Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Religiosität: Immer noch die Persistenz eines Sonderfalls | Deutschland in Europa | bpb.de

Deutschland in Europa Editorial Wie ist es um die innere Einheit Deutschlands bestellt? - Essay Politisches Vertrauen: Deutschland in Europa Religiosität: Immer noch die Persistenz eines Sonderfalls Das Bildungs- und Gesundheitssystem im Urteil der Bürger Politisches Engagement in Europa

Religiosität: Immer noch die Persistenz eines Sonderfalls

Heiner Meulemann

/ 15 Minuten zu lesen

Der Beitrag untersucht zwei Fragen: Blieb der innerdeutsche Vorsprung des Westens vor dem Osten an Religiosität bis 2004 bestehen? Und ist die innerdeutsche größer als die innereuropäische Differenz?

Einleitung

Noch ein Jahrzehnt nach der Vereinigung sind die Ostdeutschen weniger religiös als die Westdeutschen - ein Nachhall der erzwungenen Säkularisierung, welche die DDR mit den Ländern des ehemaligen sowjetischen Einflussbereichs teilt. Im folgenden Aufsatz werden zwei Fragen untersucht: Blieb der innerdeutsche "Vorsprung" des Westens an Religiosität vor dem Osten bis 2004 bestehen? Und ist die innerdeutsche größer als die innereuropäische Differenz? Oder: Persistiert die innerdeutsche Differenz? Und: ist Deutschland hier ein Sonderfall in Europa?



Die Bundesrepublik ist gemäß Artikel 4 GG, der die Glaubensfreiheit des Individuums garantiert, und gemäß Artikel 140 GG, der eine Staatskirche ausschließt und die Freiheit der Religionsgemeinschaften sicherstellt, ein säkularer Staat. Kann eine nationale Gemeinschaft auch dann fortbestehen, wenn die Institutionenordnung religiös und kirchlich neutral ist und die Vorstellungen der Bevölkerung zu Religion und Kirche heterogen sind? Das wiedervereinte Deutschland ist ein Fall für den Test dieser Frage. Wenn eine säkulare nationale Gemeinschaft gemeinsame politische und wirtschaftliche Überzeugungen, nicht aber gemeinsame religiöse Überzeugungen braucht, dann sollte die Persistenzhypothese gelten: Die Kluft religiöser Überzeugungen zwischen West- und Ostdeutschland dauert auch weiterhin an.

In Deutschland hat die Einheit von Nation, Sprache und Kultur den Nonkonformisten auf jeder Seite die Option der Abwanderung gelassen. Bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 (und in schwächerem Maße auch noch danach) konnte, wer durch die Politik der DDR enteignet oder unterdrückt wurde, in den Westen fliehen. Aber damit verschärfte sich die Ost-West-Konfrontation. Die DDR verlor in den fünfziger Jahren, in denen sie die Jugendweihe gegen den Widerstand der evangelischen Kirche durchsetzte, eine hoch ausgebildete, selbstständig denkende und eigenverantwortliche Elite mit Leitungserfahrung an die alte Bundesrepublik. Das heißt aber auch, dass ein Teil der Bevölkerung, die nonkonformistisch an Kirche und Religion festhielt, die DDR verließ; ein anderer Teil, der sich konformistisch mit dem "wissenschaftlichen Atheismus" identifizierte, blieb. Aber auch hier gab es viele, die den "wissenschaftlichen Atheismus" ablehnten, aber trotzdem blieben. Die innerdeutsche wie die innereuropäische Differenz ist das Produkt politischer Repression; aber allein in Deutschland hat die politische Repression des Ostens eine Homogenisierung der Bevölkerung in Ost und West nach Qualifikation und Mentalität ausgelöst und kontinuierlich in Bewegung gehalten. In Europa wie in Deutschland hat die Repression gewirkt, in Deutschland aber zusätzlich die Demographie. Wenn das so ist, dann sollte die Sonderfallhypothese gelten: Die Ost-West-Kluft sollte in Deutschland größer sein als in Europa.

