Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Was ist Rechtsterrorismus? | Rechtsterrorismus | bpb.de

Rechtsterrorismus Editorial Nach dem NSU-Prozess: Leerstellen und Lehren Was ist Rechtsterrorismus? Zur Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland Nur "einsame Wölfe"? Rechtsterrorismus als transnationales Phänomen (Nicht Mehr) Warten auf den "Tag X". Ziele und Gefahrenpotenzial des Rechtsterrorismus Vom Sagbaren zum Machbaren? Rechtspopulistische Sprache und Gewalt

Was ist Rechtsterrorismus?

Gideon Botsch

/ 15 Minuten zu lesen

Rechtsextremistischer Terror fiel oft aus dem Raster der Sicherheitsbehörden, weil einige seiner Spezifika mithilfe der gängigen Terrorismusdefinitionen nicht adäquat zu fassen waren. Eine griffige und präzise Definition zu finden, ist noch immer kompliziert.

Wenn eine schwere Gewalttat bekannt wird, die – wie der Mord an Walter Lübcke im Juni oder der Anschlagsversuch auf die Synagoge in Halle an der Saale im Oktober 2019 – mutmaßlich rechtsextrem oder rassistisch motiviert war, wird schnell gefragt, ob eine neue "Qualität" der Gewalt erreicht sei. Mitunter wird auch spekuliert, ob es inzwischen einen rechtsextremen Untergrund oder gar eine "Braune Armee Fraktion" gebe. Andere Teilnehmer*innen der medialen Debatte erinnern daran, dass Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik eine lange Geschichte habe. Ein Blick auf den einschlägigen Wikipedia-Beitrag offenbart indes ein Dilemma: Eine verbindliche und allgemein akzeptierte Definition für "Rechtsterrorismus" gibt es nicht, und die zahlreichen aufgeführten Beispiele zeigen ein Tableau unterschiedlicher Formen rechtsextremer und rassistischer Gewalt, aus dem sich kein einheitliches Bild gewinnen lässt.

Definitorisch wäre Rechtsterrorismus zunächst nach zwei Seiten hin abzugrenzen: Gegenüber anderen Formen von Terrorismus, die nicht als rechtsextrem gelten, und gegenüber anderen Formen politischer Gewalt von rechts, die nicht als terroristisch zu bezeichnen sind. Doch bis heute entzieht sich der Begriff "Terrorismus" einer einfachen Definition. Die Konfliktforscher Alex P. Schmid und Albert J. Jongmann haben es Ende der 1980er mit der folgenden sperrigen Formulierung versucht: "Terrorismus ist eine Furcht erzeugende Methode wiederholten Gewaltverhaltens, ausgeführt von (halb-)geheimen individuellen Gruppen- oder Staats-Akteuren, aus idiosynkratischen, kriminellen oder politischen Gründen, wobei – im Gegensatz zum Attentat – die direkten Ziele der Gewalt nicht die hauptsächlichen Ziele sind. [Sie] werden im Allgemeinen zufällig (Gelegenheits-Ziele) oder absichtlich aus einer Zielmenge ausgewählt (repräsentative oder symbolische Ziele) und dienen als Erzeuger einer Nachricht. Auf Drohung und Gewalt basierende Kommunikationsprozesse (…) werden genutzt, um die hauptsächlichen Ziele (das Publikum) zu manipulieren." Für den Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber steht der Begriff "für die Formen von politisch motivierter Gewaltanwendung, die von nicht-staatlichen Gruppen gegen ein politisches System in systematisch geplanter Form mit dem Ziel des psychologischen Einwirkens auf die Bevölkerung durchgeführt werden und dabei die Möglichkeit des gewaltfreien und legalen Agierens zu diesem Zweck als Handlungsoption ausschlagen sowie die Angemessenheit, Folgewirkung und Verhältnismäßigkeit des angewandten Mittels ignorieren".

