicht flexibel genug einsetzbar. Beides zusammen verhindert die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften bei moderaten konjunkturellen Aufschwüngen: Da die teure Arbeitskraft auch dann bezahlt werden muss, wenn die Konjunktur wieder abflaut, stellen die Betriebe erst bei sehr kräftigen oder mutmaßlich langfristigen Aufschwüngen wieder ein. Beides hat sich schon länger nicht mehr ereignet, weshalb der Arbeitslosenstand ein sehr hohes Niveau erreicht hat und - ohne weitergehende Interventionen - wohl auch auf diesem verharren wird. Will man Arbeitslosigkeit aktiv bekämpfen, so müssen sich auch die Arbeitsmarktstrukturen ändern. Hier setzen die jüngsten Reformen an.

Intendierte Folgen der Reformen

Neben der Absicht, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit den Arbeitsmarktreformen auch das Ziel verfolgt, die wohlfahrtsstaatlichen Systeme zu entlasten. Dabei lassen sich die getroffenen Maßnahmen in drei Gruppen einteilen:

Erstens sollen - vor allem durch die Senkung der Lohnnebenkosten - die Arbeitskosten verringert werden. Änderungen im Kranken- und Rentenversicherungswesen im Rahmen der Gesundheitsreform, aber auch die weitere Erleichterung der Einrichtung so genannter "Minijobs" (Hartz II) zielen direkt darauf, den Faktor Arbeit billiger zu machen.

Zweitens sollen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Arbeit flexibler einsetzen zu können. Die Erleichterung der Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die zusammen mit der Einrichtung der Personalserviceagenturen (PSA) die Nutzung so genannter Zeit- oder Leiharbeit wesentlich einfacher macht (Hartz I), und die Verringerung des Kündigungsschutzes (Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt) zielen in diese Richtung. Die Unterstützung von Existenzgründungen und entsprechende Änderungen der Handwerksordnung können ebenfalls als Flexibilisierungsmaßnahmen verstanden werden.

Drittens schließlich soll der Vermittlungsprozess von Arbeitslosen zu Arbeitsstellen beschleunigt bzw. optimiert werden. Dazu wurde zum einen die Verwaltungsstruktur der Arbeitsagentur geändert (Hartz III). Zum anderen ist durch die Verschärfung der so genannten Zumutbarkeitsregeln sowie durch die Absenkung beziehungsweise Streichung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen der Druck auf Arbeitslose massiv verstärkt worden.

Letzteres ist vor allem Gegenstand von Hartz IV: Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe beziehungsweise deren Abschmelzung zum Arbeitslosengeld II (ALG II), die weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln und die Möglichkeit des Zwangs zu einer Aufnahme äußerst gering bezahlter Tätigkeiten ("Ein-Euro-Jobs") dürfte den Anreiz zur Aufnahme einer angebotenen Arbeit enorm verstärken. Ist mit früheren Reformen gewissermaßen versucht worden, durch Änderungen der Arbeitsmarktstrukturen neue Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, scheint Hartz IV vor allem dafür sorgen zu sollen, dass diese auch angenommen werden.

Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich das Ausmaß der Arbeitslosigkeit verringern können, wird die Zukunft zeigen. Jede Äußerung über den möglichen Erfolg solcher Maßnahmen ist derzeit reine Spekulation. Allerdings ist zu vermuten, dass die Reformen weitere Konsequenzen auch für die Erwerbstätigen haben können, die wahrscheinlich nicht intendiert waren.

Nicht intendierte Folgen

Die Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Erwerbstätigen und damit für das System sozialer Ungleichheit sind nicht unerheblich. Sie betreffen auf individueller Ebene sowohl das Ausmaß an relativer Statussicherheit als auch das Machtverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; auf gesellschaftlicher Ebene nehmen sie Einfluss auf das Ausmaß und die Struktur sozialer Ungleichheit.

