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Deutsch-deutsche Bespitzelung: Spione der DDR vor bundesdeutschen Gerichten | Deutschland Archiv | bpb.de

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Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Einem Selbstmord auf der Spur Druckfrisch Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? Der Mauerfall aus vielen Perspektiven Video der Maueröffnung am 9. November 1989 Die Mauer fiel nicht am 9. November Mauersturz statt Mauerfall Heimliche Mauerfotos von Ost-Berlin aus Ost-West-Kindheiten "Niemand hat die Absicht, die Menschenwürde anzutasten" Berlinförderung und Sozialer Wohnungsbau in der „Inselstadt“ Wie stellt der Klassenfeind die preußische Geschichte aus? Flughafen Tempelhof Die Bundeshilfe für West-Berlin Christliche Gemeinschaft im geteilten Berlin Amerikanische Militärpräsenz in West-Berlin Das Stadtjubiläum von 1987 in Ost- und West-Berlin Bericht zum Workshop "Das doppelte Stadtjubiläum" Das untergegangene West-Berlin Interview: „Der Zoo der Anderen“ Die "Weltnachricht" mit ungewollter Wirkung Krieg & Frieden. Wohin führt die Zeitenwende? Über 70 Analysen & Essays. Wenig Hoffnung auf baldigen Frieden Was riskieren wir? Ein Sommer der Unentschlossenheit Ein Jahr Krieg Die Waffen nieder? Ungleiche Fluchten? Schwerter allein sind zu wenig „Russland wird sich nach Putin ändern“ Die be(un)ruhigende Alltäglichkeit des Totalitären Vergessene Bomben aus Deutschland Putins Mimikry Schon einmal Vernichtungskrieg Verhandeln, aber wie? Das sterbende russländische Imperium und sein deutscher Helfer Was lief schief seit dem Ende des Kalten Krieges? „Sie haben die Zukunft zerbrochen“ Vertreibung ist auch eine Waffe "Wie ich Putin traf und er mich das Fürchten lehrte" "Wir bewundern sie und sie verschwinden" Mehr Willkommensklassen! 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Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. November 1989 „Die Stunde ist gekommen aufzustehen vom Schlaf“ Mythos Montagsdemonstration Ossi? Wessi? Geht's noch? Es gibt keine wirkliche Ostdebatte Die. Wir. Ossi. Wessi? Wie man zum Ossi wird - Nachwendekinder zwischen Klischee und Stillschweigen 2 plus 4: "Ihr könnt mitmachen, aber nichts ändern“ Blick zurück nach vorn Wem gehört die Revolution? Die erste und letzte freie DDR-Volkskammerwahl Mythos 1989 Joseph Beuys über die DDR Der 9. Oktober 1989 in Leipzig Egon Krenz über den 9. November Die deutsche Regierung beschleunigt zu stark Projekte für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin und Leipzig Deutsch-deutsche Begegnungen. Die Städtepartnerschaften am Tag der Deutschen Einheit Mit Abstand betrachtet - Erinnerungen, Fragen, Thesen. Die frohe Botschaft des Widerstands Mauerfall mit Migrationshintergrund "Wer kann das, alltäglich ein Held sein?" "Es geht um Selbstbefreiung und Selbstdemokratisierung" Kann man den Deutschen vertrauen? Ein Rückblick nach einem Vierteljahrhundert deutscher Einheit Von der (eigenen) Geschichte eingeholt? Der Überläufer Der Überläufer (Teil IV) Der Deal mit "Schneewittchen" alias Schalck-Golodkowski Un-Rechts-Staat DDR Bedrohter Alltag Unrecht, Recht und Gerechtigkeit - eine Bilanz von Gerd Poppe Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau – eine "Totale Institution" Stasi-Hafterfahrungen: Selbstvergewisserung und Renitenz Kritik und Replik: Suizide bei den Grenztruppen und im Wehrdienst der DDR Suizide bei den Grenztruppen der DDR. Eine Replik auf Udo Grashoff Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes, ihre Aufarbeitung und die Erinnerungskultur Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben „Nicht nur Heldengeschichten beschreiben“ Wer war Opfer des DDR-Grenzregimes? Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? 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Deutsch-deutsche Bespitzelung: Spione der DDR vor bundesdeutschen Gerichten

Ulf Gutfleisch

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Bedingt durch ihre besondere Lage als Frontstaat des Kalten Krieges, entwickelte sich die Bundesrepublik Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren zu einer maßgeblichen Operationsbasis für Nachrichtendienste aus Ost und West. Auch die DDR unterhielt auf dem Gebiet der Bundesrepublik ein ausgedehntes Netzwerk von Spionen. Die Bundesrepublik wehrte sich gegen die Spionage aus Ost-Berlin nicht nur mit Mitteln der Spionageabwehr, sondern auch mit einer strengen Strafjustiz.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Ansicht 1960 (© Bundesarchiv, B 145 Bild-F008206-0006, Foto: Rolf Unterberg)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging im Jahre 1965 davon aus, dass kommunistische Nachrichtendienste versuchten, "zwischen rund tausend und dreitausend Personen im Jahr" dafür zu gewinnen, "gegen die Bundesrepublik Spionage zu treiben". Der ganz überwiegende Teil dieser Personen wurde von Nachrichtendiensten der DDR angesprochen.