Doch es ist nicht unproblematisch, derartige Definitionen und weitere aus der Terrorismusforschung gewonnene Kategorien auf politische Gewalt von rechts umstandslos zu übertragen, wie dies in der politikwissenschaftlichen Rechtsextremismusforschung weithin geschieht. Allzu leicht werden dann Gewalttaten nach einem äußerlichen Analyseschema betrachtet und, wenn sie zentrale Aspekte allgemeiner Terrorismusdefinitionen erfüllen, entsprechend klassifiziert. Wo diese Definitionen Spezifika rechtsextremer Gewalt nicht hinreichend berücksichtigen, fällt eine Reihe von relevanten Vorgängen heraus. Ein vergleichbares Vorgehen würde indes bei anderen Gewaltphänomenen, insbesondere mit Bezug zur radikalen Linken und zum Islamismus, nicht zur Anwendung kommen. Dort operiert die einschlägige Forschung phänomen- und anlassbezogen und passt ihre Begriffe mit der nötigen Flexibilität an empirisch feststellbare Gegebenheiten an.

Wahrnehmungsdefizite

Statt eine abstrakte und quasi allgemeingültige Definition für Rechtsterrorismus aus den Theorien der Terrorismusforschung abzuleiten, ist es sinnvoll, sich zunächst mit den Formen rechtsextremer Gewalt zu beschäftigen, die empirisch feststellbar sind. Auf dieser Grundlage ließe sich dann – im Rückgriff auf Kategorien der Terrorismusforschung, die gegebenenfalls entsprechend zu modifizieren wären – unterscheiden, welche Formen von Gewalt als Rechtsterrorismus zu werten wären.

Dies ist keine rein akademische Frage. Wiederholt hat die Orientierung an einem Terrorismuskonzept, das mit den Erkenntnissen über die Spezifika rechtsextremer Gewalt unzureichend vermittelt ist, zu gravierenden Fehleinschätzungen geführt. Rechtsextreme Gewalttaten wurden nicht in ihrer terroristischen Dimension erkannt oder eingeordnet, weil sich Sicherheitsbehörden – zumindest in Deutschland – einer inadäquaten Problemanalyse bedienten, die wiederum durch die Prämissen der Terrorismusforschung gestützt schien. Diese gewann ihre zentralen Erkenntnisse über den Charakter terroristischer Gewalt lange Zeit vorrangig am Beispiel sozialrevolutionärer oder linksradikaler Gruppierungen. Dabei hinterließ rechtsextremer Terrorismus bereits in der Zwischenkriegszeit eine blutige Spur, und seine Geschichte in der Bundesrepublik ist mindestens so alt wie die der linken "Stadtguerilla": Auch im Rechtsextremismus beginnt eine Tradition gezielter organisierter Gewaltakte an der Wende von den 1960er zu den 1970er Jahren.

Als am Übergang von den 1990er zu den 2000er Jahren Pfahl-Traughber, zu diesem Zeitpunkt wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz, die "Gefahren eines Rechtsterrorismus" diskutierte, stellte er die Frage: "Gibt es eine ‚Braune Armee Fraktion‘?" Diese Frage war zu verneinen: "Das Fehlen solcher Strukturen läßt sich zum einen (…) mit dem (…) organisatorischen und strukturellen Unvermögen der neonazistischen Szene in diesem Bereich erklären, zum anderen aber auch dadurch, daß die Mehrheit dieses Lagers (…) terroristischen Handlungsperspektiven negativ gegenübersteht – allerdings nicht, weil man gewalttätiges Vorgehen prinzipiell ablehnt (…)."

Dabei war die Frage falsch gestellt: "Beim Warten auf eine feste Struktur mit ‚Kommandozentrale‘ und langfristig organisierten Anschlägen" würde man "das Wesen eines neuen Rechtsterrorismus" ebenso verkennen wie dessen modifizierte Organisationsformen, schrieben ungefähr zeitgleich die Politikwissenschaftler Hajo Funke und Lars Rensmann. Doch Einsprüche wie dieser blieben weithin unbeachtet: "Neben einem quantitativen Anstieg rechtsextremer Gewalt ist vor allem eine Veränderung hinsichtlich der Intensität und Brutalität des Vorgehens zu verzeichnen. Dazu zählt etwa die gestiegene Bereitschaft, sich mit Pistolen, Maschinengewehren und Sprengstoff zu bewaffnen. Auch die lokale Gewalt informeller Gruppen bewegt sich am Rand des Terrorismus. Brandanschläge auf Flüchtlingsheime werden häufig gezielt geplant." Dieser Text erschien im September 2000, wenige Tage bevor der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) in Nürnberg mit Enver Şimşek zum ersten Mal gezielt einen Menschen ermordete.