Zunächst ist zu konstatieren, dass die relative Statussicherheit stark beeinträchtigt wird. Das resultiert zum einen aus der sinkenden Beschäftigungssicherheit, die mit der Ausbreitung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Beschäftigung oder Leiharbeit, vor allem aber auch mit der Lockerung des Kündigungsschutzes einhergeht. Insgesamt steigt damit das individuelle Risiko, arbeitslos zu werden. Zum anderen resultiert die Verringerung der Statussicherheit aus dem Wegbrechen der sozialstaatlichen Absicherung im Falle einer aktuell eintretenden Arbeitslosigkeit. Die Kürzung oder Streichung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen macht die Arbeitslosigkeit erst zum statusbedrohenden Ereignis.

Die sinkende Beschäftigungssicherheit betrifft objektiv zwar nur einen geringen Teil der Arbeitnehmerschaft, allerdings in wachsendem Ausmaß. Sie sinkt nicht erst seit Beginn der Arbeitsmarktreformen, die Zunahme unsicherer Beschäftigungsverhältnisse ist schon seit geraumer Zeit zu beobachten. Die Arbeitsmarktreformen dürften diesen Prozess jedoch noch einmal erheblich beschleunigen. Hinzu kommt, dass die Betriebe durch den im Zuge der Globalisierung steigenden internationalen Konkurrenzdruck fortwährend rationalisieren, was häufig entweder mit einem Beschäftigungsabbau (Betriebsverlagerungen ins Ausland, Arbeitsplatzabbau im Zuge von Fusionen) oder mit einer Substitution sicherer Arbeitsplätze durch unsichere (besonders bei Outsourcing) verbunden ist. All diese Prozesse dürften dazu führen, dass das objektive Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zumindest moderat gestiegen ist. Inwieweit die subjektive Wahrnehmung eines Verlustrisikos die objektive Bedrohung noch einmal übersteigt, wurde unseres Wissens nicht untersucht. Gleichwohl ist aber davon auszugehen, dass die subjektiv wahrgenommene Unsicherheit der Beschäftigung das objektive Risiko noch weit übertrifft.

Die Reformen beeinflussen nicht nur die tatsächliche oder wahrgenommene Beschäftigungsunsicherheit, sondern verstärken explizit und uneingeschränkt auch die Folgen eines aktuellen Arbeitsplatzverlustes. Die Dramatisierung der Statusfolgen einer drohenden Arbeitslosigkeit ist ja gerade eines der ausdrücklichen Ziele des Streichens sozialstaatlicher Leistungen, um auf diesem Wege Anreize zur Arbeitsplatzaufnahme zu schaffen. Gleichwohl untergraben die Reformen damit objektiv auch die Statussicherheit der (jetzt noch) Arbeitenden, deren Arbeitssituation sich damit erheblich ändert.

Denn mit der Statussicherheit schmilzt auf individueller Ebene das Verweigerungspotenzial der Arbeitnehmer gegen unerwünschte Arbeitsbedingungen. Um das Risiko eines Statusverlustes zu minimieren, sind sie in der Folge bereit, auch ungünstige Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtungen, unbezahlte Überstunden usw. zu akzeptieren. Insgesamt kommt es somit zu einer steigenden Arbeitsleistung bei nicht proportional steigenden Löhnen, was sich in realen Einkommensverlusten niederschlägt.

