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Informationen zur politischen Bildung (Heft 264)
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Ausbreitung des Kolonialismus |

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Stefan Mair
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Die Kolonisierung Afrikas führte zu einem grundlegenden Wandel afrikanischer politischer und wirtschaftlicher Systeme sowie der bestehenden Sozialstrukturen. An die Stelle der regionalen Vielfalt, die noch Mitte des 19. Jahrhunderts in Afrika südlich der Sahara herrschte, trat die Übertragung relativ uniformer politischer Modelle und einheitlicher Wirtschaftsstrukturen. Eine der ersten entscheidenden Änderungen war die Festlegung von Grenzen in Afrika. Traditionelle afrikanische politische Einheiten kannten keine festen Grenzen (vgl. S. 11ff.).
Stark vereinfacht formuliert handelte es sich bei ihnen entweder um zentralistische Staatswesen, für die zwar ein Kerngebiet identifizierbar, das aber von Einflußzonen und Vasallenstaaten umgeben war. Die Grenzen zwischen Kerngebiet und Einflußzone sowie zwischen Einflußzone und nicht politisch kontrollierten Gebieten waren jeweils fließend. Daneben gab es Regionen, die keiner zentralen Kontrolle unterlagen, sondern von relativ autonomen, einander verbundenen oder sich befehdenden Dorfgemeinschaften beherrscht wurden.
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Quellentext
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Entwicklung durch Verwaltung? Man hätte annehmen können, daß die Verwaltung als unmittelbarer Ausdruck der Kolonialherrschaft mit der Erlangung der Unabhängigkeit einer durchgreifenden Reform unterzogen werden würde. Stattdessen machten es sich die Eliten nach der Afrikanisierung erst einmal im errichteten Haus bequem und genossen die ihnen zufallende Macht. Dabei wurden Institutionen, Gesetze und Verhaltensweisen der Kolonialmacht getreulich beibehalten, obwohl die Kolonialverwaltung mehr auf Law and Order als auf Entwicklung ausgerichtet war. Die Kolonialherrschaft erschien der afrikanischen Bevölkerung primär in Form der kolonialen Verwaltung. Sie erzwang Unterwerfung, ermöglichte aber gleichzeitig eine begrenzte Partizipation, da sie auf untere und mittlere Hilfskräfte angewiesen war. Das wichtigste Instrument zur Rekrutierung dieser Hilfskräfte war das koloniale Erziehungssystem. Das kolonial geprägte Modernisierungsideal wurde durch den Afrikaner verkörpert, der dem Kolonialsystem am intensivsten verbunden war (Beamte, Lehrer etc.).
Die Fortschrittserwartungen, die die Bevölkerung an die Staatswerdung knüpfte, konzentrierten sich in der Tat auf eine Expansion des Erziehungswesens und eine stärkere Teilhabe an Positionen im staatlichen Sektor. [...]
Während bei uns die Verwaltung oftmals heftig kritisiert und karikiert wird, erscheint der Beamte in Afrika im Licht eines fast grenzenlosen Prestiges, er genießt allgemeine Bewunderung. Es gibt offensichtlich keine andere Position, die so sehr das „Moderne“ repräsentiert, wie die eines Angehörigen der Verwaltung, der hinter einem Schreibtisch sitzt und mit gewichtigen Papieren hantiert. Warum diese Aureole der Privilegierung, gibt es dafür noch andere Gründe als die verhältnismäßig gute materielle Ausstattung? Ein Grund kann sicherlich darin vermutet werden, daß die Schule von ihrem Lehrplan her nicht auf praktische Tätigkeiten vorbereitet, sondern geradezu zur Verachtung der manuellen Tätigkeit erzieht. Die wenigen technischen Ausbildungsstätten, die es in afrikanischen Ländern gibt, werden in der Regel erst dann besucht, wenn man bei den Eingangsprüfungen zu den klassischen Sekundarschulen durchgefallen ist. Die Vision der Schüler ist eingleisig: Wer die dörfliche Agrarstruktur hinter sich gelassen und die Schule bewältigt hat, hat ein Anrecht auf einen Platz in der Verwaltung. Gut bezahlte Arbeitsplätze in der Industrie erschienen daraufhin befragten Schülern weniger attraktiv als administrative Tätigkeiten auch auf niedrigstem Niveau. [...]
