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Sündenfall der organisierten Rechtsanwaltschaft | Deutschland Archiv | bpb.de

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Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Einem Selbstmord auf der Spur Druckfrisch Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? Der Mauerfall aus vielen Perspektiven Video der Maueröffnung am 9. November 1989 Die Mauer fiel nicht am 9. November Mauersturz statt Mauerfall Heimliche Mauerfotos von Ost-Berlin aus Ost-West-Kindheiten "Niemand hat die Absicht, die Menschenwürde anzutasten" Berlinförderung und Sozialer Wohnungsbau in der „Inselstadt“ Wie stellt der Klassenfeind die preußische Geschichte aus? Flughafen Tempelhof Die Bundeshilfe für West-Berlin Christliche Gemeinschaft im geteilten Berlin Amerikanische Militärpräsenz in West-Berlin Das Stadtjubiläum von 1987 in Ost- und West-Berlin Bericht zum Workshop "Das doppelte Stadtjubiläum" Das untergegangene West-Berlin Interview: „Der Zoo der Anderen“ Die "Weltnachricht" mit ungewollter Wirkung Krieg & Frieden. Wohin führt die Zeitenwende? Über 70 Analysen & Essays. Wenig Hoffnung auf baldigen Frieden Was riskieren wir? Ein Sommer der Unentschlossenheit Ein Jahr Krieg Die Waffen nieder? Ungleiche Fluchten? 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Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. 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Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? 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Zeitreisen mit "Kennzeichen D" Der Anfang vom Ende der DDR: Die Biermann-Ausbürgerung 1976 Wendekorpus. Eine Audio-Zeitreise. 1. Vorboten von Umbruch und Mauerfall 2. Schabowski und die Öffnung der Grenzen am 9. November 1989 3. Grenzübertritt am 10. November 4. Begrüßungsgeld 100 D-Mark 5. Den Anderen anders wahrnehmen 6. Stereotypen 7. Was bedeutet uns der Fall der Mauer? 8. Emotionen 9. Sprache Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen „9/11 Santiago – Flucht vor Pinochet" Brecht & Galilei: Ideologiezertrümmerung Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch Freundesverrat Denkanstöße aus Weimar Gefährdet von "Systemverächtern" Raubzug Die Normalität des Lügens Ausgaben vor 2013 Bau- und Planungsgeschichte (11+12/2012) Architektur als Medium der Vergesellschaftung Landschaftsarchitektur im Zentrum Berlins Kunst im Stadtraum als pädagogische Politik Dresden – das Scheitern der "sozialistischen Stadt" Bautyp DDR-Warenhaus? 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Sündenfall der organisierten Rechtsanwaltschaft Die DDR-Anwälte und die Ausreiseantragsteller

Christian Booß

/ 26 Minuten zu lesen

Das Thema "Ausreise" war für das SED-Regime geradezu existenziell. Dementsprechend versuchte das Ministerium für Staatssicherheit in erheblichem Maße Einfluss auf Anwälte zu nehmen, die DDR-Bürger in Ausreisefragen berieten.

I.

Der Mandantenverrat des DDR-Anwaltes Wolfgang Schnur ist aktenkundig. Seine Klientin, die bekannte Künstlerin und DDR-Bürgerrechtlerin Freya Klier, war im Zusammenhang mit Protestaktionen, aus Anlass der traditionellen Demonstration der SED zu Ehren von Rosa Luxemburg 1988 mit anderen festgenommen worden. Während im Osten und Westen eine Solidaritätskampagne läuft, sitzt Klier wie die anderen isoliert ein. Der Kontakt zur Außenwelt wird nur durch die Stasivernehmer und Anwälte hergestellt. Klier erinnert sich: "Rechtsanwalt Schnur – völlig zerknüllt, aber diesmal Gott sei Dank ohne Bewachung ... Dann tauschen wir düstere Prognosen aus. Rechnen beide mit vier, fünf Jahren ... Schnur teilt auch meine Vermutung, dass die anderen vor allem deshalb verhaftet wurden, um mich psychisch unter Druck zu setzen. Dass für sie nur dann eine Chance besteht, schnell wieder rauszukommen, wenn Stephan [ihr Freund und Kollege Stephan Krawczyk] und ich nachgeben. Eine total verfahrene Kiste ... Ich ... formuliere einen Ausreiseantrag. Begründe ihn mit politischer Hoffnungslosigkeit. Schnur ist baff. Er meint, jetzt würde ich wohl noch vor meinem Geburtstag rauskommen (er ist rührend, weiß wohl nicht, dass ich in drei Tagen Geburtstag habe) ...". Bald darauf kehrt Schnur mit einer zweiten Person zurück: "Als sich einer der beiden als Rechtsanwalt [Wolfgang] Vogel vorstellt, fällt die Klappe. Er teilt uns mit, dass wir einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft gestellt hätten, dass diesem Antrag stattgegeben werde und wir morgen die DDR verlassen dürften – mir verschlägt es die Sprache, ich breche in Tränen aus. Ich fühle mich hintergangen, weiß aber nicht, an welcher Stelle."

Klier ist instinktiv deutlich geworden, dass ihr Anwalt nicht mit offenen Karten gespielt hat. Schnur hat ihr, wie sich später herausstellt, die Unterstützungsaktionen und die Medienresonanz vorenthalten, damit das Gefühl der scheinbaren Aussichtslosigkeit verstärkt und sie und ihren Partner Stephan Krawczyk damit zur Ausreise aus der DDR bewegt. Diese Geschichte wurde später Teil eines standesrechtlichen Verfahrens, in dem Schnur – ein sehr seltener Fall – die Anwaltszulassung aberkannt wurde. Schnur war, wie seit Anfang 1990 bekannt ist, ein langjähriger inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit, der vor allem aus dem protestantischen und Bürgerrechtsmilieu berichtete, sein Agieren 1988 ein abgekartetes Spiel. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wusste von seiner Beratung zur Ausreise, es billigte und förderte diese Tätigkeit des Anwaltes.

Ein umgekehrtes Beispiel, nur wenige Zeit nach dem eben behandelten: Im Jahr 1989 leitet die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BV) Erfurt eine umfangreiche Personenkontrolle gegen ein prominentes Mitglied des Bezirkskollegiums der Anwälte, einer DDR-typischen Anwaltsvereinigung, ein. Dem MfS war durch einen IM zu Ohren gekommen, dass der Anwalt "Antragsteller auf ständige Ausreise aus der DDR berät und sich die Rechtsauskünfte bezahlen lässt". Das MfS lässt den Anwalt überwachen und prüft, ob es sinnvoll ist, ihn in seinen beruflichen Möglichkeiten zu beschneiden.

