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Das Ende der "Ära Adenauer"

Peter Borowsky

/ 22 Minuten zu lesen

Innenpolitische Krisen, "Spiegel"-Affäre, Vergangenheitsbewältigung: Das Ende der "Ära Adenauer" zeichnete sich schon lange vor Adenauers eigentlichem Rücktritt ab.

25. Januar 1966: Beginn der Anhörung vor dem Bundesverfassugsgericht in Karlsruhe zur Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" gegen die Maßnahmen der Bundesanwaltschaft. Rechts im Bild: Rudolf Augstein. (© AP)

Einleitung

Am 15. Oktober 1963 trat Bundeskanzler Konrad Adenauer im Alter von 87 Jahren von seinem Amt zurück. Vierzehn Jahre hatte er die Bundesrepublik Deutschland regiert - länger, als die Weimarer Republik, die in dieser Zeit dreizehn Kanzler verbraucht hatte, überhaupt existierte. Unter Adenauer hatte die Bundesrepublik eine politische Stabilität gewonnen, die der ersten deutschen Republik versagt geblieben war, und die freiheitlich-demokratische Grundordnung hatte sich auch im Bewußtsein der Deutschen weitgehend etabliert. Konrad Adenauer hatte die Bundesrepublik aus dem Besatzungsstatut in die Souveränität geführt und erfolgreich ihre Integration in das westliche Verteidigungssystem und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft betrieben. In seine Regierungszeit fielen der wirtschaftliche Wiederaufbau und das sogenannte Wirtschaftswunder. Auch wenn Adenauer das Ziel der deutschen Wiedervereinigung nicht erreichte und seine Art zu regieren vor allem gegen Ende vielfach auf Kritik stieß, haben die Wählerinnen und Wähler seine Politik immer wieder bestätigt.

Am 16. Oktober 1963 wählte der Deutsche Bundestag den langjährigen Wirtschaftsminister und "Vater des Wirtschaftswunders" Ludwig Erhard zu Adenauers Nachfolger. Dieser Regierungswechsel wurde von den Zeitgenossen als Ende eines Zeitabschnitts begriffen. Das Ende der "Ära Adenauer" zeichnete sich allerdings schon früher ab; und das Verhalten des greisen Bundeskanzlers trug nicht unwesentlich dazu bei, daß sein Ansehen und seine Autorität in der eigenen Partei, im Parlament und in der Öffentlichkeit langsam sanken. Deutlich wurde dies zum ersten Mal in der sogenannten "Präsidentschaftskrise" 1959.

Innenpolitische Krisen

Als im Sommer 1959 die zweite Amtszeit von Bundespräsident Theodor Heuss ablief, schlug Adenauer zunächst Ludwig Erhard als Nachfolger vor. In der Öffentlichkeit wurde sofort der Verdacht laut, daß Adenauer den populären Wirtschaftsminister in das machtlose Repräsentationsamt "fortloben" wollte, damit Erhard nicht mehr als Kanzlernachfolger in Betracht käme. Erhard lehnte ab, und daraufhin meldete Adenauer zur allgemeinen Überraschung selbst am 7. April 1959 seine Kandidatur für das Präsidentenamt an. Er hatte offenkundig die Absicht, als Bundespräsident die Politik seines Nachfolgers zu kontrollieren. Als Adenauer jedoch einsah, wie begrenzt die Möglichkeiten des Bundespräsidenten sind, in politische Entscheidungen einzugreifen, und als sich herausstellte, daß die CDU/CSU-Fraktion trotz Adenauers Bedenken an Ludwig Erhard als Kanzlerkandidaten festhalten würde, zog er am 5. Juni 1959 seine Kandidatur wieder zurück und überredete Landwirtschaftsminister Heinrich Lübke, sich der Wahl zu stellen. Lübke wurde daraufhin am 1. Juli 1959 von der Bundesversammlung in Berlin zum Bundespräsidenten gewählt und blieb nach seiner Wiederwahl 1964 bis 1969 im Amt. Adenauer machte in der "Präsidentschaftskrise" zeitweise einen unsicheren Eindruck. Andererseits stieß die Unbedenklichkeit, mit der er das höchste Staatsamt für seine personalpolitischen Zwecke hatte benutzen wollen, nicht nur bei seinen Kritikern, sondern auch in der eigenen Partei auf Unverständnis und Ablehnung.

Fernsehstreit

Weiteren Schaden erlitt Adenauers Ansehen im sogenannten Fernsehstreit. In den fünfziger Jahren gab es in der Bundesrepublik nur ein Fernsehprogramm, das von der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ausgestrahlt wurde. Immer wieder bemühte sich Adenauer, ein zweites Fernsehprogramm zu schaffen, das allerdings unter Einfluß und Aufsicht der Bundesregierung stehen sollte. Dies ließ sich aber nur im Einvernehmen mit den Ländern regeln, da deren Kulturhoheit durch das Fernsehen berührt wurde.

Monatelange Verhandlungen über die Einrichtung eines zweiten Fernsehprogramms führten am 15. Juli 1960 zu einem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den CDU/CSU-regierten Ländern, das die Gründung einer privatrechtlich organisierten "Deutschland-Fernsehen GmbH" vorsah. Adenauer war mit der Vereinbarung nicht zufrieden, denn im Aufsichtsrat der geplanten Gesellschaft hätte der Bund nur fünf von fünfzehn Sitzen gehabt. Er versuchte daher, die Länder zu überrumpeln, indem er und Bundesfinanzminister Fritz Schäffer als "Treuhänder" für die zu spät eingeladenen Länder am 25. Juli 1960 den Gesellschaftervertrag unterzeichneten und die Länder aufforderten, Anteile zu übernehmen. Als diese ablehnten, gab Schäffer ihre Anteile an die Bundesregierung zurück. Diese besaß damit eine von ihr allein beherrschte privatrechtliche Fernsehgesellschaft. Die SPD-regierten Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Am 28. Februar 1961 erklärte das Gericht die Gründung der "Deutschland-Fernsehen GmbH" für verfassungswidrig (sogenanntes Fernsehurteil). Eine allein von der Bundesregierung beherrschte Fernsehanstalt gefährde die Freiheit der öffentlichen Meinungsbildung und verstoße gegen die föderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland, denn die Sicherung der Rundfunkfreiheit sei ausschließlich Sache der Länder, verkündete das Gericht.

Das Urteil war ein Meilenstein des deutschen Rundfunkrechts, ein Sieg für den Föderalismus, ein Faustpfand der Meinungsfreiheit und eine empfindliche Niederlage für Adenauer. Es beschleunigte aber auch die Entscheidung für ein zweites Fernsehprogramm: Am 6. Juni 1961 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Länder in Stuttgart den Staatsvertrag über die Errichtung des "Zweiten Deutschen Fernsehens" (ZDF), einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz in Mainz. Das ZDF nahm seine Sendungen am 1. April 1963 auf.

Der Bau der Mauer am 13. August 1961 fiel in die heiße Phase des Wahlkampfes zu den Bundestagswahlen am 17. September 1961. Adenauers Reaktion auf den Mauerbau fiel zurückhaltend aus. Er besuchte West-Berlin erst eine Woche nach dem Mauerbau und setzte in seinem Wahlkampf auch persönliche Angriffe gegen den Regierenden Bürgermeister von Berlin und Spitzenkandidaten der SPD, Willy Brandt, fort.

