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Die Allgegenwart der "Androkratie": feministische Anmerkungen zur "Postdemokratie" | Postdemokratie? | bpb.de

Postdemokratie? Editorial "Postdemokratie" und die zunehmende Entpolitisierung - Essay Von der repräsentativen zur multiplen Demokratie Bürgerbeteiligung in der Postdemokratie Ungleiche Verteilung politischer und zivilgesellschaftlicher Partizipation Informationsmedien in der Postdemokratie. Zur Bedeutung von Medienkompetenz für eine lebendige Demokratie Die Allgegenwart der "Androkratie": feministische Anmerkungen zur "Postdemokratie" Verwilderungen. Kampf um Anerkennung im frühen 21. Jahrhundert

Die Allgegenwart der "Androkratie": feministische Anmerkungen zur "Postdemokratie"

Birgit Sauer

/ 10 Minuten zu lesen

Es herrscht eine Unterrepräsentation von Frauen in den politischen Strukturen. Geschlechterdemokratisierung erfordert Institutionen, die an der Verteilung von Arbeit und Generativität und den damit verbundenen Ungleichheiten ansetzen.

Einleitung

Nicht nur Feministinnen beschleicht Unbehagen beim Betrachten des gegenwärtigen Zustands repräsentativer Demokratien. Die Bezeichnung "Postdemokratie" - so der Begriff des französischen Philosophen Jacques Rancière, den der britische Politikwissenschaftler Colin Crouch als Zeitdiagnose popularisierte - trifft auch auf die Bundesrepublik zu: Die "nachdemokratische" Konstellation wird von Crouch als eine entpolitisierte Situation beschrieben, in der es zwar konkurrierende Parteien und Verbände gibt, in der zwar noch Wahlen stattfinden, aber die Bürgerinnen und Bürger zu bloßen Konsumentinnen und Konsumenten eines politisch kaum noch zu unterscheidenden Angebots degradiert werden. Sie werden "zwangsweise" zu "Passivbürgerinnen" und "Passivbürgern" gemacht, und Chancen zur Aktivbürgerinnenschaft sind kaum noch gegeben. Demokratische Institutionen sind bloße Verwaltungshüllen, und der sogenannte Sachzwang erzwingt vorgeblich Entscheidungen, doch in Wirklichkeit wurde die Entscheidungsmacht den "Lobbyisten der Wirtschaft" übereignet.

"Postdemokratische" Konstellation und die Situation von Frauen

Der Raum des Politischen, das heißt der öffentlichen Debatte, der Partizipation und des Mitentscheidens, wurde sukzessive verengt, so dass sich Bürgerinnen und Bürger durch die politische Elite nicht mehr vertreten fühlen. Dies zeitigt vielfältige Folgen. Im Jahr 2009 sank beispielsweise die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen auf das historische Nachkriegstief von knapp über 70 Prozent der Wahlberechtigten - nur 71 Prozent der weiblichen und nur 71,8 Prozent der männlichen Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Auch Prozesse des dealignment, der Erosion der Parteiidentifikation, das Protestwählertum und die "Flucht" zu populistischen Parteien sind Folgen der Transformation von Demokratie. Diese unter dem Schlagwort "Politikverdrossenheit" zusammengefassten Phänomene sind individualisierte Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auf die postdemokratische, wenn nicht gar postpolitische Situation auf der Basis der Erfahrung, dass durch die Stimmabgabe, durch die Wahl von Volksvertreterinnen und Volksvertretern kaum noch politischer Einfluss ausgeübt werden kann. So sind die Proteste gegen "Stuttgart 21" als ein gemeinsames Auflehnen gegen diese postdemokratische Entpolitisierung "von oben" zu verstehen.

Doch, so lässt sich aus einer feministischen Perspektive fragen: Hat es jemals in der Bundesrepublik - wie auch in anderen liberalen Demokratien - ein "Davor", hat es also eine Konstellation gegeben, welche die Bezeichnung Demokratie - im Sinne von Selbstherrschaft, Selbstbestimmung und Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger - verdient hätte? Hat es also aus einer Geschlechterperspektive jenen "Augenblick der Demokratie" gegeben, an dem Crouch seinen Befund des "Danach" festmacht? Kennzeichnet vielmehr die aktuelle "postdemokratische" Konstellation nicht schon immer die Situation von Frauen in liberalen Demokratien? Und zeichnen sich repräsentative Demokratien nicht gerade durch die Kontinuität der Herrschaft über Frauen und ihres Ausschlusses aus politischen Institutionen sowie der Negierung ihrer Interessen - also durch Prädemokratie - aus?