Die Fälle, beide gegen Ende der DDR, zeigen wie unterschiedlich, scheinbar widersprüchlich sich das MfS gegenüber Anwälten verhielt, die DDR-Bürger in Sachen Ausreise berieten.

Das Thema Ausreise war hochpolitisch, ja geradezu existentiell für die DDR, die SED und ihr MfS. Dass Bürger den östlichen Teil Deutschlands verlassen wollten, war die Achillesferse des Systems, mehr noch als expliziter politischer Widerstand; denn der politische Dissens mündete in der DDR meist weniger in offenen Widerspruch oder gar Auflehnung, sondern wurde durch die dauerhafte Auswanderung in den westlichen Teil Deutschlands weitgehend kompensiert. Die DDR hatte gehofft, dieses Problem ein für alle mal gelöst zu haben, als sie am 13. August 1961 den "Pfahl im Fleische des Sozialismus" entschärfte und die offene Wunde West-Berlin mit der Mauer abschloss. Doch die Familienbande, das Unbehagen oder Leiden am Staatssozialismus und die Verlockungen der sozialen Marktwirtschaft waren so groß, dass der Wille "nach drüben" zu gelangen, nie wirklich abebbte, bis zum Untergang der DDR 1989/90 nicht.

II.

Markante Daten für die Ballung des Ausreise-"Problems" und die staatliche Reaktionen darauf waren 1975/76, 1984 und 1989. Nicht zufällig fallen diese Daten mit außenpolitischen Ereignissen zusammen, vor allem den Konferenzen bzw. Nachfolgekonferenzen für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki, Madrid und Wien. Die DDR versuchte ihren minderen Status und die Ächtung im Westen, die ihrer Gründung durch die stalinistische Besatzungsmacht, ihrer diktatorischen Herrschaftsausübung und nicht zuletzt der Mauer und den Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze geschuldet waren, auf dem internationalen Parkett wettzumachen.

Internationale Aufwertung war aber nur um den Preis von vertraglich fixierten Zugeständnissen, vor allem 1975 und 1989 gerade beim Thema Freizügigkeit, zu haben. Das Dilemma der Abschreckung durch die Mauer und die Zivilisierung im zwischenstaatlichen Verkehr wurde für die DDR durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach der Erdölkrise, den sinkenden sowjetischen Subventionen und der daraus resultierenden zunehmenden ökonomischen Abhängigkeit vom Westen seit Ende der 70er-Jahre verstärkt. Nach dem lateinischen Sprichwort: "Ein goldener Esel übersteigt jede Mauer", erwarteten westliche Politiker politische Gegenleistungen vor allem beim Freikauf von politischen Häftlingen und im Reiseverkehr mit der Bundesrepublik.

Der DDR-Anwalt Wolfgang Vogel in Bonn, 1986. (© AP)

Bei diesen "Deals" spielten Rechtsanwälte immer eine bedeutsame Rolle. Der Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel war seinerzeit sogar geradezu das fernsehbekannte Symbol für derartige Vereinbarungen. Sein Nimbus war groß, aber immer ambivalent. Risse habe er durch seine Arbeit in die Mauer gemeißelt, meint einer seiner Biografen. Andere, sogar solche die ihn als Türöffner für den Übertritt in den Westen benutzt hatten, beschimpften Vogel im Nachhinein als Erpresser, da er im staatlichen Auftrag Ausreiseantragstellern als Bedingung für die Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft ihre Immobilien abgehandelt hätte. Verhandlungspartner schätzten seine Verlässlichkeit. Er selbst hat seine Aufgabe als eine "sui generis" eingeschätzt.

Vogel verkörperte gewissermaßen einen dritten Typus des Anwalts, neben den beiden bereits geschilderten Fällen anwaltlicher Tätigkeit. Er war diplomatisch in Sachen Ausreise für die DDR-Führung unterwegs. Seit 1963 war Vogel eine Art Diplomatenersatz, zu einer Zeit, als beide deutschen Staaten nach dem Mauerbau noch keine direkten diplomatischen Beziehungen pflegten, aber auch später, als man vieles unterhalb der offiziellen Diplomatie diskret ausloten und festzurren wollte.

III.

Der erste große Ausreiseschub nach dem Mauerbau, "eine Ausreisebewegung als echte Gefahr für den SED-Staat", baute sich nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte 1975 auf. Bis dahin hatte es nach der Perfektionierung der Grenzanlagen meist Fluchtversuche mit Hilfe von Fluchthilfeorganisationen oder über andere Ostblockstaten gegeben. Mit dem sogenannten Korb III der Helsinki-Vereinbarung, der breit in den DDR-Medien dokumentiert worden war , konnten sich DDR-Bürger nun auf die von "ihrem" Staat paraphierten Rechte berufen: "Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren". Das MfS verzeichnete 1976 einen Zuwachs der Anträge um 53,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Was folgte, war die DDR-typische Taktik der "Heuchelei" . Nominell hatte man sich zu internationalen Normen bekannt, im Inneren höhlte man sie bis zur Unkenntlichkeit aus und pervertierte sie. Erich Honecker machte Vorgaben, die im ZK-Apparat verarbeitet wurden, mit deren Hilfe Ausreiseantragsteller diskriminiert, kriminalisiert, zumindest eingeschüchtert werden konnten. Das war mithin das Gegenteil dessen, was die DDR in Helsinki unterschrieben hatte.

Anwälte waren natürlich Anlaufstellen für ausreisewillige Bürger, zumal wenn diese sich auf rechtliche Normen beziehen wollten. Entsprechend der Linie der SED sollte diese Möglichkeit jedoch verbaut werden. Justizminister Hans-Joachim Heusinger, ein Funktionär der Blockpartei LDPD, agierte ganz im Sinne der herrschenden SED, als er auf einer Sitzung der wichtigsten Rechtsanwaltsfunktionäre der DDf darauf hinwies, dass Anwälte solche Mandate konsequent zurückweisen müssten. Die quasi offizielle Begründung lautete, da es keinen Rechtsanspruch auf Ausreise gäbe, verbiete sich eine anwaltliche Beratung außerhalb rechtlicher Angelegenheiten von selbst.

Im Zusammenhang mit den Versuchen, die innenpolitisch brisante internationale Vereinbarung ins Leere laufen zu lassen und dieses auch noch zu kaschieren, kam auch das MfS ins Spiel. Stasi-Chef Erich Mielke reagierte auf die internen Parteivorgaben schon im Oktober 1976 mit einer Weisung. Er legte fest, dass "ab sofort" alle Anträge auf Ausreise abzulehnen seien, die sich "auf die Schlussakte von Helsinki oder andere Begründungen ... der Nichteinhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen" durch die DDR bezögen.