Aus der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag am 17. September 1961 gingen CDU und CSU mit 45,3 Prozent der Zweitstimmen als Siegerinnen hervor. Sie hatten allerdings ihre absolute Mehrheit verloren und waren daher auf ein Bündnis mit der FDP (12,8 Prozent) angewiesen. Die FDP-Führung wiederum hatte sich im Wahlkampf eindeutig gegen eine vierte Amtszeit Adenauers ausgesprochen. In den Koalitionsverhandlungen erklärte sich die FDP schließlich zu einer Koalition mit der CDU/CSU unter Adenauers Führung bereit, wenn dessen Amtszeit befristet würde. Adenauer stimmte zu, ohne ein Datum zu nennen.

"Spiegel"-Affäre

Januar 1966: Beginn der Anhörung vor dem Bundesverfassugsgericht in Karlsruhe zur Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" gegen die Maßnahmen der Bundesanwaltschaft. Rechts im Bild: Rudolf Augstein. (© AP)

Die auch als "Spiegel"-Affäre bekannte Episode war in Wirklichkeit eine Strauß-Affäre. Franz-Josef Strauß hatte sich seit seiner Ernennung zum Verteidigungsminister 1956 immer wieder energisch für das Konzept der "massiven Abschreckung" und für eine Bewaffnung der Bundeswehr mit taktischen Atomwaffen eingesetzt. Dazu gehörte auch der Plan, daß die NATO im Falle "als sicher erkannter" sowjetischer Angriffsabsichten diesen mit einem vorbeugenden Schlag ("preemptive strike") zuvorkommen sollte. Strauß hielt an diesem Konzept auch fest, als die US-Regierung unter John F. Kennedy 1961 zur Verteidigungskonzeption der flexiblen Reaktion ("flexible response") überging. Diese Strategie sollte im Konfliktfall den Einsatz von Atomwaffen möglichst lange aufschieben, um Zeit für Verhandlungen zu gewinnen.

Die beiden unterschiedlichen Verteidigungskonzepte wurden in der deutschen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die schärfsten Kritiker von Strauß saßen in der "Spiegel"-Redaktion in Hamburg. Der "Spiegel" lehnte nicht nur die Verteidigungskonzeption von Franz-Josef Strauß ab, er griff ihn auch politisch-persönlich an, indem er über vermeintliche und tatsächliche Unregelmäßigkeiten und Affären berichtete, in die Strauß oder Verwandte und Freunde von ihm verwickelt waren.

Am 10. Oktober 1962 analysierte ein "Spiegel"-Artikel unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" das NATO-Stabsmanöver "Fallex 61". Er kam zu dem Schluß, daß die Verteidigung der Bundesrepublik im Falle eines Angriffs des Warschauer Pakts keineswegs gesichert sei und daß das Konzept des vorbeugenden Schlages den Frieden eher gefährdete als sicherte.

In der Nacht vom 26. zum 27. Oktober 1962, achtzehn Tage nach dem Erscheinen des Artikels, wurden die Redaktionsräume des "Spiegel" in Hamburg, die "Spiegel"-Redaktion in Bonn und mehrere Privatwohnungen im Hamburg von Beamten des Bundeskriminalamtes und der Hamburger Polizei durchsucht. Der "Spiegel"-Herausgeber Rudolf Augstein, der Verlagsdirektor und mehrere leitende Redakteure wurden verhaftet. Angeordnet hatte diese Maßnahmen die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, nachdem ein von ihr angefordertes Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums am 19. Oktober zu dem Ergebnis gekommen war, daß der "Spiegel"-Artikel "Bedingt abwehrbereit" geheimzuhaltende Tatsachen veröffentlicht habe, die er durch Verrat von Angehörigen des Bundesverteidigungsministeriums erhalten habe. Die Begründungen für die Haftbefehle lauteten auf Tatverdacht des Landesverrats, der landesverräterischen Fälschung und der aktiven Bestechung.

Der eigentlich zuständige Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger (FDP) wurde ebenso wie der Hamburger Innensenator Helmut Schmidt (SPD) gar nicht oder erst verspätet informiert. Die Verhaftung des Artikelschreibers Conrad Ahlers während seines Urlaubs in Spanien hatte - wie sich später herausstellte - Verteidigungsminister Strauß unter Umgehung des Auswärtigen Amtes über den Militärattaché an der deutschen Botschaft in Madrid veranlaßt, auch wenn er noch am 7. und 8. November versichert hatte, er habe mit der Sache "im wahrsten Sinne des Wortes nichts zu tun".

Die Durchsuchung und die Verhaftungen sowie die bis zum 26. November dauernde Besetzung der "Spiegel"-Redaktion durch die Polizei wurden von führenden CDU/ CSU-Politikern mit dem Landesverratsvorwurf gerechtfertigt. Konrad Adenauer sprach am 7. November in einer erregten Debatte vor dem Deutschen Bundestag von einem "Abgrund von Landesverrat", der sich hier aufgetan habe.

Das Vorgehen gegen den "Spiegel" nährte für viele Beobachter den Verdacht, daß der dehnbare Begriff des "Staatsgeheimnisses" benutzt werden sollte, um ein regierungskritisches Nachrichtenmagazin einzuschüchtern und in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Doch Redaktionen anderer Zeitungen und Zeitschriften unterstützten die "Spiegel"-Redakteure bei der Vorbereitung und Herstellung des nächsten Heftes. Schon am Tage nach der Besetzung der "Spiegel"-Redaktion protestierten Schriftstellerinnen und Schriftsteller der "Gruppe 47", ihnen folgten Proteste von Künstlern, Geistlichen und Hochschullehrern. Massenkundgebungen von Studierenden und Gewerkschaften schlossen sich an. Der Protest richtete sich gegen die Bundesregierung wegen ihrer vermeintlich massiven Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit.

Die "Spiegel"-Affäre führte zu einer Regierungskrise: Die FDP-Fraktion forderte wie die SPD den Rücktritt von Verteidigungsminister Strauß und zog ihre fünf Minister aus der Regierung zurück. Bundeskanzler Konrad Adenauer bildete am 14. Dezember ein neues Kabinett, dem Strauß nicht mehr angehörte, und kündigte seinen Rücktritt für den Herbst 1963 an. Darüber hinaus hatte die "Spiegel"-Krise weitreichende Folgen für die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland: Spontan hatten sich Menschen unterschiedlicher politischer Richtungen zusammengetan, um gegen die vermeintliche Verletzung von Grundrechten zu protestieren. Und erstmals war aus der Krise nicht die Staatsmacht, sondern die Öffentlichkeit als Siegerin hervorgegangen. Im August 1966 wies allerdings das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" gegen die Haft- und Durchsuchungsbefehle zurück: Militärische Geheimhaltung im Interesse der Staatssicherheit und die Pressefreiheit seien einander zugeordnet. Im Konfliktfalle seien die Gefahren, die der Sicherheit des Landes aus der Veröffentlichung erwachsen könnten, gegen das Bedürfnis der Bevölkerung, über wichtige Vorgänge auch auf dem Gebiet der Verteidigungspolitik unterrichtet zu werden, abzuwägen. Dabei konnte jedoch nicht festgestellt werden, daß seitens der öffentlichen Gewalt verfassungswidrig vorgegangen worden wäre.