Auf gesellschaftlicher Ebene ist damit aber sowohl eine Verschärfung als auch eine Entstrukturierung sozialer Ungleichheit zu erwarten. Verschärfung bedeutet zum einen, dass der Abstand zwischen Kapitalerträgen und Löhnen zunimmt. Die Schwächung der individuellen Position der Arbeitnehmer und der erhöhte Akzeptanzdruck hinsichtlich unerwünschter Arbeitsbedingungen kumulieren sich zu einer Schwächung der Gewerkschaften und Betriebsräte als Arbeitnehmervertretungen. In der Folge ist mit einem generellen (relativen) Sinken der Löhne zu rechnen. Zugleich wird sich aber auch der Einkommensabstand zwischen unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen vergrößern. Denn die generelle Lohnsenkung betrifft nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Vielmehr dürften vor allem jene am stärksten betroffen sein, die vom rigiden Arbeitsmarkt am meisten profitierten: die gering Qualifizierten beziehungsweise Arbeitnehmer in Branchen mit überwiegend geringen Qualifikationsanforderungen. Das führt dazu, dass eine gruppenspezifische Lohnspreizung zu beobachten sein wird, insofern die Lohndifferenzen zwischen Berufsgruppen, Qualifikationsgruppen und Branchen steigen, da vor allem gering Qualifizierte im Dienstleistungssektor zur Akzeptanz auch niedriger Löhne gedrängt werden. Zudem ist die Gefahr der Substitution regulärer Beschäftigung durch die "Ein-Euro-Jobs" hier besonders groß und wird das ihrige zur Lohnspreizung beitragen. Hoch qualifizierte ArbeitnehmerInnen in marktstarken Branchen hingegen können möglicherweise ihre Einkommen sogar steigern.

Darüber hinaus ist auch mit individuellen Lohndifferenzierungen zu rechnen, was letztendlich zu einer Entstrukturierung der Ungleichheit führt. Je unsicherer die Beschäftigung ist, desto stärker wird sich die individuelle Leistung in der Entlohnung widerspiegeln. Dies liegt zum einen daran, dass eher unproduktive Arbeitnehmer leichter durch produktivere Mitbewerber ersetzt werden können und vermutlich nur noch eine niedriger bezahlte Tätigkeit erhalten. Zum anderen haben leistungsfähigere Arbeitskräfte bessere Chancen, ihrerseits um anspruchsvollere und besser entlohnte Positionen zu konkurrieren. Dann aber entkoppelt sich die Lohndetermination von strukturellen Faktoren, so dass die Variation in den Einkommen nicht nur generell ansteigt, sondern auch immer weniger durch herkömmliche Einflussgrößen wie berufsstrukturelle Gegebenheiten oder Branchen- und Bildungsmerkmale zu erklären ist.

Empirische Evidenzen

Die vermuteten Auswirkungen der derzeitigen Arbeitsmarktreformen sind empirisch direkt noch nicht belegbar - die Folgen werden sich wohl eher mittel- bis langfristig zeigen. Will man dennoch empirisch basierte Aussagen über die möglichen Konsequenzen der aktuellen Arbeitsmarktreformen treffen, ist es sinnvoll, bereits bestehende flexible Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich ihrer sozio-ökonomischen Effekte zu untersuchen. In dem hier skizzierten Kontext interessieren vor allem solche Flexibilisierungsmaßnahmen, welche die Beschäftigungssicherheit untergraben und so die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer schwächen. Ein besonders geeignetes Beispiel für solche unsicheren Arbeitsverhältnisse ist in der befristeten Beschäftigung zu finden. Beschäftigte in solchen Stellen unterliegen aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes dem erhöhten Risiko eines Statusverlustes und haben wegen der eher kurzen Beschäftigungsdauer überproportional häufig keine oder nur reduzierte Ansprüche auf wohlfahrtsstaatliche Absicherungen. Im Vergleich zu unbefristet beschäftigten ArbeitnehmerInnen ist ihr Verweigerungspotenzial gegenüber Forderungen seitens der Arbeitgeber dementsprechend geringer ausgeprägt. Die vermuteten Folgen der jetzigen Arbeitsmarktreformen - durchschnittliche Lohnverringerung und höhere individuelle Lohnvariation - sollten sich demnach auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse, die sozusagen eine Art Vorreiter der jetzt stattfindenden Arbeitsmarktflexibilisierung darstellen könnten, finden lassen.