Paradoxer demokratischer Einschluss von Frauen

Trotz formal gleicher politischer Rechte ist die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor durch die quantitative und qualitative politische Unterrepräsentation von Frauen gekennzeichnet. Frauen haben in der bundesdeutschen Demokratie noch immer weniger politische "Stimme" als Männer. Ohne Zweifel haben sie in den vergangenen 30 Jahren den repräsentativen Vorsprung von Männern aufgeholt und sind in der Politik "sichtbarer" geworden. Die quantitative Repräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsgremien stieg seither deutlich an: Der Frauenanteil im derzeitigen Deutschen Bundestag liegt bei 32,7 Prozent, ähnlich hoch ist der Frauenanteil an den Ministerposten. Es scheint, als ob eine "kritische Masse" an Frauen in politischen Ämtern erreicht wäre.

Und mehr noch: Deutschland hat seit fünf Jahren eine Bundeskanzlerin. Frauen sind also nicht mehr ganz so fremd in der Politik, sondern Politik wurde auch für Frauen ein Beruf wie jeder andere "Karriereberuf", allerdings mit ähnlichen Barrieren wie in anderen Berufsfeldern auch. Diese quantitativen Erfolge sind ohne Zweifel das Ergebnis der Quotenregelungen der Parteien, die sich im Rekrutierungsprozess aktiv um Frauen bemühen müssen. Vor allem die politische Mobilisierung von Frauen seit den 1970er Jahren schloss den gender gap in der politischen Beteiligung und weckte nicht nur das Interesse von Frauen an der Politik, sondern auch das Interesse von Parteien an Frauen als Wählerinnen.

Im Global Gender Gap Report 2010 des World Economic Forums in Genf rangiert Deutschland allerdings nur auf Platz 13 (von 134 Ländern) im Bereich Political Empowerment und ist in den vergangenen Jahren im Ranking sukzessive zurückgefallen. Offenbar ist der Frauenanteil im Deutschen Bundestag an eine "gläserne Decke" gestoßen, denn er stagniert knapp um die Drittelmarke.

Zudem gibt es Indizien dafür, dass der gestiegenen quantitativen Repräsentation in politischen Institutionen eine Tendenz der Entmächtigung von Frauen, beispielsweise durch Sozialabbau und die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, wovon vor allem Frauen betroffen sind, gegenübersteht. So ist der gender pay gap in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik beispielsweise wieder gestiegen. Trotz der erhöhten quantitativen Repräsentation von Frauen finden also die Interessen von Frauen in politischen Maßnahmen keine angemessene Berücksichtigung. Dies führten die Rettungsaktionen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich vor Augen: Rettungsschirme wurden vor allem für Erwerbsarbeitsplätze von Männern, weniger aber für jene Tätigkeiten aufgespannt, die im Rahmen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung mehrheitlich von Frauen erbracht werden.

Die Stagnation beziehungsweise die Rückschläge in der Geschlechtergleichstellung möchte ich im Folgenden durch einen Blick auf die Geschlechtereffekte der Transformation von Demokratie im Kontext postdemokratischer Entwicklungen erklären.

"Feministisches Demokratieunbehagen": geschlechtsspezifische Folgen des "Verhandlungsstaates"

Im Zuge der ökonomischen Globalisierung und politischen Internationalisierung veränderten sich die Institutionen und Prozesse staatlicher Repräsentation und Entscheidung. Es gibt deutliche Indizien dafür, dass sich politische Entscheidungen zunehmend demokratisch legitimierten Gremien entziehen. Gesellschaftlich wichtige und verbindliche Entscheidungen werden in der Postdemokratie nicht mehr im Parlament, sondern vielmehr in der Lobby des Parlaments, in supranationalen Gremien wie der EU oder in Vorstandsetagen multinationaler Konzerne getroffen. Solche "Verhandlungsprozesse" im vor- oder nichtparlamentarischen Raum zeichnen sich durch die dichte Knüpfung eines geschlossenen "Netzwerks" politischer und privater, das heißt ökonomischer, teilweise auch zivilgesellschaftlicher Organisationen aus. Damit bergen diese Entscheidungsformen die Gefahr der Informalisierung von Politik in den Substrukturen von Verhandlungsrunden und -netzwerken, mit anderen Worten: der Schließung beziehungsweise Entöffentlichung politischer Entscheidungsräume.

