Einstieg: Die USK und ihre Kritiker
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle vergibt die Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele. Eggert Holling schildert ihre Funktion, Kritiken und Reformen der USK seit ihrer Gründung 1994.Was ist die USK?
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde 1994 nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) durch eine Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Jugend und der Unterhaltungssoftware-Industrie gegründet. Die Trägerschaft übernahm der gemeinnützige Förderverein für Jugend und Sozialarbeit (fjs) e.V. in Berlin.
2003 wurde das Verfahren der Alterseinstufung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Alterskennzeichnung auf Datenträgern für Computerspiele für Computerspiele wurde damit gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Kennzeichnung zwar weiterhin von unabhängigen Gutachtern getroffen, bekam jetzt ihre Gültigkeit jedoch nur in Kombination mit der Übernahme durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB).
Finanzierung
Die Arbeit der USK wird finanziert durch Beiträge, die die einreichenden Hersteller bzw. Vertreiber von Spielen zu entrichten haben. Es handelt sich um einen je nach Verfahrensart fixen Betrag, der unabhängig von der Art des Spiels und vom Ergebnis der Prüfentscheidung zu entrichten ist.
Organisation
Die Grundsätze der Prüfentscheidungen werden von einem 18köpfigen Beirat entschieden und kontrolliert. Dieser setzt sich aus Vertretern des Bundesfamilienministeriums, der Obersten Landesjugendbehörden, der Kirchen, der Wissenschaft, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Jugendorganisationen und dem Träger der USK zusammen. Die Wirtschaft entsendet zwei Vertreter in den Beirat. Alle Entscheidungen müssen zudem von den Jugendministern der Länder gebilligt werden.
Das Prüfverfahren
Die Prüfung eines Computerspiels besitzt im Vergleich etwa zum Film die Schwierigkeit, dass das komplette Durchspielen eines Spiels 30 Stunden und länger dauern kann. Dies schließt praktisch aus, dass alle Gutachtende das Spiel selbst komplett durchspielen. Um dennoch einen Überblick über das Gesamtspiel zu bekommen, erfolgt die eigentliche Spieleprüfung in zwei Stufen:
In der Testphase wird das Spiel von einem Tester komplett durchgespielt. Zwischenstände werden gespeichert. Der Tester schreibt einen Testbericht, in dem ein Überblick über Verlauf und Inhalt des Spieles gegeben wird, unter besonderer Berücksichtigung der Momente, die für die Alterseinstufung bedeutsam sein könnten.
In der eigentlichen Prüfphase tritt ein fünfköpfiges Gremium zusammen. Die Gutachtenden verschaffen sich durch den Testbericht einen ersten Überblick über das Spiel. Anschließend wird der zu prüfende Titel vom Tester vor den Gutachtenden gespielt. In der Regel zunächst das erste Level und dann anhand der gespeicherten Zwischenstände verschiedene Spielphasen bis zur Endphase.
Gespielt wird, was der geschulte Tester vorschlägt, sowie das, was von den Gutachtenden im Detail dann zu sehen gewünscht wird. Dabei besteht für die Gutachtenden jederzeit die Möglichkeit, aktiv mitzuspielen, um auch aus dieser Perspektive einen Eindruck zu gewinnen.
Anschließend folgt die Diskussion, bei welchen Aspekten welche Beeinträchtigungen für Kinder oder Jugendliche verschiedener Altersstufen befürchtet werden und warum. Die Alterseinstufung wird dann entweder einstimmig oder per Mehrheitsentscheid getroffen.
Seit 2003 muss jede Altersempfehlung der Gutachtenden vom Ständigen Vertreter der OLJB bestätigt werden, um rechtlich wirksam zu werden, wobei er bei jeder Entscheidungsfindung direkt anwesend ist. Der Vertreter der OLJB kann gegen jede getroffene Einstufung sein Veto einlegen. In diesem Fall erfolgt eine erneute Prüfung durch ein anders zusammengesetztes Gremium. Eine solche Berufung kann ebenfalls von den Antragstellern beantragt werden. Wird mit der Berufung immer noch kein Konsens erreicht, entscheidet der Beirat der USK in einem eigenen siebenköpfigen Gremium.
Wer prüft?
Ein Prüfgremium besteht je nach Verfahren aus drei oder vier unabhängigen und ehrenamtlich tätigen Gutachtenden und dem Ständigen Vertreter der OLJB. Insgesamt sind derzeit 55 Gutachtende für die USK tätig. Sie kommen aus allen 16 Bundesländern, sind Frauen und Männer verschiedener Altersstufen, arbeiten als Pädagogen, Sozialwissenschaftler, Journalisten oder Mitarbeiter von Jugendeinrichtungen u.ä. Sie sind nicht in der Hard- oder Softwareindustrie tätig. Sie werden von den Bundesländern vorgeschlagen und vom USK-Beirat bestätigt. Aufgrund der hohen Zahl der Gutachtenden tritt so gut wie nie ein Gremium in der gleichen Zusammensetzung zweimal zusammen.
Die Tester werden nach einer Einarbeitung und einer längeren Probephase vom Beirat bestätigt. Es gibt vier nebenamtliche Tester und einen hauptamtlichen Leiter des Testbereiches.
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