Paragrafen gegen Spione

Spione der DDR, die in der Bundesrepublik enttarnt wurden, hatten mit einer Strafverfolgung nach dem Abschnitt "Landesverrat" des Strafgesetzbuchs (StGB) zu rechnen. Die Vorschriften über den "Landesverrat" hatte die Bundesrepublik im Jahre 1951 durch das 1. Strafrechtsänderungsgesetz wieder eingeführt, nachdem die zuvor geltenden Paragrafen durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs – wie das politische Strafrecht des nationalsozialistischen Deutschlands insgesamt – außer Kraft gesetzt worden waren.

Der Abschnitt "Landesverrat" des Strafgesetzbuchs befasste sich im Wesentlichen mit der Gefährdung der Bundesrepublik oder ihrer Länder durch Preisgabe ihrer Staatsgeheimnisse. Unter Strafe gestellt war in erster Linie der Verrat von Staatsgeheimnissen (§ 100 StGB). Strafbar machte sich jedoch auch bereits, wer Beziehungen zu einer Einrichtung der DDR oder des Auslands aufnahm, "welche die Mitteilung von Staatsgeheimnissen [...] zum Gegenstand" hatten (§ 100 e StGB) oder wer beabsichtigte, damit die Beeinträchtigung von Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik oder die Beseitigung ihrer Verfassungsgrundsätze herbeizuführen oder zu fördern (§ 100 d Abs. 2 StGB). Straftaten des Abschnittes "Landesverrat" wurden mit Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe geahndet. Die gesetzliche Höchststrafe für Landesverrat nach § 100 Abs. 1 StGB lag bei einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren; der landesverräterische Nachrichtendienst nach § 100 e StGB wurde im Höchstmaß mit fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Obwohl wertneutral formuliert, fand der Abschnitt "Landesverrat" des Strafgesetzbuchs in den 1950er und 1960er Jahren ausschließlich auf Angehörige kommunistischer Nachrichtendienste Anwendung. Die westlichen Besatzungsmächte – die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich – hatten der Bundesrepublik Deutschland zunächst nur eine beschränkte staatliche Souveränität gewährt und sich die Ausübung der Staatsgewalt auf bestimmten Gebieten durch das Besatzungsstatut vom Mai 1949 ausdrücklich vorbehalten. Das gemeinsame Kontrollorgan der Westalliierten, die Alliierte Hohe Kommission, hebelte das 1. Strafrechtsänderungsgesetz aus, indem sie dieses kurzerhand per Gesetz für an die Westalliierten erbrachte Informationsdienste für unanwendbar erklärte.

In den 1950er und 1960er Jahren wurden mehrere Tausend Spione kommunistischer Nachrichtendienste durch die Staatsschutzsenate des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte und durch die Staatsschutzkammern der Landgerichte verurteilt. Der Verfasser hat für eine Untersuchung des politischen Strafrechts der Bundesrepublik im Zeitraum von 1951 bis 1968 alle 233 Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs in Staatsschutzsachen ausgewertet, die dieser in erster (und gleichzeitig auch letzter) Instanz zu entscheiden hatte. Im Folgenden werden drei Fälle deutsch-deutscher Spionagetätigkeit vorgestellt, welche der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte. Die Fallbeispiele sollen sowohl einen Eindruck davon vermitteln, wie sich die von der DDR in der Bundesrepublik betriebene Spionage konkret darstellte, als auch aufzeigen, wie die Justiz DDR-Spionage ahndete. Im Anschluss werden, über die Fallbeispiele hinausgehend, allgemeine Erkenntnisse vorgestellt, die sich aus der Untersuchung sämtlicher "Spionage-Entscheidungen" des Bundesgerichtshofs im Untersuchungszeitraum ergaben.