Rechtsextremistischer Terror fiel oft aus dem Raster der Sicherheitsbehörden, weil einige seiner Spezifika mithilfe der gängigen Terrorismusdefinitionen nicht adäquat zu fassen waren. Dies betraf den Charakter und die Organisationsformen der ausführenden Akteure, Besonderheiten des Tatmodus und die Zusammensetzung der Opfergruppen. Eine elaborierte Zellen- und Untergrundstruktur, wie sie insbesondere die "Rote Armee Fraktion" (RAF) aufwies, war im Rechtsextremismus allenfalls ausnahmsweise gegeben, und die Akteure entsprachen nicht dem Bild fanatischer, aber auch intellektueller Gesinnungstäter*innen, das man sich – Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin vor Augen – von Terrorist*innen machte. Die Taten hatten in der Regel auch nicht denselben Signalcharakter wie Attentate auf prominente Angehörige der Eliten, und eine detaillierte, politisch-ideologische Kommandoerklärung gab es selten. Tatsächlich wurden einige rechtsterroristische Aktionen durchaus durch Formen des Selbstbekenntnisses begleitet, diese bestanden aber in abgeworfenen Flugblättern oder Farbparolen am Tatort, manchmal auch in Telefonanrufen. Und in vielen Fällen verzichteten die Täter*innen ganz bewusst auf Tatbekenntnisse. Für die Terrorismusforschung, die Terrorakte in erster Linie als Formen der "Kommunikation" betrachtet, war das Fehlen eines Bekenntnisses oft ein Ausschlussgrund, überhaupt von politisch motivierter Gewalt auszugehen, und die Ermittlungsbehörden folgten dieser Einschätzung weitgehend.

Die spezifische Kommunikationsstrategie, die rechtsterroristische Akte begleitet, wurde dabei übersehen, obwohl sie in einigen Schlüsseltexten explizit formuliert worden war. Dies gilt etwa für ein ikonisches Dokument des Rechtsterrorismus, den Roman "The Turner Diaries", den der US-amerikanische Neonazi-Aktivist William L. Pierce 1978 unter dem Pseudonym Andrew Macdonald veröffentlicht hatte und der in der deutschen und internationalen Neonazi-Szene kursierte. Demnach sei "one of the major purposes of political terror, always and everywhere, (…) to create unrest by destroying the population’s sense of security and their belief in the invincibility of the government". Um dieses kommunikative Ziel zu erreichen, verzichteten rechtsterroristische Akteure auf Tatbekenntnisse.

Im Fall des NSU ging die Strategie auf: Die eigene Klientel verstand – zumindest teilweise – welche Logik hinter den Taten steckte; dafür spricht der Song "Döner-Killer" der Rechtsrock-Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" von 2010, in dem die damals noch unaufgeklärte Mordserie verherrlicht wird. Die breite Öffentlichkeit sah dagegen Gewalttaten im Zusammenhang mit "Ausländern" und interpretierte sie – befördert durch die Richtung der Ermittlungen und die Informationspolitik der Behörden – als Taten krimineller Ausländer oder Ausdruck politischer Konflikte in den Herkunftsländern.