Dies hat geschlechterpolitische Folgen: Zum einen sinken die Chancen zur Partizipation und zur egalitären quantitativen Repräsentation von Frauen. Denn die zunehmende Verlagerung politischer Entscheidungen in nicht einmal mehr durch den Wahlakt legitimierte "Verhandlungssysteme" und "Politiknetzwerke" schließt Frauen nachhaltig aus politischen Entscheidungsprozessen aus. Entöffentlichung, das heißt fehlende Öffentlichkeit und Kontrolle, ist - mit anderen Worten - ein Modus der "Maskulinisierung" von politischen Entscheidungsprozessen und der Verstärkung "männerbündischer" Strukturen. Zum anderen erschwert dieser Politikumbau das "Handeln für" gleichstellungspolitische Belange, also auch die qualitative Repräsentation von Frauen und die Responsivität politischer Institutionen für Geschlechtergerechtigkeit.

Welche Mechanismen tragen dazu bei, dass Frauen in der Netzwerkdemokratie quantitativ unterrepräsentiert bleiben? Erstens erfolgt die Teilnahme an nichtöffentlichen Zirkeln nicht durch eine Wahl in solche Gremien, sondern durch Kooptation. Kooptationsverfahren neigen dazu, das "Ähnliche" aufzunehmen - und dieses "Ähnliche" ist oftmals das ähnliche Geschlecht. Alison Woodward hat diese männliche Selbstrekrutierung am Beispiel der Bürokratie der EU-Kommission gezeigt.

Zweitens werden durch die Informalisierung von Politik gerade jene Repräsentationsorgane geschwächt, in die sich Frauen mühsam den Zugang durch Quotenregelungen erkämpft haben. Die Hinterzimmer der "Verhandlungsdemokratie" bleiben ihnen verschlossen. Ein solches Hinterzimmer sind die Beratungsgremien der Bundesregierung. Eine "Kleine Anfrage" im Deutschen Bundestag hat jüngst zu Tage gebracht, dass in manchen dieser Beratungsgremien - wo nicht nur beraten, sondern auch (vor-)entschieden wird - der Frauenanteil teilweise bei mageren 7,7 Prozent liegt, so beispielsweise im wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Straßenwege. Gerade bei Infrastrukturmaßnahmen geht es ohne Zweifel um nicht nur finanzpolitisch wichtige Entscheidungen.

Den Machtverlust von Frauen durch die Verlagerung von politischen Entscheidungen in neue Gremien macht auch die Studie von Benny Geys und Karsten Mause deutlich, welche die Nebentätigkeiten von Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Deutschen Bundestag zwischen 2005 und 2007 untersuchten. Sie stellten fest, dass die Parlamentarierinnen (197 Befragte) weit seltener Nebenjobs in der Privatwirtschaft haben als Parlamentarier (417 Befragte). Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass die Netzwerke (und damit auch eine wichtige Machtressource) von Parlamentarierinnen schwächer sind als jene von Parlamentariern.

Zudem schlagen drittens Machtasymmetrien in solchen Public-Private-Netzwerken stärker zu Buche als im parlamentarischen Entscheidungsprozess, der durch Formen des Machtausgleichs gekennzeichnet ist. In die Netzwerke des Verhandlungsstaates sind zwar gesellschaftliche Akteure wie Nichtregierungsorganisationen (NRO), also auch Frauengruppen, teilweise integriert, doch die Macht und Stärke von ökonomischen Interessengruppen ist weit größer als jene von NROs. Vor allem marginalisierte oder minorisierte Frauen wie Migrantinnen haben weit geringere Chancen, in informellen Gremien gehört zu werden, als Frauen mit hohem - zumindest symbolischem - Kapital. Also selbst jene für Frauen prinzipiell offeneren Verhandlungsstrukturen erweisen sich als ethnisch und klassenspezifisch ungleiche Politikformen, die nicht nur gut ausgebildete Männer, sondern auch Frauen privilegieren, und damit Ausschlüsse produzieren und legitimieren.