Schatten der Geschichte

Ludwig Erhard sagte am 10. November 1965 in der Regierungserklärung nach seiner Wiederwahl: "Alle Generationen unseres Volkes tragen zwar an den Folgen einer im deutschen Namen von 1933 bis 1945 geübten Politik. Die Bezugspunkte in der Arbeit des 5. Deutschen Bundestages und der Politik der Bundesregierung dürfen dennoch nicht mehr der Krieg und die Nachkriegszeit sein. Sie liegen nicht hinter uns, sondern vor uns. Die Nachkriegszeit ist zu Ende".

Erhards Hinweis auf den Krieg wurde von manchen Kritikern als Versuch gewertet, einen Schlußstrich unter die Vergangenheit zu ziehen - und das zu einem Zeitpunkt, als die Diskussion über die nationalsozialistische Vergangenheit einen Höhepunkt erreicht hatte. Diese Diskussion wurde 1958 durch den Ulmer "Einsatzgruppenprozeß" gegen Verantwortliche der an der Ermordung einer sehr großen Zahl von Juden beteiligten Kommandos und 1959 durch eine Welle von antisemitischen Schmierereien ausgelöst.

Zur Folge hatte sie die Einrichtung der "Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen" in Ludwigsburg. Die Ludwigsburger Zentralstelle sollte Verbrechen "gegenüber Zivilpersonen außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen, insbesondere bei der Tätigkeit der sogenannten Einsatzkommandos" der SS und "in Konzentrationslagern und ähnlichen Lagern" systematisch aufklären und alle Ermittlungsverfahren zusammenführen (siehe dazu auch "Informationen zur politischen Bildung" Nr. 256 zum Thema "Deutschland in den fünfziger Jahren", Seite 23).

Die Debatte erhielt neue Impulse durch den Prozeß gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, der 1961 in Jerusalem vor Gericht stand und als einer der Hauptverantwortlichen für die Ermordung von mehr als fünf Millionen Juden schließlich zum Tode verurteilt wurde.

Auschwitz-Prozess

Diese Diskussion erreichte eine neue Dimension, als am 20. Dezember 1963 in Frankfurt/Main der Prozeß gegen zwanzig ehemalige Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz begann. Der Auschwitz-Prozeß war das bisher größte Strafverfahren gegen Beteiligte am Völkermord an den Jüdinnen und Juden Europas. Vier Jahre hatten die Prozeßvorbereitungen gedauert. In dieser Zeit waren rund 1300 Zeugenaussagen gesammelt worden. Im Prozeß sagten 359 Zeuginnen und Zeugen aus 19 Nationen aus. Es waren Menschen, die Auschwitz überlebt hatten und denen es sichtlich schwerfiel, nach Deutschland zu kommen und ihren Peinigern von gestern gegenüberzustehen. Ihre Aussagen brachten eindringlich und erschütternd das Grauen der Vernichtungslager wieder in Erinnerung. Sie konfrontierten die Deutschen mit einer Vergangenheit, die die meisten am liebsten vergessen hätten und verdrängen wollten.

In den Verhandlungen und in der Berichterstattung über den Prozeß wurden nicht nur das Verhalten der Angeklagten und ihre Motive untersucht, sondern es ging dabei - ausgesprochen oder unausgesprochen - auch immer um die Mehrzahl der Deutschen, die das Regime auf dessen Befehle sich die Angeklagten in ihrer Verteidigung beriefen, zugelassen oder unterstützt hatten. Nachdem 20 Monate verhandelt worden war, verkündete das Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am 19. August 1965 seine Urteile. Sechs Angeklagte wurden zu lebenslanger Zuchthaushaft verurteilt, elf - darunter der Adjutant des Lagerkommandanten - erhielten Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren, drei Angeklagte wurden freigesprochen.

Die internationale Öffentlichkeit und Teile der deutschen Bevölkerung reagierten empört auf das ihrer Meinung nach zu niedrig ausgefallene Strafmaß, schließlich waren in Auschwitz mehr als eine Million Menschen vergast oder auf andere Weise zu Tode gemartert worden. Andererseits wurde anerkannt, daß das Gericht nichts anderes hatte tun können, als Einzelpersonen in nachweisbaren Einzelfällen anzuklagen und abzuurteilen. Das Verbrecherische eines ganzen Regimes festzuhalten, konnte nicht Aufgabe eines deutschen Schwurgerichts sein. In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter daher ausdrücklich hervor, daß sie weder berufen noch in der Lage gewesen seien, die deutsche Vergangenheit zu bewältigen. Sie wollten damit auch der Auffassung entgegentreten, die Gerichte könnten - quasi stellvertretend für alle Deutschen - die nationalsozialistische Vergangenheit durch Verurteilung einiger KZ-Aufseher "aufarbeiten".

Die lange Dauer und das für viele unbefriedigende Ergebnis des Auschwitz-Prozesses und ähnlicher Verfahren - beispielsweise gegen die Aufseher des Lagers Treblinka - resultierten auch aus der Tatsache, daß die deutsche Justiz die notwendigen Schritte zur Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts nicht eher eingeleitet hatte.

Eine Ursache für dieses Versäumnis war sicher die Belastung vieler noch amtierender Juristen durch ihre frühere Mitwirkung an nationalsozialistischen Unrechtsurteilen. Die zögernde strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Unrechtstaten war zugleich aber auch ein Indikator für den mangelnden Willen der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft insgesamt, sich mit der eigenen Vergangenheit selbstkritisch auseinanderzusetzen.

Quellentext"Keine Verjährung für Mord"

Rede des Bundestagsabgeordneten Ernst Benda am 10. März 1965 Der Deutsche Bundestag hat bei vielen Gelegenheiten in einer so eindeutigen Weise und im ganzen Haus übereinstimmend seinen Abscheu vor den Verbrechen des Nationalsozialismus und seinen Willen zur Wiedergutmachung und Ablehnung jedes Nationalismus oder jedes Neonanzismus in unserem Volke bekundet [...]

Für die Antragsteller (gegen die Verjährung, Anm. d. Red.) steht über allen Erwägungen juristischer Art ganz einfach die Erwägung, daß das Rechtsgefühl eines Volkes in unerträglicher Weise korrumpiert werden würde, wenn Morde ungesühnt bleiben müßten, obwohl sie gesühnt werden könnten. Ich habe hier unter vielen Briefen, die ich bekommen habe, den Brief eines mir ganz unbekannten Mannes, eines Sozialinspektors aus Hamburg, der mit Jugendlichen, die gefährdet sind, straffällig zu werden, zusammenarbeitet. Er schreibt, daß ihn die Jungen, die Dummheiten gemacht haben und nun im Jugendgefängnis sitzen, [...] fragen, wie es mit der Gerechtigkeit sein könne in einem Staat, in dem für Jungenstreiche jemand ins Gefängnis kommt und Leute, die Morde begangen haben, unbestraft herumspazieren. [...] Das ist einfach der Kern des Problems. [...]

