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Kopierschutz und digitales Rechte-Management im Alltag

aktualisiert Valie Djordjevic Robert Gehring

/ 14 Minuten zu lesen

Kopierschutz und DRM bleiben im Alltag oft unbemerkt – bis etwas nicht so funktioniert, wie es eigentlich könnte. Welche DRM-Formen werden eingesetzt und welche Folgen haben sie für den Verbraucher?

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de )

Mit Kopierschutz und digitalem Rechtemanagement, kurz DRM, kommt der Nutzer moderner Medien tagtäglich in Kontakt. Mit dieser Technik gehen wir permanent, aber eher beiläufig um – jedenfalls solange, bis wir irgendwo nicht weiterkommen, weil die Technik unerwartet Grenzen setzt. In diesem Moment wird klar: Nicht überall, wo ein Wille ist, ist auch ein – legaler – Weg. Die Übersicht zeigt, wo sich Kopierschutz und DRM überall verbergen, und welche Konsequenzen das hat.

Kopierschutz und DRM für digitale Musik

Kopierschutz und DRM für digitale Musik finden sich in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Geht man von der Verbreitung aus, so sind Musik-CDs, mobile Abspielgeräte, Download-Musik-Dateien und Streaming-Dienste am häufigsten betroffen.

a) Kopierschutz für Musik-CDs

Als die Audio-CD eingeführt wurde, gab es für die Käufer keine Möglichkeit, Musik im großen Maßstab digital zu kopieren. Ein Kopierschutz-Standard wurde daher für Musik-CDs nicht vorgesehen. Mit dem Aufkommen von CD-Brennern änderte sich die Situation schlagartig. Mit einem Mal konnte praktisch jeder zu Hause Musik digital ohne nennenswerte Qualitätsverluste kopieren. Bei rasch sinkenden Preisen für CD-Rohlinge ließen sich ganz legal preiswerte Privatkopien für Freunde und Verwandte anfertigen.

Der Musikindustrie missfiel das. Deshalb begann sie damit, verschiedene Kopierschutzverfahren auszuprobieren. Das Problem mit allen Verfahren ist, dass sie zu Musik-CDs führen, die nicht mehr dem ursprünglichen CD-Standard genügen. Die Kopierschutzverfahren manipulieren die auf der CD gespeicherten Tondaten, damit sie von einem PC nicht mehr korrekt gelesen werden können. Eine Folge davon ist, dass sie auch nicht mehr mit allen CD-Playern abspielbar sind. Auch das digitale Kopieren auf DAT oder MD scheitert häufig.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass kopiergeschützte CDs (und DVDs) deutlich zu kennzeichnen sind. So sollen potentielle Käufer darüber informiert werden, dass sich die Medien unter Umständen nicht abspielen lassen. Zwar halten sich die Hersteller überwiegend an diese Vorgabe, aber nicht immer. Es kann durchaus passieren, dass eine nicht gekennzeichnete CD oder DVD trotzdem mit einem Kopierschutz versehen ist. Fehlt ein Hinweis auf den Kopierschutz, darf die CD oder DVD als mangelhaft gelten und dem Käufer steht ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe zu.

b) Kopierschutz für DAT und MD – Das Serial Copy Management System (SCMS)

Gegen Ende der achtziger Jahre wurden digitale Aufnahmegeräte wie Digital Audio Tape (DAT) und Minidisc (MD) für Endverbraucher erschwinglich. Wichtigste Quelle für digitale Aufnahmen waren Musik-CDs. Um zu verhindern, dass digitale Kopien beliebig oft ohne weiteren Qualitätsverlust kopiert werden, wurde in den USA per Gesetz für DAT- und MD-Rekorder ein Kopierschutzverfahren namens "Serial Copy Management System" (SCMS) vorgeschrieben. Dieses Verfahren haben Hersteller in aller Welt für ihre DAT- und MD-Rekorder übernommen.