Fallbeispiel: Beobachtung von NATO-Manövern

Am 5. Juni 1956 urteilte der BGH gegen den 46-jährigen N. Dabei traf das Gericht in den Urteilsgründen die folgenden Feststellungen: Bis zum Beginn der 1950er Jahre war der in Ost-Berlin lebende N. Mitglied der DDR-Staatspartei SED und arbeitete für das staatliche Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel (DIA). Dann fiel N. jedoch in der DDR in Ungnade: Anlässlich eines gegen ihn in West-Berlin geführten Gerichtsverfahrens wegen Verteilung kommunistischen Propagandamaterials hatte er gegenüber einem West-Berliner Gericht Angaben über die Verhältnisse bei DIA gemacht. Daraufhin wurde N. bei DIA entlassen, aus der SED ausgeschlossen, und schließlich sogar in Untersuchungshaft genommen. In Haft wurde N. von einem Beamten der Staatssicherheit vernommen, der ihm als "einzigen Ausweg" aus seiner Situation eine Mitarbeit für die Stasi antrug. Derart unter Druck gesetzt, sagte N. zu. Nachdem N. wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, versuchte er allerdings zunächst, sich der eingegangenen Verpflichtung durch einen Umzug nach West-Berlin zu entziehen. Dort bemühte er sich um eine Anerkennung als politischer Flüchtling nach dem Bundesnotaufnahmegesetz – zur damaligen Zeit die Voraussetzung für staatliche Eingliederungshilfen für Zuzügler. Eine solche Anerkennung wurde N. jedoch versagt, da man seinen Erzählungen über das ihm Widerfahrene keinen Glauben schenkte. In der noch stark angespannten wirtschaftlichen Situation der Nachkriegszeit gelang es N. auch nicht, eine Arbeitsstelle in West-Berlin zu finden. Nachdem die Stasi über einen ehemaligen Kollegen erneut den Kontakt zu N. hergestellt hatte, ließ sich dieser aufgrund seiner wirtschaftlich schwierigen Lage schließlich doch auf eine Mitarbeit für den Nachrichtendienst ein.

N. erhielt den Auftrag, im September 1954 eine Fahrt in die Bundesrepublik zu unternehmen, um ein dort stattfindendes Manöver der NATO zu beobachten. Ein weiterer Beobachtungsauftrag wurde ihm für ein im Juni 1955 durchgeführtes Manöver erteilt. N. erhielt jeweils einen Katalog präziser Weisungen, auf welche Umstände er achten sollte. Die Stasi forderte unter anderem, N. solle "das Zusammenspiel der verschiedenen Waffengattungen" bei den Manövern beobachten. Eine weitere Weisung an N. lautete, die "taktischen Kennzeichen" an den Militärfahrzeugen zu notieren. Die Weisungen musste sich N. einprägen, schriftliche Unterlagen wurden ihm nicht übergeben. Zu Schulungszwecken wurden N. – unter anderem – Abbildungen von Fahrzeugtypen vorgelegt. Für seine Fahrten nach Westdeutschland erhielt N. eine Bescheinigung, aus der hervorging, er reise im Auftrag eines Berliner Kaufmanns um für diesen Geschäfte anzubahnen. N. beobachtete die Manöver und fertigte Notizen, die er per Post, teilweise versteckt in unverfänglich scheinenden Postkartentexten, an seine Freundin nach Berlin sendete. Erst nach seiner Rückkehr fertigte N. ausführlichere Berichte. Die Durchführung der von N. zu beobachtenden Manöver war weithin bekannt. Die Truppen bewegten sich weitgehend auf von der Öffentlichkeit einsehbarem Terrain, weshalb eine Beobachtung dem N. ohne Weiteres möglich war. Die Stasi erhoffte sich aus den Beobachtungen N.s und weiterer Spione offenbar Rückschlüsse auf Truppenstärken, Ausrüstung und Strategien der NATO.

Der BGH verurteilte N. wegen seiner Einsätze bei den NATO-Manövern unter anderem wegen versuchten Landesverrats in zwei Fällen nach § 100 Abs. 1 StGB. Das Gericht wendete dabei seine zu dem Landesverrats-Paragrafen entwickelte "Mosaiktheorie" an. Danach konnte auch die Sammlung und Zusammenstellung einer Vielzahl von allgemein zugänglichen und öffentlich bekannten Tatsachen ein Staatsgeheimnis im Sinne der Landesverratsvorschriften darstellen. Im konkreten Fall konnte der Senat jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, was N. genau beobachtet und gemeldet hatte und ging daher von einem bloß versuchten Landesverrat aus. Der Senat verhängte gegen N. eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren.

Fallbeispiel: Spionage im Bundesministerium der Verteidigung

Plakat des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Spionageabwehr (© Bundesarchiv, Plak 006-001-091)

Am 24. September 1962 verurteilte der BGH den 47-jährigen F. Das Gericht stellte dabei im Wesentlichen den folgenden Sachverhalt fest: Der aus Berlin stammende Notars-Sohn F. hatte während der nationalsozialistischen Herrschaft ein rechtswissenschaftliches Studium begonnen und abgeschlossen. F. trat in dieser Zeit dem NS-Kraftfahrerkorps und später auch der NSDAP bei. Er begann den juristischen Vorbereitungsdienst, musste ihn jedoch im Jahre 1939 unterbrechen, als er zum Militärdienst eingezogen wurde. Im Zweiten Weltkrieg geriet F. in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1949 entlassen wurde. F. durchlief ein "Entnazifizierungsverfahren" und konnte danach den Vorbereitungsdienst mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschließen. Seit 1952 war er als Staatsanwalt im politischen Dezernat der West-Berliner Staatsanwaltschaft tätig.