Wegen der international eingegangenen Verpflichtungen konnten diese Verhinderungsstrategien, nicht explizit oder gar öffentlich gemacht werden. Bei derartigen Doppelspielen kam geradezu zwangsläufig die Geheimpolizei der SED ins Spiel. In den Jahren nach dem Mauerbau hatte das MfS primär die Aufgabe gehabt, Fluchten und Fluchthilfe möglichst präventiv zu verhindern. Bei Erschießungen an der Mauer sollten die Todesumstände durch das MfS möglichst vertuscht und verheimlicht werden, um das internationale Ansehen der DDR nicht zu gefährden. In dieser Gemengelage – hier geheimpolizeiliche, "operative" Prävention, dort diplomatische, "politische" Rücksichten –, also im politisch-operativen Abwägen war das MfS geübt, als ihm in den Jahren seit 1976 neue Aufgaben übertragen wurden.

1976 war zur Fluchtbekämpfung eine zentrale Koordinierungsstelle (ZKG) mit Pendants in den Bezirksverwaltungen gegründet worden. Ein Jahr darauf wurde sie mit Zusatzaufgaben für die Übersiedlung bedacht. Diese befand sich traditionell in den Händen der Abteilung Inneres des Innenministeriums (MdI). Die ZKG sollte nunmehr in bestimmten Fällen Einspruchsrechte für das MfS wahren. Zum anderen sollte sie Entscheidungen für Personen vorbereiten, die aus politisch-operativen Gründen ausreisen sollten. Während der Masse der Petenten die Ausreise verweigert werden sollte, sollten also bestimmte Personenkreise ausgebürgert werden, wenn damit Schaden von der DDR abgewendet werden konnte oder Vorteile für die DDR zu erlangen waren. Faktisch wurde das MfS damit zunehmend zum Entscheider in Fragen, die vorher dem MdI vorbehalten waren, ein Zeichen für den "Aufstieg des MfS während der Honecker-Zeit" .

IV.

Wie das MfS steuernd in den Ausreisemechanismus eingriff und welche Rolle dabei Anwälte spielten, zeigt ein besonders anschauliches Beispiel aus Chemnitz, damals Karl-Marx-Stadt.

Ein ehemaliger Justitiar mit längerer IM-Vita, ein "klassenbewusster Genosse" , war in den 70er-Jahren Anwalt geworden. Er hatte eine Untervollmacht seines bekannten Berliner Kollegen Wolfgang Vogel. 1976 legte der Leiter der Bezirksverwaltung des MfS persönlich fest, wie mit Hilfe des neuen Anwaltes in der Bezirksstadt die Bekämpfung von Ausreiseantragstellern organisiert werden sollte. Er sollte über alles informieren , später wurde präzisiert, er solle "schwerpunktmäßig zur Bearbeitung reaktionärer Kirchenkreise sowie von Personen, die einen rechtswidrigen Antrag auf Übersiedlung in die BRD gestellt haben", genutzt werden.

Der Anwalt war Heinrich John, lange Jahre auch der Parteisekretär des Rechtsanwaltskollegiums. Er stellte das Interesse von Partei und Stasi nach Lage der Akten offenbar über das Interesse seiner Mandanten. Ohne Rücksicht auf die auch in der DDR geltende Pflicht zur Verschwiegenheit , berichtete John über Mandantengespräche im Büro oder in der Untersuchungshaft. Auch Durchschriften seines Schriftverkehrs mit seinem Kollegen Vogel in Berlin finden sich, teilweise alphabetisch geordnet, in den Stasi-Akten.

Auf Grund derartiger Hinweise wurde mit dem MfS die Strategie gegenüber den Mandanten abgestimmt, eine Strategie die mehrstufig verlaufen konnte. 1978 wollte beispielsweise ein kirchennaher Facharbeiter ausreisen. "Trotz entsprechender Argumentation [durch den Anwalt] sei Y ... von seinen Vorgaben nicht abzubringen gewesen", protokollierte das MfS: "Der IM [also der Anwalt] habe den Y ... aufgefordert, dass er sich ruhig verhalten soll ... Der IM werde prüfen, inwieweit er Y in diesem Falle helfen kann. Er habe dabei jedoch in keiner Weise Versprechungen gemacht." Auf die vergebliche Frustrations-, dann Deeskalationsstrategie wurde mit taktischem Nachgeben reagiert. Es wurde erwogen, Y die Ausreise zu gestatten. Rechtsanwalt Dr. John, sollte diesen "Erfolg" nutzen, um "auf Grund seiner Hilfe bei der evtl. Übersiedlung ... seinen Kontakt zur ev-luth. Kirche" auszubauen. Gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirche sollten die Vermittlungsdienste für deren Angestellten zur Aufwertung des Anwaltes in Kirchenkreisen führen. Dieses Beispiel zeigt, wie perfide die Stasi Zugeständnisse einplante, um ihren Anwalt mit den Nimbus des humanitären Helfers auszustatten.

Auch die ökonomischen Interessen der DDR verfolgte der Anwalt konsequent. 1978 vertraute sich ihm in der U-Haft Mandant X an. Er habe für eine geplante Flucht 50.000 Mark in den Westen geschafft.

Der Anwalt baute eine Drohkulisse auf, X könne dafür bestraft werden. Darauf willigte dieser ein, durch seine Eltern in der DDR alles verkaufen zu lassen, was sie verkaufen könnten, um die 50.000 Mark nachweisen und dann legal ausreisen zu können. Nach DDR-Recht war das ein Strafverzicht bei einem Devisenvergehen und Fluchtunternehmen aus rein finanziellen Erwägungen.

Wo es sich nicht "lohnte", DDR-Bürger weiter zu halten, waren Partei und Staat auch schon einmal bereit, sie gehen zu lassen. "Die Z ... wäre wohl für unseren Staat kein Verlust", schrieb Rechtsanwalt Vogel mit zynischem Zungenschlag an seinen Karl-Marx-Städter Beauftragten. Rechtsanwalt John leitete diese Argumente offenbar weiter. Bald darauf konnte er nach Berlin vermelden, "daß die Sache örtlich eigentlich vorgeklärt ist, ... dass für unseren Staat kein Verlust eintritt."

V.

Ungeachtet derartiger Steuerungsversuche über ausgewählte Anwälte, kam es 1984 erneut zu einer regelrechten Ausreisewelle. Die Zahl der Ausreiseantragsteller nahm 1984 "fast explosionsartig", um fast das Zweieinhalbfache zu. Vordergründig wurde dies mit der KSZE-Nachfolgekonferenz von Madrid in Verbindung gemacht. Zutreffender dürfte sein, dass finanzielle Zuwendungen aus der Bundesrepublik, wie die Swing-Regelung und der Milliardenkredit, im Westen Erwartungen für Gegenleistungen produziert hatten, denen die SED-Führung unter Erich Honecker sukzessive nachkommen musste. Mit der Verordnung zur "Regelung von Fragen der Familienzusammenführung" war 1983 "erstmals eine Rechtsgrundlage für die Ausreise aus der DDR" geschaffen worden. Besetzungen von diplomatischen Vertretungen, die Honecker aus außerpolitischen Rücksichten mit zügigen Ausreiseversprechen beantwortete, ließen die Geschehnisse eskalieren und die Ausreisebewegung zu einer Massenerscheinung anschwellen.

