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Entwicklung zum Massenmedium | Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West | bpb.de

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Entwicklung zum Massenmedium

/ 7 Minuten zu lesen

Am 21.12.1952 beginnt das Fernsehzentrum in Berlin-Adlershof mit der Sendung des offiziellen Fernsehversuchsprogramms. (© Bundesarchiv, Bild 183-17697-0002 / Fotograf: Hans-Günter Quaschinsky)

Fernseh-Entwicklung 1948–1961

Die erste Phase der deutsch-deutschen Fernsehgeschichte nach 1945 umfasst die Jahre 1948 bis 1961. Die britische Besatzungsmacht hatte 1948 die Erlaubnis zum Wiederbeginn des Fernsehens gegeben. Der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) - als größte westdeutsche Landesrundfunkanstalt - baute ein Versuchsprogramm auf. An dessen Zustandekommen waren auch ehemalige Mitarbeiter des Fernsehens vor 1945 beteiligt. Die ersten Versuchssendungen begannen im Jahr 1950. Offiziell begann eine tägliche Programmausstrahlung am 21.12.1952. Schon vor Abschluss des Fernsehvertrages der ARD im März 1953 war deutlich geworden, dass – schon aus Kosten- und Frequenzgründen – nur ein gemeinsames Programm ausgestrahlt werden konnte. Der für eine flächendeckende Ausstrahlung notwendige Aufbau eines Netzes von Richtfunkstrecken zog sich bis zum Herbst 1954 hin. Am 1.11.1954 begann dann das ARD-Programm "Deutsches Fernsehen" mit seiner Ausstrahlung, die von Hamburg bis München reichte. 

Aufbau des Fernsehens in der DDR

In der DDR starteten Fernsehversuchssendungen kurz zuvor am 21. Dezember 1952 (dem 73. Geburtstag des sowjetischen Diktators Josef W. Stalin) von dem im Aufbau befindlichen Fernsehzentrum in Berlin-Adlershof. Auch hier wurde bis zum Beginn der offiziellen Ausstrahlung des Deutschen Fernsehfunks (DFF) am 3.1.1956 durch die DDR ein System von Richtfunkstrecken aufgebaut. Das Fernsehen wurde dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet und unterstand auch der Abteilung Agitation und Propaganda des ZK der SED.

Fernsehen als Symbol eines höheren Lebensstandards 

Vor allem die Übertragung großer gesellschaftlicher und sportlicher Ereignisse beförderte die Ausbreitung der Fernsehprogramme in West und Ost (z. B. 1953 Krönung von Elizabeth II. in London, 1954 Fußball-WM, Fußball-Länderspiele u. a.). Hinzu kam das tägliche Programm mit Unterhaltung, Information und kulturell anspruchsvollen Sendungen im Westen, im Osten wurde zunächst ein unterhaltungs-, später ein stärker informationsorientiertes Programm ausgestrahlt. Fernsehen war zum Symbol eines besseren Lebensstandards und zum Zeichen der Modernisierung der Gesellschaft geworden. Strukturell gesehen diente es der Durchsetzung einer Westorientierung in der Bundesrepublik gegenüber einer Ostorientierung in der DDR. Dort hatte das Fernsehen das explizite Ziel der "planmäßigen Schaffung der Grundlagen des Sozialismus", zu der auch die Kollektivierung der Landwirtschaft gehörte. Diese führte am Ende der 1950er Jahre – neben anderen Zentralisierungs- und Umbauprozessen sowie politischen Konflikten um den Status West-Berlins (Berlin-Ultimatum Chruschtschows) zu einer verstärkten Flucht von DDR-Bürgern in den Westen und am 13.8.1961 zum Bau der Mauer. 

Anmeldung und Ausbreitung der Fernsehempfänger 

Die Zuschauer mussten – dies entsprach der aus der Weimarer Republik stammenden Rundfunktradition – mit Beginn des jeweils offiziellen Programmbetriebs (im Westen also ab 1954, im Osten ab 1956) den Betrieb eines Fernsehempfängers anmelden und dafür eine Gebühr (Teilnahmegebühr) bei der Post bezahlen, unabhängig davon, wie viel sie und ob sie überhaupt fernsahen. Daher gibt es einigermaßen zuverlässige Zahlen über die Ausbreitung des Fernsehens. 1957 wurde in der Bundesrepublik die erste Teilnehmermillion (dies entsprach damals ca. 4 Mio. Zuschauern) erreicht, in der DDR 1960. Von diesem Zeitpunkt an breitete sich das Fernsehen mit jährlich großen Zuwachszahlen (im Westen in den 1960er Jahren jährlich etwa 1 Million Teilnehmer, im Osten jährlich etwa 400–500.000 Teilnehmer) weiter aus. Das Fernsehen wurde ein Massenmedium. 