Das SCMS erlaubt nur einmalige Digitalkopien ("1. Generation") von einer digitalen Quelle; eine digitale Kopie einer digitalen Kopie ("2. Generation") wird verhindert. SCMS stellt eine Art Zwischending zwischen Kopierschutz und DRM dar, da es das Kopieren zwar einschränkt, aber nicht vollständig verhindert. DAT- und MD-Rekorder für den professionellen Bereichen gestatten es in der Regel, das SCMS ein- oder abzuschalten.

c) Kopierschutz und DRM für Musik-Dateien

Mit der massenhaften Verbreitung von mobilen Abspielgeräten für digitale Musikdateien wie mobilen MP3-Playern wurden Kopierschutz und DRM zu Alltagsbegriffen. Es gibt viele verschiedene Hersteller von Abspielgeräten und -software, die ihrerseits unterschiedliche Kopierschutz- und DRM-Verfahren unterstützen. Für Käufer von Musik hat das zur Folge, dass sich die Musik aus Online-Shops nicht mit allen Abspielgeräten verträgt. (Neben tragbaren Abspielgeräten gibt es auch reine Abspielsoftware, die über Kopierschutz und DRM verfügt. Der Schwerpunkt liegt hier aber auf den gängigen mobilen Abspielgeräten und den verfügbaren Download-Portalen für Musik).

Das allseits beliebte MP3-Format wurde vor zwanzig Jahren ganz ohne Kopierschutz entwickelt. Es hat sich später als Standardformat etabliert, das praktisch von allen Geräten unterstützt wird. Mit OGG Vorbis steht eine lizenzkostenfreie Alternative aus dem Open-Source-Lager zur Verfügung, die allerdings weitaus weniger Verbreitung gefunden hat. Daneben kämpfen eine kleine Anzahl kopiergeschützter Formate um Marktanteile.

An allererster Stelle ist wegen des großen Marktanteils Apple mit seinen iPod-Abspielgeräten und dem iTunes-Musik-Portal zu nennen. Apple hat seinen eigenen Kopierschutz FairPlay, mit dem die Musikdateien im iTunes-Store geschützt wurden, von 2007 an nach und nach aufgegeben, allerdings nur für Musikdateien. Videos bei iTunes sind immer noch geschützt. Seit 2009 sind alle Musikstücke kopierschutzfrei. Das bedeutet, dass die frühere Beschränkung auf fünf Abspielgeräte, jedenfalls für neuere Musikdateien, nicht mehr gilt. Dateien im Hörbuchformat Audible, das auch über iTunes vertrieben wird, dürfen nur auf drei Abspielgeräten angehört werden. Die meisten Anbieter mobiler MP3-Player unterstützen neben dem ungeschützten MP3-Format auch Dateien im Format "Windows Media Audio" (WMA) mit DRM. Es gibt unterschiedliche Musik-Portale im Internet, die Musik für Geräte anbieten, die WMA-DRM unterstützen; Apples iTunes-Shop (und alle iOS-Geräte) gehört nicht dazu. Auch der Unterhaltungselektronik-Hersteller Sony bietet seit Langem mobile Abspielgeräte für Musikdateien an. Über mehrere Jahre hinweg verzichtete Sony allerdings auf die Unterstützung von MP3 und setzte stattdessen exklusiv auf das Dateiformat "Adaptive Transform Acoustic Coding" (ATRAC), das ursprünglich für die Minidisc entwickelt worden war. Für das entsprechende Online-Musikangebot sorgte Sonys eigenes Musik-Portal "Connect", das aber 2008 geschlossen wurde. ATRAC verfügt über ein eigenes DRM, das weder mit dem von Apple noch mit dem von Microsoft zusammenarbeitet. Die begrenzte Unterstützung von Audioformaten ließ Sonys Marktanteil bei mobilen Abspielgeräten stark schrumpfen und schließlich einlenken. Neuere Geräte unterstützen neben ATRAC mit DRM auch MP3, WMA und AAC ohne DRM.

Die meisten Download-Shops verwenden kein DRM mehr für ihre Musikdateien, beziehungsweise markieren die Dateien nur mit einem digitalen Wasserzeichen, so dass sie zum ursprünglichen Käufer zurückverfolgbar sind.

Seit einiger Zeit erfreuen sich Musik-Streaming-Dienste großer Beliebtheit – sie werden sogar von einigen als die Zukunft des Musikhörens gefeiert. Der bekanntest Anbieter ist wohl Spotify. Nutzer haben zwei Möglichkeiten, Spotify zu benutzen: einmal in der kostenfreien Version, bei der alle paar Stücke ein kurzer Werbeclip zu hören ist, oder als Abonnement, das es zusätzlich erlaubt, Spotify auch auf mobilen Endgeräten mit Internetanschluss (z. B. Smartphones oder Tablets) zu nutzen. Spotify streamt dabei DRM-geschützte MP3-Dateien, die nur von der eigenen Player-Software abgespielt werden können. Der Kunde erhält keine beliebig verwendbare Datei mehr, sondern nur ein Nutzungsrecht, solange er angemeldet ist.