In den Jahren 1953/1954 hatte F. ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau. Als diese von ihm schwanger wurde, entschied sich das Paar dafür, die Schwangerschaft im Juni 1954 ärztlich abzurechen – eine riskante Entscheidung, denn der ärztliche Schwangerschaftsabbruch war damals strafbar. Bei einem Bekanntwerden hätte er den Justizangehörigen F. zweifelsohne die berufliche Existenz gekostet.

Zum Unglück des F. hatte – möglicherweise aus dem Umfeld des Arztes – ein Zuträger des Ministeriums für Staatssicherheit von dem illegalen Schwangerschaftsabbruch erfahren. Die Stasi ließ diese Möglichkeit, einen West-Berliner Staatsdiener für ihre Zwecke gewinnen zu können, nicht ungenutzt. Bereits im Juli 1954 erschien ein Mittelsmann des Ministeriums bei F. und forderte ihn auf, sich zu einer nachrichtendienstlichen Mitarbeit bereit zu erklären, anderenfalls werde man sein Geheimnis publik machen. Derart unter Druck gesetzt, ging F. auf das Angebot ein. Die "Führung" des F., der offenbar als besonders vielversprechende Quelle gehandelt wurde, übernahm im Folgenden allerdings der sowjetische Nachrichtendienst KGB.

Seine Auftraggeber drängten F., sich zu bemühen, in eine für sie noch interessantere Position zu gelangen. Bereits Anfang 1955 gelang es F., als Hilfsreferent in das Bundesjustizministerium nach Bonn abgeordnet zu werden. Auch dort war er mit Staatsschutzsachen befasst. Im Jahre 1956 wurde F. dann – auf sein Betreiben – zum Bundesministerium der Verteidigung versetzt. Zunächst wurde F. in der Rechtsabteilung des Ministeriums eingesetzt, wo er wieder vorwiegend mit der Bearbeitung von politischen Delikten befasst war. In mehreren Strafprozessen, auch vor dem BGH, fungierte F. als Sachverständiger zu Fragen der äußeren Sicherheit. Ab 1959 war F. in Hannover beim Amt für Sicherheit der Bundeswehr (besser bekannt als Militärischer Abschirmdienst) für die Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern für den gehobenen und höheren Dienst der Bundeswehr verantwortlich. Der Spion F. war damit in einer Position tätig, die gerade der Spionageabwehr diente. Während seiner Zeit beim Bundesverteidigungsministerium hatte F. Zugriff auf "Geheimsachen der höchsten militärischen Führung" der Bundesrepublik.

Über seine Tätigkeit bei den ihn beschäftigenden Dienststellen berichtete F. bei persönlichen Treffen mit seinen Verbindungsleuten in Ost-Berlin, Köln und Brüssel. Hier erhielt er auch neue Aufträge. F. versendete zudem Berichte, die er auf Tonband gesprochen hatte, per Post. Mit einer Kleinstbildkamera fotografierte F. klassifizierte Schriftstücke und leitete die Fotos nach Ost-Berlin weiter. Der Bundesgerichtshof konnte F. nur hinsichtlich einer überschaubaren Anzahl von Informationen und Dokumenten konkret die Weitergabe nachweisen. F. beteuerte, nur einen Bruchteil der ihm bekannten Informationen in die DDR weitergeleitet zu haben. Ob F. für seine Tätigkeit ein Entgelt erhielt, konnte der Bundesgerichtshof nicht klären. F. wurden allerdings zumindest großzügig "Unkosten" erstattet.

F. wurde im Jahre 1961 festgenommen, nachdem er von einem anderen enttarnten Spion des KGB verraten worden war. Der Bundesgerichtshof befand F. unter anderem des fortgesetzten Landesverrats nach § 100 Abs. 1 und 2. StGB, des Geheimnisbruchs in einem besonders schweren Fall, § 353 b Abs. 1 StGB, und der schweren Bestechlichkeit, § 332 StGB, für schuldig. Er wurde zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Fallbeispiel: Agentenring in Hamburg

Am 15. Oktober 1964 hatte der BGH den Fall des 52-jährigen W. zu entscheiden. Das Gericht traf in den Urteilsgründen die folgenden Feststellungen: W. stammte aus Anhalt. Er war bereits durch sein Elternhaus im Sinne der kommunistischen Weltanschauung erzogen worden und war dieser fortan – auch während der nationalsozialistischen Diktatur – treu geblieben. Im Frühjahr des Jahres 1949, also noch vor Gründung der DDR, trat W. in seiner nunmehr zur sowjetischen Besatzungszone gehörenden Heimat der SED bei. Seit dem Ende der 1940er Jahre bis Mitte der 1950er Jahre arbeitete W. in einem Chemie-Werk im Bereich der Kampfstoffvernichtung. Die schwere Arbeit, die offensichtlich unter unzureichenden Sicherheitsbedingungen durchgeführt wurde, führte dazu, dass sich W. schwere und dauerhafte Gesundheitsschäden zuzog.