Als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Herbst 2004 begann, vor "muslimischen Parallelgesellschaften" zu warnen, hatten viele Menschen in Deutschland Stadtviertel wie das um die Kölner Keupstraße vor Augen. Es war wenige Monate zuvor bundesweit in die Schlagzeilen geraten, als der NSU ohne Tatbekenntnis einen schweren Nagelbombenanschlag verübt hatte, der von Schily und anderen öffentlich mit kriminellen Milieus in Beziehung gesetzt wurde. Das Verhalten des Innenministers und die polizeilichen Ermittlungen wurden von Opfern des Anschlags und Bewohnern des Viertels als "Bombe nach der Bombe" bezeichnet. Denn die direkt und indirekt Betroffenen der Gewalt verstanden die Botschaft häufig. Viele Migrant*innen waren sich klar darüber, dass die Gewalttaten rassistisch motiviert waren und sich gegen sie als Gruppe richteten; frühzeitig wiesen sie auf Neonazis als Täter*innen hin. Gerade diese Zielauswahl wurde aber durch die in Deutschland gängigen Terrorismusdefinitionen nicht hinreichend berücksichtigt, die auf politisch angefeindete Repräsentant*innen "des Systems" orientiert waren. Übergriffe gegen eine gesellschaftliche Minderheit, eine rassistisch oder anderweitig ausgegrenzte Bevölkerungsgruppe, blieben in dieser Problembeschreibung weithin ausgeblendet.

Nachdem die Taten des NSU im Anschluss an den Freitod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vom 4. November 2011 bekannt wurden, zeigten sich führende Vertreter der generischen Extremismusforschung überrascht: Man hätte sich "nicht vorstellen können, dass Nazis sogar Morde begehen können. So erklärte der Totalitarismus- und Extremismusforscher Klaus Schroeder (…) im Interview mit der Chemnitzer Freien Presse: ‚Dass gezielt gemordet wird, hätte ich nie für möglich gehalten. (…) Darauf waren Wissenschaftler, Politiker und Verfassungsschützer nicht gepolt‘ – und auch der (…) Extremismusforscher Eckhard Jesse sprach mit Blick auf den NSU-Terror im Bayernkurier von den ‚mörderischen Vorgängen‘, ‚mit denen wohl keiner gerechnet hatte‘."

Dabei sind Modifikationen und Anpassungen der Terrorismusdefinition, die auf Dynamiken gewaltbereiter politischer Strömungen reagieren und die reale Bedrohungslage zum Ausgangspunkt nehmen, weder den Sicherheitsbehörden noch der Terrorismusforschung fremd. Als die RAF und andere Gruppen der linksradikalen "Stadtguerilla" in den 1970er Jahren begannen, neben Repräsentant*innen des politischen Systems auch solche der Wirtschaft ins Visier zu nehmen, wurde diese Ziel- und Opfergruppe rasch in die Definition integriert. In den 1980er Jahren war dann mit Blick auf die sogenannte autonome Szene, in der sich keine Untergrund-, Kommando- oder Zellenstrukturen erkennen ließen, von "Feierabendterrorismus" die Rede. Weitere Anpassungen folgten auf die Welle islamistischer Gewalt, insbesondere nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Ähnlich verhielt es sich in den 2010er Jahren mit Blick auf veränderte Täter*innen, Aktionsformen und Zielstellungen im Kontext des Terrors von Anhänger*innen des "Islamischen Staates" (IS). Nun schien es sogar möglich, den Gruppenaspekt hintanzustellen und das Phänomen des "terroristischen Einzeltäters" zu diskutieren, des lone wolf oder der "Ein-Mann-Zelle" im "führerlosen Widerstand" (leaderless resistance) – eine Problematik, die im Rechtsterrorismus schon seit Längerem besteht.