Ich komme zum Schluß mit einem anspruchsvollen Wort, das mir ein Kollege gesagt hat, der in dieser Sache einer völlig anderen Meinung ist als ich. Er hat mir gegenüber gemeint, man müsse um der Ehre der Nation willen mit diesen Prozessen Schluß machen. Meine Damen und Herren, Ehre der Nation - hier ist für mich einer der letzten Gründe, warum ich meine, daß wir hier die Verjährungsfrist verlängern bzw. aufheben müßten. [...]

Das gehört für mich zur Ehre der Nation, daß der, wie ich weiß, unvollkommen bleibende, aber redliche Versuch unternommen wird, das zu tun, daß man von sich sagen kann: Man hat das, was möglich ist, getan. [...]

Und es gibt dann schließlich das Wort, das ich an den Schluß setzen möchte, es gibt dieses Wort an dem Mahnmal in Jerusalem für die sechs Millionen ermordeten Juden, das in einer eindrucksvollen Form in einer ganz schlichten Halle den Satz zitiert, der nicht aus diesem Jahrhundert stammt, der von einem jüdischen Mystiker des Anfangs des 18. Jahrhunderts stammt - ich sage ihn gleich in Deutsch, er steht dort in Englisch und Hebräisch - : Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung.

Christoph Kleßmann, Zwei Staaten, eine Nation, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997, S. 522 ff.

Verjährungsdebatte

Im Jahre 1965 - zwanzig Jahre nach dem Ende des "Dritten Reiches" - stand entsprechend den Bestimmungen des deutschen Strafrechts die Verjährung aller vor 1945 begangenen Kapitalverbrechen an. Die Bundesregierung lehnte eine Verlängerung der Verjährungsfrist wegen des im Grundgesetz verankerten Verbots rückwirkender Gesetze ab ("nulla poena sine lege" - keine Strafe ohne zur Zeit der Tat gültiges Gesetz). Bundesjustizminister Ewald Bucher (FDP) erwartete 1964, daß die Arbeit der Zentralstelle so viele Fälle von NS-Gewaltverbrechen ermitteln und durch rechtzeitige Anklageerhebung der Verjährung entziehen würde, daß eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfrist keinen praktischen Nutzen mehr für die Strafverfolgung haben würde. Die Bundesregierung appellierte an alle betroffenen Staaten - ausgenommen die DDR - , ihre Unterlagen über Naziverbrechen zur Verfügung zu stellen, damit eventuelle Verfahren noch vor Ablauf der Verjährungsfrist eingeleitet werden könnten.

Dennoch setzte in der Bundesrepublik eine Diskussion über die Aufhebung oder Verlängerung der Verjährungsfrist ein. Sie erreichte ihren Höhepunkt in den Bundestagsdebatten vom 10. und 13. März 1965. Die parlamentarische Auseinandersetzung zeichnete sich dadurch aus, daß die Argumente für und wider die Verjährung unabhängig von der Parteizugehörigkeit der einzelnen Abgeordneten vorgetragen und begründet wurden. So bildete sich eine Art "Großer Koalition" aus Abgeordneten der CDU unter Federführung des späteren Richters am Bundesverfassungsgericht Ernst Benda und der SPD-Fraktion, die eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfrist befürworteten. Dagegen plädierten die FDP-Fraktion und ein Großteil der CDU/CSU-Fraktion für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Justizminister Bucher sprach sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für nationalsozialistische Gewaltverbrechen aus, weil er jedes rückwirkende Gesetz auf dem Gebiet des Strafrechts für eine Gefährdung der Rechtssicherheit hielt. Schon jetzt stünden die Gerichte oft vor einer unlösbaren Aufgabe, weil immer mehr Zeugen ausfielen oder ihr mangelndes Erinnerungsvermögen die Wahrheitssuche immer schwieriger mache. Die Befürworter einer Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfrist betonten dagegen, daß es sich in erster Linie um eine politisch-moralische Entscheidung handle und daß daher für die rechtlichen Probleme eine Lösung gefunden werde müsse. Ernst Benda (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Adolf Arndt (SPD) wiesen darauf hin, daß sich der Grundsatz "nulla poena sine lege" nicht auf die Festlegung einer Verjährungsfrist beziehe, sondern darauf, daß der Täter nicht wegen eines Tatbestandes bestraft werden dürfe, den es zur Tatzeit noch nicht gab und den er deshalb noch gar nicht für strafbar halten konnte. Das sei aber gerade bei Mord nicht der Fall, und niemand könne von der Bestrafung nur deswegen ausgenommen werden, weil er bei Begehen der Tat nicht wußte, ob sie nach 20 Jahren oder später oder überhaupt nicht verjähren würde.

Das Ergebnis der Auseinandersetzungen war ein Kompromiß: Im "Berechnungsgesetz" vom 13. März 1965 wurde der Ablauf der Verjährungsfrist von 1965 auf 1970 verschoben. 1969 wiederholte sich dann im Bundestag die Diskussion über die Verjährungsfrist: Das 9. Strafrechtsänderungsgesetz sah nunmehr für Völkermord keinerlei Verjährung und für Mord eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vor. Als sich das Problem demzufolge im Jahre 1979 erneut stellte, hob der Bundestag schließlich die Verjährungsfrist für Mord gänzlich auf.

Zwischen Israel und den arabischen Staaten

Wie weit die Schatten der Vergangenheit reichten, zeigte sich 1965 auch in der westdeutschen Außenpolitik, als die Bundesrepublik versuchte, ihre moralischen und politischen Verpflichtungen gegenüber Israel mit ihren wirtschaftlichen und politischen Interessen in der arabischen Welt zu vereinbaren und dabei scheiterte. Aufgrund des Wiedergutmachungsabkommens mit Israel vom 10. September 1952 (vgl. auch "Informationen zur Politischen Bildung" Nr. 256, Seite 22 f.) zahlte die Bundesrepublik bis Mai 1965 knapp 3,5 Milliarden DM Wirtschaftshilfe an Israel und trug damit nicht unerheblich zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes bei. 1957 begann die Bundesrepublik auch Waffen an Israel zu liefern, während Israel Ausrüstungsgegenstände an die Bundeswehr verkaufte. Diplomatische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Israel bestanden jedoch nicht. Die arabischen Staaten waren über die westdeutsche Wirtschafts- und Militärhilfe für Israel zwar beunruhigt, sie unterhielten aber diplomatische Beziehungen zu Bonn und erhielten westdeutsche Kredite. Allein Ägypten empfing bis Ende 1964 1,3 Milliarden DM an Hilfen, Krediten und Bürgschaften. Hintergrund dieser Transaktion war die Hallsteindoktrin. Dabei handelte es sich um einen 1955 formulierten außenpolitischen Grundsatz, wonach die Bundesrepublik Deutschland - aufgrund des von ihr praktizierten Alleinvertretungsanspruchs für das gesamte deutsche Volk - mit keinem Staat diplomatische Beziehungen aufnehmen oder unterhalten sollte, der seinerseits in diplomatischen Beziehungen mit der DDR steht oder solche eingeht. Die Bundesrepublik leistete den arabischen - und anderen - Staaten Entwicklungshilfe, um sie davon zu überzeugen, daß allein sie das ganze Deutschland repräsentierte. Wer sich trotzdem auf Beziehungen mit der DDR einließ, lief Gefahr, daß die diplomatischen Beziehungen abgebrochen und die Entwicklungshilfe eingestellt würde.