Fernsehurteil des BVG (BRD)

Bundeskanzler Konrad Adenauer besucht nach dem Bau der Mauer 1961 Berlin, neben ihm Berlins Bürgermeister Willy Brandt. (© Bundesarchiv, B 145 Bild-P046883 / Fotograf: o.Ang.)

Eine zweite Phase der Fernsehentwicklung setzt etwa 1961 ein und reicht bis zum Beginn der 1970er Jahre. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Zäsur 1961 durch das (erste) Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts markiert. In der DDR wird sie durch den Bau der Mauer und die sich daraus ergebenden politischen und gesellschaftlichen Folgen deutlich. In beiden deutschen Teilstaaten sind die 1960er Jahre durch eine wirtschaftliche und kulturelle Modernisierung gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit galt vielen als abgeschlossen. Im Westen wurden nun die Erfolge des wirtschaftlichen Wiederaufbaus, des "Wirtschaftswunders", sichtbar, in der DDR wurde ab 1963 eine technologische Modernisierung im Rahmen eines "Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der Praxis" (NÖSPL) in Gang gesetzt.

Fernsehen als Kultur und Ländersache

  In der Bundesrepublik hatte die technische Entwicklung ab Mitte der 1950er Jahre die Ausstrahlung eines zweiten Programms möglich gemacht. Die konservativ-liberale Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU) plante deshalb bereits ab 1953 die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms. Da dieses durch den Widerstand der Bundesländer und des Bundestags nicht zustande kam, initiierte Adenauer 1958/59 ein staatliches Fernsehprogramm, das privatwirtschaftlich produziert werden sollte. Auf Antrag einiger Bundesländer verbot das Bundesverfassungsgericht (BVG) 1961 diese Konstruktion, weil das Fernsehen Teil der Kultur und damit eine Länder-Angelegenheit sei, und schrieb gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen Charakter des Fernsehens aufgrund der nur gering vorhandenen Frequenzen fest. Das Fernsehen sollte pluralistisch und nichtstaatlich sein und den Interessen der Allgemeinheit dienen. Dieses Urteil (später als 1. Fernsehurteil bezeichnet) war von grundsätzlicher Bedeutung, weil es gleichzeitig auch das Verhältnis von Bund und Ländern regelte. 

ZDF und Dritte Programme (BRD)

Der Intendant des ZDF Karl Holzamer leitet am 1. April 1963 um 19:30 mit einer Ansprache die Ausstrahlung des Zweiten Deutschen Fernsehens ein. (© picture-alliance/dpa)

Die Ministerpräsidenten der Länder gründeten nur wenige Monate nach dem 1. Rundfunk-Urteil vom Februar 1961, das Zweite Deutsche Fernsehen. Es war eine zentralistisch organisierte Fernsehanstalt der Länder mit Sitz in Mainz. Diese wurde öffentlich-rechtlich organisiert. Öffentlich-rechtlich meint staatsfern, pluralistisch in dem Sinne, dass es die Interessen aller Gruppen der Gesellschaft vertritt, und nicht-kommerziell in dem Sinne, dass kein Profit erwirtschaftet werden darf. Alle Einnahmen mussten und müssen für das Fernsehen und insbesondere für das Programm ausgegeben werden. Das ZDF startete mit seinem Programm am 1. April 1963. 

Einrichtung der Dritten Programme 

Der Staatsvertrag, der zur Gründung des ZDF führte, erlaubte den ARD-Anstalten, sogenannte 'Dritte Programme' auszustrahlen. Sie sollten der Bildung und der regionalen Information dienen, die im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Deutsches Fernsehen", das nun "Erstes Deutsches Fernsehen" genannt wurde, kaum noch Platz fand. Je ein eigenes Drittes Programm etablierten der BR, der HR (beide 1964) und der WDR (1965). Die kleineren Sender RB und SFB taten sich 1965 für ein solches Programm (N III) mit dem NDR zusammen. Ein gemeinsames Drittes Programm errichteten 1969 im Südwesten SDR, SWF und SR (S III). Seit Ende der 1960er Jahre wurden in diesen Dritten Programmen auch Schulfernsehsendungen und Bildungsreihen ausgestrahlt. 

Zusätzlich bauten ARD und ZDF den Umfang ihrer Programme aus und koordinierten sie, so dass 'Schutzzonen' für politische und kulturelle Sendungen entstanden. Zusätzliche Attraktion gewann das bundesrepublikanische Fernsehen durch die Ausstrahlung in Farbe (ab 1967) und mit Stereoton (ab 1975). Die Zahl der Fernsehteilnehmer stieg stetig an, so dass 1970 mit 15 Mio. Teilnehmern bereits 68 % der bundesrepublikanischen Haushalte einen Fernsehempfänger besaßen, 1975 waren es dann 75 % und Ende der 1980er Jahre 95 %. 