Die Vermutung, dass sich Arbeitslöhne in unsicherer Beschäftigung von denen in sicherer Beschäftigung bezüglich ihrer Höhe sowie ihrer Variation unterscheiden, lässt sich klar belegen. Abbildung 1 stellt sowohl die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne als auch deren durchschnittliche Streuung für unbefristet sowie befristet beschäftigte westdeutsche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in abhängiger Vollzeitbeschäftigung für den Zeitraum 1995 bis 1999 bzw. 2000 bis 2003 dar. Zu erkennen ist erstens, dass die Löhne befristet Beschäftigter deutlich unter denen unbefristet beschäftigter ArbeitnehmerInnen liegen: Gemittelt über den gesamten Beobachtungszeitraum erhielten unbefristet beschäftigte Männer einen um elf Prozent höheren durchschnittlichen Stundenlohn als befristet Beschäftigte; bei den Frauen betrug die entsprechende Differenz ca. sieben Prozent. Zweitens zeigt sich, dass gleichzeitig die am Durchschnitt normierte Streuung der Löhne (Variationskoeffizient) zumindest für die männlichen befristet Beschäftigten höher ausfiel als die vergleichbaren Streuungen der unbefristet Beschäftigten. Es scheint zunächst also einiges darauf hin zu deuten, dass unsichere Beschäftigungsverhältnisse nicht nur mit Lohnabschlägen, sondern auch mit einer erhöhten Lohnspreizung verbunden sind. Weiterhin lässt sich aus der Abbildung 1 erkennen, dass die Lohnentwicklung für befristet Beschäftigte keineswegs parallel zur Lohnentwicklung unbefristet beschäftigter ArbeitnehmerInnen verlief: Während die (inflationsbereinigten) Bruttostundenlöhne für die unbefristet Beschäftigten zwischen den beiden Beobachtungszeiträumen leicht anstiegen, wiesen die Löhne befristet Beschäftigter sogar eine rückläufige Entwicklung auf. Insgesamt werden zwei scheinbar simultan verlaufende Entwicklungsprozesse in dem Sinne sichtbar, dass sich zeitgleich einerseits die Lohndifferenz zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen erhöhte, es andererseits auch zu einer überproportionalen Zunahme der Spreizung bei den Arbeitslöhnen in befristeten Stellen kam. Die Entstrukturierung der Lohndetermination scheint bei permanent angespannter Arbeitsmarktlage und damit einhergehender sich verschärfender Statusbedrohung voranzuschreiten.

Um nun zu überprüfen, ob und inwieweit sich diese Befunde zwischen einzelnen Bildungsgruppen unterscheiden, sind in Abbildung 2 die Durchschnittslöhne bzw. die Lohnstreuungen getrennt nach dem Bildungsniveau der Beschäftigten dargestellt. Dabei wird zunächst deutlich, dass über alle Bildungsgruppen hinweg die Löhne für befristet Beschäftigte durchschnittlich geringer ausfallen als für unbefristet Beschäftigte, auch wenn sich diese Differenz zwischen den Bildungsgruppen ein wenig unterscheidet. Insofern kann der Lohnabschlag bei befristeten Stellen nur bedingt durch das Bildungsniveau der Beschäftigten erklärt werden. Weiterhin zeigt sich, dass die Zunahme der Lohnstreuung bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch die angestiegene Lohnspreizung für befristet beschäftigte ArbeitnehmerInnen mit niedriger Bildung hervorgerufen wurde. Für die anderen Bildungsgruppen ist (mit Ausnahme der hoch qualifizierten Männer) ebenfalls eine Zunahme der Lohnstreuung zu beobachten, der Zuwachs bei den niedrig Qualifizierten fällt jedoch insgesamt überproportional aus.