Vier Prüfungen der Sonderfallhypothese

Persistenz- und Sonderfallhypothese wurden bereits 2002 im European Social Survey (ESS) für 21 Länder bestätigt. Sie werden im Folgenden für 2004 in 17 Ländern des ESS überprüft, von denen alle - mit Ausnahme Estlands, das nur 2004 erhoben wurde - 2002 und 2004 erhoben wurden. Das sind auf der Seite Osteuropas die katholischen Länder Tschechien (CZ), Polen (PL) und Slowenien (SLO) sowie ein protestantisches Land, Estland (EST); auf der Seite Westeuropas die katholischen Länder Österreich (A), Belgien (B), Spanien (E), Luxemburg (L) und Portugal (P), die konfessionell gemischten Länder Schweiz (CH) und Vereinigtes Königreich (UK), die protestantischen Länder Dänemark (DK), Norwegen (N) und Schweden (S) sowie Griechenland (GR). Westdeutschland (DW) gehört zu den konfessionell gemischten, Ostdeutschland (DO) zu den protestantischen Ländern. Die Sonderfallhypothese misst die Differenz zwischen den beiden deutschen Landesteilen an der Differenz zwischen west- und osteuropäischen Ländern. Je nach der Auswahl der europäischen Vergleichsländer ergeben sich vier Prüfungen der Sonderfallhypothese.

Erstens wird die innerdeutsche Differenz an der Differenz zwischen allen westlichen Ländern außer Westdeutschland und allen östlichen Ländern außer Ostdeutschland gemessen - was als globale Prüfung bezeichnet wird. Weil auf der Seite Osteuropas konfessionell gemischte und orthodoxe Länder fehlen, in denen die politische Repression vermutlich mit größerem Erfolg als in den katholischen Ländern eine Säkularisierung erzwungen hat, wird der Vergleichsmaßstab der innereuropäischen Differenz unterschätzt, so dass die innerdeutsche Differenz leicht relativ groß werden kann. Deshalb wird zweitens durch den Verzicht auf das kirchentreuste Land Osteuropas, nämlich Polen, die innereuropäische Differenz vergrößert und die Chance einer relativ großen innerdeutschen Differenz verkleinert - was als verschärfte Prüfung der Sonderfallhypothese bezeichnet wird. Die globale und verschärfte Prüfung wird 2004 mit allen Ländern durchgeführt; wenn 2004 aber mit 2002 verglichen wird, wird auch 2004 die Prüfung nur mit den Ländern durchgeführt, die zu beiden Zeitpunkten erhoben wurden, also ohne Estland.

Noch schärfer, gleichsam experimentell, kann die Sonderfallhypothese so geprüft werden, dass sich die Typen des innerdeutschen Vergleichs auch im innereuropäischen Vergleich gegenüberstehen - also konfessionell gemischte und protestantische Länder. Die innerdeutsche Differenz wird dann mit der Differenz zwischen den westeuropäischen konfessionell gemischten Ländern und dem einen osteuropäischen protestantischen Land, Estland, verglichen. Dieser dritte Vergleich, der nur für 2004 durchgeführt werden kann, wird als kontrollierte Prüfung der Sonderfallhypothese bezeichnet. Alle drei bisher vorgestellten Prüfungen vergleichen die Wirkung der untergegangenen Diktaturen auf Kirche und Religion zwischen Deutschland und Europa - weshalb sie zusammenfassend als zeitgeschichtliche Prüfung der Sonderfallhypothese bezeichnet werden.

