Politischer Systemwechsel
Auflösung der alten Ordnung, Übergang und Erneuerung: Wie verlief der Weg von der DDR zur Bundesrepublik Deutschland? Ein Drei-Stufen-Modell des SFB 580 erläutert den Transformationsprozess Ostdeutschlands.
Die Besetzung der Stasi-Zentrale in Ost-Berlin im Januar 1990 zählt zu den Akten "schöpferischer Zerstörung". (© AP)Von der Auflösung des alten zur Festigung des neuen Systems: Transition, Transformation, Posttransformation - begriffliche Klärungen
Ein Systemwechsel hat eine andere Qualität als ein Systemwandel: Ersterer bezeichnet den "Übergang von einem Ordnungssystem zu einem grundsätzlich anderen System" (Merkel 1999, S. 15). Letzterer beschreibt Schritte der allmählichen bzw. gleitenden Veränderung grundlegender Strukturen und Funktionen eines Systems von innen heraus. Solche Prozesse tragen zur Systemerhaltung bei; unter Umständen können auch sie in einen Systemwechsel münden (ebd.).
Wie bei anderen Transformationsstaaten auch, geht es mit Blick darauf, welche Entwicklung Ostdeutschland seit dem Epochenjahr 1989/90 genommen hat, folglich darum, sowohl die inhaltlichen Größenordnungen des Umbruchs als auch dessen typische Verlaufsformen kenntlich zu machen. Hierfür ist innerhalb des Sonderforschungsbereich 580 der Universitäten Halle und Jena, aufbauend auf der Systemwechselforschung, welche die Demokratisierung realsozialistischer Systeme vergleichend untersucht, ein Phasenmodell entwickelt worden: Der Auflösung der alten Ordnung folgt der Umschlag (Transition) in neue Regimestrukturen. Diese Strukturen setzen sich im anschließenden Prozess der Transformation durch und gehen danach in die Konsolidierungsphase der Posttransformation über. Letzteres Entwicklungsstadium hat Ostdeutschland 20 Jahre nach der Einigung erkennbar erreicht.
Mit "Transition" wird also die Zeitspanne des Übertritts in die Demokratie bezeichnet. Dieser Übergang erfolgt häufig "zeitlich dramatisiert" (ebd., S. 75): Die Beseitigung der Institutionen und Insignien der alten Macht wird beschleunigt vorangetrieben. Mit Aktionen, die hohe Symbolkraft besitzen, werden Akte "schöpferischer Zerstörung" (Wollmann 1996) gezielt vorangetrieben. Beispiele hierfür sind die Montagsdemonstrationen im Wendeherbst 1989 der DDR und die Besetzung der Stasi-Zentrale in Ostberlin.
Im Laufe der folgenden Phase der "Transformation" kommt es zum kompletten Austausch oder zu einer inneren "Runderneuerung" grundlegender Strukturen und Normen, von Rechtsregeln und Personalkörpern ("Funktionseliten"), von Karrierewegen und Handlungsmustern in Staat, Wirtschaft und auch weiten Bereichen der Gesellschaft. In Ostdeutschland hat sich während dieser Transformationsphase der "dreifache Institutionentransfer" (Gerhard Lehmbruch) von West nach Ost – Verfassungs- und Gesetzesrecht, Fachleute, Finanzhilfen - voll ausgewirkt. In derselben Phase fanden auch erste Maßnahmen von "Reparaturgesetzgebung" statt: Einzelne aus der alten Bundesrepublik übernommene Gesetzesregelungen und Förderprogramme mussten (wie zum Beispiel bei der Wohnbauförderung) korrigiert bzw. nachjustiert werden, weil sie auf ostdeutsche Problem- und Bedarfslagen nicht passten.
In der dritten Phase, der der "Posttransformation", geht die von Grund auf erneuerte Ordnung zwar nicht in eine Ruhestellung über, sie erreicht aber eine neue Normallage: Probleme werden berechenbarer, zumal in ihren mutmaßlichen Folgen, und die Verfahren der Problemlösung laufen routinierter ab. Andererseits werden Illusionen und Hoffnungen zerstört. Und dort, wo der neuen Ordnung ein "Versagen" angelastet wird (etwa bei der Beseitigung der Arbeitslosigkeit oder der Bereitstellung öffentlicher Güter), baut sich Unzufriedenheit und Politik(er)verdrossenheit neu auf.
