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1. Januar 2000 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

1. Januar 2000

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die auf einem Kompromiss zwischen rotgrüner Koalition und FDP beruht, tritt in Kraft. Danach erhalten in Deutschland geborene Ausländerkinder automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit, sofern sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang in der BRD legal aufhält. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie entweder für die deutsche Staatsangehörigkeit oder jene von Vater oder Mutter optieren. Ein Doppelpass ist nur in Härtefällen, aber nicht generell zulässig. Ausländer können ihre Einbürgerung beantragen, wenn sie sich mindestens acht (bisher 15) Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufhalten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, nicht vorbestraft sind, sich zum Grundgesetz bekennen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und - in der Regel - ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben. (Ausnahmen gelten für politische Flüchtlinge und bei erheblichen wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Nachteilen.) Auslandsdeutsche (im Ausland geboren und dort dauerhaft lebend) können ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch an Abkömmlinge vererben; sie erhalten nur dann einen deutschen Pass, wenn ihre Eltern die Geburt binnen Jahresfrist beim zuständigen Konsulat anzeigen. Damit ist das in Deutschland seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. 7. 1913 geltende Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zugunsten des Territorialprinzips (ius soli) geändert. Die ursprünglichen Pläne der rotgrünen Koalition zur generellen doppelten Staatsbürgerschaft waren auf den Widerstand vor allem der CDU/CSU gestoßen und nach der verlorenen Landtagswahl in Hessen (Interner Link: 7. 2. 1999) zugunsten des Optionsmodells revidiert worden.