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Der Bundespräsident | einfach POLITIK | bpb.de

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Der Bundespräsident

/ 2 Minuten zu lesen

Der Bundespräsident vertritt Deutschland im Ausland. Er ernennt Vertreter des Staates. Der Bundespräsident repräsentiert den Deutschen Staat. Er entscheidet nicht über Inhalte oder wer wichtige Ämter bekommt.


Im Grundgesetz steht in Artikel 59 Absatz 1:
„Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich.“

Der Bundespräsident hat in Deutschland diese Aufgaben:

  • Der Bundespräsident unterschreibt Gesetze.

  • Der Bundespräsident nimmt an Veranstaltungen teil und hält Reden. Damit kann er die Menschen und die Politik auf ein Thema aufmerksam machen.

  • Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler muss aber vorher vom Bundestag gewählt werden.

  • Der Bundespräsident ernennt auch Minister und Ministerinnen. Sie werden ihm aber vom Bundeskanzler vorgeschlagen.

  • Auch Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere werden vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung wird ihm aber z. B. von einem Minister vorgeschlagen.

  • Er kann Gefangene begnadigen.


  • Außerdem vertritt der Bundespräsident Deutschland im Ausland. Er besucht andere Länder und hält Reden.

Der Bundespräsident hat selbst nicht viel Macht. Er entscheidet nicht selbst über den Inhalt der Politik. Der Bundespräsident vertritt nur den deutschen Staat.

Staatsempfang: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (r.) und seine Frau Elke Büdenbender (li.) empfangen den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und seine Frau Peng Liyuan in Berlin (05.07.2017) (© picture-alliance)

Man kann auch sagen: Der Bundespräsident repräsentiert den deutschen Staat.

Beispiele dafür sind:

  • Der Bundespräsident bestimmt nicht, was in Gesetzen stehen soll. Er unterschreibt die Gesetze nur.

  • Der Bundespräsident bestimmt nicht, was in Verträgen mit anderen Ländern steht. Er unterschreibt sie nur.

  • Er wählt auch nicht die Minister, die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere aus.

  • Er wählt auch nicht den Bundeskanzler.

Die Wahl des Bundespräsidenten

Im Grundgesetz steht in Artikel 54 Absatz 1:
„Der Bundespräsident wird [...] von der Bundesversammlung gewählt.“

Die Bundesversammlung trifft sich nur zur Wahl des Bundespräsidenten.

In der Bundesversammlung sind:

  • Abgeordnete des Deutschen Bundestages

  • Personen aus den Bundesländern. Diese können zum Beispiel Künstler oder Sportler sein. Die Landtage wählen diese Personen. Ein Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes.


Das zeigt: Nicht nur der Bundestag, sondern auch die Bundesländer sind in der Bundesrepublik Deutschland wichtig.
Der Bundestag und Menschen aus den Bundesländern wählen gemeinsam den Bundespräsidenten.

Wer Bundespräsident in Deutschland werden will,

  • muss über 40 Jahre alt sein

  • und muss in Deutschland wählen dürfen.

Der Bundespräsident hat eine Amtszeit von fünf Jahren. Das heißt, er wird für fünf Jahre gewählt.
Danach kann ihn die Bundesversammlung nur noch einmal wählen.

Die Bundespräsidenten von 1949 bis heute

(© AP) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa) (© picture alliance/ akg-images) (© picture alliance/ nordphoto) (© picture-alliance) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance) (© picture-alliance/dpa) (© picture-alliance/dpa)

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