Im Jahre 1954 erhielt W. zu Hause Besuch von einem Mann, der sich als "Richard" aus Berlin vorstellte und mit W. ein Gespräch über seine persönlichen Verhältnisse und politischen Ansichten begann. W. nahm an, dass "Richard" von der Partei geschickt worden war, und freute sich über die ihm entgegengebrachte Aufmerksamkeit. Bei einem weiteren Treffen bot "Richard" W. an, sich "aktiv für den Frieden" einzusetzen. Hierzu erklärte sich W. bereit. Auf diese Weise begann die Tätigkeit des W. für die für Sabotage zuständige Abteilung der "Hauptverwaltung Aufklärung" des Ministeriums für Staatssicherheit.

Zu den ersten Aufträgen des W. gehörte es, Kontakt zu westdeutschen Besuchern in der DDR zu suchen, in Gesprächen ihre politische Einstellung zu erkunden und für die DDR zu werben. W. wurde zudem mehrfach nach West-Berlin entsandt, wo er in Gesprächen mit der Bevölkerung die dort verbreiteten Ansichten zu bestimmten politischen Fragen erforschen sollte. Zudem wurde W. beauftragt, in West-Berlin das Verhalten von Besuchern aus der DDR zu beobachten. Es folgten weitere Erkundungsaufträge des W. in Westdeutschland.

Über die Jahre erhielt W. zunehmend anspruchsvollere Aufgaben. 1957 wurde W. mit der "Führung" eines im Großraum Hamburg bestehenden Agentennetzes der Stasi betraut. Unter dieser Tätigkeit wurde die Position eines Mittelsmannes zwischen den Informationszuträgern und der Zentrale des Nachrichtendienstes verstanden. Bei dem Großteil der W. unterstellten "Spione" handelte es sich um westdeutsche Hafen- und Werftarbeiter, es fanden sich jedoch auch ein Mitarbeiter der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr sowie weitere aus der DDR in den Westen entsandte Agenten darunter. Das Agentennetzwerk sammelte zum einen Informationen über jegliche militärisch relevanten Vorgänge. Einige der von W. betreuten Agenten arbeiteten in großen Schiffswerften, die mit der Produktion von Rüstungsgütern für die Bundesmarine befasst waren. Zum anderen sollten die Agenten "in Werften und Häfen" "empfindliche Stellen auskundschaften", "durch deren Zerstörung die wirtschaftliche Erzeugung und die Verbindungswege" der Bundesrepublik "lahmgelegt werden könnten". Diese Informationen sollten offenbar dazu benutzt werden, am sogenannten "Tag X" Sabotageakte gegen die Bundesrepublik durchzuführen. Der "Tag X" sollte anbrechen, wenn durch Krieg oder durch "innere Unruhen oder Streiks" die Lage in der Bundesrepublik dergestalt kippen sollte, dass dort ein gewaltsamer Umsturz möglich schien. Dazu kam es, wie bekannt ist, jedoch nicht.

Da die Agententätigkeit des W. ihn nicht in die unmittelbare Nähe von Staatsgeheimnissen brachte, wurde er durch den Bundesgerichtshof nicht wegen Landesverrats verurteilt. Er wurde jedoch der Eingehung landesverräterischer Beziehungen nach § 100 e StGB für schuldig befunden. Zudem verurteilte der Bundesgerichtshof W. wegen landesverräterischem Nachrichtendienst in einem besonders schweren Fall nach § 92 StGB. Nach dieser Vorschrift machte sich strafbar, wer Nachrichten über "Verwaltungen, [...], Betriebe" oder Anlagen" sammelte, um Bestrebungen zu fördern, die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik zu untergraben oder ihre Sicherheit zu gefährden. Gegen W. wurde eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt.

