Arbeitsmarktverwaltung im Ost-West-Vergleich
Arbeitslosigkeit war von Anfang an ein fester Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Anders in der DDR: Offiziell gab es hier keine Arbeitslosigkeit. Das Recht auf Arbeit war seit 1949 in der Verfassung verankert.
Die hohe Arbeitslosigkeit vor allem in Ostdeutschland gehört zu den politisch brisantesten Themen der vergangenen zwei Jahrzehnte. (© AP)Fakten
Die Arbeitsmarktverwaltung hat einen schlechten Ruf. In öffentlichen Debatten werden die Bundesagentur für Arbeit und ihre lokalen Einheiten für die Misere am deutschen Arbeitsmarkt wiederholt mitverantwortlich gemacht. Regelmäßig fordern Politiker fast aller Parteien eine Reform der Arbeitsmarktverwaltung und ihrer Instrumente. Dabei gerät häufig aus dem Blick, dass sich die Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung in den vergangenen beiden Jahrzehnten tatsächlich nachhaltig gewandelt haben, und zwar sowohl in den ostdeutschen als auch in den westdeutschen Bundesländern. Nachdem im Gefolge des einigungsbedingten Institutionentransfers das westdeutsche Modell zunächst auf Ostdeutschland übertragen worden war, stellen die nach 2000 eingeleiteten arbeitsmarktpolitischen Reformen eine radikale Zäsur in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktverwaltung dar. Um diese Vorgänge zu verstehen, sind zunächst die Entwicklungen in der Nachkriegszeit in den Blick zu nehmen.
1. Arbeitsmarktverwaltung in der DDR - Entwicklungsphasen
Offiziell gab es in der DDR keine Arbeitslosigkeit. Das Recht auf Arbeit war seit 1949 in der Verfassung verankert. Die Arbeitslosenversicherung hatte, obwohl erst 1977 abgeschafft, keine große Bedeutung für die staatliche Arbeitsmarktpolitik. Statistische Angaben über das Ausmaß staatlicher Unterstützung für Arbeitslose in der DDR liegen nicht vor (Schmuhl 2003). Faktisch nahmen die Betreuung von Ar-beitslosen und die staatliche Steuerung arbeitsmarktpolitischer Leistungen und Programme keinen großen Raum in der Tätigkeit der Arbeitsmarktverwaltung der DDR ein. Ihre Hauptaufgabe lag vielmehr in der "Arbeitskraftlenkung" im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspläne. Der betriebliche Bedarf an Arbeitskräften musste entsprechend den zentral festgelegten Planvorgaben befriedigt werden.
In der Geschichte der DDR lassen sich drei Phasen arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen identifizieren. Jede dieser Phasen war mit spezifischen Folgen für die staatliche Arbeitsmarktverwaltung verbunden.
Erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Für die erste Phase, die bis zum Mauerbau 1961 währte, war vor allem ein Mangel an Arbeitskräften prägend. Durch Massenabwanderungen in die Westzonen bzw. die Bundesrepublik verringerte sich die Erwerbsbevölkerung der DDR merklich. Jährlich verließen ca. 300.000 Menschen das Land (Mehlis 2006). Das führte zwar einerseits dazu, dass die Nachkriegsarbeitslosigkeit in den 1950er Jahren schnell abgebaut wurde, brachte aber andererseits eine Verknappung der Arbeitskräfte mit sich.
Aus dem chronischen Arbeitskräftemangel machte die Staats- und Parteiführung der DDR eine Tugend, was sich in der Verfassungsgarantie eines Rechts auf Arbeit widerspiegelte. Um dem wachsenden Arbeitskräftemangel zu begegnen und die Produktivität zu steigern, wurden einerseits bei den Stadt- und Kreisverwaltungen besondere Abteilungen für Berufsausbildung und Nachwuchslenkung eingerichtet. Andererseits wurden die Ämter für Arbeit und Sozialfürsorge aufgelöst. Die Unterstützung der Arbeitslosen und Kurzarbeiter wurde den Dienststellen der Sozialversicherung übertragen, die bei den Räten der Stadt- und Landkreise angesiedelt waren. Die geschaffenen Abteilungen wurden angewiesen, alle Ar-beitskräfte zu erfassen. Gemäß dem Leitbild der planwirtschaftlichen Steuerung sollte es Arbeitslosigkeit nicht geben. Tatsächlich verschwand sie auf Grund des Bevölkerungsschwunds, der Struktur-schwäche und des staatlichen Drucks (Schmuhl 2003) in der Folgezeit aus den Statistiken der DDR. Im internationalen Vergleich wies die DDR eine ungewöhnlich hohe Erwerbsquote, insbesondere auch für Frauen auf. Bereits 1960 lag die weibliche Erwerbsquote in der DDR mit 52,5% etwas höher als in der BRD (49%) und war bis 1989 auf 78,1% deutlich stärker gestiegen als in der BRD (55,5%). (Gottschall 1989:18, Maier 1993b)
Die zweite Phase arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen setzte mit dem Bau der Mauer im August 1961 ein. Mit einem breiten Spektrum arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Berufsberatung, ökonomische Anreize, moralische Appelle) sollte die Effizienz der überbetrieblichen Lenkung der Arbeitskräfte gesteigert werden, um in dieser Phase der "extensiven Industrialisierung" den Arbeitskräftebedarf zu decken. In diese Phase fiel auch die Verankerung der Pflicht auf Arbeit in der Verfassung der DDR (1968). Arbeitsverweigerung wurde seitdem strafrechtlich verfolgt. In den 1960er Jahren kam es im Rahmen der Neuen Ökonomischen Politik (NEP) zu einer Dezentralisierung der Wirtschaftsplanung. Die Planvorgaben wurden reduziert und vor allem flexibilisiert, um die materiellen Interessen der Arbeitnehmer stärker zu berücksichtigen. Dadurch vergrößerte sich auch der Spielraum der Betriebe, ihren Arbeitskräftebedarf durch Eigeninitiative zu decken.