Die Beamtenschaft erscheint als die Inkarnation der Modernität, die Avantgarde des Wissens und des sozioökonomischen Fortschritts. Die Bevölkerung, durch die Kolonialherrschaft zur Passivität erzogen, setzt Vertrauen in sie und erwartet von ihr die Lösung aller ihrer Probleme.
Diese Bewunderung ist den Verhaltensweisen der Beamtenschaft unmittelbar zuträglich. Der Beamte begreift sich gegenüber der Gesellschaft als Inhaber einer Machtposition und nicht als Träger einer Dienstleistungsfunktion. Die Gesellschaft ihrerseits mißt die Verwaltung nicht nach ihrer Leistungsfähigkeit, sondern glorifiziert ihre Amtsinhaber, weil sie den Mythos von Urbanität und Wohlhabenheit repräsentieren. Die Bürokraten pflegen dieses Prestige, indem sie die Diskrepanz zwischen einer Vergangenheit, die sie überwinden wollen, und einer Zukunft, die sie noch nicht erreichen können, mit einer Art rituellem Modernismus überspielen: sorgfältige Unterhaltung von Statussymbolen [...], Stilisierung der äußeren Erscheinung [...], Überbetonung der Verfahren und Details, hochtönende Reden bei offiziellen Anlässen. So ist es auch möglich, eine eventuelle Inkompetenz und Entscheidungsscheu zu überspielen.
Dieses Bild mag in manchen Facetten überzogen scheinen, aber es deutet doch darauf hin, daß sich in afrikanischen Ländern eine neue Schicht entwickelt hat, die die Legitimität öffentlichen Handelns für sich beansprucht und den Staat schlechthin repräsentiert. Höchst bemerkenswert ist in dieser Hinsicht die rapide Expansion des öffentlichen Dienstes: In nur einer Dekade, von 1960 bis 1970, verdoppelte sich zumindest die Zahl der Staatsdiener (in Nigeria hat sie sich unter der Euphorie des Ölbooms bis heute verzehnfacht); 50–80 Prozent des Haushalts entfallen, je nach materieller Ausstattung der Länder, allein auf den Unterhalt der Beamtenschaft. Der Staat wurde so zum weitaus größten Arbeitgeber Afrikas. Dies bedeutet, daß diesen Staaten keine Mittel bleiben für die eigentlichen Entwicklungsinvestitionen wie physische und soziale Infrastruktur, die letztlich von der internationalen Entwicklungszusammenarbeit übernommen worden sind. Dies mußte zu einer extremen Außenabhängigkeit und zu einer Relativierung des Zieles einer selbstbestimmten Entwicklung führen.
Typisch für afrikanische Verwaltungssysteme ist der hohe Zentralisierungsgrad der Entscheidungsabläufe, ein Korrelat zum zentralistischen politischen System. Da aber die politische Unsicherheit in afrikanischen Ländern groß ist, reduziert sich administratives Handeln oft auf kurzfristige Perspektiven. [...]
Hans F. Illy, "Entwicklung durch Verwaltung?", in: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hg.), Der Bürger im Staat Heft 3/4 1996.
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Formen der Kolonialverwaltung
Die Kolonialmächte errichteten innerhalb der von ihnen definierten Grenzen unterschiedliche Formen der Kolonialverwaltung, die idealtypisch in die Kategorien direkte und indirekte Herrschaft unterteilt werden können. Erstere wurde im wesentlichen von Frankreich, Belgien und Portugal bevorzugt, letztere von Großbritannien. Direkte Herrschaft in ihrer reinen Form bedeutete, daß alle entscheidenden Stellen im Verwaltungsapparat einer Kolonie mit europäischen Beamten besetzt wurden, selbst jene in den entlegensten Winkeln der Kolonialreiche. Vorkoloniale politische und administrative Strukturen wurden zerschlagen, traditionelle Herrscherfunktionen nur auf unterster lokaler Ebene zur Machtausübung benutzt.