Kinder und Frauen aus der DDR, die als Flüchtlinge in der Prager Botschaft der Bundesrepublik Zuflucht gefunden haben, spielen im Garten der Botschaft, Oktober 1984. (© AP)

Die Besetzung der Prager Botschaft der Bundesrepublik sollte Anwalt Wolfgang Vogel 1984 in den Griff bekommen. Er sollte die Besetzer vor Ort mit Hilfe seines Renommees überzeugen, auf das Angebot der DDR-Regierung einzugehen, die Botschaft zu verlassen. Er winkte mit Straffreiheit und zügiger Bearbeitung der Ausreiseanträge, drohte schließlich mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Die Strategie war von SED-Generalsekretär Honecker abgesegnet , die Argumente, die Vogel 1984 gegenüber den Botschaftsflüchtlingen vorbrachte und in die Westpresse lancierte, waren ihm teilweise wortwörtlich von der Stasi aufgeschrieben worden. Der wichtigste Offizier in diesen Fragen war Heinz Volpert, der ehemalige Führungsoffizier von Vogel, als dieser noch als IM registriert war.

Honecker nutzte diese scheinbare Nachgiebigkeit aber auch als Ventil, um Missliebige, "Feinde" bzw. "kriminelle Elemente" und "langjährige hartnäckige Antragsteller", loszuwerden. Stasi-Minister Mielke schob Rechtsanwalt Vogel die Aufgabe zu, "alle ihm bekannten Fälle, auch solche, die eine Gefahr darstellen – provokatorische Botschaftsbesetzungen zu inszenieren – zu überprüfen". Das MfS sollte diese dann, wie es in der Weisung knapp hieß, "als vorbeugende Maßnahme erfassen, überprüfen und schnellste Bearbeitung für Ausreise sichern." Deutlich wie selten wird hier die Verstrickung Vogels in die Machenschaften des Systems.

VI.

Auch wenn sich das Ausreiseventil 1984 ungewöhnlich weit öffnete, blieb die Zielstellung die alte. Die Mehrheit der DDR-Bürger sollte zurückgehalten werden. In diese Strategie passte es, dass die Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte instruiert werden sollten. Ein entsprechender Vorschlag war der Stasi vom Justizministerium zur Abstimmung vorgelegt worden. Das System, das sich anfangs mit der Berufsgruppe der Anwälte sehr schwer tat, sie dann aber zunehmend anerkannte, verlangte 1984 seinen Tribut.

"Es gehört zur Verantwortung der Rechtsanwälte, den ihnen möglichen Beitrag zur ... offensiven Unterbindung und Zurückdrängung weiterer Versuche, von Bürgern der DDR zur Erreichung der Übersiedlung in das nichtsozialistische Ausland zu leisten." Für die Beratung von Antragstellern und die Hilfe bei der Antragstellung "gibt es keine anwaltliche Zuständigkeit", wies der Minister die Anwälte unmissverständlich an. Gefordert wurde von den sozialistischen Anwälten jedoch mehr als die Ablehnung eine aktiven Hilfe bei der Ausreise, nämlich aktive Gegenpropaganda. Längst hatten die Oberen der DDR erkannt, dass Bürger Anwälten noch vertrauten, wo sie Staatsvertretern nicht mehr zuhören wollten. Die Anwälte sollten nun helfen, Antragsteller in die Resignation zu treiben, "damit ... argumentieren, dass bei Nichtaushändigung von Anträgen zur Wohnsitzveränderung offenkundig keine Voraussetzungen ... entsprechend den Rechtsgrundsätzen der DDR" vorlägen. Sie sollten Bürger von "Handlungen, die auf die Erzwingung von staatlichen Genehmigungen" abzielten, abbringen, indem sie sie warnten, dass dies "strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen" könnte.

Diese informelle Weisung des DDR-Justizministeriums war, formal betrachtet, rechtswidrig. Der § 3 des Rechtsanwaltsgesetz der DDR sah die "juristische Beratung der Bürger ... in allen Rechtsangelegenheiten" vor. Mit rabulistischen Ableitungen – ohne Rechtsanspruch könne es auch keine rechtliche anwaltliche Beratung geben – wurde versucht, das Beratungsverbot zu legitimieren. Instinktsicher fürchtete man jedoch im Jahr nach der Madrider KSZE-Nachfolgekonferenz den Skandal. Man verpflichtete die Anwälte darauf, "Verschwiegenheit zu wahren."

Felix Busse meint: Gegen "das Vertretungsverbot wurde kein Widerstand geleistet" ; das ist nicht ganz richtig. Es kam zwar nicht zu einem offenen Aufbegehren, schon gar nicht von den Vorsitzenden der Anwaltskollegien. Friedrich Wolff, der Anwaltsfunktionär der DDR par exzellence hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er von Mandanten, die die DDR verlassen wollten, nicht viel hielt. Andererseits hielten sich manche Anwälte nicht an dieses Verbot. Mögen im Einzelfall auch finanzielle Motive eine Rolle gespielt haben, angesichts möglicher Sanktionen bis zum Berufsverbot ist die heimliche Beratung vieler Anwälte als eine stille Form des Widerstandes anzusehen.

In Cottbus beispielsweise stand ein Anwalt wegen offensiver Beratung im Rahmen der Familienzusammenführung seit 1977 auch beim MfS unter Verdacht. Er hatte im Rahmen eines Disziplinarverfahrens schon eine strenge Rüge vom Kollegium erhalten. Erneut wurden ihm vom Vorstand "Vorkommnisse gleicher Art" vorgeworfen, die er bestritt. Ein weiteres Disziplinarverfahren wurde eröffnet, worauf der Anwalt von sich aus den Austritt aus der Anwaltschaft erklärte, offenbar um Schlimmerem zuvorzukommen.

Der Vorstand des bezirklichen Anwaltsgremiums akzeptierte. Man wollte auf Anraten der SED die Sache auf sich beruhen lassen. Der Anwalt galt als kirchlich gebunden, und man fürchtete, die Kirche könne sich in dem Fall engagieren, der Austritt wäre daher "die beste Lösung". Auch das Justizministerium folgte dieser Opportunitätsabwägung, da ein Disziplinarverfahren "ungünstiger" wäre.

VII.

