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Urheberrecht heute: Copyright oder Information Law?

Das Urheberrecht im Zeichen der Informations- und Wissensgesellschaft


13.11.2007
"Das Urheberrecht ist tot!" sagt der eine, "Das Urheberrecht ist die Magna Charta der Informationsgesellschaft!", der andere. Wer hat Recht? Beide? Keiner? Was bedeutet das Urheberrecht für die heutige Gesellschaft?

"Das Urheberrecht ist tot!" sagt der eine, "Das Urheberrecht ist die Magna Charta der Informationsgesellschaft!", der andere. Wer hat Recht? Beide? Keiner? Was bedeutet das Urheberrecht für die heutige Gesellschaft?

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/deBild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de/ (© bpb, Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de )
Man muss nur die Zeitung aufschlagen oder einen News-Ticker im Internet aufrufen und weiß: Das Urheberrecht ist bedeutsam wie nie. Das gilt einerseits für die großen Unterhaltungs- konzerne, die über das Urheberrecht versuchen, den anarchischen Umgang mit geschützten Inhalten im Internet in den Griff zu bekommen. Das gilt andererseits auch für den Zugang und die Vermittlung von Wissen und Informationen.

Wer hätte das vor 20 Jahren gedacht? Im analogen Zeitalter war dieses Rechtsgebiet für den einfachen Bürger kaum von Bedeutung. Bücher konnten gelesen, Schallplatten gehört und Filme gesehen werden, ohne dass dabei Urheberrechte beachtet werden mussten. Der Schatz des Wissens fand sich in Bibliotheken, Universitäten, in eigenen Büchern, im Fernsehen und Radio. Der Konsum, also das Lesen, Anschauen und Hören von urheberrechtlich geschützten Werken über die verfügbaren Quellen war frei und ohne gesetzliche Hindernisse möglich.

Das hat sich durch die Digitaltechnik und vor allem das Internet erheblich gewandelt. Die digitale Revolution hat ungeahnte Spielräume bei der Erschaffung und Nutzung von geschützten Werken (wie Filmen, Musik, Computerprogrammen) eröffnet. Jeder kann heute Inhalte mit einfachen Mitteln erstellen, ohne Qualitätsverluste kopieren und der ganzen Welt online zugänglich machen. Praktisch jeder macht heute von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Das bedeutet, dass Urheberrecht heute jeden angeht. Und das wiederum führt zu Problemen.

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Ursprünglich war das Urheberrechtsgesetz eine Spezialmaterie. Es betraf vor allem Plattenfirmen, Verwertungs- gesellschaften und Verlage, außerdem durch Manager und Anwälte vertretene Komponisten, Musiker oder Drehbuchautoren. Heute ist das Urheberrecht zu einem Ordnungs- und Verhaltensrecht für alle geworden. Wer das Internet oder anderen digitale Medien nutzt, nutzt auch urheberrechtlich geschützte Werke.

Tauschbörsen, Internet-Foren, Ebay-Auktionen, bei denen CDs, Filme oder Computersoftware versteigert werden, Weblogs und "Web 2.0"-Plattformen: all dies gehört heute zum privaten Alltag vieler Menschen. Hinzu kommt die geschäftliche Umwelt semi-professioneller Kleinstunternehmen, die Online-Shops, Download-Dienste, Online-Datenbanken oder schlicht eine Website betreiben. All das hat mit Urheberrecht zu tun. Dabei ist das Urheberrecht ist eine komplexe Materie. Es unterscheidet nicht zwischen Privatpersonen, Start-Ups oder Großunternehmen. Und es ist rigoros: Jeder hat die Rechte anderer zu beachten, aber nur wenige wissen, was das genau heißt.

Das Können-Dürfen-Paradoxon



Dass sich aus dieser Bedeutungsverschiebung neue Anforderungen an das Recht ergeben, liegt auf der Hand. Ein Gesetz, das in hohem Maß Privatpersonen betrifft, muss im Zweifel leichter zu verstehen sein. Es muss auch mehr auf die Belange der Allgemeinheit Rücksicht nehmen als eines, das nur spezifische Wirtschaftszweige betrifft. Dennoch ist das Urheberrecht heute nicht leichter zu handhaben als vor 40 Jahren. Im Gegenteil: Es ist komplizierter denn je.

Das führt bei Nutzern sehr oft zu Verständnisproblemen und mangelnder Akzeptanz. Auf der einen Seite schaffen digitale Technologien viele komfortable Möglichkeiten, Werke zu erstellen, zu kopieren, zu bearbeiten und zu verbreiten. Auf der anderen Seite werden diese Möglichkeiten durch die Gesetze erheblich eingeschränkt. Mit anderen Worten: Was möglich ist, ist noch lange nicht erlaubt. Doch damit nicht genug.

Denn obwohl die digitale die "analoge" Nutzung zunehmend verdrängt und dabei wesentlich vielfältigere Möglichkeiten bietet, ist sie häufig strengeren Regeln unterworfen. So sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass im Handel erworbene Musik-CDs ohne Einschränkung weiterverkauft werden dürfen. Erwirbt man die gleichen Songs in einem Download-Shop (etwa bei iTunes), ist es dagegen im Zweifel nicht erlaubt, die Dateien oder eine hiervon gebrannte CD weiterzuverkaufen.

Zugleich werden diese weit stärker beschnittenen Rechte fest in die digitalen Daten und Abspielgeräte eingebaut (so genanntes "Digitales Rechtemanagement"), die somit plötzlich viel weniger Optionen bieten, als die Digitaltechnik eigentlich hergibt. So etwas ist nicht leicht zu akzeptieren.


 


Creative Commons License Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/2.0/de/

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