Politischer Systemwechsel. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Symptome der Endzeit des DDR-Regimes – schleichender Autoritäts- und Machtverfall hinter den Fassaden der Diktatur
Einem gebräuchlichen Analysekonzept zufolge, lässt sich eine rechtsstaatliche Demokratie, die den Namen verdient, als ein Gefüge von fünf "Teilregimen" beschreiben: demokratische Wahlen (A), politische Beteiligungsrechte (B), bürgerliche Freiheitsrechte (C), Machtkontrolle durch Gewaltenteilung (D) und eine an den Volkswillen rückgebundene "effektive Regierungsgewalt" (E) (Merkel 2004, S. 7). Eine funktionierende Demokratie ist in dieses Pentagon (Fünfeck) ihrer Teilregime, die sich wechselseitig stützen und absichern, gleichsam "eingebettet" (ebd., vgl. Abbildung "Eingebettete Demokratie").
An diesem Maßstab gemessen, ist der Diktaturcharakter des DDR-Systems offenkundig. Das Machtmonopol der SED war in Artikel 1 der DDR-Verfassung fixiert. Jedwede politische Opposition wurde unterdrückt. Im ideologisch uniformen "Parteistaat" (Thomas 1999, S. 177) kam staatlichen Stellen die Aufgabe zu, die Beschlüsse der SED umzusetzen. Dem diente das Prinzip der "doppelten Unterstellung": Organe des Staates "waren einerseits in die staatliche Leitungshierarchie eingebunden, andererseits den entsprechenden Parteileitungen untergeordnet" (ebd., S. 179). Die Volkswirtschaft der DDR war zentraler Planung und Leitung unterzogen. Bürgerrechte waren in der DDR-Verfassung zwar aufgeführt. Aber sie standen in Wirklichkeit nur auf dem Papier, denn gegen den "sozialistischen Staat" konnten sie nicht eingefordert werden, weil dieser Staat keine unabhängige Rechtsprechung kannte: "Im Konflikt mit dem Regime selbst oder seinen Interessen stand das Recht der DDR dem Bürger nicht zur Seite. Gegen Übergriffe der Staatsmacht, belastende Maßnahmen der Verwaltung oder staatsnahe Einrichtungen und Betriebe konnte sich der Einzelne nicht unter Berufung auf sein Recht wehren. Die Gerichtsverfahren selbst verwandelten sich in Instrumente der Disziplinierung, zur Abschreckung und Herrschaftsausübung durch eine Staatsmacht, die sich selber an das Recht nicht halten musste. Im Konflikt mit der Macht war das Recht – und damit der einzelne Bürger – ohnmächtig" (von Renesse 1994, S. 70).
Im Laufe des Sommer und Herbst 1989 wurde indes der schleichende Autoritäts- und Machtverfall der Staats- und Parteiführung der DDR, der sich hinter den Fassaden der Diktatur abzeichnete und beschleunigt Fahrt aufnahm, an den Auflösungserscheinungen in einzelnen staatstragenden Teilregimen sichtbar. Die Ausreisewelle, die nach Öffnung der ungarischen Westgrenze einsetzte, sowie die ebenfalls im September 1989 beginnenden Montags-Demonstrationen waren unübersehbare Symptome einer massenhaften Verweigerung politischer Loyalität. Bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 protestierten Bürgerrechtler erstmals öffentlich gegen Wahlfälschungen. Angestoßen von den Bürgerrechtsbewegungen, "bildete sich eine Gegenöffentlichkeit, die vielfach von der Kirche beschirmt wurde" (Krüger 2009, S. 11). In der letzten Monaten der DDR nahm der in der Bevölkerung wachsende Widerstand, so der Bürgerrechtler und Publizist Wolfgang Templin, "erneut den Charakter einer spontanen, gewaltlosen Massenbewegung an. Das in den Jahren zuvor entstandene Netz der unabhängigen und zunehmend oppositionellen kirchlichen und außerkirchlichen Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen wirkte initiativbildend und als Katalysator" (Templin 2010, S. 3). Auch der staatswirtschaftliche Bankrott der DDR ließ sich nun nicht länger verheimlichen. "Den Offenbarungseid leistete Gerhard Schürer, der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, nach Honeckers Sturz in einer geheimen Wirtschaftsanalyse für das SED-Politbüro am 30. Oktober 1989. Die Inlandsverschuldung war auf 123 Milliarden Mark angewachsen [...]. Die Arbeitsproduktivität war nicht zuletzt aufgrund vielfach verschlissener Anlagen und unzureichender Automatisierung im Vergleich zur Bundesrepublik je Beschäftigten auf 40 Prozent [...] gesunken. Die Auslandsverschuldung war 1989 auf 49 Milliarden DM angewachsen" (Scheer/Ragnitz 2010, S. 53).
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