Sind die dargestellten Lohnunterschiede nun tatsächlich auf die geringere Beschäftigungssicherheit befristeter Stellen zurückzuführen, oder ist nicht vielmehr die spezifische Zusammensetzung der Gruppe der befristet Beschäftigten dafür verantwortlich? Zahlreiche Studien machen deutlich, dass der Unterschied im Lohnniveau nicht etwa dadurch erklärt werden kann, dass befristet Beschäftigte weniger qualifiziert sind als unbefristet Beschäftigte oder dass sich befristete Stellen aufbestimmte Branchen beziehungsweise Arbeitsmarktsektoren konzentrieren. Vielmehr deuten Modelle, die eine Vielzahl einkommensrelevanter Merkmale kontrollieren, darauf hin, dass die Minderverdienste in befristeter Beschäftigung zu einem erheblichen Teil auf die Unsicherheit dieser Beschäftigungsverhältnisse zurückgeführt werden können. So verdienen nach den Daten des SOEP befristet beschäftigte ArbeitnehmerInnen im Durchschnitt ca. fünf bis zehn Prozent weniger als unbefristet Beschäftigte, unabhängig von ihrem Bildungsniveau, der Branche, der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit oder anderen für das Einkommen relevanten Merkmalen.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die individuellen Unterschiede der Arbeitnehmer in befristeter Beschäftigung stärker in den Löhnen reflektiert werden als bei den unbefristet Beschäftigten. Dies wird in den Einkommensmodellen dadurch sichtbar, dass die Determinationskraft der herkömmlich in diesen Modellen verwendeten soziostrukturellen Merkmale für befristete Beschäftigungsverhältnisse deutlich geringer ausfällt (vgl. die Tabelle, siehe PDF-Version).

So können beispielsweise bei den deutschen Männern mit unbefristeten Arbeitsverträgen ca. 38 Prozent der Variation in den Stundenlöhnen durch die beobachteten Merkmale erklärt werden, während es für die befristet beschäftigten Männer nur 30 Prozent sind. Ein vergleichbares Ergebnis findet sich auch bei den Modellen für die deutschen Frauen. Insofern scheinen für die Lohndetermination von befristet Beschäftigten unbeobachtete Merkmale an Bedeutung zu gewinnen bzw. die "klassischen" Einflussgrößen unwichtiger zu werden. Dieser Befund stützt die These, dass mit zunehmender Beschäftigungsunsicherheit die Strukturierung sozialer Ungleichheit geringer wird.

Zusammenfassung und Ausblick

Wir betrachten Hartz IV nur als vorläufigen Schlusspunkt einer Reihe von Arbeitsmarktreformen, die der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit durch Senkung der Arbeitskosten, Verbesserung der Vermittlungsprozesse in Arbeit und vor allem durch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes begegnen wollen. Ob die getroffenen Maßnahmen den gewünschten Zweck erreichen, wird die Zukunft zeigen. Jedoch lässt sich vermuten, dass auch die Erwerbstätigen in erheblichem Ausmaß von den Reformen betroffen sein werden.

Durch die zunehmende Beschäftigungsunsicherheit und den gleichzeitigen Abbau wohlfahrtsstaatlicher Absicherungen erhöht sich das Risiko eines sozialen Abstiegs erheblich. In der Folge sinkt die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerschaft im Lohnfindungsprozess. Es ist daher zu erwarten, dass die Ungleichheit der Einkommen ansteigen wird. So öffnet sich nicht nur die Schere zwischen Kapitalerträgen und Löhnen, sondern auch die Distanzen zwischen Arbeitnehmergruppen werden eher größer. Gleichzeitig werden individuelle Leistungsunterschiede zwischen den ArbeitnehmerInnen stärker in den Löhnen reflektiert.

Wir haben versucht, solche Konsequenzen empirisch am Beispiel der befristeten Beschäftigung zu veranschaulichen. Die hier präsentierten Befunde deuten darauf hin, dass die jüngsten Arbeitsmarktreformen die schon länger zu beobachtenden Konsequenzen zunehmender Statusunsicherheiten noch einmal erheblich verschärfen werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Neben den ersten drei "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz I-III) ist hier etwa an das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" (in Kraft seit Januar 2004) zu denken, das u.a. die Anwendungsschwelle des Kündigungsschutzes erhöhte.

  2. Zum Thema "Normalarbeitsverhältnis" vgl. z.B. Ulrich Mückenberger, Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses - Hat das Arbeitsrecht noch Zukunft?, in: Zeitschrift für Sozialreform, (1985) 7, S. 415 - 434 und (1985) 8, 457 - 475, oder Alexandra Wagner, Krise des "Normalarbeitsverhältnisses"? Über eine konfuse Debatte und ihre politische Instrumentalisierung, in: Claus Schäfer (Hrsg), Geringe Löhne - mehr Beschäftigung? Niedriglohn-Politik, Hamburg 2000, S. 200 - 246.