d) Kopierschutz für SACD und DVD-Audio

Die Super Audio CD (SACD) und die DVD-Audio waren beide als Nachfolger der CD gedacht. Sie speichern Musik in wesentlich höherer Auflösung als Musik-CDs. Sowohl von SACD als auch von DVD-Audio sind mittlerweile Hybrid-Varianten im Angebot. Diese kombinieren hochauflösendes und normales Format so, dass man sie auch ohne spezielle Abspielgeräte nutzen kann. Eine Hybrid-SACD kann also mit einem normalen CD-Player gehört werden und eine Hybrid-DVD-Audio auch mit einem normalen DVD-Player.

Aus der Erfahrung mit Musik-CDs heraus wurden beide hochauflösenden Musik-Formate von Anfang an mit verschiedenen Kopierschutzverfahren ausgestattet. Das machte es für die Hersteller von Abspielgeräten allerdings teurer und komplizierter, entsprechende Geräte anzubieten. Auch war die Nachfrage nach Musik in höherer Auflösung als auf CD sehr begrenzt. Durch das Zusammenwirken dieser Faktoren haben beide Formate bisher keine größeren Anteile am Musikmarkt gewinnen können. Sie werden aber weiterhin von audiophilen Hörern genutzt. Das auf der SACD für die Musikspeicherung benutzte Digitalformat DSD findet inzwischen auch bei spezialisierten Online-Musikshops Verwendung, beispielsweise bei Highresaudio.

Der Kopierschutz fängt bei SACD damit an, dass sich die Musik nicht in hoher Auflösung in einem PC-Laufwerk auslesen lässt und geht weiter damit, dass es keine SACD-Brenner zu kaufen gibt. Nur wenige SACD-Abspielgeräte geben die Musik in hoher Auflösung digital aus, und wenn, dann nur verschlüsselt. Außerdem gibt es auf dem Markt kaum Verstärker, die verschlüsselte Musik von SACD-Playern entschlüsseln können.

Auch auf dem Konkurrenzprodukt zur SACD, der DVD-Audio, kommt ein Kopierschutz zum Einsatz. Es handelt sich dabei um "Content Protection for Prerecorded Media" (CPPM). Das Verfahren funktioniert ähnlich wie bei hochauflösenden Videos und ermöglicht es, Geräten das Abspielen von Neuerscheinungen zu verwehren, wenn die Geräte von den Rechteinhabern als unsicher eingestuft wurden.

CPPM ist einige Jahre nach Erscheinen gehackt worden, so dass sich Musik von DVD-Audio grundsätzlich in hoher Auflösung kopieren lässt. Wegen des gesetzlichen Verbots der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ist das aber in Deutschland und vielen anderen Ländern illegal.

Kopierschutz für Filme auf Video und DVD

Bereits für Video-Kassetten gab es mehr oder weniger wirkungsvolle Kopierschutzverfahren. Bei den Nachfolgeformaten DVD, HD-DVD und Blu-ray-Disc wurde der Kopierschutz zunehmend ausgebaut, bis hin zu Systemen für ein ausgefeiltes digitales Rechte-Management.

a) Kopierschutz für DVDs

So gut wie alle im Handel erhältlichen DVDs mit aktuellen Filmen sind mit einem oder mehreren Kopierschutzverfahren ausgestattet. Üblicherweise kommt ein Kopierschutzverfahren im digitalen Bereich zum Einsatz, ein weiteres im analogen Bereich. Durch diesen Doppelschutz sollen sowohl digitale als auch analoge Kopien verhindert werden. Der analoge Kopierschutz arbeitet dabei ähnlich wie der von Videorekordern. Er baut Störsignale in das für den Fernseher gedachte Video-Signal ein. Während der Fernseher diese Störungen ignoriert, zeichnen Rekorder nur ein verzerrtes Bild auf.

Von Hause aus sind die kommerziell vertriebenen DVDs mit einem digitalen Abspielschutz versehen. Das Content Scrambling System (CSS) soll gewährleisten, dass sich DVDs nur auf dafür autorisierten DVD-Playern abspielen lassen. Im Zusammenspiel mit dem DVD-Brenner und den im Handel erhältlichen DVD-Rohlingen sorgt CSS aber auch dafür, dass sich DVDs nicht kopieren lassen.

