"Stolpersteine" des Künstlers Gunter Demnig.
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Zwischen Festigung und Gefährdung 1924 - 1929


6.4.2005
Nach den ersten Krisenjahren der Republik zeichnete sich ab 1924 mit Erfolgen der Außen- und Innenpolitik eine Wende zum Guten ab. Die Weimarer Republik schien sich konsolidiert zu haben; Produktion, Konsum und Volkseinkommen nahmen in den Jahren 1924 bis 1929 stetig zu.

Undatiertes Schwarz-Weiß-Foto: Der deutsche Reichspräsident (1919-1925) Friedrich Ebert, Mitte, mit dem Oberbürgermeister von Köln (1917-1933 und einige Monate 1945) Konrad Adenauer, rechts, und weiteren Personen auf offener Straße in den 1920er Jahren.Reichspräsident Friedrich Ebert mit dem Oberbürgermeister von Köln Konrad Adenauer in den 1920er Jahren. (© AP)

Einleitung



Im Laufe des Jahres 1924 mehrten sich die Anzeichen für eine Stabilisierung der Weimarer Republik. Tatsächlich war das nachfolgende Jahrfünft durch außen- und reparationspolitische Fortschritte, wirtschaftlichen Aufschwung sowie gesellschafts- und sozialpolitische Erfolge gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund beruhigte sich die innenpolitische Lage, während Kunst und Kultur eine Blütezeit erlebten. Diese erfreuliche Gesamtentwicklung wurde jedoch immer wieder durch gegenläufige Tendenzen oder Rückschläge infrage gestellt.

Außenpolitische Erfolge



Eine erste Entspannung in der Reparationsfrage brachte ein auf amerikanischen Druck unter der Leitung des US-Bankiers Charles Dawes entwickelter Plan, den die Alliierten und Deutschland am 16. August 1924 in London unterzeichneten. Er beruhte auf folgenden Grundsätzen:
  • Die deutsche Wirtschaft sollte sich erholen, um die Zahlung der Reparationen an die Gläubiger zu gewährleisten - nur so konnten diese ihre Kriegsschulden an die USA zurückzahlen. Politisch motivierte Sanktionen wie die Ruhrbesetzung sollte es nicht mehr geben. Die Organisation der Reparationszahlungen wurde einem alliierten Beauftragten mit Sitz in Berlin, dem amerikanischen Finanzexperten Parker Gilbert, übertragen.
  • Als Reparationsquellen wurden Mittel aus dem Reichshaushalt, einige direkt abzuführende Steuern und Zölle sowie Zinsen (5 Prozent) und Tilgung (1 Prozent) für Schuldverschreibungen zugunsten der Gläubigerstaaten in Höhe von 16 Milliarden GM (Hypotheken der Reichsbahn und der Industrie) bestimmt.
  • Die jährliche Belastung wurde für einige Jahre verringert: Sie sollte 1924 eine Milliarde Reichsmark (RM) betragen und bis September 1928 auf die "Normalrate" von 2,5 Milliarden RM ansteigen. Bei der Umwandlung der Jahresraten in die Währungen der Empfängerstaaten konnten die tatsächlichen Zahlungen niedriger ausfallen, wenn Deutschland infolge einer negativen Handelsbilanz über zu wenig Devisen verfügte ("Transferschutz"). Als Starthilfe wurde ein US-Kredit über 800 Millionen RM gewährt, sodass von der ersten Jahressumme nur 200 Millionen RM aus Eigenmitteln aufgebracht werden mussten.
Blieben auch zeitliche Begrenzung und endgültige Höhe der Reparationen noch offen, so waren die neuen Bedingungen doch bedeutend günstiger als die des Londoner Ultimatums vom Mai 1921. Staat und Wirtschaft konnten jetzt mit erträglicheren Zahlen kalkulieren. Daher kam im Reichstag die nötige Zweidrittel-Mehrheit zustande, denn unter dem Druck industrieller und agrarischer Interessenverbände stimmte auch die Hälfte der DNVP-Abgeordneten für das Abkommen.Am 1. September 1924 trat der Dawes-Plan in Kraft. Danach wurde das Ruhrgebiet - einschließlich der "Sanktionsstädte" Düsseldorf und Duisburg - bis Ende August 1925 von den französischen und belgischen Truppen wieder geräumt.Verträge von Locarno