Mitte 1964 geriet das spannungsgeladene Verhältnis der Bundesrepublik mit Israel und den arabischen Staaten in Bewegung. Auf Wunsch des US-Präsidenten Lyndon B. Johnson begann die Bundeswehr ausrangierte amerikanische Panzer und auch Flugzeuge an Israel zu liefern. Gamal Abd el Nasser, der Präsident Ägyptens, protestierte gegen diese direkte Unterstützung des Feindes der arabischen Staaten und lud am 24. Januar 1965 den Staatsratsvorsitzenden der DDR Walter Ulbricht zu einem Freundschaftsbesuch in Ägypten ein. Bereits eine Woche später - am 31. Januar 1965 - wurden in Kairo drei Abkommen zwischen Ägypten und der DDR über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit paraphiert.

Von einer offiziellen Anerkennung der DDR war nicht die Rede, dennoch betrachtete die Bundesregierung die Einladung an Ulbricht als offene Provokation und drohte mit "schwerwiegenden Änderungen im deutsch-ägyptischen Verhältnis". Daraufhin forderte Nasser ein Ende der westdeutschen Waffenlieferungen an Israel, andernfalls würden er und die übrigen arabischen Staaten die Beziehungen zur Bundesrepublik abbrechen. Die Regierung Erhard gab nun nach: Am 12. Februar 1965 beschloß das Bundeskabinett, keine Waffen mehr in Spannungsgebiete zu liefern.

Walter Ulbricht besuchte Ägypten vom 24. Februar bis zum 2. März 1965. Er wurde mit allen Ehren eines Staatsoberhauptes empfangen. Angesichts ihrer bisherigen internationalen Isolierung bedeutete dieser Staatsbesuch eine enorme Aufwertung der DDR. Eine offizielle völkerrechtliche Anerkennung vermied die ägyptische Regierung jedoch.

Die Bonner Regierung betrachtete den Ulbricht-Besuch dennoch als unfreundlichen Akt und erwog den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Ägypten. Am 7. März 1965 beschloß das Bundeskabinett schließlich, die Beziehungen zu Ägypten nicht abzubrechen, wohl aber diplomatische Beziehungen zu Israel aufzunehmen. Am 12. Mai wurde die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen offiziell verkündet. Daraufhin beendeten am 13. und 16. Mai 1965 alle arabischen Staaten mit Ausnahme von Tunesien, Libyen und Marokko ihre Beziehungen zur Bundesrepublik, ohne allerdings die DDR offiziell anzuerkennen.

Das Nahost-"Debakel" von 1965 dokumentierte in aller Öffentlichkeit, daß die westdeutsche Außenpolitik nach wie vor vom Ost-West-Gegensatz bestimmt wurde und daß die Existenz der DDR als zweiter deutscher Staat auf dem internationalen Parkett nicht länger ignoriert werden konnte - nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung mit der Drohung, die DDR anzuerkennen, politisch und wirtschaftlich unter Druck zu setzen war. Die schwankende Haltung der Bundesregierung in diesem Konflikt trug im übrigen auch dazu bei, die Position von Bundeskanzler Ludwig Erhard in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen.

QuellentextDiplomatische Beziehungen zu Israel

Gemeinsames Kommuniqué

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer ihr von dem Bundespräsidenten erteilten Ermächtigung und die israelische Regierung sind übereingekommen, zwischen ihren beiden Ländern diplomatische Beziehungen aufzunehmen.

Erklärung der Bundesregierung zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel

Deutschland und Israel haben am 12. Mai 1965 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Damit wurde ein seit langem nach einer Regelung drängendes Problem der deutschen Politik gelöst und ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer Normalisierung der Verhältnisse im Nahen Osten getan.

Die Entscheidung der beiden Regierungen dient nicht allein den Interessen der unmittelbar betroffenen Völker.

Einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu einem früheren Zeitpunkt stand die Erinnerung an die Schrecken der Vergangenheit entgegen. Außerdem geriet das deutsch-israelische Verhältnis bald nach Wiederherstellung der deutschen Souveränität in das Spannungsfeld der Konflikte im Nahen Osten. Die Auseinandersetzung um das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland in diesem Raum erschwerte später eine dem inzwischen erreichten Stand der Verbindungen zwischen Israel und Deutschland entsprechende Regelung. Den letzten Ausschlag hat nicht eine Verkettung äußerer Umstände, sondern die Überzeugung gegeben, daß es sich um eine Sache handelt, die um ihrer selbst willen getan werden muß.

Die Bundesregierung ist überzeugt, mit der Entscheidung des Bundeskanzlers der Sache des Friedens einen Dienst erwiesen zu haben. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Israel richtet sich gegen niemanden und schadet keinem, insbesondere nicht den Völkern der arabischen Staaten, denen das deutsche Volk sich in Freundschaft verbunden weiß.

Die Restlieferungen aus der Waffenabsprache mit Israel sind durch eine einmalige wirtschaftliche Leistung ziviler Natur an Israel ersetzt worden. Es sind keine geheimen Vereinbarungen getroffen worden. Die durch Bundeskanzler Erhard eingeleitete und nunmehr vollzogene Aufnahme diplomatischer Beziehungen bedeutet einen entscheidenden Schritt in der von der Bundesregierung konsequent verfolgten Politik, mit allen Völkern der Welt in Frieden und Freundschaft zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung kann erwarten, daß ihre Entscheidung richtig gewürdigt wird.

Bulletin vom 14. Mai 1965, Nr. 84, S. 665 f.

Wahlerfolge von rechts

Demonstrierten die Debatten über den Auschwitz-Prozeß und die Verjährungsfrage den Willen zumindest der kulturellen und politischen Eliten der Bundesrepublik, sich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit auseinanderzusetzen, so gab es in der Bevölkerung zur selben Zeit auch Indikatoren, die in die entgegengesetzte Richtung wiesen. Für ein Wiedererstarken autoritärer, rechtsradikaler Tendenzen schien der Zulauf zu sprechen, den ab 1965 die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) erhielt.

Ein Großteil der Parteiführung und der Anhänger der 1964 gegründeten NPD kamen - über die Deutsche Reichspartei (DRP) und die 1952 verbotene Sozialistische Reichspartei (SRP) - aus der NSDAP. Das im November 1967 verabschiedete Parteiprogramm war eindeutig nationalistisch und revisionistisch. Die NPD erhob Anspruch "auf die Gebiete, in denen das deutsche Volk seit Jahrhunderten gewachsen ist", rief zum Kampf gegen den Kommunismus und "Amerikanismus" auf und griff den "Monopolanspruch" der "Bonner Parteien" und ihre "Verzichtspolitik" an.

Nach ersten Erfolgen bei Kommunalwahlen in Mittelfranken und Schleswig-Holstein gelang der Partei im November 1966 bei den Landtagswahlen in Hessen (7,9 Prozent) und Bayern (7,4 Prozent) ein vielbeachteter Durchbruch. Die Erfolgsserie erreichte bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg 1968 mit 9,8 Prozent der Stimmen ihren Höhepunkt. Da der Stimmenzuwachs in die Zeit der wirtschaftlichen Rezession fiel, drängten sich manchen Beobachtern Parallelen zum Aufstieg der NSDAP in der Wirtschaftskrise von 1929 förmlich auf, zumal die NPD ihre größten Wahlerfolge in denselben Regionen erzielte wie die NSDAP bei den Reichstagswahlen 1930 und 1932. Zudem wuchs die Zahl der Parteimitglieder rapide: Begonnen hatte die NPD mit circa 3000 Mitgliedern, 1966 waren es gut 18000, 1969 schon rund 50000.

