Skala auf einem Transistorradio

Geregelter Journalismus

3.10.2008
Wer als Berichterstatter nach Berlin kommt lernt schnell: Deutsche Politiker sprechen nicht einfach so mit Journalisten, sondern "unter eins", "unter zwei" oder "unter drei". Die Regeln der Bundespressekonferenz sind auch außerhalb der Mauern dieses imposanten Gebäudes ungeschriebenes Gesetz. Was sich hinter diesem scheinbaren Fachchinesisch verbirgt, erfahren Sie hier.

Viele Jahre war Dr. Alexandra Föderl-Schmid als Deutschlandkorrespondentin für ihre Zeitung in Berlin. Heute ist sie Chefredakteurin der österreichischen Tageszeitung "Der Standard". In einem Artikel für die taz aus dem Jahr 2004 zeigte sie sich verwundert darüber, wie deutsche Politiker ihren "journalistischen Hofstaat" scheinbar mit Infohäppchen bei Laune halten:

"Die Freiheit der Berichterstattung wird in Deutschland durch Regeln eingeschränkt, die zuerst einmal schwer verständlich sind, da es sie eigentlich gar nicht gibt. Zumindest nicht niedergeschrieben. Es sind informelle Regeln, die wie ein Spinnennetz über dem politischen Betrieb und den Medien in Deutschland liegen. Deutsche Politiker sprechen nicht einfach so mit Journalisten, sondern 'unter eins', 'unter zwei' oder 'unter drei'. (Link zur Quelle: »taz«)

Was sich hinter diesem scheinbaren Fachchinesisch verbirgt, sind Paragraphen der Vereinigung deutscher Hauptstadtkorrespondenten in der "Bundespressekonferenz".
Das Haus der Bundespressekonferenz im Berliner Regierungsviertel. Foto: isDas Haus der Bundespressekonferenz im Berliner Regierungsviertel. Foto: is
Bereits 1949 gründeten die damaligen Parlamentskorrespondenten den Verein. Ihr Ziel war es, möglichst leicht an Informationen von maßgeblichen Personen aus der Politik zu kommen. Die politische Prominenz lässt sich nicht bitten, sondern erscheint in Sitzungswochen brav – persönlich oder qua Pressesprecher – zu regelmäßig angesetzten Regierungs-Pressekonferenzen.

Wie viel die Journalisten von dem, was sie dort erfahren, in ihren Medien mitteilen dürfen, regelt Paragraph 16 der Vereinssatzung der Hauptstadtkorrespondenten:

Die Mitteilungen auf den Pressekonferenzen erfolgen unter 1. zur "beliebigen Verwendung" oder unter 2. "zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftsgebenden" – was zu allgemein bekannten Floskeln wie "aus Regierungskreisen war zu erfahren" führt – oder unter 3. "vertraulich". Da bleiben Kameras und Mikros aus und der Journalist kann es als Hintergrundinformation verbuchen. (Link zur Quelle: »Satzung der Bundespressekonferenz«)

Über die Vertraulichkeit des Wortes dürfen die Auskunftgebenden übrigens selbst entscheiden. Die Mitglieder des Vereins und die Teilnehmer der Konferenz sind an diese Erklärung über das Verwerten dieser Mitteilungen gebunden. Wer sich nicht an die Regel hält, wird aus dem Verein ausgeschlossen und darf die Pressekonferenzen nicht mehr besuchen.

Die wirklich wichtigen oder exklusiven Fragen werden jedoch selten in der Bundespressekonferenz gestellt. Das findet dann im Zwiegespräch des Journalisten mit dem Politiker statt. Und da gilt in Berlin auch außerhalb der Bundespressekonferenz: "Unter Eins", "unter zwei" oder "unter drei". Womit wir wieder beim Anfang wären...


 

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