Rechtsextreme Gewalt als Hintergrund

Bei der Diskussion um "den Rechtsterrorismus" sollte zunächst eine Analyse rechtsextremer Gewalt vorgenommen werden, die deren Spezifika und Besonderheiten herausarbeitet. Auf dieser Grundlage kann dann in einem zweiten Schritt und im Rückgriff auf Erkenntnisse der allgemeinen Terrorismusforschung der terroristische Bereich rechtsextremer Gewalt abgegrenzt werden. Dabei wird sich allerdings auch ein Grau- und Übergangsfeld zeigen, das eine allzu eindeutige Kategorisierung nicht zulässt.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass Gewalt im Rechtsextremismus einen zentralen Stellenwert hat. Dabei geht es allerdings nicht immer um die Anwendung von Gewalt durch den jeweiligen rechtsextremen Akteur. Dieser kann aus unterschiedlichen Gründen auf politische Gewalt verzichten: Häufig sind rechtsextreme Akteure Befürworter einer starken staatlichen Autorität, die exklusiv und stellvertretend ausführendes Organ der gesellschaftlich erwünschten Gewalt sein soll. Dem demokratischen Rechtsstaat und seinen Organen werfen sie ihre "Schwäche" vor und fordern einen härter strafenden, abschreckenden und vergeltenden Staat – einen Staat, der "draufhaut", "wegsperrt" und "abschiebt". Gewaltverzicht kann auch strategische oder taktische Gründe haben, er kann dauerhaft die Politik bestimmen oder temporär erfolgen. Entscheidend ist indes die prinzipielle Gewaltbejahung, die dem Rechtsextremismus in Ideologie und Praxeologie eingeschrieben ist: Insofern er einer radikalen "Ideologie der Ungleichwertigkeit" folgt und eine umfassende "Dominanzkultur" anstrebt, sieht der Rechtsextremismus im "Prinzip der Stärke" den zentralen Wirkmechanismus der Gesellschaft, dem zivile Formen gesellschaftlicher Kooperation und Konfliktlösung grundsätzlich unterlegen sind. Diese allgemeine Perspektive auf gesellschaftliche Beziehungen führt zu einer deutlich erhöhten Affinität zu Gewalt, sei es als Gewaltakzeptanz oder auch als Neigung zur Gewaltanwendung.

Die tatsächlich ausgeübte rechtsextreme Gewalt bewegt sich in einem Kontinuum, das sich entlang zweier Achsen darstellen lässt. Die erste bildet den Grad der Planung und Organisierung ab, wobei an einem Pol die völlig spontane Einzeltat steht, am anderen die organisierte und langfristig geplante Serientat, wie sie in den Mord- und Anschlagsserien des NSU am drastischsten zum Ausdruck kommt. Auf der zweiten Achse ließe sich die Intensität der Taten abbilden. Ihre Pole sind bezeichnet durch verbale Bedrohung, Einschüchterung oder Nötigung am einen Ende und schwere und schwerste Gewalttaten mithilfe von Waffen und Sprengstoff am anderen Pol.

Es kann an dieser Stelle kein Überblick über die Formen und Ausprägungen, Täter*innen und Ziele, Anlässe und Tatmodi rechtsextremer politischer Gewalt gegeben werden. Einiges Wissen liegt vor, doch auch die Forschungslücken sind erheblich. Verdienstvolle Studien, die sich auf vergangene Jahrzehnte beziehen, bedürften der Überprüfung anhand neuerer Erscheinungsformen. Immerhin kann bereits beim jetzigen Forschungs- und Kenntnisstand gesagt werden: Das Phänomen rechtsextremer politischer Gewalt geht über ein Terrorismusproblem deutlich hinaus; nach wie vor ist der größte Teil dieser Gewalt nicht terroristischer Natur. Allerdings ist auch die reine Spontantat, etwa unter Alkoholeinfluss, nur eine – und vermutlich nicht einmal die dominierende – Form rechtsextremer Gewalt. Zwischen Spontantat und durchorganisierter, geplanter, vorbereiteter und koordinierter Aktion findet sich ein breites Feld an verschiedenen Handlungen. Charakteristisch ist, dass die Zielgruppen vorab im rechtsextremen Diskurs benannt, ausgesondert, stigmatisiert und zu Feindgruppen erklärt worden sind.

Hier ist eine gewisse Dynamik zu berücksichtigen, die mit Verschiebungen in rechtsextremen Feindbildkonstruktionen zusammenhängt. Durch die Markierung von Personen, die sich hinter die Flüchtlingspolitik der Regierung Merkel stellten, als "Volksverräter", gerieten Politiker*innen und Repräsentant*innen des Staates ins Visier rechtsextremer Gewalttäter, deren Taten bis zu versuchtem und, im Falle von Walter Lübcke, einem vollendeten Mord reichen. Wenn neuerdings Klimaschützer*innen oder die Partei Bündnis 90/Die Grünen zu "Feinden" erklärt werden – etwa von rechtsextremen Anhänger*innen der Alternative für Deutschland (AfD) –, ist zu erwarten, dass auch sie zunehmend Opfer von gezielten Gewalttaten werden. Eine Perspektive auf rechtsextreme Gewalt, die diese Dynamiken im Rechtsextremismus nicht in den Mittelpunkt ihres Interesses rückt, sondern weiterhin vorrangig prüft, ob Rechtsextreme "wie die RAF" agieren, wird solche Gefahrenlagen nicht identifizieren können.