Daß die NPD gerade 1966/67 ihre großen Erfolge verbuchen konnte, ist in erster Linie eine psychologisch erklärliche Folge des damaligen Konjunktureinbruchs gewesen: Das Gefühl wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit, die Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der selbständigen Existenz aktivierte ein verbreitetes Mißtrauen gegen Parteien und "Parteienhader", gegen Gewerkschaften, Sozialdemokraten, Gastarbeiter und demonstrierende Studenten. Diese Vorurteile und Stimmungen griff die Propaganda der NPD geschickt auf.

Die Einführung des Mehrheitswahlrechts, das auch die FDP aus dem Bundestag vertrieben hätte, scheiterte an Bedenken der SPD. Und zur Einleitung eines Verfahrens gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht konnte sich die Bundesregierung nicht entschließen. Die Beweislage war schwierig, denn in ihrem Programm und in ihrer Organisation gab sich die NPD verfassungskonform. Gegen ein Verbot der NPD sprach, daß man die Wurzeln des Rechtsextremismus damit nicht hätte ausreißen können und daß eine verbotene Partei im Untergrund unkontrollierbarer gewesen wäre als eine legal und damit offen arbeitende. Ausschlaggebend für den Verzicht der Bundesregierung auf einen Verbotsantrag war aber vermutlich die Hoffnung, daß die wiederauflebende Konjunktur und die in der Großen Koalition demonstrierte Einigkeit und Tatkraft der NPD das Wasser abgraben würden.

In der Tat gingen die Stimmengewinne der NPD bald wieder zurück. Bei den Bundestagswahlen 1969 verfehlte die Partei mit 4,3 Prozent der Stimmen die Fünfprozenthürde und damit den Einzug in den Bundestag. In der Folgezeit verfiel die NPD bis zur Bedeutungslosigkeit.

QuellentextDiskussion um die "Formierte Gesellschaft"

Nation verstehen wir in diesem Bezuge nicht mehr im Sinne eines überholten Nationalismus; wir verstehen die Nation in der Perspektive der sozialen, wirtschaftlichen und geistigen Entwicklung als eine "Formierte Gesellschaft".

Nur diese "Formierte Gesellschaft", die nicht mehr von sozialen Kämpfen geschüttelt und von kulturellen Konflikten zerrissen ist, deren Leistungsfähigkeit aber auch nicht mehr wie im Zeitalter des Imperialismus von der Beherrschung kolonialer Rohstoffquellen und Absatzmärkte abhängig ist - nur eine solche in den Funktionen gebundene, aber keineswegs in der Form erstarrte Gesellschaft ist in der Lage, dem modernen Staat in seiner wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung ein festes Fundament zu geben, das zugleich das Fundament des Friedens unter den Völkern ist.

Die "Formierte Gesellschaft" - das ist das Gegenteil einer uniformierten Gesellschaft sozialistischer Prägung oder kollektivistischen Geistes - bedarf zu ihrem Funktionieren nicht der imperialistischen Ausbeutung fremder Völker, und noch entschiedener lehnt sie das kommunistische System der Ausbeutung des eigenen Volkes ab.

Was also heißt dann: "Formierte Gesellschaft"? Es heißt, daß diese Gesellschaft nicht mehr aus Klassen und Gruppen besteht, die einander ausschließende Ziele durchsetzen wollen, sondern daß sie, fernab aller ständestaatlichen Vorstellungen, ihrem Wesen nach kooperativ ist, das heißt, daß sie auf dem Zusammenwirken aller Gruppen und Interessen beruht. Diese Gesellschaft, deren Ansätze im System der sozialen Marktwirtschaft bereits erkennbar sind, formiert sich nicht durch autoritären Zwang, sondern aus eigener Kraft, aus eigenem Willen, aus der Erkenntnis und dem wachsenden Bewußtsein der gegenseitigen Abhängigkeit. Ergebnis dieser Formierung muß sein ein vitales Verhältnis zwischen sozialer Stabilität und wirtschaftlicher Dynamik, die Konzentration auf eine fortdauernde Erhöhung der Leistung, die Sicherheit einer expansiven Weiterentwicklung der Wirtschaft sowie die Förderung und Nutzbarmachung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts. Es ist eine Gesellschaft des dynamischen Gleichgewichts. Eine solche Gesellschaft ist nicht autoritär zu regieren, sondern kann ihrem inneren Wesen nach nur demokratisch sein. Aber sie braucht andere, modernere Techniken des Regierens und der politischen Willensbildung.

Rede von Bundeskanzler Ludwig Erhard auf dem XIII. CDU-Parteitag im März 1965 in Düsseldorf, in: Archiv der Gegenwart 1965, S. 11776.

Zu welch verhängnisvollen Verstrickungen das Fortschreiten auf diesem Wege führen mußte, wurde schließlich auch im Hause Erhards erkannt. Anfang 1965 holte er den Begriff "Formierte Gesellschaft" [...] aus dem Zylinder.[...]

Der Interessenpluralismus, so lautete seine Erkenntnis, sei ungeeignet, "die private Wirtschaft wirksam und widerspruchslos vorwärts zu bringen". Der Wettbewerb hatte nach Erhard die in ihn gesetzte Erwartung nicht erfüllt, "aus eigener Kraft eine sinnvolle Wirtschaftsstruktur zu schaffen" oder die Aufgaben der Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgaben) zu lösen. [...]

Es mußte für immer ein Geheimnis bleiben, wie bei der bereits eingetretenen Korrosion der Gesellschaft der Versuch gemacht werden konnte, durch Überstülpen eines neuen Namens eine neue Gesellschaft und ein anderes intersoziales Verhalten ihrer Glieder zu erzeugen. Konnte durch Verordnung erreicht werden, daß diese Gesellschaft "nicht mehr aus Klassen und Gruppen besteht, die einander ausschließende Ziele durchsetzen wollen"? Die Gesellschaft der Marktwirtschaft hatte sich doch gerade wieder so strukturiert, daß die Klassengegensätze, die durch die Demokratisierung des Konsums weiterhin als überwunden gegolten hatten, längst neu entstanden waren. Auch die jahrelang geförderte materialistische Gesinnung zeigte wenig Neigung, sich unter dem Wort von der formierten Gesellschaft von einem Tag zum anderen in reinen Altruismus zu verwandeln.