  3. So waren im Jahr 2003 67 Prozent aller Beschäftigtenin einem Betrieb mit Tarifvertrag tätig, weitere 17Prozent arbeiteten in Betrieben, die sich an Branchentarifen orientierten (Daten vom WSI, www.boeckler.de).

  4. Vgl. z.B. Gosta Esping-Andersen, The Three Worlds Of Welfare Capitalism, Princeton 1990.

  5. Vgl. z.B. Horst Siebert, Labor Market Rigidities: At the Root of Unemployment in Europe, in: Journal of Economic Perspectives, 11 (1997) 3, S. 37 - 54; Rüdiger Soltwedel, Deregulierungspotentiale in der Bundesrepublik, Tübingen 1986.

  6. Das gilt in wesentlich geringerem Ausmaß für den ostdeutschen Arbeitsmarkt. Hier sind Standards der Beschäftigungssicherheit und kollektiver Regelungen der Arbeitsbeziehungen bereits deutlich schwächer ausgeprägt. Insofern lässt sich sogar vermuten, dass die Konsequenzen der Arbeitsmarktreformen, die wir in diesem Artikel hervorheben, in den alten Bundesländern noch stärker zu spüren sein werden als in den neuen Bundesländern.

  7. Sinkende Krankenstände mögen hierfür als Indiz gelten (vgl. z.B. www.bmgs.de).

  8. Das muss nicht bedeuten, dass die Löhne absolut geringer werden - obwohl dies zurzeit in einigen Abkommen "Beschäftigungssicherung gegen Lohnverzicht" zu beobachten ist. Gemeint ist vielmehr zunächst einmal, dass die Löhne langsamer steigen als die Kapitalerträge.

  9. Nach den Daten des Mikrozensus 2000 hatten knapp 60 Prozent der befristet Beschäftigten Vertragslaufzeiten von weniger als 18 Monaten (befristete Ausbildungsverhältnisse wurden hier nicht mitgezählt).

  10. Um eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den beiden Beschäftigungsgruppen zu gewährleisten, wurden hier nur Beschäftigte mit weniger als sechs Jahren Betriebszugehörigkeit betrachtet.

  11. Vgl. z.B. Johannes Giesecke/Martin Groß, External Labour Market Flexibility and Social Inequality, in: European Societies, 6 (2004) 3, S. 347-382; Tobias Hagen, Do Temporary Workers Receive Risk Premiums? Assessing the Wage Effects of Fixed-Term Contracts in West Germany by a Matching Estimator Compared with Parametric Approaches, in: Labour: Review of Labour Economics and Industrial Relations, 16 (2002) 4, S. 667 - 705; Antje Mertens/Frances McGinnity, Wages and Wage Growth of Fixed-Term Workers in East and West Germany, in: Applied Economics Quarterly, 50 (2004) 2, S. 139 - 163.

  12. Streng genommen sind die erklärten Variationen nicht direkt miteinander vergleichbar, da die befristet und unbefristet Beschäftigten sich in der Struktur der verwendeten Merkmale unterscheiden. Eine Neuberechnung des R(2) deutet aber darauf hin, dass die Erklärungskraft des Modells für befristet Beschäftigte mit ca. 28 Prozent noch geringer ausfiele, wenn die beiden Gruppen die gleiche Merkmalsstruktur aufweisen würden.

Dipl.-Soz., geb. 1973; Mitarbeiter am Lehrbereich für Empirische Sozialforschung, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
E-Mail:E-Mail Link: johannes.giesecke@rz.hu-berlin.de

Dr. rer. soc., geb. 1962, Mitarbeiter am Lehrbereich für Empirische Sozialforschung, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
E-Mail: E-Mail Link: martin.gross@rz.hu-berlin.de