Ziele und Methoden der DDR-Spione

Die vorstehend geschilderten Spionagefälle geben nur einen kleinen Einblick in das breite Spektrum der von der DDR ausgehenden Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik. Hinsichtlich der Ziele und Methoden der DDR-Spionage sind sie jedoch in zwei Punkten durchaus repräsentativ: Insbesondere das zweite Fallbeispiel illustriert, dass es Nachrichtendiensten der DDR (und der Sowjetunion) gelang, Spione auch an neuralgischen Punkten der Bundesrepublik einzuschleusen: Die sozialistischen Nachrichtendienste konnten erfolgreich Bundestag, Bundesministerien, Bundeswehr, Geheimdienste, Parteien und Wirtschaftsunternehmen unterwandern. Auf der anderen Seite zeigen die Fallbeispiele auch, dass die gezielte Auskundschaftung einzelner Staatsgeheimnisse eher die Ausnahme darstellte. Die DDR-Spionage war darauf ausgerichtet, möglichst viele Informationen in der Breite zu erlangen. Ein erheblicher Anteil der Spionagefälle, mit denen der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs befasst war, erscheint – für sich betrachtet – als bloße Bagatelle. Ein Großteil der im Auftrag der DDR entsandten Spione schöpfte, wie N. im ersten Fallbeispiel, aus öffentlichen Quellen. Viele Agenten waren, wie auch anfangs auch W. aus dem dritten Fallbeispiel, damit beauftragt, Alltags- und Stimmungsberichte zu fertigen, Bücher und Flugschriften zusammenzutragen und Erkundungsaufträge durchzuführen. Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass auch diese "Informationskrümel" für ausländische Nachrichtendienste in der Häufung Ansatzpunkte für die Gewinnung gewichtigerer Erkenntnisse darstellen konnten.

Anwerbung von Agenten durch DDR-Nachrichtendienste

Nur ein Bruchteil der in der Bundesrepublik für einen Geheimdienst der DDR tätigen Agenten ging seiner Arbeit aus ideologischer Überzeugung nach. Wie an dem ersten und zweiten Fallbeispiel aufgezeigt, wandten Geheimdienste der DDR zur Gewinnung von Mitarbeitern häufig auch erpresserische Mittel an. DDR-Bürgern wurde die Arbeit für einen Nachrichtendienst vielfach – wie auch N. im ersten Fallbeispiel – als "Ausweg" angetragen, nachdem sie zuvor mit der Aussicht auf Verbüßung einer Haftstrafe wegen der (angeblichen) Begehung einer Straftat konfrontiert worden waren. Um Bundesbürger in gehobenen Positionen zu einer Mitarbeit zu bewegen, drohten DDR-Geheimdienste, wie am Fall des Staatsanwalts F. illustriert wurde, in nicht wenigen Fällen die Enthüllung von Geheimnissen an, etwa über das Bestehen einer außerehelichen Beziehung oder über "dunkle Kapitel" in der Vergangenheit der Betroffenen. Auch mögliche Sanktionen gegen in der DDR lebende Verwandte wurden als Druckmittel eingesetzt. Vor allem Bundesbürger wurden von Geheimdiensten der DDR aber auch durch wirtschaftliche Anreize zu einer Mitarbeit bewegt. Sowohl das Angebot hoher Geldzahlungen als auch die Vermittlung lukrativer Wirtschaftsbeziehungen in den "Ostblock" sind dokumentiert. Aufsehen erregte in dieser Hinsicht beispielsweise der Fall der Anwerbung einer wirtschaftlich angeschlagenen Pensions-Betreiberin aus der damaligen Bundeshauptstadt Bonn durch die Stasi. Die Pensions-Betreiberin wurde durch erhebliche finanzielle Zuwendungen dazu bewegt, ihre Pension "verwanzen" zu lassen, um Gespräche der Gäste abzufangen.

Dass Geheimdienste der DDR in der Bundesrepublik gerne auf die Dienste von Bundesbürgern setzten, die dem Kommunismus nicht besonders nahe standen, hatte mehrere Gründe.

Zu Beginn der 1950er-Jahre bemühte sich die DDR-Führung unter Einsatz erheblicher finanzieller Ressourcen um die Förderung der kommunistischen Partei (KPD) und der übrigen kommunistischen Organisationen in Westdeutschland. Genährt durch beachtliche Wahlerfolge der KPD, bestand zu dieser Zeit dort noch die Hoffnung, einen erheblichen Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik für die "kommunistische Sache" gewinnen zu können. Die kommunistischen Organisationen in Westdeutschland verloren jedoch rasch an politischer Bedeutung. Zunehmend gerieten sie auch unter behördlichen Druck. 1951 wurde die kommunistische Jugendorganisation FDJ in Westdeutschland verboten. Im Jahre 1956 erfolgte, nach mehrjähriger Verfahrensdauer, das Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht. Es liegt nahe anzunehmen, dass seitens der DDR in dieser schwierigen Lage kommunistischen Organisationen in Westdeutschland die Arbeit nicht zusätzlich durch den Einsatz bekennender westdeutscher Kommunisten als Spione erschwert werden sollte. Westdeutsche Kommunisten waren als Geheimagenten zudem auch wenig geeignet, da sie den Behörden durch öffentliches politisches Wirken vielfach bereits bekannt waren.