Dieses gesellschaftspolitische Experiment mußte auch deshalb scheitern, weil hier zwar viel von Gesellschaft gesprochen wurde, die Gesellschaftswissenschaft als notwendige Ergänzung der Nationalökonomie aber noch weithin unbekannt war. Viele hielten "Gesellschaftspolitik" für eine Umschreibung der alten Sozialpolitik. Manche vermuteten in "gesellschaftspolitischen Forderungen" eine Tarnung der Forderung nach mehr Lohn. Ohne soziologische Analyse, ohne Auslotung von Macht und Herrschaft, ohne Aufhellung eigennütziger Ziele und gemeinnütziger Erfordernisse, ohne Rückkehr zur offenen Deklaration der Absichten, ohne Ethik, ohne Ehrenkodex, ohne den geringsten Versuch, die aus der zügellosen Ausnutzung marktwirtschaftlicher Möglichkeiten entstandenen gesellschaftlichen Mißbildungen aufzuzeigen, neuen Verunstaltungen entgegenzutreten, war jeder Versuch, die Gesellschaft durch Umbenennung zu reformieren, [...] zum Scheitern verurteilt. [...]

Hugo Ritter, Verrat an der sozialen Marktwirtschaft, Reinbek 1972, S. 97 f.

Wirtschaftskrise 1966/67

Ausgerechnet als der "Vater des Wirtschaftswunders" Ludwig Erhard Kanzler war, erlebte die Bundesrepublik ihre erste sogenannte Wirtschaftskrise. Die Bundesbürger hatten sich in den fünfziger Jahren so an ständig steigende Wachstumsraten und Löhne, an Vollbeschäftigung und kürzere Arbeitszeiten gewöhnt, daß schon eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums irritierte und eine wirtschaftliche Rezession eine psychologisch geradezu niederschmetternde Wirkung hatte. Zwischen 1960 und 1965 ging die Rate des jährlichen Wirtschaftswachstums von neun Prozent auf 5,7 Prozent zurück; die Arbeitslosenquote sank in dieser Zeit aber ebenfalls, nämlich von 1,3 Prozent 1960 auf 0,7 Prozent 1965, das heißt, es herrschte nach wie vor Vollbeschäftigung. Zwischen Herbst 1966 und Sommer 1967 kam es aber zu einem regelrechten Konjunktureinbruch; und nun stiegen auch die Arbeitslosenzahlen. Die Steigerungsrate des Bruttosozialprodukts sank 1966 auf 2,8 Prozent. 1967 gab es erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte gar kein Wirtschaftswachstum, im Gegenteil: Das Bruttosozialprodukt fiel um 0,2 Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg von 1966 0,7 Prozent auf 1967 2,2 Prozent. Die Ursachen dieser Krise, die sich 1965 bereits abzuzeichnen begann, lagen im Rückgang privater und öffentlicher Investitionen. So ließen die Inlandsbestellungen im Maschinenbau bereits im Frühjahr 1965 auffällig nach, die Baugenehmigungen im Hochbau und die öffentlichen Tiefbauaufträge gingen seit Frühjahr 1966 zurück. Es wurde mehr produziert als verkauft, Lagerbestände wuchsen, Kapazitäten wurden stillgelegt, Arbeiter entlassen.

1965 stiegen die Preise um 3,4 Prozent und 1966 um 3,5 Prozent, die Bruttolöhne um 9,1 Prozent bzw. um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Um die sich abzeichnende Inflationsgefahr abzuwehren, erhöhte die Bundesbank am 13. August 1965 den Diskontsatz von 3,5 Prozent auf vier Prozent und am 27. Mai 1966 auf fünf Prozent. Diese Entscheidung verteuerte Kredite und verringerte die ohnehin geringe Neigung zu Investitionen bei Unternehmern und privaten Bauherren. Die Wirtschaftspolitik der öffentlichen Hand trug das ihre zur Verschärfung der Krise bei. Durch Steuersenkungen waren 1964 und 1965 Steuerausfälle entstanden, die jährlich insgesamt 4,3 Milliarden DM betrugen; auf den Bund entfielen davon 1,7 Milliarden DM. Um die Finanzierungslücken des Bundeshaushalts zu schließen, verabschiedete das Bundeskabinett am 29. Oktober 1965 ein drastisches Sparprogramm. Die Regierung verfolgte also eine prozyklische, die Wirtschaftskrise verschärfende Politik. Die Konjunkturschwäche und die nachlassende Investitionsbereitschaft der Privatwirtschaft hätten das Gegenteil, nämlich erhöhte staatliche Investitionen, erfordert.

Die Bundesbank hat 1965 und 1966 die Konjunkturpolitik der Bundesrepublik stärker bestimmt als die Bundesregierung. Bundeskanzler Erhard lehnte es nach wie vor ab, lenkend in den Wirtschaftsprozeß einzugreifen. Er beschränkte sich auf Appelle an Produzenten, Konsumenten und Lohnempfänger, in ihren Forderungen und Ansprüchen Maß zu halten und mehr zu arbeiten.

QuellentextGastarbeiterpolitik

Im Oktober 1961 wurde die Anwerbevereinbarung mit der Türkei getroffen und im Frühjahr 1962 eine erste Vereinbarung mit Griechenland aus dem Jahre 1960 überarbeitet. Zwischen 1961 und 1966 stieg die Gesamtzahl der ausländischen Arbeiter kontinuierlich auf 1,31 Millionen. Von den fünf wichtigsten Entsendeländern stellten damals Italien und Jugoslawien und nach ihnen Griechenland und Spanien die größten Kontingente. Die Türkei lag noch 1966 auf dem vorletzten Platz. Diese ersten Gastarbeiter waren eine Arbeitskraftreserve, schnell herbeizuholen, als Wirtschaft und Industrie bei Vollbeschäftigung und Wirtschaftswunderkonjunktur einerseits und bei noch stark lohnintensiven Produktionsmethoden (Fließband, Baugewerbe) andererseits nach weiteren Arbeitskräften riefen.

Es ist für das Verhältnis der weiteren Entwicklung und der heutigen Lage sehr wichtig, daß - wie in Verkürzung eines Zitats von Max Frisch immer wieder formuliert wird - damals Arbeitskräfte gerufen wurden und Menschen kamen, aber diese Menschen auch in ihrem eigenen Verständnis nur als Arbeitskräfte kamen. Das war das Selbstverständnis der deutschen Anwerber ebenso wie das der Arbeitsmigranten und ihrer Heimatstaaten. [...]

Diese Differenz zwischen offiziell-administrativer Einschätzung einerseits und tatsächlicher Situation andererseits war für die weitere Entwicklung der Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik folgenreich. Zunächst hatte sich allgemein die Größenordnung geändert. 1971 waren etwa doppelt so viel ausländische Arbeitnehmer beschäftigt wie 1966. Da auch bei reiner Saisonbeschäftigung immer ein gewisser - zunächst geringer - Prozentsatz der Saisonarbeiter zum Verbleiben neigt, war auch deren Anzahl größer. [...]

Im Durchschnitt war die Aufenthaltsdauer wegen der längeren Zeitspanne angestiegen; 6- bis 8jährige Aufenthaltszeiten waren entgegen der damals noch als normal unterstellten Rotation keine Seltenheit. Dies wurde von einem weiteren wichtigen Merkmal dieser Jahre gefördert: Die Lohnquote stieg damals ganz erheblich an. Es waren Jahre des sogenannten Lohnnachschlags, und der Unterschied zwischen der Lohnsituation in den Heimatländern und in den sogenannten Gastländern wurde noch größer. [...]

Längere Aufenthaltsdauer, bessere Lebensverhältnisse und beschränkte Möglichkeiten der Ein- und Ausreise und, das ist besonders wichtig, der Wiedereinreise führten dazu, daß die Gastarbeiter begannen, Familienangehörige nachzuholen. [...] Es leitete eine Entwicklung ein, in deren Verlauf aus Gastarbeitern ausländische Arbeitnehmer wurden. [...]