Die innerdeutsche Differenz kann viertens religionsgeschichtlich an der Differenz zwischen den katholischen und protestantischen Ländern Westeuropas gemessen werden. Die erzwungene Säkularisierung Osteuropas hat knapp ein halbes Jahrhundert wirken können. Aber die konfessionelle Teilung Westeuropas, die mit der Etablierung der protestantischen Konfessionen den Weg für die Säkularisierung überhaupt gebahnt hat, wirkt seit vier Jahrhunderten. Die religionsgeschichtliche Prüfung der Sonderfallhypothese misst ein geplantes Experiment, das den Menschen aufgedrängt wurde, an einem naturwüchsigen Trend, dem die Menschen spontan folgen. Sie vergleicht die Macht der Politik mit der Macht der Geschichte. Sie rückt die Zeitgeschichte in die Perspektive der "langen Dauer". Sie kann gegen eine Überschätzung der Aktualität immunisieren - aber auch belegen, dass die jüngste Geschichte tatsächlich außerordentliche Wirkungen hatte.

Zu den Prüfungen der Sonderfallhypothese müssen die Durchschnitte mehrerer Länder berechnet werden, in die jedes Land unabhängig von der Größe der Bevölkerung und der Stichproben mit dem gleichen Gewicht eingeht.

Drei Maße der Religiosität

Religiosität kann man als die Einstellung zur religiösen Frage definieren. Da in Europa primär die christlichen Kirchen die religiöse Frage beantworten, ist die Kirchenzugehörigkeit Voraussetzung der kirchlichen Praxis, die als Gottesdienstbesuch untersucht wird. Neben die kirchliche tritt die diffuse Religiosität, die sich nur auf die religiöse Frage, nicht aber die Antworten einer Kirche richtet. Sie wird durch die religiöse Selbsteinstufung erfasst.

Die Kirchenzugehörigkeit ist in europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. Eine in allen Ländern des ESS gleiche Frage konnte sich daher nur auf die Selbstzuordnung richten: "Unabhängig davon, ob Sie Mitglied oder Angehöriger einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, fühlen Sie sich einer bestimmten Religion zugehörig? (Falls Ja: Welche Religion oder Konfession ist das? (Liste))". Die Häufigkeit des Gottesdienstbesuchs wurde im ESS mit folgender Frage erhoben: "Abgesehen von besonderen Anlässen wie Hochzeiten und Beerdigungen, wie oft gehen Sie derzeit zu Gottesdiensten?" Den Befragten wurden auf einer Karte sieben Antworten von "Täglich", "Häufiger als einmal in der Woche", "Einmal in der Woche" und "Mindestens einmal im Monat" bis zu "Nur an besondern Feiertagen", "Seltener" und "Nie" angeboten. Die religiöse Selbsteinstufung wurde wie folgt erfragt: "Unabhängig davon, ob Sie sich einer bestimmten Religion zugehörig fühlen, für wie religiös würden Sie sich selber halten?" Vorgegeben wurde auf einer Liste eine elfstufige Skala von "überhaupt nicht religiös" bis "sehr religiös".

Kirchliche Zugehörigkeit

Die Kirchenzugehörigkeit wird in Deutschland üblicherweise als Mitgliedschaft erhoben. Um die Persistenzhypothese prüfen zu können, wurde deshalb in der deutschen Stichprobe des ESS zusätzlich gefragt: "Welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft gehören sie an?" Nach dieser Mitgliedschaftsfrage waren 2004 19 Prozent der Westdeutschen und 70 Prozent der Ostdeutschen (2002: 19 und 69) konfessionslos. Diese Zahlen schließen nahtlos an Erhebungen zwischen 1991 und 2000 an, in denen der Anteil der Konfessionslosen ohne Trend in Westdeutschland zwischen 11 und 15 Prozent, in Ostdeutschland zwischen 65 und 71 Prozent schwankt. Die Zahl der Konfessionslosen in Ostdeutschland geht also nicht zurück, und die Differenz beträgt rund 50 Prozentpunkte. Die Persistenzhypothese wird bestätigt.

