Öffentliche Kulturbetriebe zwischen Bildungsauftrag und Besucherorientierung
Ob Museen, Theater oder Literaturhäuser: Sie alle stehen heute vor demselben Problem, die Besucher langfristig zu binden – und dabei den kulturellen Bildungsauftrag nicht aus den Augen zu verlieren. Nur durch eine konsequente Vorgehensweise kann dies gelingen.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich selbst als "Kulturstaat". Auch wenn dies bislang noch keinen ausdrücklichen Eingang ins Grundgesetz gefunden hat (wie von der Bundestags-Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" 2007 einstimmig gefordert), so definieren doch mehrere höchstrichterliche Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und der Artikel 35 des Einigungsvertrages Deutschland explizit als "Kulturstaat". Hieraus leitet sich der kulturelle Bildungsauftrag ab. Deshalb fördert die öffentliche Hand in Deutschland Kunst und Kultur im Bund, in den einzelnen Bundesländern und in den Kommunen jedes Jahr mit rund acht Milliarden Euro. Öffentliche Theater beispielsweise werden in Deutschland durchschnittlich zu rund 84 Prozent subventioniert, nur 16 Prozent erwirtschaften sie aus eigener Kraft. In anderen Ländern, etwa den angelsächsischen, insbesondere in den USA, ist die Situation dagegen völlig anders – hier hält sich der Staat extrem zurück und überlässt dem sogenannten Kulturmarkt die Bereitstellung entsprechender Güter und Dienstleistungen.
Warum aber fördert in Deutschland der Staat Kunst und Kultur in diesem Umfang und überlässt dies nicht dem Markt? Schon der "Klassiker" des Wirtschaftsliberalismus, Adam Smith, stellte in seinem erstmals 1776 veröffentlichten Werk über den Wohlstand der Nationen wörtlich fest, dass neben der "unsichtbaren Hand" des Marktes, die die Wirtschaft regelt, eine wichtige "Aufgabe des Staates darin besteht, solche öffentlichen Anlagen und Einrichtungen aufzubauen und zu unterhalten, die, obwohl sie für ein großes Gemeinwesen höchst nützlich sind, ihrer ganzen Natur nach niemals einen Ertrag abwerfen, der hoch genug für eine oder mehrere Privatpersonen sein könnte, um die anfallenden Kosten zu decken, weshalb man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie diese Aufgabe übernehmen." [1]