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Rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften | bpb.de

Rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

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Weltweit können homosexuelle Paare in sieben europäischen Staaten, in Südafrika, Kanada sowie in Argentinien heiraten. In den USA und Mexiko gilt die Gleichstellung mit der Ehe nicht landesweit.

Rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Europa, Mai 2010. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fakten

Nach Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) stand im Mai 2010 in nur fünf der 50 von der ILGA betrachteten europäischen Staaten (siehe Tabelle unten) die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen: Belgien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Spanien. Im Laufe des Jahres folgten allerdings noch Portugal und Island. Weltweit können homosexuelle Paare zudem in Südafrika, Kanada sowie in Argentinien heiraten; in den USA und Mexiko gilt die Gleichstellung nicht landesweit.

In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit ihre Partnerschaft als 'Eingetragene Lebenspartnerschaft' nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) zu registrieren. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist allerdings der Ehe nicht gleichgestellt. Nach Angaben der amtlichen Repräsentativstatistik 'Mikrozensus' gab es 2009 mindestens 63.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland, davon waren 19.000 zugleich eingetragene Lebenspartnerschaften (2007: 15.000). Aufgrund der geringen Fallzahlen und der Freiwilligkeit der Auskünfte sind die Ergebnisse des Mikrozensus allerdings als untere Grenze für die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Deutschland anzusehen.

Von der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Staaten findet, unterscheidet die ILGA die 'Lebensgemeinschaft', mit der sich ebenfalls Rechte und Pflichten verbinden, die sich aber auf weniger Rechtsgebiete erstrecken. Wie bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften bestehen auch bei den Lebensgemeinschaften zumeist verfassungs- und steuerrechtliche Unterschiede zur Ehe. Darüber hinaus fallen die Lebensgemeinschaften bei anderen Rechtsgebieten – zum Beispiel beim Adoptionsrecht – hinter die eingetragenen Lebenspartnerschaften zurück. Die Lebensgemeinschaft begründet in vielen Staaten Ansprüche im Bereich des Erb- und Rentenrechts bzw. die Pflicht zur gegenseitigen materiellen Hilfe.

Neben den oben aufgeführten Staaten, in denen die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, konnten nach den Angaben der ILGA im Mai 2010 Homosexuelle in Israel, Kolumbien, Neuseeland, in sieben Staaten Europas sowie in einzelnen Bundesstaaten der USA und Teilen Australiens einen eheähnlichen Status erlangen, mit dem sich ein Großteil der Rechte verbindet, die heterosexuelle Eheleute haben. Ein Teil der Rechte wurde zum selben Zeitpunkt den gleichgeschlechtlichen Paaren in Australien, Ecuador, Uruguay sowie in sechs Staaten Europas zugesprochen; in Brasilien, Mexiko und den USA galten die entsprechenden Regelungen wiederum nicht landesweit.

Datenquelle

The International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA): Legal situation for lesbian, gay and bisexual people in Europe, May 2010, State-sponsored Homophobia, May 2010

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Seit 2001 gibt es in Deutschland auch für gleichgeschlechtlich orientierte Paare eine Möglichkeit, ihre Beziehung zu formalisieren: die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft (LP), die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt ist (LPartG). Diese Institution wurde nicht mit denselben Rechten wie die Ehe ausgestattet. Auch durch die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes erfolgte keine Gleichstellung mit der Heirat.

"Mit der Eintragung ist die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt verbunden. Vereinbaren die Partnerinnen bzw. Partner keinen anderen Güterstand, so gilt für sie seit 2005 das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Die Partner entscheiden, ob sie eine vertragliche Variante wählen oder eine Ausgleichsgemeinschaft bilden, bei der – anders als bei der Zugewinngemeinschaft – kein gemeinsames Vermögen erworben wird. Weiterhin wird die erbrechtliche Position der Lebenspartnerinnen bzw. -partner zueinander bestimmt: Neben Verwandten erster Ordnung ist der überlebende Partner zu einem Viertel des Nachlasses gesetzlicher Erbe. Die LP gewährt die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu tragen (Lebenspartnerschaftsnamen) und räumt unter bestimmten Umständen auch einen nachpartnerschaftlichen Unterhalt ein. Die Lösung der Verbindung erfolgt auf Antrag und vor Gericht. Steuerrechtlich beinhaltet die LP keine Gleichstellung mit der Ehe – eine gemeinsame Veranlagung ist nicht möglich." (Externer Link: Quelle: Marina Rupp: Regenbogenfamilien, Aus Politik und Zeitgeschichte 41/2009)

Die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Novelle führte das Verlöbnis auch für homosexuelle Partner ein. Weiter regelt das Gesetz, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können. Damit wurde die sogenannte Stiefkindadoption ermöglicht. Zudem werden mit dem Gesetz die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf Lebenspartner erstreckt.

Rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Nach Staaten, Mai 2010

Ehe eingetragene Lebens-
partnerschaft
Lebens-
gemeinschaft
Albanien Andorra X Armenien Aserbaidschan Belarus Belgien X X Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark X X Deutschland X X Estland Finnland X Frankreich X X Georgien Griechenland Großbritannien X X Irland Island X Italien Kosovo Kroatien X Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg X Malta ehem. jugoslaw. Rep. Mazedonien Republik Moldau Monaco Montenegro Niederlande X X X Norwegen X X Österreich X X Polen Portugal X Rumänien Russland San Marino Schweden X X Schweiz X Serbien Slowakei Slowenien X Spanien X Tschechische Rep. X X Türkei Ukraine Ungarn X X Vatikanstadt Zypern

Quelle: The International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA): Legal situation for lesbian, gay and bisexual people in Europe, May 2010