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19. - 21. Nov. 1990 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

19. - 21. Nov. 1990

Gipfeltreffen der 34 KSZE-Staaten in Paris. Es besiegelt definitiv das Ende des Kalten Krieges. Zum Auftakt unterzeichnen am 19. 11. die 16 NATO-und die 6 Warschauer-Pakt-Staaten den erst kurz zuvor in Wien bei den VKSE (Interner Link: 6. 3. 1989) ausgehandelten Vertrag über die Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa vom Atlantik bis zum Ural (KSE-Vertrag). Er ist seit 1945 das erste umfassende Abrüstungsabkommen: Die fünf Hauptwaffenkategorien konventioneller Land-und Luftstreitkräfte in Europa (Kampfpanzer, Artillerie, gepanzerte Kampffahrzeuge, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber) werden genau definiert und erstmals verbindlich nach Obergrenzen festgeschrieben, um Disparitäten militärischer Rüstung zu beseitigen oder ihre Konzentration in Zonen zu verhindern. Kein einzelner Vertragsstaat darf mehr als ca. ein Drittel der begrenzten konventionellen Waffen im Anwendungsgebiet besitzen; dies ist numerisch binnen 40 Monaten nach In-Kraft-Treten des Vertrags durch Verschrottung oder Konversion (Umbau zu friedlicher Nutzung) sicherzustellen. Strenge Verifikations-und Inspektionsregeln sollen gewährleisten, dass die Vertragsbestimmungen eingehalten werden. - Abrüstungspolitische Überhangfälle sind vor allem die BRD - denn sie hatte die vertragserfassten NVA-Waffenbestände übernommen - und die Sowjetunion; sie konnte allerdings militärisches Gerät hinter den Ural verlegen und so aus der Anwendungszone entfernen. In einer Zusatzerklärung vom 19. 11. vereinbaren die Vertragsstaaten, dass sie für die Dauer der Folgeverhandlungen den »festgelegten friedensmäßigen Gesamtpersonalumfang ihrer konventionellen Streitkräfte gemäß dem Mandat im Anwendungsgebiet nicht erhöhen werden«, denn sie hatten sich über die ursprünglich beabsichtigte Reduzierung ihrer Truppenstärken nicht einigen können. Einseitig verpflichtet sich nur die BRD, wie bereits vorher am Interner Link: 30. 8. 1990 und im 2 + 4-Vertrag (Interner Link: 12. 9. 1990), ihre Streitkräfte binnen drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370 000 Mann zu Land, Luft und See zu verringern. Am Rande des KSZE-Gipfels verabschieden die 22 NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten am 19. 11. eine Gemeinsame Erklärung, in der sie ihre Verpflichtungen zum Nichtangriff bekräftigen. Sie versichern, dass sie in dem »anbrechenden neuen Zeitalter europäischer Beziehungen nicht mehr Gegner sind, sondern neue Partnerschaften aufbauen und einander die Hand zur Freundschaft reichen wollen«. Am 21. 11. 1990 verkünden die Staats-und Regierungschefs der 34 KSZE-Staaten feierlich die Charta von Paris für ein neues Europa. Danach ist das »Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas« zu Ende gegangen, und ein »neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit« hat begonnen. Menschenrechte, Demokratie als einzige Regierungsform, Rechtsstaatlichkeit, individuelle und wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortung sowie freundschaftliche Beziehungen werden als Leitziele uneingeschränkt anerkannt. Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands gilt als »bedeutsamer Beitrag« zu einer Friedensordnung für ein geeintes demokratisches Europa. Um die neue Qualität der Beziehungen zu unterstreichen, erhält der KSZE-Prozess erstmals eine feste Organisationsstruktur: durch regelmäßige Konsultationen und Institutionen in Prag, Wien, Warschau und Den Haag.