Die Entsendung ideologisch zuverlässiger Mitarbeiter aus der DDR war für die ostdeutschen Geheimdienste oftmals mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Sollten solche Agenten in geheimnisrelevante Stellungen der Bundesrepublik vordringen, erforderte dies eine zeitaufwendige, teils jahrelange Legendenbildung. Durch die Errichtung der Berliner Mauer und die Verstärkung der innerdeutschen Grenzsicherung ab August 1961 erhöhten sich die Anforderungen noch einmal beträchtlich.

Sofern Agenten an neuralgischen Punkten der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik platziert werden sollten, war die Rekrutierung von Bundesbürgern, die dem Kommunismus fernstanden, unerlässlich. Gehobene Positionen in der Bundesrepublik, die Zugang zu Staatsgeheimnissen ermöglichten, waren – wie auch am Beispiel des Staatsanwalts F. gezeigt wurde – gerade in den 1950er und 1960er Jahren vorrangig mit Vertretern der alten Eliten besetzt. Diese konnten kaum mit ideologischen Argumenten, in einigen Fällen jedoch durch finanzielle Zuwendungen oder den Einsatz von Druckmitteln, zu einer Mitarbeit für einen fremden Nachrichtendienst bewogen werden.

Behandlung der Spionagefälle durch die Justiz

Die 1951 in der Bundesrepublik eingeführten Strafvorschriften über den "Landesverrat" waren weit gefasst. Sie erfassten ein breites Spektrum von Tätigkeiten für fremde Nachrichtendienste. Die Rechtsprechung war erkennbar bemüht, durch eine weite Auslegung aus ihrer Sicht noch bestehende "Strafbarkeitslücken" zu schließen. Dies zeigte sich in der Entwicklung der – bereits erwähnten – "Mosaiktheorie", die eine erhebliche Ausweitung der Anwendung der Landesverratsvorschriften auf die Weitergabe von Tatsachen, die kein Staatsgeheimnis im eigentlichen Sinne darstellten, bedeutete. Auch die Vorschrift des § 100 e StGB (Landesverräterischer Nachrichtendienst) erfuhr in der Rechtsprechung eine erhebliche Ausweitung. Nach dem Wortlaut der Norm machte sich strafbar, wer zu einer fremden Stelle "Beziehungen aufnimmt oder unterhält, welche die Mitteilung von Staatsgeheimnissen […] zum Gegenstand haben". Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs war dies bereits immer dann der Fall, wenn "sich jemand mit einer fremden Stelle einlässt, von der er weiß, dass sie auf Staatsgeheimnisse abzielt", womit faktisch jede Unterhaltung von – wie auch immer gearteten – Beziehungen zu einem ausländischen Geheimdienst von der Vorschrift erfasst wurde.

Bei der Bemessung der gegen "Landesverräter" verhängten Strafen hielten sich die Gerichte, im Verhältnis zu den vom Gesetzgeber vorgegebenen Strafrahmen, dagegen zurück. In der Praxis erhielten "kleine Spione" Gefängnisstrafen zwischen ein und drei Jahren. In Fällen, in denen Personen auf Grund finanzieller Interessen oder aus Angst vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen ihre berufliche Stellung in Parlament, Ministerien oder Bundesoberbehörden ausgenutzt hatten, um dem Umfang und der Bedeutung nach ganz erhebliches Geheimmaterial zu erlangen und weiterzugeben, wurde allerdings auch die für Landesverrat geltende Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verhängt.

Zitierweise: Ulf Gutfleisch, Deutsch-deutsche Bespitzelung: Spione der DDR vor bundesdeutschen Gerichten, in: Deutschland Archiv, 10.4.2015, Link: http://www.bpb.de/204336

Fussnoten

Fußnoten

  1. Hendrik van Bergh, ABC der Spione. Eine illustrierte Geschichte der Spionage in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945, Pfaffenhofen a.d. Ilm 1965, S. 51.

  2. Ebd., S. 77.

  3. Der folgende Beitrag basiert auf der Doktorarbeit des Verfassers: Ulf Gutfleisch, Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland 1951-1968, Berlin 2014 und gibt Teile der Arbeit wieder.

  4. Von der Bundesrepublik wurde die DDR staatsrechtlich im Verhältnis zu Westdeutschland nicht als Ausland angesehen.

  5. Das Strafgesetzbuch unterschied bis zum Jahr 1969 bei der Freiheitsstrafe zwischen Zuchthaus- und Gefängnisstrafe. Die Zuchthausstrafe beinhaltete als schwerste Form der Freiheitsstrafe eine Arbeitspflicht und hatte zwingend den dauernden, d.h. lebenslangen Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge.