Die "Selbstverwaltungsgremien" der Anwälte wirkten im Benehmen mit der SED und dem Justizministerium disziplinierend. So konnten die für den Staat problematischen Fälle, ohne dass es dafür eine öffentlich bekannte Norm gab, auf bestimmte Anwälte hin gelenkt werden. Bei diesen verstärkte das MfS seine Bemühungen, zumindest in bestimmten Regionen, sie zur Ausforschung und Beeinflussung von Ausreiseantragstellern einzuspannen.

Im Bezirk Karl-Marx-Stadt war es gelungen, auch in Zwickau einen IM als Vertrauensanwalt systematisch aufzubauen.

Der ehemalige Kreisrichter und örtliche LDPD-Vorsitzende war schon länger als IM "Dr. Peters" oder "Peter" registriert und hatte über seine Mitmenschen berichtet. Diskret über die SED und Lokalpolitiker besorgte das MfS Büroräume, damit der IM, nunmehr unter dem Decknamen "Sascha", als Unteranwalt von Wolfgang Vogel Ausreiseantragsteller "betreuen" konnte.

Die Beziehung des Anwaltes zum MfS war selbst für DDR-Verhältnisse ungewöhnlich. Wenn Bürger, die die DDR verlassen wollten, sich hilfesuchend an den Zwickauer Anwalt wandten, legte dieser eine Akte an. Bald darauf traf der Anwalt seinen Stasi-Kontaktoffizier. Laut Protokoll des MfS fand die "Übergabe/Übernahme Akten und Ifo [zusätzlicher Informationen]" statt. Der Anwalt übergab der Stasi kurzerhand die Mandantenakte und bekam andere zurück, die das MfS schon durchgesehen hatte. Bei dieser Gelegenheit tauschte man sich aus. Die Reaktionsmuster und Anweisungen an den Anwalt sind die bereits bekannten. Mal wird der Antragsteller hingehalten, mürbe gemacht, mal soll ihm abgeraten werden, mal – es droht eine Botschaftsbesetzung – wird auf die beschleunigte Ausreise orientiert.

Obwohl der Rechtsanwalt mit dem MfS geradezu sprichwörtlich Hand in Hand arbeitete – eigentlich betrieb er mehr eine Stasi-Dependence und keine Kanzlei –, wurde er selbst vom MfS abgehört. Wenn sich ein Ausreiseantragsteller bei dem Anwalt meldete, wurden Personalien und die abgehörten Sachverhalte kurz protokolliert. Diese Abhörmaßnahme hatte offenbar einen doppelten Sinn: Das MfS konnte einerseits sicherstellen, dass der Anwalt die Instruktionen befolgte. Zum anderen gewann es Zeit, um Informationen über die Personen einholen und Gegenstrategien entwickeln zu können.

Auch abgesichert durch die Abhörmaßnahme, war das MfS zufrieden mit "seinem" Anwalt. Mehrfach gab das MfS zu Protokoll: Der Mandant "zog jedoch seinen Antrag auf Übersiedlung wieder zurück." Im März 1989 zeichnete Stasi-Chef Mielke den Anwalt daher mit dem "Kampforden für Verdienste um Volk und Vaterland" aus. Die Auszeichnung war mit einer Prämie von 1.000 Mark verbunden. Der Anwalt, der weit über seine Stadt hinaus als "Vogel von Zwickau" bekannt war , quittierte sie mit Namen.

Die Frage ist, inwieweit Wolfgang Vogel in das Lenkungssystem seines Unteranwaltes eingeweiht oder gar einbezogen war. Der Karl-Marx-Städter Anwalt sollte Vogel gegenüber seine Stasi-Kontakte zwar verheimlichen. Andererseits ist in ihren Korrespondenzen öfter von der Zustimmung oder Ablehnung im Rahmen der "örtlichen Überprüfung" die Rede , womit zweifelsohne auch das MfS gemeint war. Vogels eigene Kontaktleute in Ausreisefragen waren vorrangig hohe Stasi-Offiziere. Selbst wenn Vogel sich nach eigenem Bekunden direkten Befehlen nicht untergeordnet haben will , so scheint er jedoch oft ihren Vorgaben gefolgt zu sein und wurde von Mielke auch als Ratgeber angesehen, welche Personen als unbelehrbar galten und abgeschoben werden sollten.

VIII.

In zwei Bereichen durften alle Anwälte legal Ausreiseantragsteller vertreten: Wenn DDR-Bürger strafrechtlich wegen ihrer Bemühungen, das Land zu verlassen, belangt wurden bzw. wenn der Antrag bewilligt und die Ausreise abzuwickeln war.

Im Laufe des Jahres 1976 hatte das Regime "eine Strategie gegen die Übersiedlungsbewegung entwickelt, an der es mit unterschiedlichen Akzenten bis zum Ende der DDR festhielt." Der Generalstaatsanwalt Josef Streit regte an, dass Handlungen, die "politisch schädlich" seien, "als Verbrechen gewertet" werden müssten. Strafrechtlich belangt werden sollten "Übersiedlungswillige, die gegenüber staatlichen Organen mit Forderungen aufgetreten waren, die öffentlich demonstriert, sich an westliche Einrichtungen gewandt oder sich mit andren zusammengeschlossen hatten." Bürger, die die DDR verlassen wollten, mussten mit zahlreichen, auch strafrechtlichen Sanktionen rechnen.

§ 213 des DDR-Strafgesetzbuches ahndete auch schon den Versuch eines ungesetzlichen Grenzübertrittes. Das ermöglichte einen breiten Sanktionsspielraum, vor allem in Kombination mit § 225, der die Bestrafung der unterlassenen Anzeige eines Fluchtplanes androhte. Wer Personen oder Stellen außerhalb der DDR über seine Ausreisewünsche informierte, konnte seit den 70er-Jahren mindestens mit einer Verfolgung nach § 219 (ungesetzliche Verbindungsaufnahme), wenn nicht wegen Spionagevorwürfen nach den §§ 97, 99 oder 100 rechnen. Proteste, die dem Ausreisewunsch Nachdruck verleihen sollten, konnten nach den §§ 214 (Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit), 217 (Zusammenrottung), 220 (öffentliche Herabwürdigung), 249 (Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) oder unter Rückgriff auf den Gummiparagrafen der frühen DDR wegen staatsfeindlicher Hetze (§ 106) verfolgt werden. Dieses Instrumentarium wurde in den späten 70ern ausdifferenziert, kam Anfang der 80er-Jahre voll zur Geltung und wurde später allerdings zugunsten anderer Sanktionsformen teilweise zurückgenommen.