Um die Sonderfallhypothese zu prüfen, muss die Selbstzuordnungsfrage herangezogen werden, die allein den Vergleich mit den europäischen Ländern erlaubt und deren Ergebnisse in Abbildung 1 (siehe PDF-Version) für alle westlichen und alle östlichen Länder in der Folge der oben genannten Kürzel dargestellt sind. In Westdeutschland ordnen sich 69 Prozent, in Ostdeutschland 27 Prozent einer Kirche zu, also um 42 Prozentpunkte mehr. Das ist in der ersten Zeile der Tabelle 1 (siehe PDF-Version) noch einmal dargestellt. Die Vergleiche dieser innerdeutschen Differenz mit den verschiedenen innereuropäischen Differenzen, die für die vier Prüfungen der Sonderfallhypothese notwendig sind, sind in den vier folgenden Zeilen der Tabelle 1 dargestellt.

In den westeuropäischen Ländern ordnen sich 64, in den osteuropäischen Ländern 48 Prozent einer Kirche zu - also um 16 Prozentpunkte mehr. Lässt man Polen außer Betracht, so sinkt der osteuropäische Durchschnitt auf 33 Prozent, und der westeuropäische Vorsprung steigt auf 31 Prozentpunkte. Vergleicht man konfessionell gemischte und protestantische Länder, so ordnen sich in Westeuropa 61 und in Osteuropa 23 Prozent einer Kirche zu - also um 38 Prozentpunkte mehr. Im ersten Vergleich ist der westdeutsche Vorsprung also um 26, im zweiten Vergleich um 11 Prozentpunkte und im dritten Vergleich um 4 Prozentpunkte größer als der westeuropäische. Die Sonderfallhypothese wird in der globalen, der verschärften und der kontrollierten Prüfung, also in allen zeitgeschichtlichen Prüfungen bestätigt. Da der religionsgeschichtliche Vergleich sich nur noch auf westeuropäische Länder bezieht, ist das Mittel katholischer (69 Prozent) und protestantischer westeuropäischer Länder (48 Prozent) in dieser und allen folgenden Tabellen durch einen dicken Strich abgesetzt (siehe PDF-Version). Auch im religionsgeschichtlichen Vergleich wird die Sonderfallhypothese bestätigt: Die erzwungene Säkularisierung hat in Deutschland um 21 Prozentpunkte stärker gewirkt als die konfessionelle Teilung in Westeuropa.

Die globale und die verschärfte Prüfung der Sonderfallhypothese konnten auch im ESS 2002 durchgeführt werden. Im Jahre 2002 ordneten sich in Westdeutschland 70, in Ostdeutschland 30 Prozent einer Kirche zu - also um 40 Prozentpunkte mehr. Diese innerdeutsche Differenz übertrifft die innereuropäischen Differenzen 2002 in der globalen Prüfung um 34 und der verschärften um 16 Prozentpunkte. Die innerdeutsche Kluft übertrifft die innereuropäische im Jahre 2004 also etwas stärker als im Jahre 2002. Aber das ergibt sich daraus, dass 2002 mit Estland ein besonders kirchenfernes Land nicht erhoben wurde, so dass der Vergleichsmaßstab der innereuropäischen Kluft 2002 günstiger war. Führt man die globale und verschärfte Prüfung der Sonderfallhypothese auch 2004 ohne Estland durch, so haben die Differenzen der Prozentpunkte genau den gleichen Betrag wie 2002. Auch die religionsgeschichtliche Prüfung der Sonderfallhypothese wurde 2002 mit den gleichen Ländern durchgeführt wie 2004. Die innerdeutsche Kluft übertrifft die innerwesteuropäische 2002 um 15 Prozentpunkte, also fast so deutlich wie 2004.

Welche der drei zu beiden Zeitpunkten möglichen Prüfungen man also auch betrachtet, am Sonderfall Deutschland hat sich zwischen 2002 und 2004 nichts geändert: Die Entkirchlichung ist in Ostdeutschland stärker als in Osteuropa, und die jüngste politische Repression hat mehr Spuren hinterlassen als die Säkularisierung und die Nationenbildung.