So wäre auch der spezifische Prozess rechtsextremer Radikalisierungswege hin zu terroristischer Gewalt in Geschichte und Gegenwart eigenständig zu erforschen. Die Hypothese ist begründet, dass vor dem jeweiligen Beginn rechtsterroristischer Gewaltwellen mit einiger Regelmäßigkeit prototerroristische Latenzphasen zu erkennen sind, in denen sich sowohl die Radikalität der Rhetorik als auch der Grad der Bewaffnung und Vorbereitung von Taten kumulativ steigern, wie dies etwa für die Vorgeschichte des NSU zu erkennen ist.

Auf Grundlage einer solchen empirischen Erforschung rechtsextremer politischer Gewalt lässt sich dann im Rückgriff auf Ergebnisse und Einsichten der Terrorismusforschung identifizieren, wo der Bereich des Rechtsterrorismus beginnt. Hier darf zunächst an ältere Ergebnisse der Terrorismusforschung erinnert werden. So wies Manfred Funke in den 1970er Jahren darauf hin, dass politischer Terrorismus "einem strategischen Ziel, also einem Langzeitprogramm" diene. Der lediglich taktisch motivierte punktuelle Einsatz von Gewalt macht noch keinen Terrorismus aus. Auch Eskalationsstrategien beispielsweise bei Straßenprotesten oder relativ spontane Gewaltausbrüche – im rechtsextremen und rassistischen Bereich ist hier vor allem an Pogrome zu denken – erfüllen diesen Charakter nicht. Bei terroristischen Gewaltstrategien bemächtigt sich eine kleine, nicht offen agierende Gruppe – im Grenzfall auch ein Einzelner – systematisch dieses Mittels. Primär geht es nicht darum, ein bestimmtes, begrenztes "taktisches" Ziel zu treffen, sondern auf symbolische Weise mithilfe des Gewalteinsatzes eine Botschaft zu verbreiten. Diese kann allerdings im Rechtsextremismus vielschichtig sein und unterschiedliche Adressat*innen unterschiedlich erreichen: Die eigenen Anhänger*innen im Sinne der "Propaganda der Tat"; die breite Öffentlichkeit im Sinne einer "Strategie der Spannung", die auf allgemeine Verunsicherung und die Verfestigung von Stereotypen über ausgegrenzte und angefeindete Gruppen setzt; schließlich diese Gruppen selbst, die terrorisiert, verunsichert und eingeschüchtert werden sollen. Dieser Logik folgten beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Tatserien des NSU.

Ein entsprechend "serieller" Charakter ist, ähnlich wie der Gruppenzusammenhang, lange Zeit ein wesentliches Element bei der Zuordnung einer politischen Gewalttat zum Terrorismus gewesen. Die Einzeltäterproblematik kompliziert die Angelegenheit. Empirisch lässt sich zeigen, dass die meisten rechtsextremen "Einzeltäter" an entsprechenden Diskursen partizipierten. Pfahl-Traughber weist dabei auf "mediale Kontakte" hin, "einseitige – also nur von den späteren Tätern ausgehende – Beziehungen durch die Lektüre einschlägiger Internetseiten und Publikationsorgane". Er betont die "Bedeutung neuer Kommunikationsmittel": "Der private Computer erlaubt den direkten Kontakt in die Medienwelt der Rechtsextremisten", wodurch eine Politisierung ohne "personelle Verbindungen" möglich werde. Insbesondere in jüngerer Zeit – darauf hat der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke kürzlich hingewiesen – nehmen Täter in ihren Tatbekenntnissen explizit Bezug auf vorangegangene Fanal- und Vorbildtaten und bekunden ihren Wunsch, Nachahmer zu finden. Ähnlich wie beim jüngeren islamistischen Terrorismus kommt damit eine modifizierte Form der Serialität zum Tragen, auch wenn der jeweilige Täter nicht in der Lage ist, mehr als eine einzige Tat zu begehen.