Diese intensivere Form der informellen Verflechtung zwischen Interessenverbänden, Bürokratie und privaten Akteurinnen und Akteuren verhindert schließlich auch die erfolgreiche Intervention institutioneller Frauen- und Gleichstellungspolitik. Die informellen Institutionen sind deshalb auch für geschlechtsspezifische Themen undurchlässig. Also auch die qualitative Repräsentation von Frauen, das "aktive Handeln" für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen, wird durch die Transformation von Demokratie beeinträchtigt, und der frauenpolitische Handlungsspielraum wird begrenzt. Dies zeigt sich in der jüngst bekannt gewordenen Kooperation zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Rechtsanwaltskanzleien bei der Formulierung von Gesetzen in der Finanzmarktkrise: Das Prinzip des Gender Mainstreamings, also die Berücksichtigung der Geschlechtereffekte dieser Maßnahmen, fand keine Anwendung.

Chancen der Geschlechterdemokratisierung

Ist Geschlechterdemokratie also unmöglich geworden oder eröffnet die Transformation von Demokratie möglicherweise doch auch demokratiepolitische Chancen? Es folgen abschließend einige Bedingungen für eine geschlechtergerechte "Neuerfindung" von Demokratie. Ist die quantitative Repräsentation von Frauen in der Politik eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit und sind effektiv sanktionierbare Quotenregelungen deshalb nach wie vor wichtig, so kann aber frauenpolitisches Engagement von Politikerinnen nicht qua Geschlecht erwartet werden.

Vielmehr muss die Frage der Repräsentation von Frauen mit der Frage verknüpft werden, wie frauenpolitische Institutionen und Gesetze in ihrem Bestand gesichert und erweitert, wie der Zugang von frauenbewegten zivilgesellschaftlichen Gruppierungen garantiert werden kann, damit das "Handeln für Frauen" in politischen Entscheidungsprozessen - und zwar nicht nur in Parlamenten und Parteien, sondern auch in Verhandlungsnetzwerken sowie bei der administrativen Umsetzung von Gesetzen - realisiert werden kann.

Neuere internationale Studien zeigen, dass es für die politische Durchsetzung der Interessen von Frauen, also für das acting for, mindestens dreierlei braucht: Zum ersten bedarf es öffentlicher Räume der Diskussion über "Fraueninteressen". Es ist eine Binsenwahrheit, dass es "die" Interessen aller Frauen nicht gibt, dass vielmehr die Interessen von Frauen vielfältig, ja dass sie auch antagonistisch sein können. Umso mehr kommt es darauf an, dass es Institutionen und Verfahren gibt, wie über solche Interessen gestritten werden kann. Diese Frauenöffentlichkeit kann nicht nur eine Parteienöffentlichkeit sein - traditionellerweise erfüllen die Parteien in westlichen Demokratien diese Funktion der Interessenbündelung und -artikulation. Vielmehr müssen frauenbewegte Gruppen aktiv in diesen Prozess der Interessenartikulation eingebunden werden und zwar in einem kritischen Prozess der öffentlichen Debatte ganz unterschiedlicher Gruppen von Frauen. Eine Möglichkeit wäre eine ständige "Frauenkonferenz", an der möglichst viele unterschiedliche Frauengruppen beteiligt werden sollten.

Zum zweiten braucht es Institutionen der Vermittlung von frauenbewegten Öffentlichkeiten in das politische System hinein. Es braucht also nicht nur Frauen in repräsentativen Entscheidungsorganen oder in Ministerien, sondern es braucht vor allem solche Frauen - und selbstverständlich auch Männer -, die sich für Geschlechtergerechtigkeit in politischen Entscheidungsprozessen einsetzen. Diese qualitative Repräsentation von Frauen kann nur im Rahmen gleichstellungspolitischer Institutionen wie beispielsweise Gleichstellungsstellen und Frauenbüros sowie einem eigenen Ministerium, welches die Gleichstellung nicht der Familienpolitik unterordnet, erfolgreich sein. Aktives Handeln für Frauen braucht zudem rechtlich gesicherte Instrumente einer Gleichstellungspolitik, also "bewehrte" Gleichstellungsprogramme. Der Abbau solcher gleichstellungspolitischer Institutionen ist weit gefährlicher für Gleichstellungspolitik als das Sinken der Frauenanteile im Bundestag oder in den Landesparlamenten. Wie wichtig diese "Watchdog"-Position von gleichstellungspolitischen Institutionen ist, zeigte einmal mehr die unterlassene Gleichstellungsperspektive in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Kurzum: Gleichstellungspolitik braucht engagierte Menschen, aber sie braucht vor allem dauerhafte und gut ausgestattete gleichstellungspolitische Institutionen.