Gottesdienstbesuch

Die Mittelwerte der Häufigkeiten des Gottesdienstbesuchs in der Gesamtbevölkerung sind in Abbildung 2 (siehe PDF-Version) durch eine breite Linie dargestellt. In Westdeutschland (2.51) liegt der durchschnittliche Gottesdienstbesuch 0.84 Skalenpunkte höher als in Ostdeutschland (1.67). Anders dargestellt, gehen in Westdeutschland 32 und in Ostdeutschland 65 Prozent "nie" in die Kirche; diese Zahlen schließen nahtlos an den ESS 2002 und an Erhebungen zwischen 1991 und 2000 an. Von 1991 bis 2004 besuchten um rund 45 Prozentpunkte mehr Ost- als Westdeutsche niemals einen Gottesdienst. Die Persistenzhypothese wird bestätigt.

Um die Sonderfallhypothese zu prüfen, muss die innerdeutsche Differenz wiederum mit innereuropäischen Differenzen verglichen werden. Das ist für die Gesamtbevölkerung im oberen Drittel der Tabelle 2 dargestellt (siehe PDF-Version). Da der Vergleich denselben Regeln wie in Tabelle 1 folgt, wird im Text zu allen folgenden Tabellen nur noch auf die Differenzen und auf deren Differenzen, also auf die jeweils letzten beiden Spalten, Bezug genommen.

Der Vorsprung des Westens in Deutschland steht im Kontrast zum Rückstand des Westens in Europa: Der Mittelwert für Westeuropa liegt unter dem für Osteuropa - allerdings über dem für Osteuropa ohne Polen. Der innerdeutsche übertrifft den innereuropäischen West-Ost-Unterschied ohne wie mit Polen und zwischen konfessionell gemischten und protestantischen Ländern um 1.09, 0.60 bzw. 0.56 Skalenpunkte. Die Sonderfallhypothese wird somit in der globalen, verschärften und kontrollierten Prüfung, also in allen zeitgeschichtlichen Prüfungen bestätigt. Vergleicht man die innerdeutsche Differenz mit der Differenz zwischen dem Mittel katholischer und protestantischer westeuropäischer Länder, so wird die Sonderfallhypothese auch im religionsgeschichtlichen Vergleich bestätigt. Die erzwungene Säkularisierung in Deutschland hat um 0.34 Skalenpunkte stärker gewirkt als die konfessionelle Teilung Westeuropas. Wiederum gilt zweierlei: Die Entkirchlichung ist in Ostdeutschland stärker als in Osteuropa, und die Zeitgeschichte ist mächtiger als die Geschichte.

Erneut können die globale und verschärfte zeitgeschichtliche und die religionsgeschichtliche Prüfung der Sonderfallhypothese mit dem ESS 2002 verglichen werden. 2002 liegt in Westdeutschland (2.56) der durchschnittliche Gottesdienstbesuch um 0.81 Skalenpunkte höher als in Ostdeutschland (1.75). Diese innerdeutsche Differenz übertrifft die innereuropäischen Differenzen im globalen Vergleich um 1.30, im verschärften Vergleich um 0.67 und im religionsgeschichtlichen Vergleich um 0.26 Skalenpunkte. Wiederholt man wiederum die globale und verschärfte Prüfung der Sonderfallhypothese 2004 nur in den Ländern, die auch 2002 erhoben wurden, so haben die Differenzen der Prozentpunkte 2004 fast den gleichen Betrag wie 2002: 1.29 und 0.65. Wiederum führt also die Prüfung der Sonderfallhypothese zu beiden Zeitpunkten zu den gleichen Ergebnissen.

Aber diese Ergebnisse stehen unter einem Vorbehalt. Die Häufigkeit des Gottesdienstbesuchs hängt von der Kirchenzugehörigkeit ab, und die Kirchenzugehörigkeit schwankt - wie Abbildung 1 gezeigt hat - stark zwischen den Ländern (siehe PDF-Version). Die Länderunterschiede des Gottesdienstbesuchs können also durch die Länderunterschiede der Kirchenzugehörigkeit bedingt sein. Um diesen Vorbehalt auszuräumen, muss man in allen Ländern den Gottesdienstbesuch für Kirchenzugehörige und Nichtkirchenzugehörige getrennt betrachten. Die entsprechenden Mittelwerte für 2004 sind in Abbildung 2 durch zwei schmale Linien wiedergegeben; die entsprechenden Berechnungen zur Prüfung der Sonderfallhypothese können in den beiden unteren Dritteln der Tabelle 2 nachvollzogen werden (siehe PDF-Version).