Derartige Verfahren wurden großenteils von der HA IX der Staatssicherheit vorermittelt. Die anwaltliche Vertretung in derartigen MfS-Ermittlungsverfahren wurde über staatsanwaltliche Bedingungen in der Regel stark beschränkt. In Prozessen zu derartigen Delikten konnte der Anwalt nach eigener Wahrnehmung nur wenig ausrichten. Dies diente einigen Anwälten sogar als Vorwand, sich wenig in derartigen Fällen zu engagieren: "Menschen zu verteidigen, die zumeist verurteilt werden wollten, um dadurch in den Westen zu kommen, machte für mich keinen Sinn.", schrieb Friedrich Wolff. Eine differenzierte Analyse solcher Verfahren steht noch aus. Aber selten dürfte ein anwaltliches Plädoyer so zynisch ausgefallen sein wie im Fall eines jungen DDR-Bürgers, dem Herabwürdigung des Staates vorgeworfen worden war. Der Anwalt plädierte scheinbar für seinen Mandanten gegen eine Freiheitsstrafe, allenfalls eine unter einem Jahr, aber nur, um dessen Freikaufchancen zu vermindern. Denn "das ist es, was er wollte."

Die seit Ende der 70er-Jahre besonders devisenknappe DDR war stets an Einnahmen interessiert. So ermunterte sie auch die Anwälte, die sich eigentlich aus dem Übersiedlungsgeschäft heraushalten sollten, Ausreisen zu betreuen, wenn der Antrag genehmigt war: "Die Sicherung der politischen und ökonomischen Interessen der DDR und der Rechte ihrer Bürger sind besonders zu beachten." Bürger der DDR durften erst ausreisen, wenn sie ihre finanziellen Angelegenheiten geregelt hatten. Die Anwälte sollten beschleunigend helfen. So kam der Staat schneller in den Genuss der Freikaufgelder der Bundesrepublik und erzielte Zusatzeinnahmen durch Vermögenseinzug.

"Die Sicherung der politischen und ökonomischen Interessen der DDR ... sind besonders zu beachten". Das klingt in diesem Zusammenhang schon wie eine Aufforderung zum Mandantenverrat. Bestimmte Anwälte, vor allem Vogel und seine Unteranwälte, durften Antragstellern auch die Ausreise anbieten, wenn diese im Gegenzug ihre Immobilie zu einem geringen Taxpreis an den Staat verkauften. In dem einen oder anderen Fall konnte der Anwalt dann die Immobilie unter den Augen der Stasi auch selbst kaufen. Die bundesdeutsche Justiz hat dies höchstrichterlich als nicht strafbar eingestuft. Ein ungewöhnliches Privileg war es allerdings selbst nach damaligen Maßstäben. Denn im Normalfall galt die Nutzung oder der Kauf von Mandantenimmobilien als Fall, der quasi "standesrechtlich" mit einem Disziplinarverfahren geahndet wurde. Manche Anwälte waren eben gleicher als andere.

Die anwaltlichen Verhaltensmuster von 1984 – Kollaboration, Folgsamkeit, zivilrechtliche Ausreisebetreuung, heimliche Beratung und Diplomatie – blieben dieselben bis 1988. Auffällig und symptomatisch für die schleichenden Dissense selbst im Herrschaftsapparat der DDR ist, dass in dieser Zeit auch Vorsitzende von Rechtsanwaltskollegien unter Verdacht gerieten, Antragsteller zu beraten.

IX.

Das Wiener KSZE-Abkommen brachte eine neue Dynamik in die Ausreisefrage und die anwaltliche Vertretung. Üblicherweise hat die DDR versucht, ihre rechtlichen Regelungen vor oder zeitnah zum Abschluss internationaler Vereinbarungen anzupassen, um von vornherein Kritik zu vermeiden. So war vor dem Ende der Wiener Konferenz im November 1988 eine Reiseverordnung verabschiedet worden. Formal handelte es sich hier um die erste rechtliche Richtschnur für Ausreiseantragsteller, sieht man von der Regelung zur Familienzusammenführung von 1983 ab. Auch die Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen – der Einstieg der DDR in die Verwaltungsgerichtsbarkeit – fällt in diese Rubrik. Derartige Vorschriften definierten das Verhältnis Anwalt–Ausreiseantragsteller zwangsläufig neu. Wo es eine Rechtsgrundlage für die Ausreise gab, auf die der Bürger sich – anders noch als 1983 – berufen konnte, durfte auch ein Anwalt eingeschaltet werden.

Das MfS in Erfurt stellte fest, dass wegen der Gesetzesänderung die juristische Vertretung "legitim geworden" sei und keine "strafrechtliche Relevanz" vorläge. Um dennoch in alter Gewohnheit eine "Operative Personenkontrolle" (OPK) anlegen zu können, konstruierten die Ermittlungsoffiziere einen potentiell strafwürdigen Ansatz wegen der "Herabwürdigung" staatlicher Organe.

Ob die neuen Verwaltungsvorschriften wirklich zu einer Liberalisierung, auch der Rechtsvertretung, im Sinne des KSZE-Treffens von Wien geführt hätten oder DDR-typisch eingeschränkt bzw. unterlaufen worden wären, muss offen bleiben. Die Dynamik der internationalen Politik und der innenpolitischen Krise überrollte das kleine Land. In den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik in den östlichen Anrainerstaaten baute sich eine neue Ausreisewelle auf, die jene von 1984 noch übertraf. Wieder wurden Anwälte, zu denen die DDR besonderes Vertrauen hatte, eingeschaltet.

DDR-Flüchtlinge blicken durch den Zaun der Prager Botschaft der Bundesrepublik, 30. September 1989. (© AP, Foto: Diether Endlicher)

Rechtsanwalt Wolfgang Vogel reiste nach Prag und Warschau. Mit dabei war diesmal Gregor Gysi, der inzwischen zum höchsten Anwaltsfunktionär der DDR aufgestiegen war. Der Empfang beider Spitzenanwälte in Prag verlief anders als Vogels Besuch 1984. Damals waren alle Hoffnungen auf den Vermittler gerichtet, 1989, waren die Besetzer fordernder. Manche schubsten und bespuckten sogar die Anwälte. Der Deal, den sie aushandeln sollten, ähnelte dem von 1984: Rückkehr und wohlwollende Prüfung der Ausreise durch die Behörden.

Diesmal sollten sogar alle Anwälte, eingespannt werden, die Krise zu bewältigen. Zwei MfS-Offiziere sprachen das Vorgehen mit dem Justizminister ab. Vor dem Treffen mit den Anwälten stimmen sich alle zuständigen Stellen, MdI, MfS, Außenministerium, Generalstaatsanwaltschaft und SED mit Gysi und Vogel noch einmal ab. Gysi kritisierte, die bislang übliche "ethische Verurteilung der Rechtsanwälte durch die Abt. innere Angelegenheiten" , wenn Anwälte Antragsteller betreuen wollten. Dies wurde widerspruchslos hingenommen, denn nunmehr war man auf die Anwälte geradezu angewiesen. In der anschließenden Versammlung der Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien beim Justizminister wurden die Anwälte um die "Begleitung und Betreuung von Personen", die die Ständige Vertretung bzw. Botschaften der Bundesrepublik verlassen, gebeten und erklärten sich auch prompt dazu bereit.