Zum dritten darf Demokratie nicht nur als Verfahren der Mehrheitsfindung und Repräsentation verstanden werden. Demokratie hat vielmehr ganz unmittelbar mit den Lebensbedingungen unterschiedlicher Menschen zu tun. Ein "dünner" oder schwacher Begriff von Demokratie, der lediglich auf die Institutionen und Verfahren der Parteiendemokratie abzielt, ist angesichts der dramatischen Veränderungen westlicher Demokratien nicht mehr angemessen: Citizenship, das heißt aktive politische Teilnahme erfordert gleiche soziale Teilhabe. Mit anderen Worten: Nur die Ermächtigung von Frauen zur Politik - die Verfügung über Zeit und ökonomische Ressourcen im Sinne einer sozialen Gleichstellung - ermöglicht ihnen politische "Selbstbestimmung" und "Souveränität" - was den Gehalt des Begriffs "Demokratie" ausmacht.

Geschlechterdemokratisierung muss daher an der Verteilung von Arbeit und Generativität und den damit verbundenen Ungleichheiten ansetzen. Ein schon vielfach eingeklagter "neuer", demokratischer Geschlechtervertrag muss auf Gerechtigkeit bei der Verteilung von Arbeit, von gesellschaftlich notwendiger Fürsorge- und Pflegearbeit und von Erwerbsarbeit zielen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Jacques Rancière, Demokratie und Postdemokratie, in: Alain Badiou et al. (Hrsg.), Politik der Wahrheit, Wien 1997, S. 94-122.

  2. Vgl. Colin Crouch, Postdemokratie, Frankfurt/M. 2008.

  3. Vgl. ebd., S. 10, S. 13.

  4. Vgl. ebd., S. 11.

  5. Vgl. Webseite des Bundeswahlleiters, online: www.bundeswahlleiter.de/de/bundestags
    wahlen/BTW_BUND_09/E2_BTW_2009__
    Ergebnisse_IVU_ueberarbeitet.pdf (24.11.2010).

  6. Vgl. C. Crouch (Anm. 2), S. 14ff.

  7. Hanna Fenichel Pitkin unterscheidet die quantitative Repräsentation, das "Stehen für", von der qualitativen Repräsentation, das "Handeln für". Vgl. Hanna Fenichel Pitkin, The Concept of Representation, Berkeley-Los Angeles-London 1967; Elke Biester/Barbara Holland-Cunz/Birgit Sauer (Hrsg.), Demokratie oder Androkratie? Theorie und Praxis demokratischer Herrschaft in der feministischen Debatte, Frankfurt/M.-New York 1994.

  8. Vgl. Drude Dahlerup, From a Small to a Large Minority: Women in Scandinavian Politics, in: Scandinavian Political Studies, 11 (1988) 4, S. 275-297.

  9. Vgl. Bettina Westle/Harald Schoen, Ein neues Argument in einer alten Diskussion: "Politikverdrossenheit" als Ursache des gender gap im politischen Interesse?, in: Frank Brettschneider/Jan van Deth/Edeltraud Roller (Hrsg.), Das Ende der politisierten Sozialstruktur?, Opladen 2002, S. 215-244.

  10. Vgl. Ricardo Hausmann/Laura D. Tyson/Saadia Zahidi (eds.), The Global Gender Gap Report 2010, Genf 2010.

  11. Vgl. Europäische Kommission, Der geschlechtsspezifische Verdienstabstand in Europa aus rechtlicher Sicht, Brüssel 2010, S. 6.

  12. Vgl. Alison E. Woodward, Multinational Masculinities and European Bureaucracies, in: David L. Collinson/Jeff Hearn (eds.), Man as Managers - Managers as Men. Critical Perspectives on Men, Masculinities and Managements, London 1996, S. 167-185.

  13. Vgl. Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung, online: http://dokumente.linksfraktion.de/
    drucksachen/18907_1703011.pdf (24.11.2010).

  14. Vgl. Benny Geys/Karsten Mause, Double Standards of Recruitment for Men and Women? Evidence from Moonlightning of German Parlamentarians, August 2010, online: www.wzb.eu/mp/fff/people/publication_bg/
    Moonlighting_Gender.pdf (24.11.2010).

  15. Vgl. Sabine Lang, Gender Governance in Post-unification Germany: Between Institutionalization, Deregulation and Privatization, in: Joyce Outshoorn/Johanna Kantola (eds.), Changing State Feminism, Houndsmill-Basingstoke 2007, S. 124-143.

Dr. phil., geb. 1957; Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft, Universitätsstraße 7, 1010 Wien/Österreich. E-Mail Link: birgit.sauer@univie.ac.at