Da sich der CSS-Schutz sehr einfach durch im Internet erhältliche Software umgehen lässt, verwenden die DVD-Hersteller oft zusätzliche Kopierschutzverfahren. Da diese Verfahren auf die in die Abläufe auf einem PC eingreifen, sind sie für den Anwender nicht ohne Risiko und deshalb umstritten. Gelegentlich kommt es auch vor, dass ganz normale DVD-Player das Abspielen einer so geschützten DVD verweigern.

Neben dem Kopierschutz gibt es auf vielen DVDs noch einen speziellen Abspielschutz, der sich "Region Code" nennt. Die Welt wurde von den großen Filmstudios in mehrere Zonen oder Regionen eingeteilt, die von eins bis sechs nummeriert wurden. Die USA fallen beispielsweise in Region 1, die EU liegt in Region 2. Je nachdem, für welche Region ein Film auf DVD gedacht ist, wird er entsprechend markiert. DVD-Player werden ebenso auf bestimmte Region festgelegt und sollen nur in der ihnen zugeteilten Region vertrieben werden. Das Konzept sieht vor, dass DVDs sich nur in der für sie gedachten Region abspielen lassen. Legt man eine DVD für Region 1 in einen Player in Region 2 ein, so verweigert dieser das Abspielen. So soll unter anderem verhindert werden, dass sich aus den USA importierte DVDs in Westeuropa abspielen lassen, wo Filme zum Teil noch nicht im Kino gelaufen sind, während sie in den USA schon auf DVD erhältlich sind.

Kopierschutz für hochauflösende Videos

Für hochauflösende Videos hat sich der Datenträger Blu-ray-Disc durchgesetzt. Das konkurrierende Format HD-DVD ist nach einer kurzen Vermarktungsphase mangels Unterstützung durch die Filmindustrie wieder eingestellt worden. Dass sich die Blu-ray-Disc gegenüber der HD-DVD durchgesetzt hat, ist auch darauf zurückzuführen, dass die Blu-ray-Disc die leistungsfähigeren Kopierschutzmaßnahmen bietet.

Im Vergleich zur DVD ist der Kopierschutz für die beiden hochauflösenden Video-Formate HD-DVD und Blu-ray stark ausgebaut worden. Neben dem schon von der DVD bekannten Regionalcode-System wurden zusätzlich neue Kopierschutzsysteme entwickelt. Die großen Hollywood-Studios hatten darauf bestanden und angekündigt, andernfalls ihre Filme nicht in hoher Auflösung bereitzustellen. Im Unterschied zu DVDs kommen bei Blu-ray-Discs statt neun wie bei der DVD nur drei Regionalcodes zum Einsatz. Für die Blu-ray-Disc wurde von Anfang an die Möglichkeit vorgesehen, Filme legal zu kopieren. Dafür ist eine gesonderte Genehmigung vom Rechteinhaber einzuholen. Diese Genehmigung wird in der Regel über eine Internetverbindung zu einem Lizenzdienst erteilt.

Ein Kopierschutzverfahren, das sowohl bei der HD-DVD als auch bei der Blu-ray Disc eingesetzt wird, ist das "Advanced Access Content System" (AACS). AACS stellt eine Weiterentwicklung des bei DVDs verwendeten CSS dar. Für die Blu-ray-Disc steht zusätzlich noch ein Verfahren namens "BD+" zu Verfügung. Sehen wir uns die Techniken im Einzelnen an.

a) HDMI und HDCP

Damit die hochauflösenden Videos von Fernseher, Projektor oder PC-Monitor angezeigt werden können, müssen die Geräte über einen speziellen Anschluss verfügen, das "High-Definition Multimedia Interface" (HDMI) mit "High-bandwidth Digital Content Protection" (HDCP). Über das HDMI werden die Signale vom Abspielgerät mit HDCP verschlüsselt übertragen und erst im Anzeigegerät wieder entschlüsselt. Ohne einen HDCP-fähigen HDMI-Anschluss lassen sich die Filme entweder gar nicht oder nur in verringerter Auflösung ansehen. Um die Auflösung künstlich zu verringern, wird eine Technik namens "Image Constrain Token" (ICT) eingesetzt.

b) Advanced Access Content System (AACS)

Wie bei der DVD werden Filme auf HD-DVD oder Blu-ray-Disc verschlüsselt gespeichert. In einem komplexen Zusammenspiel zwischen Abspielgerät und Medium (HD-DVD oder Blu-ray-Disc) wird der zum Entschlüsseln benötigte Schlüssel berechnet. Sollte ein Abspielgerät die Verwendung illegaler Schlüssel erlauben, so kann auf neu erscheinenden Videos dieses Gerät gesperrt werden. Ein Abspielen neuerer hochauflösender Videos wäre dann nicht mehr möglich.

c) BD+

Bei BD+ handelt sich um ein ausgewachsenes DRM-System, mit dem nicht nur das unautorisierte Kopieren verhindert werden kann, sondern mit dem es außerdem möglich ist, das Abspielen einer Blu-ray-Disc nur für einen begrenzten Zeitraum oder nur in Teilen zu erlauben. BD+ läuft als Software-Lösung auf dem Abspielgerät und kann zusätzliche Software von Blu-ray-Discs laden.