Bis Ende der 1970er Jahre war die Arbeitsmarktverwaltung der DDR bei der Mobilisierung der Arbeitskraftreserven erfolgreich. Erst dann wurden, ähnlich wie in der Bundesrepublik, verstärkt ausländische Arbeitskräfte eingesetzt, um den wachsenden Bedarf zu befriedigen. Die Arbeitsproduktivität der DDR war im internationalen Vergleich gering. Um sie zu erhöhen, sollten der wirtschaftliche Strukturwandel vorangetrieben und Rationalisierungsmaßnahmen beschleunigt werden. Auch die Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung wurden auf die veränderten arbeitsmarktpolitischen Anforderungen eingestellt.
In dieser dritten Phase, die ab 1973 datiert wird, gingen die im Zuge der Re-Zentralisierung der DDR-Ökonomie 1961 geschaffenen Ämtern für Arbeit und Berufsberatung auf der Bezirksebene in Ämter für Arbeit und Löhne über. Sie waren sowohl den Räten der Bezirke als auch dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne nachgeordnet, während sie ihrerseits die bei den Räten der Kreise eingerichteten Ämter für Arbeit anzuleiten hatten. Insgesamt wurden 227 Ämter für Arbeit und Löhne bei den Räten der Städte und Kreise und 15 Ämter für Arbeit und Löhne bei den Räten der Bezirke gezählt (Schmuhl 2003). Als sich Ende der 1970er Jahre zunehmende Schwierigkeiten bei der Planung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens abzeichneten, wurden die neu gegründeten Arbeitsämter 1979 mit erweiterten Kontroll- und Vermittlungsbefugnissen ausgestattet (Grünert 1997).
2. Arbeitsmarktverwaltung in der Bundesrepublik - Entwicklungsetappen
Langzeitbezug von SGB-II-Leistungen. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Im Unterschied zur DDR stellte Arbeitslosigkeit von Anfang an einen festen Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. Vollbeschäftigung wurde im "rheinischen Kapitalismus" nur in einigen wenigen Jahren innerhalb der 1960er Dekade erreicht. Folgerichtig gehören die Absicherung der Arbeitslosen über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) und die Arbeitsvermittlung zu den Kernaufgaben der westdeutschen Arbeitsmarktverwaltung. Hinzu kamen Berufsberatung und die Förderung beruflicher Bildung, die Administration des Kurzarbeiter- und des Konkursausfallgeldes und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe (letztere zeitlich unbegrenzt nach einem Jahr Arbeitslosigkeit) wurden aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Die Arbeitslosenhilfe hingegen war steuerfinanziert und in der Bemessungsgrundlage dem vorherigen Lohnniveau angepasst.
Ähnlich wie in der DDR veränderten sich im Laufe der Zeit auch in der alten Bundesrepublik die Inhalte der Arbeitsmarktpolitik und die Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung. Nachdem die Nachkriegsarbeitslosigkeit in den 1950er Jahren bewältigt war, stellten Vollbeschäftigung und das schrumpfende einheimische Arbeitskräftepotenzial die Arbeitsmarktverwaltung vor neue Herausforderungen (Schmuhl 2003). Die Erkenntnis, weniger eine Arbeitskraft und Arbeitslosigkeit verwaltende Einheit zu sein, sondern vielmehr eine gestaltende Arbeitsmarktpolitik zu verfolgen, fand ihren Ausdruck 1969 im Arbeitsförderungsgesetz (AFG). Wichtigste Instrumente dieser aktiven, im Sinne einer vorausschauenden, vorbeugenden und gestaltend eingreifenden Arbeitsmarktpolitik waren: Förderung der beruflichen Weiterbildung, subventionierte Beschäftigung (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und Mobilitätsförderung (Bezahlung von Fahrt-, Umzugskosten etc.). Zudem wurde der wachsende Arbeitskräftebedarf durch das Anwerben ausländischer Arbeitskräfte gedeckt. Außerdem wurde nun Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik nicht mehr nur als Sozialpolitik, sondern auch im Kontext der Wirtschaftspolitik gesehen. Der Kurswechsel wurde auch deutlich in der Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" in "Bundesanstalt für Arbeit".
weitere Inhalte:
- Arbeitslosigkeit nach Ländern
- Arbeitsmarktpolitik
- Bevölkerung mit Migrationshintergrund II
- Deutschland - (K)ein Freizeitvolk
- Einleitung
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt
- Förderung der Teilhabechancen am ersten Arbeitsmarkt
- Förderung des zweiten Arbeitsmarktes
- Jobnomaden – Wunschsubjekte der Wirtschaft
- Öffentliche und private Arbeitsvermittlung: historische Entwicklung
Dossier
Deutsche Teilung - Deutsche Einheit
13. August 1961: In den frühen Morgenstunden beginnt der Bau der Mauer. Die Teilung bekommt eine konkrete Gestalt. Mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall ist Deutschland in vielem noch immer ein Land mit zwei Gesellschaften. Weiter...
Online-Angebot
Chronik der Mauer
1961 bis 1990: Die Chronik zeichnet die gesamte Geschichte der Mauer nach, in Text, Bild, Film, Ton, Dokumenten und Interviews mit Zeitzeugen. Weiter...



