Erste Tagung des Parlamentarischen rates in Bonn.

Rechts- und Sozialstaat

1.9.2008
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Das Grundgesetz schreibt daher sowohl den Schutz jedes einzelnen Staatsbürgers wie auch das "Wohl aller" als Ziele der Politik vor.

Rechts- und SozialstaatRechts- und Sozialstaat

Dossier-Texte zu Rechtsstaat und Sozialstaat:



Horst Pötzsch: Bewahrer des Grundgesetzes

Michael Reissenberger: Karlsruher "Politik"

Michael F. Feldkamp: Zentrale Inhalte des Grundgesetzes

Christoph Gusy: Das Grundgesetz im Wandel der Zeit


 

Grundgesetz

Artikel 1, Satz 1, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am Landgericht Frankfurt am Main.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt. Weiter...