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Reform des Urheberrechts (Update vom 14.2.2019) | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Reform des Urheberrechts (Update vom 14.2.2019)

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Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten haben sich in dieser Woche nach langen Verhandlungen auf eine Urheberrechtsreform geeinigt. Im Fokus standen und stehen immer noch v. a. 2 umstrittene Regelungen:

Leistungsschutzrecht (Art. 11)

  • Große Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter sollen künftig für die Verwendung kleiner Pressetexte in den Suchergebnissen das Einverständnis der Verlage einholen bzw. diese dafür bezahlen.

"Uploadfilter" (Art. 13)

  • Betreiber von Internetplattformen – damit sind nicht nur YouTube, Facebook und Co., sondern auch Blogs, Foren, etc. gemeint – werden verpflichtet von Nutzer/-innen hochgeladene Inhalte (z.B. Bild, Ton, Video) vorab auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Die Folgen: Plattformen werden entweder sogenannte Uploadfilter einsetzen (müssen) oder die Möglichkeit für Nutzer/-innen stark einschränken, eigene Inhalte hochzuladen.

  • Ausgenommen sein sollen nun Plattformen, die weniger als 10 Mio. € Umsatz machen und weniger als 5 Mio. Besucher/-innen im Monat haben.

Pro und Contra?

  • Für die Änderungen haben sich u.a. Zeitungsverlage, Autor/-innen und Plattenfirmen ausgesprochen, um die Urheber/-innen an den Gewinnen der Plattformen zu beteiligen und Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

  • Kritiker/-innen befürchten z.B. durch den Einsatz von Uploadfiltern eine mögliche Zensur und Einschränkung der Internetkultur.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Nächste Woche soll eine Change.org-Petition gegen die Artikel 11 und 13 übergeben werden, die bisher von ca. 4,7 Mio. Menschen unterschrieben wurde.

  • Das Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Entwurf noch zustimmen. Danach beginnt eine Übergangsphase von maximal 2 Jahren, bis die Reform gültig ist.

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deine bpb Online-Redaktion

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