Gesetzgebungskompetenz
1.9.2008
Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht des Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund diese Befugnis erteilt. Daraus resultiert ein Nebeneinander von ausschließlicher Gesetzgebung des Bundes und konkurrierender Gesetzgebung.
Dossier-Texte zur Gesetzgebungskompetenz:
Horst Pötzsch: Bewahrer des Grundgesetzes
Michael F. Feldkamp: Zentrale Inhalte des Grundgesetzes
Christoph Gusy: Das Grundgesetz im Wandel der Zeit
Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt. Weiter...