Demgegenüber hatten die Briten erstmals in Nordnigeria ein Herrschaftssystem getestet, bei dem sie sich bestehender politischer und administrativer Strukturen bedienten, also ihre Herrschaft indirekt ausübten. Das bedeutete jedoch nicht, daß sie alle traditionellen Herrscher in ihren Funktionen belassen hätten. Dieses Privileg genossen nur die kooperationsbereiten Vertreter, Widerstand Leistende wurden ausgetauscht. Gegenüber dem Modell der direkten Herrschaft besaß das der indirekten den Vorteil, daß es bei weitem mit geringeren Kosten verbunden war. Andererseits barg es das Risiko, daß traditionelle Herrscher ihre relative Autonomie zur Mobilisierung von Widerstand gegen die Kolonialherrschaft einsetzen konnten.
Unabhängig von der Frage direkter oder indirekter Herrschaftsausübung war es in jedem Fall die wichtigste Aufgabe der Kolonialbeamten, Finanzmittel für die Aufrechterhaltung der Kolonialverwaltung zu beschaffen. Dies geschah in der Regel durch Steuern und Zwangsarbeit, in den wenigen Gebieten Afrikas, in denen der Handel relativ intensiv war, auch durch Zölle. Daneben hatten die Kolonialbeamten vornehmlich für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu sorgen. Dazu diente der Einsatz militärischer Gewalt und eine äußerst repressive Form der Rechtsprechung, die traditionelle afrikanische Systeme der Rechtsfindung zerschlug.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Änderungen
Besteuerung und Zwangsarbeit sollten jedoch nicht nur die Kosten der Kolonialverwaltung finanzieren. Sie hatten auch den Zweck, die afrikanische Bevölkerung zum Aufbau elementarer Infrastruktureinrichtungen heranzuziehen sowie ihre Integration in das koloniale Wirtschaftssystem zu erzwingen.
Die zentrale Infrastrukturinvestition war der Bau von Eisenbahnen. Er wurde ursprünglich vor allem aus strategischen Erwägungen begonnen, da nur die Eisenbahn den schnellen Transport von Truppen in entlegene Gebiete ermöglichte. Mit Hilfe des Schienenverkehrs gelang die Überwindung des afrikanischen Transportproblems, das bis dahin das entscheidende Hemmnis einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung gewesen war. Die Eisenbahn senkte wesentlich die Transportkosten. Für die zukünftige Entwicklung Afrikas war jedoch von Nachteil, daß die Eisenbahnschienen nicht traditionellen Handelsrouten folgten oder die wirtschaftliche Erschließung des gesamten Kolonialgebietes zum Ziel hatten. Vielmehr dienten sie neben dem strategischen Zweck nun vor allem dazu, den Gütertransport aus landwirtschaftlich oder mineralisch begünstigten Regionen zu den Häfen oder politischen Zentren eines Kolonialgebietes sicherzustellen.
Die Ausbeutung der mineralischen Ressourcen und die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion wären aber nicht möglich gewesen, wenn Steuerpflicht und Zwangsarbeit Afrikaner nicht dazu gezwungen hätten, sich in Minen und Plantagen zu verdingen. Da diese Arbeitstätigkeit in der Regel nicht für den Lebensunterhalt des Arbeiters und seiner Familie ausreichte, mußten er oder andere Familienmitglieder weiter das ihnen zur Verfügung stehende Land bestellen. Dies forcierte die Ausbildung einer spezifischen Form von Arbeitsstrukturen in vielen Kolonien, der Wanderarbeit. Die erwachsenen männlichen Mitglieder eines afrikanischen Haushalts arbeiteten zeitweilig außerhalb der Dorfgemeinschaft, die Frauen verblieben in ihr und arbeiteten in der Landwirtschaft. Dieses Schicksal blieb nur jenen Bauern erspart, die bereits vor der kolonialen Eroberung landwirtschaftliche Rohstoffe produziert und gehandelt hatten oder in Gebieten um die europäischen Siedlungszentren lebten und diese mit Nahrungsmitteln versorgten. |
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10. Februar 2012
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