TV-Entwicklung in der DDR

Fernsehgeräte mit dem Logo des Fernsehfunks auf der Leipziger Frühjahrsmesse (© Bundesarchiv, Bild 183-G0301-0001-009 / Fotograf: Friedrich Gahlbeck)

In der DDR sollte im Rahmen der politischen und ökonomischen Neuorientierung (NÖSPL) eine "Versachlichung im Verhältnis von Regierung und Bürgern" erreicht werden. Eine Flucht war nur noch unter sehr großen Risiken möglich. Dies bedeutete auch neue Aufgaben für das Fernsehen. Es wurde in seiner Bedeutung gestärkt, weil es 1968 verselbstständigt und einem eigenen "Staatlichen Komitee für Fernsehen" beim Ministerrat unterstellt wurde. Am 3. Oktober 1969, dem 20. Jahrestag der DDR, startete mit einem Wochenangebot von 21 Stunden das Zweite Programm des DFF. Es zeigte vor allem russische Spielfilme im Originalton. Mit ihm begann man in der DDR auch mit der Ausstrahlung von Farbsendungen. Dies vollzog sich in dem von französischen Technikern entwickelten SECAM-System und damit in Konkurrenz zu dem von der Bundesrepublik benutzten PAL-System. Daher waren die jeweiligen anderen deutschen Programme weiterhin nur schwarz-weiß zu empfangen. Gleichzeitig wurde der neu gebaute Fernsehturm in Ost-Berlin eingeweiht. Auch in der DDR stieg die Zahl der Fernsehteilnehmer an. Fernsehen war Ende der 1980-er Jahre in beiden deutschen Staaten flächendeckend mit ca. 95 % verbreitet. 

Europäische Einbindung

Die Gründung der ARD diente auch der Außenrepräsentanz der Landesrundfunkanstalten in den internationalen Rundfunkorganisationen. Die Mitgliedschaft in ihnen war schon wegen der technischen Vereinbarungen notwendig. Aus der seit 1925 bestehenden Union Internationale de Radiodiffusion (UIR) waren Anfang der 1950er Jahre nach mehreren Zwischenstufen sowohl die Organisation der Rundfunkorganisationen des Ostblocks (OIRT) in Prag, als auch die Organisation der westeuropäischen Staaten, die European Broadcasting Union (EBU) in Genf, entstanden. Diese europäische Einbindung war vor allem für die Durchsetzung einheitlicher technischer Standards notwendig. Sie war aber auch für andere europaweite Absprachen im Hörfunk- und Fernsehbereich erforderlich. 

Europäischer Programmaustausch – Eurovision

 

Fans schwenken Fahnen während des Eurovision Song Contest 2009 in Moskau, Russland. (© AP)

Die EBU baute bereits in den 1950er Jahren ein Leitungsnetz für den europäischen Programmaustausch ("Eurovision") auf, der sowohl Unterhaltungssendungen als auch Sportübertragungen und Nachrichtenfilme betraf. Ab 1956 wurde jährlich der "Grand Prix Eurovision de la Chanson Européenne", kurz "Grand Prix", übertragen, der bis heute jährlich gesendet wird – mittlerweile unter dem Titel "Eurovision Song Contest". Dem westeuropäischen Programmaustausch durch die Eurovision stellte die OIRT in Osteuropa die "Intervision" gegenüber, wobei der hier betriebene Programmaustausch deutlich geringer war als der der Eurovision. 

Europäische Programme

  Die Anfang der 1980er Jahre geplanten eigenständigen Europa-Programme der EBU ("Eurikon", "Europa-TV") konnten sich nicht durchsetzen, einzig die 1989 bzw. 1993 gegründeten Satellitenprogramme Eurosport und Euronews konnten sich als Spartenkanäle behaupten. Transnationale Programme im deutschsprachigen Raum etablierten sich 1984 mit dem österreichisch-schweizerisch-deutschen Programm 3sat, 1992 kam der deutsch-französische Kulturkanal arte hinzu. Die Hoffnung auf die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit durch die Bildung eines gemeinsamen europäischen Fernsehprogramms erfüllten sich bislang nicht – die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die Europa insgesamt kennzeichnet, hat dies bisher nicht zugelassen. Dennoch profitieren die nationalen Fernsehsysteme in Europa, und nicht zuletzt die deutschen, von den europäischen Verbundeinrichtungen gerade auf der Programmebene in starkem Maße.

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