Das Szenario entsprach einer Umkehrung der Verhältnisse von 1984. Damals hatten die Anwälte Ausreiseantragsteller nicht beraten, sondern mithelfen sollen, sie in die Resignation zu treiben. Fünf Jahre später sollte der anwaltliche Vertrauensbonus der DDR aus der diplomatischen und innenpolitischen Klemme helfen. Um die Protestierenden aus den Botschaften der sozialistischen Staaten zu locken, sollten die Anwälte die Garanten für ein faires Ausreiseverfahren sein. Der Weg über die legale Ausreise sollte der DDR selbst im Moment der Niederlage eine neue staatliche Legitimation zurückgeben.

Dazu kam es bekanntermaßen nicht mehr. Unter außen- und innenpolitischem Druck musste die DDR ihre Bürger direkt ausreisen lassen, mit Zügen die von Prag durch die DDR in die Bundesrepublik fuhren.

X.

Doch der Staat hatte mit seinem vorletzten Angebot die Anwälte zum Dreh- und Angelpunkt der Ausreiseproblematik gemacht. Die Anwaltschaft, die im Rechtsgefüge der DDR bis dato eine untergeordnete Stellung innehatte, ergriff die Gelegenheit zur Aufwertung. Sie war jetzt quasi von der Partei und dem Staat legitimiert, sich in dieser Sache zu äußern. Schon lange gärte es unter klarsichtigeren DDR-Juristen. Dass Bürger wegen ihres Ausreisebegehrens erst eingesperrt und dann vom Westen freigekauft und mit der Ausreise in den Westen belohnt wurden, untergrub den rechtsstaatlichen Schein, die präventive Abschreckung, die staatliche Legitimität überhaupt. Sogar in bestimmten Bereichen des MfS plädierten Juristen für eine konsequente Rechtsanwendung, dies allerdings gepaart mit eindeutigen Weitungen der Ausreisebestimmungen, mit "längerfristig prinzipiell möglichem mehrjährigen oder ständigen Auslandsaufenthalt von DDR-Bürgern, die dies wünschen." Dieser Vorschlag nahm Überlegungen vorweg, wie sie aus dem Apparat heraus im November 1989 entwickelt wurden.

Von den prominenten staatsnahen Anwälten trat als erster Wolfgang Vogel aus der Deckung. Am 13. Oktober ließ er über eine Agenturmeldung seine Kritik an der Kriminalisierung von Ausreisewilligen verbreiten. Am 6. November folgte Gregor Gysi. An diesem Tage hatte der SED-Interimschef Egon Krenz ein neues Reisegesetz in den Medien veröffentlichen lassen. In einer abendlichen Fernseh-Talkshow wurde es von Gysi als unzureichend kritisiert. Gysis Auftritt entsprach auch den Auffassungen derer im Apparat, die skeptisch waren, ob Krenz' Vorstoß überhaupt noch geeignet war, den Unmut in der Bevölkerung zu mildern. Bekanntermaßen begingen die Experten des MfS und MdI, die den Reisegesetzentwurf zu überarbeiten hatten, Eigenmächtigkeiten. Sie liberalisierten den Entwurf, der schließlich von Günter Schabowski in der berühmten Pressekonferenz am 9. November 1989 verlesen wurde. Zwei Tage nach der dadurch provozierten Maueröffnung plädierten die Anwälte für eine gesetzliche Fixierung des Erreichten und legten einen eigenen Gesetzesentwurf vor. Jeder DDR Bürger ab dem 14. Lebensjahr sollte demnach einen Reisepass bekommen, der ihn zu Reisen ins Ausland berechtigte. Ausnahmen seien "exakt" gesetzlich zu regeln.

So hatten die Anwälte, die sich – abgesehen von Spezialanwälten – jahrelang aus den Ausreisefragen hatten heraushalten sollen, ihren Anteil an der Geschichte des 9. November. Zumindest waren sie mittelbar beteiligt, sei es um den Menschen zu nützen oder um die DDR und ihre eigene Reputation zu retten. Die Mandate für Ausreiser, die manipulativ-verräterischen wie die ehrlich gemeinten, hatten sich mit diesem Datum freilich erübrigt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Freya Klier, Tagebuch einer Haft, in: Hubertus Knabe (Hg.), Gefangen in Hohenschönhausen. Stasi-Häftlinge berichten, Berlin 1997, S. 344–347, hier S. 344f. – Vogel will sich nach eigener Darstellung einem Erpressungsversuch von Klier widersetzt haben: Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 287.

  2. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 287.

  3. BStU, MfS BV Erfurt, Ltr.1252, Bl. 10ff.

  4. Externer Link: Jürgen Engert/Ludwig A. Rehlinger, Freikauf. Das Geschäft der DDR mit politisch Verfolgten.

  5. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 15. Das Folgende ebd.

  6. Externer Link: Jürgen Engert/Ludwig A. Rehlinger, Freikauf. Das Geschäft der DDR mit politisch Verfolgten.

  7. Zit.: Norbert Pötzl, Basar der Spione. Die geheimen Missionen des DDR-Unterhändlers Wolfgang Vogel, Hamburg 1997, S. 531.

  8. Externer Link: Jürgen Engert/Ludwig A. Rehlinger, Freikauf. Das Geschäft der DDR mit politisch Verfolgten.

  9. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 90.

  10. Christian Booß, Haarrisse in der Mauer. Wie der Wiener KSZE-Prozess die Strafermittler des MfS verwirrte, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte 3 (2011), S. 109–114.

  11. Zit.: Peter Schlotter, Die KSZE im Ost-West-Konflikt, Frankfurt a.M./New York 1999, S. 301, Anm. 21.

  12. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 91.

  13. Hans-Hermann Hertle, Der Fall der Mauer. Die unbeabsichtigte Selbstauflösung des SED-Staates, Opladen/Wiesbaden 1999, S. 87f.

  14. Bernd Eisenfeld, Die Zentrale Koordinierungsgruppe. Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, Berlin 1995, S. 22f.

  15. Leitungssitzung der ZRK v. 20.12.1976, in: Felix Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft 1945–1990, Berlin 2010, S. 490. Das Folgende ebd.

  16. Zit.: Bernd Eisenfeld, Die Zentrale Koordinierungsgruppe. Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, Berlin 1995,S. 23f.

  17. Externer Link: Text zur BStU Sonderausstellung: "Täuschen und Vertuschen" – Die Stasi und die Mauertoten, Berlin 2011.