Kopierschutz für Software

Kommerziell vertriebene Software ist heute überwiegend auf die eine oder andere Art mit einem Kopierschutz oder sogar mit einem DRM-System versehen. Damit wird mindestens das unerlaubte Kopieren verhindert; oft wird auch über die Einhaltung von bestimmten Lizenzbestimmungen gewacht. Neuere Betriebssysteme von Microsoft verfügen über ausgeklügelte Funktionen für Kopierschutz und DRM, von denen allerdings weniger die Hersteller von Software als die Anbieter von Inhalten wie Musik oder Videos Gebrauch machen.

Das am weitesten verbreitete Mittel gegen das unerlaubte Kopieren ist die so genannte "Aktivierung" von Software. Dabei wird für die Kombination aus einem bestimmten PC mit einer bestimmten Software ein weltweit einmaliger "Schlüssel" generiert, der die Software freischaltet. Ohne solche Freischaltung stellt die Software die Arbeit ein. Der Schlüssel besteht in der Regel aus einer Kombination von Ziffern und Zeichen. Um an ihn zu kommen, muss man die notwendigen Informationen über die Kombination aus PC und Software an den Software-Anbieter übermitteln. Der erzeugt dann einen Schlüssel für die Freischaltung. Dieser Prozess kann online erfolgen, was meist sehr schnell geht. Er kann aber auch telefonisch oder per Fax erfolgen, was natürlich länger dauert. In manchen Fällen ist ausschließlich die Aktivierung per Internet vorgesehen. Solche Software lässt sich entsprechend nicht auf Computern ohne Internet-Verbindung nutzen. Ein neues Modell ist, die Software nicht mehr auf dem Rechner des Nutzer zu installieren, sondern sie in der Cloud als Mietsoftware laufen zu lassen. Gegen eine monatliche Gebühr kann man dann die Software nutzen.

Wenn eine kopiergeschützte Software unerlaubt kopiert wird, erkennt der Anbieter beim Versuch, diese freischalten (aktivieren) zu lassen, dass es sich um eine nicht autorisierte Kopie handelt. Dann wird statt eines Schlüssels zur Freischaltung eine Fehlermeldung übertragen und die Software gesperrt. Sehr teure Software wird gelegentlich mit komplexen, Hardware-basierten Schlüsselverwaltungen ausgeliefert, zum Beispiel auf USB-Sticks (Dongles). Bei Computerspielen kommen darüber hinaus häufig komplexe DRM-Überwachungsprogramme zum Einsatz, die tief in die Abläufe des Betriebssystems eingreifen. Mit dem DRM soll verhindert werden, dass kostenpflichtige Angebote wie Online-Rollenspiele umsonst genutzt oder die teils strengen Spielregeln mit Hilfe von "Schummelsoftware" umgangen werden.

Eine andere, bei Anbietern ebenfalls beliebte Möglichkeit des Kopierschutzes ist, regelmäßig das Vorhandensein des originalen Datenträgers (CD-ROM oder DVD-ROM) zu fordern. Dabei werden bestimmte Merkmale auf dem Datenträger überprüft, die bei der Herstellung angebracht wurden und sich nicht mit Hausmitteln kopieren lassen.