Im Zuge der durch den Dawes-Plan bewirkten Verbesserung des politischen Klimas tagten vom 5. bis 16. Oktober 1925 im schweizerischen Kurort Locarno die Regierungschefs und Außenminister Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, Italiens, Polens und der Tschechoslowakei, um Abkommen zur Stabilisierung des Friedens in Europa zu schließen - Voraussetzung für weitere amerikanische Kredite. In einem "Garantiepakt" erklärten Deutschland, Frankreich und Belgien sowie England und Italien (als Garantiemächte) die deutsche Westgrenze für "unverletzlich". Das Reich akzeptierte also den Verlust von Elsass-Lothringen und Eupen-Malmedy; dafür war es künftig gegen territoriale Sanktionen geschützt. Darüber hinaus schloss Deutschland zweiseitige Schiedsabkommen mit Frankreich und Belgien, denen zufolge Konflikte mit diesen Ländern künftig auf schiedsgerichtlichem Wege beigelegt werden sollten. Die Locarno-Verträge waren weitgehend das Werk des deutschen Außenministers Gustav Stresemann und seines französischen Amtskollegen Aristide Briand; am 10. Dezember 1926 wurden sie dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Zwar verpflichtete sich das Reich in Schiedsverträgen mit Polen und der Tschechoslowakei zum Verzicht auf gewaltsame Grenzveränderungen, aber eine Grenzgarantie wie im Westen - und damit den Verzicht auf alle verlorenen Ostgebiete - lehnte Stresemann ausdrücklich ab. Ein "Ostlocarno" hätte seine Strategie gefährdet, Deutschland schrittweise - durch Friedenssicherung, Beendigung der Reparationen und der Besatzungsherrschaft, Revision der Ostgrenzen und Anschluss Österreichs - wieder zur Großmacht werden zu lassen. Zu gegebener Zeit wollte er Polen durch wirtschaftlichen (nicht durch militärischen) Druck zu Grenzverhandlungen zwingen. Insofern war Stresemann - wie andere europäische Staatsmänner seiner Zeit auch - stets beides: "ein kühl kalkulierender Realpolitiker und ein nationaler Machtpolitiker" (Eberhard Kolb).

Locarno brachte eine spürbare Verbesserung der deutschen Position in der internationalen Politik. Greifbare Ergebnisse (die freilich hinter manchen überschwänglichen Erwartungen zurückblieben) waren zum einen der Abzug der britischen Besatzungstruppen aus der Kölner Zone bis Ende Januar 1926, zum anderen die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund (mit ständigem Ratssitz) am 10. September 1926. Dennoch verweigerte die radikale Rechte ebenso wie die radikale Linke ihre Zustimmung zu den Locarno-Verträgen. Die Deutschnationalen, die immer stärker unter den Einfluss des finanzstarken, ultrakonservativen Zeitungszaren Alfred Hugenberg gerieten, traten aus der seit Januar 1925 bestehenden "Bürgerblock"-Regierung (DDP - Zentrum - DVP - DNVP) unter dem parteilosen (DVP-nahen) Reichskanzler Luther aus. Wetterten DNVP und NSDAP gegen die Preisgabe deutscher Gebiete im Westen, so befürchtete die KPD die Einbeziehung Deutschlands in eine gemeinsame Front der kapitalistischen Länder gegen die Sowjetunion. Daher konnten die Locarno-Verträge nur mit Hilfe der oppositionellen SPD ratifiziert werden.