Hermann Korte, Eine Gesellschaft im Aufbruch, Baden-Baden 1987, S. 112 ff.

Erhards Sturz

Die Bundestagswahlen vom 19. September 1965 konnte Ludwig Erhard noch als Bestätigung seiner Politik betrachten: CDU/CSU verbesserten ihr Ergebnis von 1961 (47,6 Prozent statt 45,4 Prozent), die SPD legte kräftig zu (von 36,2 Prozent auf 39,3 Prozent), eindeutige Verliererin war mit 9,5 Prozent (gegenüber 12,8 Prozent 1961) die FDP.

Den Liberalen war es nicht gelungen, in der Koalition mit dem wirtschaftsliberalen Kanzler ihr eigenes Profil deutlich zu machen. Um so mehr war die FDP-Führung bemüht, in den Verhandlungen um die Fortsetzung der Regierungskoalition und in der Regierungstätigkeit ihre Position gegenüber der großen Koalitionspartnerin auch nach außen eindeutig zu akzentuieren. Im Herbst 1966 kam es zwischen den Koalitionspartnern zum Streit über den Haushalt 1967. Die CDU/CSU schloß Steuererhöhungen "als allerletztes Mittel" zum Ausgleich des Haushaltsdefizits nicht aus, die FDP-Fraktion war strikt dagegen. Am 27. Oktober 1966 erklärten die FDP-Minister ihren Rücktritt. Die Koalition war geplatzt; Ludwig Erhards Tage als Bundeskanzler waren gezählt.

Für eine neue Regierungsbildung gab es grundsätzlich drei Möglichkeiten: eine Neuauflage der Koalition zwischen CDU/ CSU und FDP in veränderter Zusammensetzung, eine große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD und eine Koalition zwischen SPD und FDP. Alle drei Möglichkeiten sind von den handelnden Politikern und der Öffentlichkeit diskutiert worden. Eindeutig war dabei immer, daß Ludwig Erhard in keinem Falle mehr eine Rolle spielen würde. Zu groß war der Autoritätsverfall des Kanzlers in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit.

Für eine Neuauflage der CDU/CSU-FDP-Koalition fehlte es in beiden Fraktionen an der nötigen Mehrheit. Verhandlungen zwischen SPD und FDP führten zu keinem konkreten Ergebnis, da allen klar war, daß eine eventuelle SPD-FDP-Koalition mit 252 Mandaten gegenüber den 245 Mandaten von CDU/CSU im Bundestag nur über eine sehr knappe - und überdies unsichere - Mehrheit verfügt hätte. In beiden großen Parteien hatten seit der Bundestagswahl 1965 die Befürworter einer großen Koalition an Boden gewonnen. Auf Seiten der CDU/CSU gehörten dazu der Parteivorsitzende Konrad Adenauer und Bundespräsident Heinrich Lübke. Nur gemeinsam mit der SPD schien eine Lösung der Wirtschaftskrise durch eine aktive staatliche Wirtschaftspolitik und Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften möglich zu sein. Außerdem erhoffte die CDU/CSU-Führung von einem Bündnis mit der SPD endlich eine Verabschiedung der seit langem diskutierten Notstandsgesetze.

Als Kanzlerkandidaten nominierte die Fraktion der CDU/CSU am 10. November 1966 den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Kurt Georg Kiesinger, der ein Anhänger der Großen Koalition war. Gegen die Nominierung Kiesingers wurde in der Öffentlichkeit Kritik laut, weil er Mitglied der NSDAP gewesen und als Rechtsanwalt beim Berliner Kammergericht während des Krieges an die rundfunkpolitische Abteilung des Auswärtigen Amtes als "wissenschaftlicher Hilfsarbeiter" dienstverpflichtet gewesen war. Zu seiner Entlastung ließ Kiesinger am 9. November 1966 ein Dokument aus dem Jahre 1944 veröffentlichen, in dem ein Denunziant dem Reichssicherheitshauptamt meldete, Kiesinger habe antijüdische Aktionen des Reichsrundfunks sabotiert.

Unter den Sozialdemokraten war der Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner die treibende Kraft für eine große Koalition. Auch diejenigen Mitglieder der SPD-Fraktion, die das Wirtschaftsprogramm des Hamburger Volkswirtschaftsprofessors und SPD-Senators Karl Schiller - "Wettbewerb soviel wie möglich, Planung soweit wie nötig" - unterstützten, traten für eine große Koalition ein. Dahinter stand die Einsicht, daß die SPD nur über eine Beteiligung an der Macht ihre Regierungsfähigkeit auf Bundesebene beweisen könne. Dazu kam die Hoffnung, daß die Wählerinnen und Wähler die Bereitschaft der SPD, in einer Krisenzeit die Regierungsverantwortung zu übernehmen, honorieren würden. An diesem Punkt setzten auch die Gegner einer großen Koalition in der SPD ein: Warum sollte die SPD die Mitverantwortung für eine verfehlte Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik übernehmen? Sie würde nur Schaden davontragen. Bundestagsfraktion und Parteivorstand der SPD brauchten Stunden, um sich für die Große Koalition zu entscheiden.

Entrüstung in der SPD

Unter den Mitgliedern der SPD entfachte die Entscheidung einen Sturm der Entrüstung. Viele Bezirks- und Lokalorganisationen der Partei äußerten ihren Unmut in Protestresolutionen und Kundgebungen gegen die geplante Große Koalition. Bezeichnend für die Kritik am Entschluß der Parteiführung ist ein Brief, den der Schriftsteller Günter Grass an Willy Brandt schrieb und der in der SPD-nahen Zeitung "Vorwärts" am 30. November 1966 veröffentlicht wurde: "Diese Entscheidung wird mich und viele meiner Freunde gegen ihren und meinen Willen in eine linke Ecke drängen [...] Wie sollen wir weiterhin die SPD als Alternative verteidigen, wenn das Profil eines Willy Brandt im Proporz-Einerlei der Großen Koalition nicht mehr zu erkennen sein wird? [...] Die allgemeine Anpassung wird endgültig das Verhalten zu Staat und Gesellschaft bestimmen. Die Jugend unseres Landes jedoch wird sich vom Staat und seiner Verfassung abkehren, sie wird sich nach Links und Rechts verrennen, sobald diese miese Ehe beschlossen sein wird."

Willy Brandt schrieb in seiner Antwort an Günter Grass: "Sorgen um das Profil Willy Brandts sollten Sie sich nicht machen. Sie, Ihre Freunde und viele der kritischen jungen Menschen dürfen sich gerade jetzt nicht in das Abseits der Resignation oder des bloßen Protestes stellen. [...] Niemand sollte den Stab brechen, solange wir nicht die Chance gehabt haben zu beweisen, was jetzt möglich ist. Für uns ist dies ein neuer Beginn. Wir werden in das neue Kapitel der deutschen Geschichte wesentliche neue Elemente einführen. Dafür werden wir Verantwortung tragen und gerade das geistige Deutschland nicht enttäuschen."

Quelle: Informationen zur politischen Bildung (Heft 258)

Fussnoten

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