Das Beispiel der Einzeltäterproblematik zeigt, wie kompliziert es ist, eine griffige und präzise Definition in einem Feld zu finden, das ständig in Bewegung ist. Der dauernde Rückbezug auf die Empirie rechtsextremer Gewalt kann dieses Dilemma einhegen. Für einen Terrorismusbegriff, mit dem sich Rechtsterrorismus in diesem Sinne empirisch untersuchen und darstellen lässt, hat der Politikwissenschaftler Fabian Virchow einen pragmatischen Vorschlag gemacht, der auf ein definitorisches "Minimum" herausläuft. Es handelt sich demzufolge bei Terrorismus um "geplantes, nicht nur einmaliges gewaltsames Handeln von (halb-)geheim agierenden Individuen oder Gruppen mit dem Ziel (…), Angst und Einschüchterung bei einer größeren Zahl von Menschen zu erzeugen und/oder Entscheidungen politischer Akteure oder sozialer Gruppen zu beeinflussen, ohne dabei etwa auf persönliche Bereicherung zu zielen".

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Externer Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsterrorismus, Stand 7.10.2019.

  2. Zit. nach Christopher Daase, Terrorismus, in: Birgit Enzmann (Hrsg.), Handbuch Politische Gewalt. Formen – Ursachen – Legitimation – Begrenzung, Wiesbaden 2013, S. 334–348, hier S. 337.

  3. Armin Pfahl-Traughber, Terrorismus, in: Martin H.W. Möllers (Hrsg.), Wörterbuch der Polizei, München 20102, S. 1953f., hier S. 1953. Vgl. ders., Extremismus und Terrorismus. Eine Definition aus politikwissenschaftlicher Sicht, in: ders. (Hrsg.), Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2008, Brühl 2008, S. 9–33.

  4. Vgl. bereits zeitgenössisch: Emil Julius Gumbel, "Verräter verfallen der Feme". Opfer – Mörder – Richter, 1919–1929, Berlin 1929.

  5. Zur Geschichte des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik vgl. unter anderem den Beitrag von Fabian Virchow in dieser Ausgabe.

  6. Armin Pfahl-Traughber, Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, München 20002, S. 75f.

  7. Hajo Funke/Lars Rensmann, Kinder der Einheit. Oder: Die soziale Dynamik des Rechtsextremismus, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 45/2000, S. 1069–1078, hier S. 1070.

  8. Andrew Macdonald [William L. Pierce], The Turner Diaries, Arlington 19872, S. 51.

  9. Zuerst im Interview mit Nikolas Blome und Martin Lutz: Parallelgesellschaften machen Schily Sorge, in: Die Welt, 18.11.2004, S. 2.

  10. Vgl. dazu die Plädoyers der Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann, Stephan Kuhn und Berthold Fresenius sowie die Stellungnahmen der Nebenkläger Arif S. und Muhammet Ayazgün im Münchner NSU-Prozess, abgedruckt in: Antonia von der Behrens (Hrsg.), Kein Schlusswort. Nazi-Terror – Sicherheitsbehörden – Unterstützernetzwerk, Plädoyers im NSU-Prozess, Hamburg 2018.

  11. Vgl. Imke Schmincke/Jasmin Siri (Hrsg.), NSU-Terror. Ermittlungen am rechten Abgrund. Ereignis, Kontexte, Diskurse, Bielefeld 2014; Juliane Karakayali et al. (Hrsg.), Den NSU-Komplex analysieren. Aktuelle Perspektiven aus der Wissenschaft, Bielefeld 2017. Noch vor Bekanntwerden des NSU: Martin Schmid/Marco Storni, Jugendliche im Dunkelfeld rechtsextremer Gewalt. Viktimisierungsprozesse und Bewältigungsstrategien, Zürich 2009.