Als Ergänzung bzw. Gegengewicht zum Locarno-Pakt schloss Deutschland mit der Sowjetunion am 24. April 1926 den Berliner Vertrag. Es handelte sich um einen Freundschaftsvertrag, in dem das Reich Russland für den Fall eines Krieges mit dritten Staaten seine Neutralität zusicherte. Dies bedeutete in erster Linie, dass Deutschland im Falle eines russisch-polnischen Krieges einen Durchmarsch französischer Truppen zur Unterstützung Polens nicht zulassen würde.

Young-Plan

Auf der Basis des Dawes-Plans und der Locarno-Verträge kam es in den folgenden Jahren zu weiteren Verbesserungen des deutsch-französischen Verhältnisses, insbesondere der Handelsbeziehungen. Stresemann und Briand fassten bei ihren Gesprächen in Thoiry am 17. September 1926 sogar bereits eine schnelle Gesamtlösung ins Auge: vollständige Räumung des Rheinlandes gegen eine vorzeitige Ablösung der Reparationen, das heißt gegen Abtretung der hinterlegten Dawes-Schuldverschreibungen im Umfang von 16 Milliarden Mark an Frankreich. Diese Idee scheiterte jedoch am Widerstand des Ministerpräsidenten Poincaré und der französischen Nationalisten sowie an der ablehnenden Haltung der amerikanischen Banken.

Nach dem Eintritt in den Völkerbund nahm das internationale Ansehen Deutschlands weiter zu. Ein von Briand und dem US-Außenminister Kellogg geplantes amerikanisch-französisches Abkommen zur Ächtung des Krieges als Mittel der Politik konnte durch die Vermittlung Stresemanns auf eine breite internationale Basis gestellt werden. Dem "Briand-Kellogg-Pakt" vom 28. August 1928 traten zunächst 15 Staaten bei, Ende 1929 waren es bereits 54.

Als sich Ende 1928 abzeichnete, dass die Umstellung der jährlichen Reparationszahlungen auf die "Normalrate" von 2,5 Milliarden RM die deutsche Zahlungsfähigkeit überforderte, drängte die seit Mai amtierende Regierung der Großen Koalition (siehe Seite 43) unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD) auf eine endgültige Regelung der Reparationsfrage zu erträglichen Bedingungen. Das Ergebnis schwieriger und langwieriger Verhandlungen war ein von dem amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen D. Young entworfener Plan, der folgende Neuregelungen enthielt:
  • Eine zeitliche Begrenzung der Reparationsschuld auf 59 Jahre (das heißt bis 1988) und eine Festsetzung der Gesamthöhe auf 112 Milliarden RM.
  • Eine Herabsetzung der Jahresraten. Sie sollten in den ersten 37 Jahren allmählich von 1,7 auf 2,1 Milliarden RM ansteigen und danach den jährlichen Kriegsschulden-Rückzahlungen der Alliierten an die USA angepasst werden. Allerdings waren unter allen Umständen - das heißt ohne "Transferschutz" für Zeiten wirtschaftlicher Depression - jährlich 600 Millionen RM in Devisen zu zahlen.
  • Die Abwicklung der Zahlungen in deutscher Verantwortung über eine "Bank für internationalen Zahlungsausgleich" in Basel. Die alliierte Reparationskommission und der Reparationsagent stellten ihre Tätigkeit ein. Das Reich erlangte damit seine wirtschafts- und finanzpolitische Souveränität zurück.
  • Die vorzeitige Räumung des Rheinlandes durch die Alliierten bis zum 30. Juni 1930 (statt 1935) - ein außenpolitischer Triumph, den Stresemann nicht mehr erlebte.
Mochte auch die Aussicht auf Reparationszahlungen bis 1988 auf den ersten Blick erschrecken, so konnte doch kein Zweifel daran bestehen, dass der Young-Plan gegenüber allen bisherigen Regelungen eine weitere deutliche Verbesserung darstellte.


 

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