Kopierschutz und DRM für Speicherkarten

Auch in digitalen Fotoapparaten und Mobiltelefonen kommen seit geraumer Zeit kleine Speicherkarten zum Einsatz. Drei Sorten davon verfügen über eingebaute Mechanismen für Kopierschutz beziehungsweise DRM. Mithilfe des eingebauten digitalen Rechte-Managements ist es bei solchen Karten grundsätzlich möglich, die Anzahl der Zugriffe auf gespeicherte Dateien zu kontrollieren. So kann man beispielsweise verhindern, dass eine DRM-geschützte Datei mehr als dreimal gelesen oder mehr als einmal kopiert wird. In der Praxis kommen die DRM-Fähigkeiten allerdings so gut wie nie zum Einsatz.

a) Secure Digital Memory Card (SD-Card)

Die SD-Card ist eine Weiterentwicklung der MultiMedia-Card (MMC), die über ein eingebautes DRM-Verfahren mit Namen Content Protection for Recordable Media (CPRM) verfügt. Dieses ist verwandt mit dem Kopierschutz für Audio-DVDs. Es gibt inzwischen eine ganze SD-Card-Familie, zu der neben der klassischen SD-Card auch die MiniSD-Card und MicroSD-Card gehören. Alle SD-Karten verfügen über DRM. In Zukunft könnte dem DRM aus den SD-Karten beim Handel mit Musik für das Herunterladen per Mobiltelefon eine größere Rolle zukommen.

b) Magic Gate für Memory Sticks von Sony

Sony hat ein eigenes Format für Speicherkarten entwickelt, den Memory Stick (MS). Vom Memory Stick gibt es inzwischen Ausführungen mit unterschiedlicher Leistung und in verschiedenen Größen: den klassischen Memory Stick, den gleichgroßen Memory Stick Pro, die kleineren Pendants Memory Stick Duo und Memory Stick Pro Duo sowie den Memory Stick Micro. Auf fast allen Memory Sticks arbeitet ein von Sony entwickeltes DRM-Verfahren: "Magic Gate".

Magic Gate ist in der Lage, das Kopieren von Musikdateien beispielsweise auf einen PC zu verhindern. Dazu müssen die Musikdateien allerdings mit einer speziellen Software auf den Memory Stick kopiert werden. Werden sie stattdessen als ganz normale Dateien kopiert, greift der Magic-Gate-Kopierschutz nicht.

Kopierschutz und DRM für E-Books

Durch das Aufkommen von E-Book-Lesegeräten und Tablet-PCs sind in den letzten Jahren E-Books populär geworden. In Deutschland liegt der Marktanteil 2012 zwar erst bei circa zwei Prozent, aber die Tendenz ist steigend. In den USA liegt er bereits bei knapp 23 Prozent. Dabei werden DRM und Kopierschutz bei großen E-Book-Anbietern Amazon und dem Apple iBook-Store durchgehend eingesetzt. Es gibt aber auch eine Gegenbewegung hin zu DRM-freien E-Books – verschiedene Verlage bieten in den eigenen E-Book-Stores ihre Bücher ohne DRM an.

Die beiden großen Systeme sind Amazons Kindle-Format AZW (basierend auf Mobipocket) und das EPUB-Format mit einem DRM-Schutz von Adobe (ADEPT). Die Kopierschutzmaßnahmen verhindern, dass E-Books auf andere Geräte übertragen werden können. Das Recht auf Privatkopie wird faktisch dadurch außer Kraft gesetzt, so dass Leser ihre E-Books nicht nach Belieben an Freunde und Familie verleihen können.

Vor allem Amazons propietäres AZW-Format bindet Leser an den Anbieter: Will man auf ein anderes Lesegerät als den Kindle wechseln, kann man die gekauften Dateien nicht mehr benutzen, da AZW nur auf dem Kindle gelesen werden. Allerdings gibt es die Kindle-App für Tablets oder Smartphones, mit der sich Kindle-Bücher auf solchen Geräten anzeigen lassen. Amazon erfasst mit der Kindle App und dem Kindle-Lesegerät das Leseverhalten, und kann bei einer bestehenden Online-Verbindung auch aus der Ferne auf das Lesegerät zugreifen, so dass gekaufte elektronische Bücher gelöscht werden können.

Das Adobe-DRM ADEPT und das iBook-Store-DRM setzen beide auf dem offenen Standard EPUB auf (Adobe-DRM gibt es auch für PDF-Dateien). Adobe-E-Books können mit dem Programm "Adobe Digital Editions" angezeigt werden und mit verschiedenen Lesegeräten, für die diese Technologie lizenziert wurde. Apple-iBooks funktionieren nur auf der iBook-App, die nur für iOS-Geräte zur Verfügung steht (iPhone, iPad, iPod).

In Deutschland bieten viele öffentliche Bibliotheken E-Books in der sogenannten „Onleihe“ an. Hier wird normalerweise das Adobe-DRM-System eingesetzt. Die elektronischen Bücher können für eine begrenzte Zeit „ausgeliehen“ werden, danach ist die Datei nicht mehr zu öffnen.

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