  12. Christoph Kopke, Rechtsterrorismus und rechte Gewalt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, in: Heidi Beutin/Wolfgang Beutin/Ulrich Praefke (Hrsg.), Rassismus. Ursprung – Funktion – Bekämpfung, Frankfurt/M. 2014, S. 43–60, hier S. 43. Funke/Rensmann (Anm. 7) beweisen das Gegenteil. Vgl. auch Lotta Mayer, Das erstaunliche Erstaunen über die "NSU-Morde", in: Schmincke/Siri (Anm. 11), S. 19–28.

  13. Vgl. Sebastian Gräfe, Leaderless Resistance und Lone Wolves. Rechtsextreme Theoretiker aus den USA und deren Einfluss in Europa, in: Eckhard Jesse/Roland Sturm (Hrsg.), Demokratie in Deutschland und Europa. Geschichte, Herausforderungen, Perspektiven, Berlin 2015, S. 307–321; Armin Pfahl-Traughber, Die Besonderheiten des "Lone-Wolf"-Phänomens im Rechtsterrorismus. Eine vergleichende Betrachtung von Fallbeispielen zur Typologisierung, in: ders. (Hrsg.), Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2015/16 (II), Brühl 2016, S. 230–263.

  14. Wilhelm Heitmeyer, Ideologie der Ungleichwertigkeit. Kern der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, in: ders. (Hrsg.), Deutsche Zustände. Folge 6, Frankfurt/M.–Berlin 2008, S. 31–39.

  15. Birgit Rommelspacher, Dominanzkultur. Texte zu Fremdheit und Macht, Berlin 1995. Vgl. dies., Frauen und Männer im Rechtsextremismus. Motive, Konzepte und Rollenverständnisse, in: Ursula Birsl (Hrsg.), Rechtsextremismus und Gender, Opladen 2011, S. 43–68.

  16. Vgl. Stefan Dierbach, Jung – rechts – unpolitisch? Die Ausblendung des Politischen im Diskurs über Rechte Gewalt, Bielefeld 2010; ders., Befunde und aktuelle Kontroversen im Problembereich der Kriminalität und Gewalt von rechts, in: Fabian Virchow/Martin Langebach/Alexander Häusler (Hrsg.), Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden 2016, S. 471–510.

  17. Vgl. etwa Hans-Uwe Otto/Roland Merten (Hrsg.), Rechtsradikale Gewalt im vereinigten Deutschland. Jugend im gesellschaftlichen Umbruch, Bonn 1993; Klaus Boehnke/Daniel Fuß/John Hagan (Hrsg.), Jugendgewalt und Rechtsextremismus. Soziologische und psychologische Analysen in internationaler Perspektiven, Weinheim–München 2002; Wolfgang Frindte/Jörg Neumann (Hrsg.), Fremdenfeindliche Gewalttäter. Biografien und Tatverläufe, Opladen 2002.

  18. Dies habe ich in meiner Stellungnahme als Sachverständiger im Brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss ausgeführt, abgedruckt als Anlage 2, Nr. 3 zu: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses zur "Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)", Landtag Brandenburg, Drucksache 6/11585.

  19. Manfred Funke, Terrorismus – Ermittlungsversuch zu einer Herausforderung, in: ders. (Hrsg.), Terrorismus. Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn 1977, S. 9–36, hier S. 13. Vgl. die Definition bei Daase (Anm. 2), S. 338.

  20. Vgl. Stefan Wiese, Pogrom, in: Christian Gudehus/Michaela Christ (Hrsg.), Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart 2013, S. 152–157.

  21. Pfahl-Traughber (Anm. 13), S. 255.

  22. Hans-Gerd Jaschke, Rechtsextreme Gewalt und ihre Entwicklung, Vortrag auf der Tagung "Toxische Männlichkeit. Gewalt und Rechtsterrorismus", Erfurt, 26.9.2019.

  23. Fabian Virchow, Nicht nur der NSU. Eine kleine Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland, Erfurt 2016, S. 8. Vgl. auch meine Stellungnahme (Anm. 18).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Gideon Botsch für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Leiter der Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus am Moses Mendelssohn Zentrum für europäische-jüdische Studien der Universität Potsdam sowie außerplanmäßiger Professor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam. E-Mail Link: botsch@uni-potsdam.de