Auch bei den Kirchenzugehörigen und den Nichtkirchenzugehörigen bleibt der Gottesdienstbesuch in Westdeutschland (0.18 und 0.22) höher als in Ostdeutschland. Da mit der Kirchenzugehörigkeit aber ein starker Einfluss auf den Gottesdienstbesuch aus der Betrachtung genommen wurde, ist die Differenz geschrumpft: Vom Landesteilunterschied in der gesamten Bevölkerung von 0.84 bleibt nur rund ein Viertel bestehen; drei Viertel sind durch die höhere Kirchenzugehörigkeit in Westdeutschland und den höheren Gottesdienstbesuch der Kirchenzugehörigen in beiden Landesteilen bedingt. Mit Blick auf Abbildung 2 (siehe PDF-Version) gesprochen: Der Gottesdienstbesuch der Kirchenzugehörigen geht in Westdeutschland, der Gottesdienstbesuch der Nichtkirchenzugehörigen in Ostdeutschland stärker in den Durchschnittswert für die Gesamtbevölkerung ein, so dass die breite Linie eine stärkere Kluft als die beiden schmalen Linien aufweist. Aber es bleiben Landesteildifferenzen bestehen, die nicht mehr auf Unterschiede der Kirchenzugehörigkeit zwischen den beiden Landesteilen zurückgeführt werden können: Die Persistenzhypothese wird also nicht nur in der Gesamtgruppe, sondern auch bei Zugehörigen wie Nichtzugehörigen der Kirchen bestätigt.

Während bei Kontrolle der Kirchenzugehörigkeit der westdeutsche Vorsprung reduziert wird, wächst der westeuropäische Rückstand in der Gesamtbevölkerung von -0.25 bei den Kirchenzugehörigen auf -0.80 an und bleibt bei den Nichtzugehörigen mit -0.20 ungefähr gleich, so dass der westdeutsche Vorsprung um 0.98 bzw. 0.42 Skalenpunkte größer ist als der westeuropäische Rückstand. Wird Polen nicht einbezogen, so verwandelt sich der westeuropäische Vorsprung von 0.24 in einen Rückstand von -0.30 und -0.18, so dass der westdeutsche Vorsprung um 0.48 bzw. 0.40 Skalenpunkte größer ist als der westeuropäische Rückstand. Werden konfessionell gemischte Länder in Westeuropa mit protestantischen in Osteuropa verglichen, so verwandelt sich der westeuropäische Vorsprung von 0,28 in einen Rückstand von -0.07 bzw. -0.41, so dass der westdeutsche Vorsprung um 0.25 bzw. 0.63 Skalenpunkte größer ist als der westeuropäische Rückstand. Die Sonderfallhypothese wird also in der globalen, verschärften und kontrollierten Prüfung bestätigt. Vergleicht man schließlich die innerdeutsche Differenz mit der Differenz zwischen dem Mittel bei Kirchenzugehörigen und Nichtkirchenzugehörigen katholischer und protestantischer westeuropäischer Länder von 0.55 und -0.20, so wird die Sonderfallhypothese im religionsgeschichtlichen Vergleich nicht bestätigt: Der westdeutsche Vorsprung ist bei den Kirchenzughörigen um -0.37 kleiner und bei den Nichtkirchenzugehörigen um 0.42 größer als die innerwesteuropäische Differenz - insgesamt ergibt sich also kein Unterschied.

