Kinder- und Jugendhilfe vor und nach dem Systemwechsel
Kinder- und Jugendhilfe galt in der DDR als "Schönheitsfehler des Sozialismus". Im Vordergrund standen daher korrigierende Einflussnahme und Umerziehung zur sozialistischen Persönlichkeit.
Nicht alle regionalen Unterschiede der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich mit dem jahrzehntelangen Systemunterschied Ost-West erklären. (© AP)1. Unterschiedliche Ausgangslagen vor 1990 und ein gemeinsames Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe ab 1990
Regionale Klientenhäufigkeit. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)In der DDR war die Situation der Kinder- und Jugendhilfe anders. Eberhard Mannschatz, der akademische Fachvertreter der Jugendhilfe der DDR, beschreibt dies so: "Die Jugendhilfe wurde auf Jugendbetreuung im Sinne von Jugendfürsorge und Jugendschutz eingeschrumpft und der Volksbildung (Schulpolitik) zugeordnet" (Mannschatz 1994, S. 33). Ursächlich für diese Linie sei gewesen, dass die Jugendhilfe in der DDR als "Schönheitsfehler des Sozialismus" angesehen wurde; demzufolge würden mit dem weiteren Ausbau des Sozialismus die Anlässe für Jugendhilfe von alleine verschwinden. Etwaige Versuche, Ansprüche an Fachlichkeit in der Sozialarbeit durchzusetzen, fanden folglich keinen offiziellen Rückhalt. Stattdessen entwickelte sich die Jugendhilfe in dieser Nische des realsozialistischen Systems zu einer primär nicht-fachlichen Tätigkeit. Diese mündete überwiegend in eine Heimunterbringung, die die Durchsetzung des Kontrollauftrags der Jugendhilfe zu garantieren schien.
Ein Vergleich der gesetzlichen Vorschriften, die vor 1990 galten, verdeutlicht die unterschiedliche Ausgangssituation in Ost und West. Das bundesdeutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1962 beginnt mit dem Recht des Kindes und setzt vor den staatlichen Eingriff das Erziehungsrecht der Familie und die Möglichkeit freiwilliger Hilfe (durch private Wohlfahrtspflege). Die Jugendhilfeverordnung der DDR (JHVO) von 1965 ist Ausdruck eines politischen Systems, das auf korrigierende Einflussnahme und Umerziehung zur sozialistischen Persönlichkeit hin abzielt:
JWG der Bundesrepublik Deutschland (Textauszug) §1 JWG
- Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.
- Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Gegen den Willen des Erziehungsberechtigten ist ein Eingreifen nur zulässig, wenn ein Gesetz es erlaubt.
- Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt unbeschadet der Mitarbeiter freiwilliger Tätigkeit, öffentliche Jugendhilfe ein.
- Die Jugendhilfe umfasst die rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen. Die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche.
2. Jenseits der Ost-West-Differenz I: Regional unterschiedliche Klientenzahlen
Die Zahlen der auftretenden Fälle in der Kinder- und Jugendhilfe hängen mit den sozialen Ressourcen einer Region, d.h. dem Grad bzw. der Fähigkeit zu sozialem Engagement und Selbsthilfe, zusammen. Typische Unterschiede in der Ressourcenausstattung bilden sich ab, wenn man auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR eine Nord- und eine Südhälfte unterscheidet. Dadurch werden sowohl Ost-West-Vergleiche als auch Nord-Süd-Vergleiche möglich. Dabei zeigt sich, dass die Fallzahlen aus der südöstlichen Region viel näher bei denen des regionalen Pendants im westdeutschen Süden liegen als bei denen der anderen ehemaligen DDR-Region im Nordosten. Dies macht anschaulich, wie die Nachwirkungen der Zeit der Systemdifferenz von 1945 bis 1990 durch ältere regionale Unterschiede überlagert werden. Nachwirkende jüngere Systemunterschiede treten nur im Vergleich der beiden norddeutschen Regionen in Ost und West zutage. Im Vergleich der südostdeutschen Region mit der südwestdeutschen zeigt sich eine solche Differenz jedoch nicht. Um das zu erklären, müssen zusätzlich auch die Eingriffsformen der regionalen Jugendhilfe betrachtet werden. Denn die unterschiedlich eingreifende regionale Jugendhilfe beeinflusst die Klientenzahl ebenfalls.
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