  6. Vgl. § 14 StGB in der damals geltenden Fassung.

  7. Vgl. § 16 StGB in der damals geltenden Fassung.

  8. Besatzungsstatut vom 12. Mai 1949, Amtsblatt der Hohen Alliierten Kommission für Deutschland, S. 13. Das Besatzungsstatut blieb bis zum Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955, durch die die Bundesrepublik weitgehende Souveränität erlangte, in Kraft.

  9. Gesetz Nr. 62 vom 30. August 1951, Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland 1951, S. 1106. Für die Zeit nach Inkrafttreten der Pariser Verträge entfiel diese Beschränkung. Die Bestimmungen über den Landesverrat sind seitdem grundsätzlich auch auf Personen anwendbar, die Informationsdienste für Angehörige der damaligen Westalliierten bzw. der befreundeten und verbündeten Staaten erbringen. Vgl. hierzu Detlev Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 29. Auflage, München 2014, Vorbemerkungen zum 1. und 2. Abschnitt, Rn. 19. In der Praxis spielte dies im Untersuchungszeitraum gleichwohl keine Rolle, obwohl auch die Westallierten nachrichtendienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik entfalteten. Hierfür gibt es wohl mehrere Gründe: Den Umstand, dass wichtige militärische Geheimnisse der Bundesrepublik im Regelfall zugleich gemeinsame Geheimnisse der NATO-Bündnispartner darstellten; die Zusammenarbeit in nachrichtendienstlichen Fragen; zudem auch fortbestehende Sonderbefugnisse der Westallierten, die sich aus den vertraglichen Verein¬barungen über die Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik ergaben.

  10. Gutfleisch, Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland (Anm. 3).

  11. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 5. Juni 1956, Az. StE 6/56.

  12. Im Juli 1953 war die Stasi als Folge des Aufstands des 17. Juni als Staatssekretariat für Sicherheit (SfS) in das Innenministerium der DDR eingegliedert worden. Erst im November 1955 wurde die Stasi wieder eigenständiges Ministerium.

  13. BGH, Urteil v. 24. September 1962, Az. 6 StE 4/62.

  14. Welche Schriftstücke F. im Einzelnen weiterleitete, ist dem dem Autor vorliegenden Abdruck des Urteils nicht zu entnehmen, da auch in der internen Sammlung des Bundesgerichtshofs vier Seiten des Urteils ausgelassen sind, die als geheime Verschlusssache klassifiziert wurden.

  15. Norbert F. Pötzl, Basar der Spione, Hamburg 1997, S. 181 f.

  16. GH, Urteil v. 15. Oktober 1964, Az. 9 StE 1/64.

  17. BGH, Urteil v. 15. Oktober 1964, Az. 9 StE 1/64, S. 10.

  18. So die Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Urteil v. 15. Oktober 1964, Az. 9 StE 1/64, S. 37. Die nach der "Wende" möglich gewordene Einsicht in Aufgaben und Struktur des MfS hat die grundsätzliche Richtigkeit dieser Annahme belegt. Der Politologe und langjährige Referent beim BStU, Helmut Müller-Enbergs, hält es mittlerweile für unstreitig, dass das MfS Mitte der 1950er-Jahre versucht hat, "neuralgische Punkte in der Bundesrepublik zu ermitteln und geeignete Logistik für den Fall einer Spannungsperiode" zu "deponieren […], um Sabotageaktivitäten gezielt auslösen zu können"; siehe Helmut Müller-Enbergs, Hauptverwaltung A (HV A), Aufgaben, Strukturen, Quellen, Berlin 2011, S. 40.

  19. BGH, Urteil v. 8. Oktober 1957, Az. 2 StE 27/57; Zwei saugen Honig, in: Der Spiegel, 7. August 1957, S. 15.

  20. So Alexander von Brünneck, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt a. M. 1978, S. 100 f.; zustimmend Reinhard Schiffers, Zwischen Bürgerfreiheit und Staatsschutz. Wiederherstellung und Neufassung des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1951, Düsseldorf 1989, S. 312.

  21. Von Brünneck, Politische Justiz (Anm. 20), S. 100; zustimmend Schiffers, Zwischen Bürgerfreiheit und Staatsschutz (Anm. 20), S. 312.

  22. Mündliche Urteilsbegründung zu der Entscheidung BGH, Urteil v. 18. Dezember 1958, Az. 9 StE 3/58, abgedruckt in StE 1958.

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Dr. iur., M.A.; geb. 1983; Rechts- und Geschichtswissenschaftliches Studium in Freiburg i.Br. und Liverpool; Rechtsreferendariat in Freiburg i.Br. mit Stationen in Baden-Baden, Frankfurt a.M. u. Berlin; 2014 Promotion zum Thema "Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 1951-1968" an der Humboldt-Universität zu Berlin.