Politisch Verfolgte – verdrängte DDR-Vergangenheit?
Inhaftierung, Zwangsumsiedlung, seelische und körperliche Gewalt: Die DDR-Diktatur schöpfte die ganze Bandbreite repressiver Maßnahmen aus. Auch heute ist das Schicksal der Verfolgten nur wenigen bewusst. Über den schwierigen Weg zu einer Kultur der Erinnerung.
Fotoraum des ehemaligen Stasi-Gefängnisses Berlin-Hohenschönhausen, das von 1951 bis 1989 als zentrale Untersuchungshaftanstalt für politische Staatsfeinde der DDR genutzt wurde. (© AP)Auch 20 Jahre nach dem Ende der realsozialistischen Diktatur muss sich die gesamtdeutsche Gesellschaft in vielfacher Hinsicht damit beschäftigen, wie mit dem Erbe der untergegangenen DDR umgegangen werden soll. Dieses Erbe wirkt nicht nur in Gestalt der materiellen und seelischen Folgen des tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs nach. Vielmehr gehört hierzu auch das Vermächtnis derer, die sich dem SED-Regime aus politischen Motiven aktiv widersetzt haben und dafür unterdrückt und verfolgt worden sind. Die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer der Diktatur ist eine moralische Bringschuld des demokratischen und sozialen Rechtsstaates des geeinten Deutschlands.
Das diktatorische Regime der DDR hatte die ganze Bandbreite repressiver Maßnahmen ausgeschöpft, die Unrechtsstaaten zur Sicherung ihrer Herrschaft ersinnen. Mit oft menschenverachtenden Mitteln sollten innenpolitische Gegner und Kritiker zum Aufgeben bzw. in die Isolation gezwungen werden. Die Opfer dieser Repression, d.h. von Inhaftierung, Zwangsumsiedlung oder beruflicher Benachteiligung und ähnlicher Maßnahmen der Verfolgung, sind von den Folgen der Anwendung psychischer und physischer Gewalt größtenteils bis heute gezeichnet. Dennoch ist über ihr Schicksal nach dem Ende der DDR im nunmehr vereinigten Deutschland wenig bekannt. Insbesondere ihre rechtliche, soziale und gesundheitliche Situation ist nach wie vor nicht ausreichend erforscht.
Zufriedenheit mit dem eigenen Gesundheitszustand. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Auch die materielle bzw. finanzielle heutige Situation einstiger Kritiker und Gegner des SED-Regimes – hier insbesondere die der jüngeren Verfolgten – ist oftmals schlechter als diejenige der Mehrheit der Bevölkerung, die sich mit dem "Sozialismus in den Farben der DDR" besser arrangieren konnte. Bezogen auf das Haushaltseinkommen sind geringe Einkommen bis 1.000 Euro viel verbreiteter als unter der Thüringer Gesamtbevölkerung: Während 46,2 Prozent der jüngeren Antragsteller auf Rehabilitierung und Entschädigung (Alter: 40 bis 59 Jahre) mit einem monatliche Haushaltseinkommen von bis zu 1.000 Euro auskommen müssen, ist hier die Quote unter der gleichaltrigen Thüringer Bevölkerung mit 21,8 Prozent vergleichsweise nicht einmal halb so hoch. Zum moralischen Ärgernis wird die Schlechterstellung der Opfer zudem dort, wo tätige Helfer und geschmeidige Mitläufer des vormaligen Regimes heute vergleichsweise komfortable Altersbezüge legal genießen bzw. Seite 4 gerichtlich erstritten haben (z. B. BVerfG, 1 BvL 3/98 vom 23.6.2004, Absatz-Nr. (1 - 85)).
Haushaltseinkommen der Antragsteller auf Rehabilitierung. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Die Bundesrepublik hat nach der Wiedervereinigung relativ zeitig damit begonnen, den Weg für die rechtliche Bereinigung der Folgen des DDR-Unrechts, die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer bzw. Betroffenen zu ebnen. So wurden bis zum 1. Juli 1994 in zwei Gesetzeswerken zur Bereinigung des SED-Unrechts insgesamt drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, mit dem Ziel der strafrechtlichen (StrRehaG), verwaltungsrechtlichen (VwRehaG) und beruflichen (BerRehaG) Wiedergutmachung. Bis zum 31. Juli 2007 ergingen beispielsweise im Freistaat Thüringen 41.884 Bescheide, wobei vor allem die Haftopfer fast durchweg rehabilitiert worden sind. Dies schließt jedoch die Anerkennung gesundheitlicher Haftfolgeschäden nicht mit ein. Hier und an anderer Stelle (z. B. Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids von Zwangsadoptierten, Heimkindern und Zwangsumgesiedelten) sind in Zukunft weitere Verbesserungen und Erleichterungen zu diskutieren. Seit 27. August 2007 ist zudem die in der Öffentlichkeit als "Opferrente" diskutierte "Besondere Zuwendung für Haftopfer" (§ 17a StrRehaG) in Kraft, derzufolge Geschädigte 250 Euro monatlich beantragen können.
Anspruch auf Wiedergutmachung? Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)weitere Inhalte:
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