Auch für die Kirchenzugehörigen und Nichtkirchenzugehörigen kann die globale und verschärfte zeitgeschichtliche und die religionsgeschichtliche Prüfung der Sonderfallhypothese mit dem ESS 2002 verglichen werden. 2002 liegt in Westdeutschland der durchschnittliche Gottesdienstbesuch bei den Kirchenzugehörigen um 0.16 Skalenpunkte und bei den Nichtkirchenzugehörigen um 0.19 Skalenpunkte höher als in Ostdeutschland (1.75). Diese innerdeutsche Differenz übertrifft die innereuropäischen Differenzen im globalen Vergleich bei den Kirchenzugehörigen um 1.06, im verschärften Vergleich um 0.58 Skalenpunkte; im religionsgeschichtlichen Vergleich bleibt die innerdeutsche Differenz um -0.45 Skalenpunkte hinter der innereuropäischen Differenz zurück; bei den Nichtkirchenzugehörigen hingegen übertrifft die innerdeutsche Differenz alle drei innereuropäischen Differenzen um 0.33, 0.31 und 0.49 Skalenpunkte. Wiederholt man die globale und verschärfte Prüfung der Sonderfallhypothese 2004 in den gleichen Ländern wie 2002, so betragen die entsprechenden Differenzen der Mittelwerte 1.08 und 0.54 bzw. 0.33 und 0.31. Wiederum führt also die Prüfung der Sonderfallhypothese zu beiden Zeitpunkten zu den gleichen Ergebnissen.

Alles in allem fährt die Sonderfallhypothese bei Kontrolle der Kirchenzugehörigkeit nur wenig schlechter als ohne Kontrolle. In allen zeitgeschichtlichen Vergleichen bleibt die West-Ost-Differenz in Deutschland größer als in Europa. Im religionsgeschichtlichen Vergleich aber sind beide Ost-West-Differenzen in etwa gleich: Die Zeitgeschichte hinterlässt nicht mehr stärkere, aber immerhin noch gleich starke Spuren wie die "lange Dauer".

Religiöse Selbsteinstufung

Die Mittelwerte der religiösen Selbsteinstufung in der Gesamtbevölkerung - wie die erste Zeile des oberen Drittels der Tabelle 3 (siehe PDF-Version) zeigt - liegen in Westdeutschland um 2.41 Skalenpunkte höher als in Ostdeutschland. Das schließt an den westdeutschen Vorsprung 2002 von 2.33 Skalenpunkten sowie an die zwischen 1991 und 2000 ähnlich erhobenen Differenzen an. Die Persistenzhypothese wird bestätigt.

Die Sonderfallhypothese wird in der Gesamtgruppe in allen Prüfungen und in den beiden Zugehörigkeitsgruppen in allen zeitgeschichtlichen Prüfungen bestätigt.

Vergleicht man die globale und verschärfte zeitgeschichtliche und die religionsgeschichtliche Prüfung zwischen 2004 und 2002, so werden zu beiden Zeitpunkten die zeitgeschichtlichen, nicht aber die religionsgeschichtlichen Prüfungen bestätigt; die Werte der Differenzen stimmen sehr stark überein. Am Sonderfall Deutschland hat sich zwischen 2002 und 2004 nichts geändert.

Alles in allem fährt die Sonderfallhypothese bei Kontrolle der Kirchenzugehörigkeit nur wenig schlechter als ohne Kontrolle. In allen zeitgeschichtlichen Vergleichen bleibt die West-Ost-Differenz in Deutschland größer als in Europa. Im religionsgeschichtlichen Vergleich aber sind beide Ost-West-Differenzen in etwa gleich.