  18. Bernd Eisenfeld, Die Zentrale Koordinierungsgruppe. Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, Berlin 1995, S. 24f.

  19. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 100.

  20. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. II, Bd. I, Bl. 58f.

  21. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. II, Bd. V, Bl. 4–7.

  22. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. II, Bd. V, Bl. 163.

  23. Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte v. 17.12.1980, §5, GBl. DDR 1981, T. I, Nr. 1; vgl. auch Zeugnisverweigerungsrecht §51 StPO u. Einschränkungen nach §225 StGB.

  24. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. II, Bd. V, Bl. 13. Das Folgende ebd., Bl. 47, 49 u. 123.

  25. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. II, Bd. V, Bl. 123. Das Folgende ebd., Bl. 124. – Namen Betroffener nachfolgend anonymisiert.

  26. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. III, Bd. II, Bl. 82f.

  27. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. III, Bd. II, Bl. 35.

  28. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 220.

  29. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 217.

  30. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 277.

  31. BStU, MfS, ZKG 88, Bl. 118, 49. Siehe das Interview Vogels in "Bild", 18.10. 1988, zit.: Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 275.

  32. Christian Booß, Der Schattenmann. Der frühe Wolfgang Vogel, in: Horch und Guck 20 (2011) 71, S. 60–65.

  33. BStU, MfS, ZKG 86, Bl. 96. Rehlinger beansprucht für sich, zu dieser Zeit Vorbestrafte von den Listen heruntergenommen zu haben: Hendrik von Quillfeldt, Dissidenten für Devisen. Häftlingshandel zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland, Erfurt 2011, S. 55.

  34. BStU, MfS, ZKG 86, Bl. 19.

  35. MdJ, HA VII, Konzeption zur Beratung mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte [...], 13.4.1984, BArch, DP 1/3158, Bl. 297–303.

  36. MdJ, HA VII, Konzeption zur Beratung mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte [...], 13.4.1984, BArch, DP 1/3158, Bl. 298.

  37. Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte v. 17.12.1980, §5, GBl. DDR 1981, T. I, Nr. 1.

  38. MdJ, HA VII, Konzeption zur Beratung mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte [...], 13.4.1984, BArch, DP 1/3158, Bl. 303.

  39. Friedrich Wolff, Verlorene Prozesse. Meine Verteidigungen in politischen Verfahren 1953–1998, Berlin 2009, S. 128.

  40. BArch, DP1, VA 4471, Disziplinarverfahren 1982–1986.

  41. BStU, MfS XX 1588, Bl. 386.

  42. MdJ, Wirth, Vermerk: Betr. Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt [...], Cottbus o.D. [1983], BArch, DP1, VA 4471.

  43. Karl Wilhelm Fricke, Praxis der Anwaltstätigkeit in der SBZ und in der DDR, in: Anwälte und ihre Geschichte. 140 Jahre Deutscher Anwaltsverein, Hg. Deutscher Anwaltsverein, Tübingen 2011, S. 469–492.

  44. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. IV, Bl. 9ff. Das Folgende ebd., Bl. 6ff.

  45. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. V, Bl. 48.

  46. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. V, Bl. 65, 64, 124. Das Folgende ebd., Bl. 364.

  47. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. V, Bl. 18.

  48. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. V, Bl. 54. Das Folgende ebd., Bd. IV, Bl. 3.

  49. So der Zwickauer Pfarrer Edmund Käbisch im Gespräch m. d. Vf., 2011.

  50. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, XIV/31/76, T. II, Bd. V, Bl. 4–7.

  51. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. III, Bd. III, Bl. 19.

  52. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 281f u. 287.

  53. BStU, MfS, ZKG 86, Bl. 19.

  54. Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 92.

  55. Zit.: Johannes Raschka, Justizpolitik und SED-Staat. Justizpolitik und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers, Köln u.a. 2000, S. 94f.

  56. Lasse O. Johannsen, Die rechtliche Behandlung ausreisewilliger Staatsbürger in der DDR, Frankfurt a.M. 2007, S. 177ff.

  57. Dieter Gräf, Im Namen der Republik. Rechtsalltag in der DDR. München, Berlin 1988, S. 64ff.

  58. Friedrich Wolff, Verlorene Prozesse. Meine Verteidigungen in politischen Verfahren 1953–1998, Berlin 2009, S. 128.

  59. D. Vf. arbeitet zzt. beim BStU an einer solchen Strafprozessauswertung.

  60. BStU, MfS, AU 373/84, Bl. 21.

  61. MdJ, HA VII, Konzeption zur Beratung mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte [...], 13.4.1984, BArch, DP 1/3158, Bl. 299.

  62. Martin Liebernickel, Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger. Die strafrechtliche Bewertung staatlichen Zwangs zur Grundstücksveräußerung zur Erlangung der Ausreise, Baden-Baden 2000.

  63. BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM 310/82, T. I, Bd. III, Bl. 45 ff; BStU, MfS, Abt XXI 2066, Bl. 4.

  64. BGH, Pressemitteilung 41/98 v. 27.5.1998.

  65. Zwei derartige Disziplinarfälle aus dem RAK Berlin finden sich unter BStU, MfS, AIM 3065/83, T. I, Bd. 2, Bl. 20, 44, u. AIM 13973/81, T. I (XV 1309/76), Bl. 69.

  66. BStU, MfS, HA XX 1588, Bl. 19f; BStU, MfS, BV Erfurt, Ltr.1252, Bl. 12.

  67. Verordnung v. 30.11.1988, GBl. DDR, T. I, Nr. 25, S. 271ff.

  68. Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren [...] zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen, 14.12.1988, GBl. DDR 1988, T. I, S. 327.

  69. BStU, MfS, BV Erfurt, Ltr.1252, Bl. 12. Das Folgende ebd.

  70. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 293.

  71. Zit.: BStU, MfS, ZAIG 22488, Bl. 3. Das Folgende ebd., Bl. 5.

  72. BStU, MfS, HA IX, AKG GF, Bl. 18; Christian Booß, Haarrisse in der Mauer. Wie der Wiener KSZE-Prozess die Strafermittler des MfS verwirrte, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte 3 (2011), S. 109–114.

  73. Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Berlin 2009, S. 92ff, 119ff.

  74. Craig R. Witney, Advocatus Diaboli. Wolfgang Vogel, Berlin 1993, S. 298.

  75. Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Berlin 2009, S. 109.

  76. Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Berlin 2009, S. 119ff.

  77. Interview mit dem Anwalt Dr. Gregor Gysi. Zwischenregelung mit Licht und Schatten, in: Berliner Zeitung, 11.11.1989; die Ankündigung zum Reisegesetz der Anwälte ebd., 13.11.1989.

Projektbeauftragter, Abt. Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU), Berlin.