Rückblick und Ausblick

Die Analyse der Kirchenzugehörigkeit, der Kirchgangshäufigkeit und der religiösen Selbsteinstufung zeigt eine starke Übereinstimmung. Sie lässt sich in wenigen Sätzen zusammenfassen. Erstens überdauert - wie in der Persistenzhypothese erwartet - der westdeutsche Vorsprung an Religiosität bis heute. Zweitens ist - wie in der Sonderfallhypothese erwartet - der Vorsprung Westdeutschlands vor Ostdeutschland größer als der Vorsprung Westeuropas vor Osteuropa. Das gilt auch dann, wenn man Polen - das religiöseste Land nicht nur Osteuropas, sondern Europas überhaupt - aus dem Vergleich ausschließt und so die Bedingungen verschärft, unter der Deutschland ein Sonderfall in Europa sein kann. Das gilt weiterhin überwiegend auch dann, wenn man den religiösen Typus des Landes kontrolliert und in Westeuropa wie in Deutschland gemischt konfessionelle Länder im Westen mit einem protestantischen Land im Osten vergleicht. Das gilt schließlich oft auch dann noch, wenn man die innerdeutsche Differenz mit der innerwesteuropäischen Differenz zwischen katholischen und protestantischen Ländern vergleicht. Selbst bei Kontrolle der Kirchenzugehörigkeit sind die innerdeutschen Differenzen zwar nicht mehr größer, aber meist doch noch ebenso groß wie die innerwesteuropäischen. Drittens gelten die Ergebnisse dieses Vergleichs europäischer Länder 2002 und 2004 in nahezu derselben Weise.

Die Kluft der Religiosität in den beiden Teilen Deutschlands kann also immer noch als die Persistenz eines Sonderfalls beschrieben werden. Deutschland ist ein negativer Testfall für die These, dass sich die Sozialintegration eines säkularen Staates auf religiöse Gemeinsamkeiten der Bürger gründet. Die Bevölkerungen der früheren deutschen Teilstaaten leben seit anderthalb Jahrzehnten zusammen, und viele ihrer politischen Einstellungen haben sich angenähert, aber ihre Religiosität liegt nach wie vor weit auseinander. Worauf auch immer eine Sozialverfassung sich gründet, die Religion ist es nicht. Sie ist nicht der Kitt des säkularen Staates.

Weil der Sonderfall der deutschen Unterschiede an den europäischen Unterschieden gemessen wurde, kann er nicht aus Bedingungen erklärt werden, die auch in Europa gelten. Er muss aus der deutschen Teilung gedeutet werden, welche die Wirkung der konträren Institutionenordnungen verstärkt hat. Die 40-jährige Koexistenz in einem Land hat es ermöglicht, dass Bevölkerungen und Kirchen sich stärker als in verschiedenen anderen Ländern auseinander entwickelt haben. Sie hat einerseits der Bevölkerung die Flucht vor dem kirchenfeindlichen Staat erlaubt, so dass die Religion mehr als dort, wo auch die kirchennahe Bevölkerung im Lande bleiben musste, an Rückhalt verloren hat. Sie hat anderseits den Staat zur verstärkten politischen Repression der Kirchen und die Kirchen zur gesteigerten Anpassung an den Staat gezwungen. Deshalb hat die historische und kulturelle Klammer in Deutschland in der Zeit der staatlichen Teilung den Effekt der konträren Institutionenordnung auf die Religiosität nicht - wie auf die politische Einstellung - abgemildert, sondern verschärft.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Heiner Meulemann, Wertwandel in Deutschland von 1949-2000, Fernuniversität Hagen - Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften 2002, S. 76 - 91, S. 127.

  2. Vgl. Heiner Meulemann. Die Persistenz eines Sonderfalls, in: Jan van Deth (Hrsg.), Deutschland in Europa, Wiesbaden 2004, S. 55 - 76.

  3. Vgl. Gert Pickel, Areligiosität, Antireligiosität, Religiosität, in: Christel Gärtner/Detlev Pollack/Monika Wohlrab-Sahr (Hrsg.), Atheismus und religiöse Indifferenz, Opladen 2003, S. 253.

  4. Diese wie alle folgenden Angaben zur Persistenz stammen aus H. Meulemann (Anm. 1), S. 117 - 118 und G. Pickel (Anm. 3), S. 255 - 258.

Dr. phil., geb. 1944; Professor für Soziologie, Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Universität zu Köln, Greinstraße 2, 50939 Köln.
E-Mail: E-Mail Link: meulemann@wiso.uni-koeln.de